
Was du nicht sagst.Du bist da wahrscheinlich nicht der einzige der angefragt hat. Geb denen doch einfach mal ein wenig Zeit.
G-sync Module is actually a kind of DRM component protection. NVIDIA actually uses the same Adaptive-Sync Process that VESA communicated a few years ago. Adaptive-Sync is actually possible on every external DP 1.2 monitor and eDP equipped laptops.
naja wer sie behält ist selber schuld.
Fazit-> Ab 3,5GB voll gehts mit dem Einbruch los bei 23/25 Karten
Mein Fazit:
Einzige Lösung-> NVdia deaktiviert die letzten 500mb im BIOS und verkauft die karte als 3,5GB für einen noch besseren Preis (gibts zwar keinen großen Gewinn aber immer noch schwarze Zahlen)
Außerdem kommt nach dem 'das' kein Pronomen (z.B.: dass du; dass dir; dass es usw.)Müßte es nicht:
Sorry, das...heißen? Weil man es mit welches, jenes oder dieses ersetzen kann? ^^

So so, muß man also Jurist sein, um die dt. Rechtschreibung zu verstehen.Lese dir, lies dir, wen interessiert das? Ich bin kein Jurist, bin aber in der Lage mich zu informieren.


Sry, für den kleinen Spaß, aber so, wie es geschrieben war, konnte man es so auffassen.Das mit dem Jurist war auf die Rückgabe bezogen und nicht auf die Rechtschreibung @Shub Niggurath.

Das wäre dann aber ein Shit Hurricane und ich würde entschädigung für meinen RoG Swift verlangen.
Ich kauf Hardware nach der Leistung die am Ende rauskommt und nicht nach irgendwelchen Zahlen die sich schön anhöhren.Ich rege mich ja über so einiges auf aber das hier geht mir am Arsch vorbei. Die Karten wahren so und nicht anders in allen Test zu sehen und haben alles andere mehr als alt aufsehen lassen. Und auch da hatten die Karten "nur" 3,5GB was ja auch ne Lüge ist, da sind ja schon 4GB drauf. Und wenn ich als Kunde weiß ich brauch min. 4GB Vram bzw. es könnte eng werden, ja dann kauf ich mir gleich ne 6/8GB Karte! Meine FresseIch kauf Hardware nach der Leistung die am Ende rauskommt und nicht nach irgendwelchen Zahlen die sich schön anhöhren.
vielleicht stehen dir dann sogar 5 oder 7GB zur Verfügung und der Rest ist langsamer Speicherzusatz. Ich will sehen wie du dann reagierst oO . Es gibt eben Leute die, wenn sie sich eine GPU für 350€ kaufen auch das erhalten wollen, wofür gezahlt wurde. 

Anscheinend betreibt Nvidia nicht nur mit der GTX 970 Schindluder, auch Gsync scheint ein reines Marketing Modul zu sein, um entsprechende Lizenzen verkaufen zu können !
Quelle: Truth about the G-sync Marketing Module (NVIDIA using VESA Adaptive Sync Technology – Freesync) | GAMENAB
Thread im 3DC : 3DCenter Forum - nVidia - G-Sync nichts als ein DRM für VESA Adaptive V-Sync? Mod-Treiber für jeden Monitor!
Könnte die PCGH Redaktion mal ein Auge drauf werfen ?
Das wäre wirklich der absolute Gipfel !
Haben wir bereits gemacht.
Ich habe das heute mit verschiedenen Geforce Karten aus den Kepler- und Maxwell-Generationen (780 Ti, 970, 980) und verschiedenen aktuellen Monitoren (je 1x Full HD, UHD und 5K3K) ausprobiert und habe keine Hinweise darauf feststellen können, dass die dort propagierte Meldung stimmt. In den von mir getesteten Kombinationen bringt der Mod-Treiber jedenfalls nichts.
Angesichts des unübersichtlichen Postings, des mäßigen Englisch des Verfassers und den zahlreichen Forenkommentaren bei overclock.net die ebenso wie ich die Aussage "Does not work for me." treffen - halte ich das ganze für eine Ente.
Ich werde das Thema über die nächste Tage im Blick behalten und immer mal wieder testen ob sich etwas tut.
tl;dr: Bei der genannten Quelle ist Skepsis angebracht.
Grüße,
Tom
Ich werde das Thema über die nächste Tage im Blick behalten und immer mal wieder testen ob sich etwas tut.
tl;dr: Bei der genannten Quelle ist Skepsis angebracht.
Grüße,
Tom
Aus diesem Grunde habe ich ja gefragt ob ihr euch dessen einmal annehmen könnt, bin da nicht in der Materie![]()
Danke dafür !
Dafür sind wir ja da 
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die meisten Gerichte den Sachmangel (gehen wir mal großzügig davon aus, dass überhaupt einer vorliegt - selbst das ist schon problematisch) als unerheblich (323 Abs. 5 BGB -> Rücktritt ausgeschlossen) einstufen werden und die Händler theoretisch die Füße still halten könnten.Was anderes bleibt ihnen nach wie vor nicht übrig, sie müssen die Karten zurück nehmen, ob sie das nun wollen oder nicht. Alles weitere muss Caseking mit Nvidia klären, damit hat der Käufer nichts am Hut.
Nun... ich schon.Ich bin kein Jurist...

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die meisten Gerichte den Sachmangel (gehen wir mal großzügig davon aus, dass überhaupt einer vorliegt, weil keine vereinbarte Beschaffenheit) als unerheblich (323 Abs. 5 BGB -> Rücktritt ausgeschlossen) einstufen werden und die Händler theoretisch die Füße still halten könnten.