Geforce GTX 970: Rückerstattung oder nicht? Caseking prescht vor

AW: Geforce GTX 970: Rückerstattung oder nicht? Caseking prescht vor

Schwachfug. Ich habe einen Haufen Juristen in der Familie, so doof sind die nicht.
Anscheinend doch. Bei einem unbehebbaren Mangel (liegt vor, das Chiplayout der Karte kann nicht mehr nachgebessert werden) wird auf die Funktionsbeeinträchtigung abgestellt. Und wie auch PCGH schon mittels Benchmarks festgestellt hat, liegt diese im niedrigen einstelligen Prozentbereich - um nicht zu sagen: kaum messbar. Ergo unerheblicher Mangel.

Schmier dir deinen "Schwachfug" in die Haare!
 
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Anscheinend doch. Bei einem unbehebbaren Mangel wird auf die Funktionsbeeinträchtigung abgestellt. Und wie auch PCGH schon mittels Benchmarks festgestellt hat, liegt diese im niedrigen einstelligen Prozentbereich - um nicht zu sagen: kaum messbar. Ergo unerheblicher Mangel.

Schmier dir deinen "Schwachfug" in die Haare!

Huch im Benchmark von PCGH waren das fast 30% Unterschied zwischen der 970 und einer runtergetakteten 980.
 
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Huch im Benchmark von PCGH waren das fast 30% Unterschied zwischen der 970 und einer runtergetakteten 980.
Wie bitte? PCGH Test.

Bin ich oder du grade zu blöd zum Diagramm ablesen? Ich sehe da jeweils eine nahezu identische Performance.

EDIT:
Ich sehe jetzt erst das Update vom 27.01. mit dem 4K Bench. Offensichtlich bin ich zu blöd zum lesen. :ugly:

Stimmt, da bricht die 970 ziemlich weg. Wenn man das gut verkaufen kann, klappt's vielleicht auch vor Gericht. Ich würde es aber keinem Mandanten empfehlen. Zu unsicher.
 
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Schwachfug. Ich habe einen Haufen Juristen in der Familie, so doof sind die nicht.

Wenn deine Juristen auch nur halbwegs was taugen werden sie dir sagen das man vor Gericht und auf hoher See in gottes Hand ist, wie es so schön heißt. Es findet eine Abwägung statt, gut möglich daß das Gericht zu dem Schluss kommt daß sich die Sache noch in den erlaubten Grenzen befindet. Ferner gibt es auch noch so etwas lustiges wie den "Zeitwert", sprich du bekommst nurnoch den Gebrauchtwert zurück - dann kannst du die Karte auch gleich selbst bei eBay verkaufen. Mal ganz abgesehen das der Händler (mit unfreundlicher Unterstüzung von Nvidia) durch alle Instanzen gehen kann und die ein Gutachten nach dem anderen um die Ohren pfeffert (immherhin geht es für Nvidia um Milliarden).Dann ist da noch die Tatsache das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt und jeder einzeln klagen müßte.

Wer natürlich sich den Ehrentitel "Held der Gamer" verdienen möchte kann gerne klagen.

Im übrigen habe ich die Erfahrung gemacht das an dem Spruch "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" leider sehr oft etwas dran ist...
 
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Anscheinend betreibt Nvidia nicht nur mit der GTX 970 Schindluder, auch Gsync scheint ein reines Marketing Modul zu sein, um entsprechende Lizenzen verkaufen zu können !



Quelle: Truth about the G-sync Marketing Module (NVIDIA using VESA Adaptive Sync Technology – Freesync) | GAMENAB
Thread im 3DC : 3DCenter Forum - nVidia - G-Sync nichts als ein DRM für VESA Adaptive V-Sync? Mod-Treiber für jeden Monitor!


Könnte die PCGH Redaktion mal ein Auge drauf werfen ?
Das wäre wirklich der absolute Gipfel !


-> Nvidia G-Sync FREE on DP 1.2 Monitors - Page 2

We started looking into this over at PCPer. There are some glaring issues with this guys thinking / results:

  • He claims the Altera FPGA was chosen because of its 'security features', but it's really nothing more than a SHA-1 engine that could be enabled (an FPGA is meant to be a programmable device with all sorts of uses, and some of those uses might include wanting hardware SHA-1 processing). GSYNC doesn't SHA-1 encrypt the bitstream and these GSYNC FPGA's are very likely not touching that optional portion of the chip.
  • His first 'proof' video was shot with a game running in a window. G-SYNC / adaptive sync doesn't work that way (full screen only).
  • Aside from the fact that it is very hard to actually show differences between VSYNC-on and GSYNC when pointing a camera at a PC display, closely examining his second video shows the same type of VSYNC judder present when he selects VSYNC or GSYNC.
  • Comments are disabled for both of his videos.

It looks like this guy just tweaked the drivers to let him enable GSYNC in software, regardless of the connected display, but it doesn't seem to actually be doing anything different in the end.



-> Internet Troll :daumen2:
 
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Huch im Benchmark von PCGH waren das fast 30% Unterschied zwischen der 970 und einer runtergetakteten 980.

In diesen Benchmarks liegen ja alle Daten künstlich in den langsamen 512MB, wenn man hingegen das ganze geschickt streut dürfte es sich auf unter 10% begrenzen lassen. Nicht schön, aber der Weltuntergang sieht anders aus.
 
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Irgendwie erinnert mich das thema bei Nvidia stark an die damaligen Bewertungen bei Amazon als man die 100er packung kondome nachgezählt hat und sich beschwert das zwei fehlen und wer nun dafür haftet wenn eins platz und man das letzte noch benötigen würde. Solche Bewertungen sind inzwischen ja gott sei dank gelöscht worden.
 
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Anscheinend doch. Bei einem unbehebbaren Mangel (liegt vor, das Chiplayout der Karte kann nicht mehr nachgebessert werden) wird auf die Funktionsbeeinträchtigung abgestellt. Und wie auch PCGH schon mittels Benchmarks festgestellt hat, liegt diese im niedrigen einstelligen Prozentbereich - um nicht zu sagen: kaum messbar. Ergo unerheblicher Mangel.

Wie PCGH zusammen mit Golem.de getestet hat, liegt bei Watch_Dogs UHD der Unterschied zu einer GTX 980, die per Taktsenkung auf das theoretische GTX-970-Niveau mit ordentlicher 256-bit Speicheranbindung/vollem Cacheausbau gesetzt wurde, bei 34%. Zudem zeigt die echte GTX 970 starke Spikes in den Frametimes.

Somit liegt im Gegensatz zu dem verkauftem Produkt (4 GB bei 256-bit mit 2 MiB Cache) ein Schaden vor, welcher nicht "unerheblich" ist, da zudem eine Naturalrestitution ohne weiteres erfolgen kann. Der Grundsatz der Unbehebarkeit wird - wie ich selber in meinem ersten Kurs Bürgerliches Recht (als Nebenfach) erfahren habe - nicht in solch einem Fall angewendet, da es auf ein Abwegen von Wert zu Leistung ankommt. Ansonsten sie ja ein jedes Produkt, welches ersetzt werden muss ein unerheblicher Schaden, da ja irgendwas - wenn auch defektes - geliefert wurde. § 323 Abs. 5 BGB findet hier keine Anwendung, da die Behebarkeit in Nvidias Macht liegt - sowohl durch (teilweiser) Kostenerstattung als auch durch Austausch mit einem Chip der entsprechenden Leistungsklasse. Unerheblich ist kein Leistungsverlust von 34%, sondern z.B. ein Kaufpreis-zu-Wert-Unterschied von 1% (siehe Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels).
 
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Irgendwie erinnert mich das thema bei Nvidia stark an die damaligen Bewertungen bei Amazon als man die 100er packung kondome nachgezählt hat und sich beschwert das zwei fehlen und wer nun dafür haftet wenn eins platz und man das letzte noch benötigen würde. Solche Bewertungen sind inzwischen ja gott sei dank gelöscht worden.

Wenn ich eine Hunderterpackung von irgendwas kaufe sollen da gefälligst auch 100 Stück drinsein und ja, wenn man damit gerechnet hat kann man ganz schön blöd aus der Wäsche schauen.

Wenn die Firma unfähig ist sich eine ordentliche Portioniermaschine zu kaufen soll sie gefälligst "ca." auf ihre Packungen schreiben.
 
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Wenn ich eine Hunderterpackung von irgendwas kaufe sollen da gefälligst auch 100 Stück drinsein und ja, wenn man damit gerechnet hat kann man ganz schön blöd aus der Wäsche schauen.

Wenn die Firma unfähig ist sich eine ordentliche Portioniermaschine zu kaufen soll sie gefälligst "ca." auf ihre Packungen schreiben.

Echt jetzt ? Ach bitte sag mir du vearschst mich. Ohje ohje ....
 
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Also, alle die bei Caseking wissen was sie zu tun haben.
Gebt Nvidia eine Ohrfeige für Verarsche am Kunden. Jetzt habt ihr die Chance.
Und eine super Sache von Caseking, großes Lob :daumen:
 
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Wie PCGH zusammen mit Golem.de getestet hat, liegt bei Watch_Dogs UHD der Unterschied zu einer GTX 980, die per Taktsenkung auf das theoretische GTX-970-Niveau mit ordentlicher 256-bit Speicheranbindung/vollem Cacheausbau gesetzt wurde, bei 34%. Zudem zeigt die echte GTX 970 starke Spikes in den Frametimes.
Ja ich hab's oben schon editiert. Das Update des Tests ist an mir vorbei gegangen. So ein Sonderszenario heranzuziehen ist aber gelinde gesagt mutig, wenn es um den generellen Funktionsumfang geht.

Somit liegt im Gegensatz zu dem verkauftem Produkt (4 GB bei 256-bit mit 2 MiB Cache) ein Schaden vor, welcher nicht "unerheblich" ist, da zudem eine Naturalrestitution ohne weiteres erfolgen kann. Der Grundsatz der Unbehebarkeit wird - wie ich selber in meinem ersten Kurs Bürgerliches Recht (als Nebenfach) erfahren habe - nicht in solch einem Fall angewendet, da es auf ein Abwegen von Wert zu Leistung ankommt. Ansonsten sie ja ein jedes Produkt, welches ersetzt werden muss ein unerheblicher Schaden, da ja irgendwas - wenn auch defektes - geliefert wurde. § 323 Abs. 5 BGB findet hier keine Anwendung, da die Behebarkeit in Nvidias Macht liegt - sowohl durch (teilweiser) Kostenerstattung als auch durch Austausch mit einem Chip der entsprechenden Leistungsklasse. Unerheblich ist kein Leistungsverlust von 34%, sondern z.B. ein Kaufpreis-zu-Wert-Unterschied von 1% (siehe Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels).
Du hast schon mitbekommen, dass ich mich auf den Rücktritt vom Kaufvertrag (denn darum geht's in 323 V BGB) bezogen habe, oder? Einige Leute denken, sie bekommen ihr gesamtes Geld zurück und können sich dann eine 290X dafür kaufen. Halte ich für Wunschdenken.

Niemand hat von Minderung gesprochen. Nacherfüllen kann Nvidia insofern nicht, dass es keine 970 (denn dieses Modell wollte der Kunde ja) ohne diesen "Mangel" gibt.
 
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Nacherfüllung wäre möglich, indem man eben einen entsprechenden Chip herstellt, GTX 970 draufpinselt und diesen für einen alten Chip austauscht. Dass lohnt sich aber nicht, weswegen Nvidia dass nie tuen wird, und kein deutsches Gericht wird NV dazu verdonnern. Nur weil es eben momentan kein Modell mit der angepriesenen Leistung gibt, heißt ja nicht dass NV - wenn sie es wollten - dass nicht produzieren könnte. Bei sicherheitsrelevanten Fragen (ich denke da mal an ABS-Systeme und Autobremsen) geschehen Rückruf- und Austauschaktionen regelmßig.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag sollte weiterhin - wenn man es darauf anlegt - im Rahmen des Möglichen liegen. Da wie schon gesagt, 34% Leistungsabfall mit Rucklern, wie man sie durchaus bei UHD und SLI erwarten kann, nicht unerheblich sind. Ich denke aber, dass wenn man sich mit seinem Händler in Kontakt setzt und ihm die GTX-970-Problematik erklärt, so ziemlich jeder aus Kulanz einen Umtausch auf eine Radeon/alte GeForce bzw. eine Gutschrift in Aussicht stellen wird.
 
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Wie ihr euch vorstellen könnt haben uns seit gestern zahlreiche Anfragen zur GTX 970 Speicherproblematik erreicht. Wir sind aktuell im Gespräch mit Nvidia und werden voraussichtlich morgen eine Pressemitteilung veröffentlichen. Bis dahin bitten wir all unsere Kunden noch um Geduld.


Euer ARLT Support-Team
 
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Toms Hardware kommt auf unter 5% Leistungseinbußen zur 980, das ist nur benchbar aber im Gebrauch merkt man von 5% gar nichts.
Außerdem tritt das Szenario erst auf in Bereichen wo die Karten sowieso schon unter den 30Fps sind wenn nicht sogar zwischen 10 und 20Fps.
Das ganze wird aktuell etwas Hochgespielt das Beispiel mit der runter getakteten GTX980 ist auch nicht sonderlich Aussagekräftig weil die trotz des niedrigen Takt mehr Shader hat.
Der Benchmark praktisch die Karte extra dazu zwingt die Verteilung so zulegen und trotzdem performt die 970 noch besser wie die 290x. Die hat Karte scheint auch Probleme zuhaben weil wie kommt die Karte auf den Frame verlauf.
Klar ist es einfach doof gelaufen das nicht anzugeben aber war es schon mal so das ein Hersteller exakt angibt wie die Gpu arbeitet? Die KArte kann ja 4GB belgen das einzige was mich stört ist
das sie die Rops falsch angeben haben was sie eben wussten. Da meiner Meinung nach keine Karte wirklich schnell genug ist in dem Szenario ist das jetzt kein Beinbruch..
 
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Wie ihr euch vorstellen könnt haben uns seit gestern zahlreiche Anfragen zur GTX 970 Speicherproblematik erreicht. Wir sind aktuell im Gespräch mit Nvidia und werden voraussichtlich morgen eine Pressemitteilung veröffentlichen. Bis dahin bitten wir all unsere Kunden noch um Geduld.


Euer ARLT Support-Team

Das ist mehr Information als ich heute beim Arlt Service telefonisch in Erfahrung bringen konnte. Danke. :daumen:
 
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Jetzt mal im ernst, die Presse mit ihren ganzen Benchmarks hätte das zum Release feststellen können und müssen.
 
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Also, alle die bei Caseking wissen was sie zu tun haben.
Gebt Nvidia eine Ohrfeige für Verarsche am Kunden. Jetzt habt ihr die Chance.

hmm, hilf mir mal was ich tun soll. Ich steh echt auf dem schlauch. Ich will eine Nvidia Karte und hab eine gtx 970 :(

Das ist mehr Information als ich heute beim Arlt Service telefonisch in Erfahrung bringen konnte. Danke. :daumen:

Standarttext, wie bei allen anderen eben auch. Bevor es nichts von Nvidia gibt, wirds auch nichts von den Händlern geben. Also einfach abwarten.
 
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So, Amazon bietet mir 30€ in bar an.
Sprich sie buchen es mir aufs Konto.
Nehm ich doch dankend an ;)
 
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