Wird ein Kauf wegen Defekt im Rahmen der Gewährleistung rückabgewickelt, kann der Händler einen Nutzungsausgleich beibehalten. Man hat schließlich einen Teil der versprochenen Nutzung schon beansprucht, hat also einen Gegenwert für die ursprüngliche Summe erhalten, und verliert durch den Defekt nur die weitere, zukünftige Nutzung. Diese Abschläge sind bei Computer-Hardware oftmals ziemlich hoch, da man eine geringe Nutzungsdauer insgesamt ausgeht.
Also nix mit "zurückschicken, Kohle einsacken, fertig". Mehr "zurückschicken, Asche zusammenfegen, feststellen das man davon nicht einmal die nächst kleinere GPU kaufen kann". Viel besser aus Kundensicht ist "zurückschicken, Austausch fordern, über Neuware freuen". Das ist hier aber ausgeschlossen, denn Alternate wird im Falle eines Defekts kein passend deaktiviertes Austauschmodell bereit liegen haben und schließt den Austausch gegen die Vollversion aus. Da kann es also nur Wandlung geben und es wäre einzig und allein Kulanz seitens Alternate, wenn sie in diesem Rahmen den vollen Kaufpreis erstatten. Mehr als z.B. 80 Prozent nach 12 Monaten Nutzung kann aber nicht verlangen und es gibt durchaus Fälle, in denen sogar mit 20 Prozent Wertverlust binnen eines halben Jahres gerechnet wird – für mehr müsste man dann Anwälte bemühen.