Also ich kann nur gutes berichten, noch nie Probleme gehabt.
Das ist schön für dich, kann ich aus eigener Erfahrung aber leider nicht (mehr) bestätigen.
Mein Kundenkonto bei Alternate ist mittlerweile schon fast 20 Jahre alt und der Service hat sich im Laufe der Jahre immer weiter verschlechtert.
Letztes Jahr musste ich bei einer Bestellung sogar den PayPal Käuferschutz einschalten, damit ich mein Geld für einen Widerruf überhaupt zurückbekommen konnte.
Die Alternate Kundenhotline war in diesem Fall telefonisch nie erreichbar, auf Anfragen per Mail hat man nur mit Textbausteinen und dem dreisten Hinweis "Bitte schreiben sie uns nicht an, sonst dauert es noch länger" geantwortet.
Am Ende hat es fast 2 Monate gedauert, bis ich mein Geld wieder hatte und selbst nach dieser Zeit stand im Alternate-Portal zu meiner Rücksendung immer noch "Rücksendung wird erwartet".
Und wie man an den Bewertungen auf geizhals lesen kann, war das kein Einzelfall. Was auch immer Alternate die letzten Jahre gemacht hat, ihren Kundenservice und Rücksendungen haben sie nicht mehr im Griff.
Wird ein Kauf wegen Defekt im Rahmen der Gewährleistung rückabgewickelt, kann der Händler einen Nutzungsausgleich beibehalten. Man hat schließlich einen Teil der versprochenen Nutzung schon beansprucht, hat also einen Gegenwert für die ursprüngliche Summe erhalten, und verliert durch den Defekt nur die weitere, zukünftige Nutzung. Diese Abschläge sind bei Computer-Hardware oftmals ziemlich hoch, da man eine geringe Nutzungsdauer insgesamt ausgeht.
Das dürfte in diesem Fall kaum zutreffen, die fehlenden ROPs sind ein klarer Defekt.
Ich verweise da mal auf
die Verbraucherzentrale und zitiere zu den aktuellen Urteilen von EuGH und BGH:
Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer im Zuge der Nacherfüllung ein defektes Gerät ersetzt. Jahrelang war es Praxis in Deutschland, auch dann eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Das haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof
inzwischen verboten. Nach dem Urteil wurde das auch
ins Gesetz aufgenommen: Demnach darf der Verkäufer kein Geld mehr für die Nutzung des defekten Geräts verlangen, wenn er das mangelhafte gegen ein neues Gerät austauscht.
Edit: falls du dich nur auf den Fall bezogen hast, dass man von Vornherein sein Geld zurück verlangt, ohne dass der Händler erklärt, dass er keine Ersatzlieferung leisten kann, wird es u.U. ein Fall für den Anwalt.
Es dürfte strittig sein, dass man eine teildefekte GPU vertragsgemäß nutzen konnte, womit eine Nutzungsentschädigung vermutlich schwer zu erstreiten sein dürfte.
Kann der Händler gar keine Nacherfüllung leisten, bspw. mangels Ersatzware, hat man als Kunde auch das Recht auf einen Schadenersatz beim Rücktritt vom Kaufvertrag.
Spätestens dann sollte man sich rechtlich beraten lassen durch die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt.