TessaKavanagh
Software-Overclocker(in)
Kurzer juristische Randbemerkung, die ich mir nicht lassen kann. An Art. 5 I 1 GG, der die Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleistet, ist gem. Art. 1 III GG nur Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, kurz gesagt der Staat gebunden. Das bedeutet, dass du dein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nur dem Staat gegenüber geltend machen kannst, nicht aber dem PCGHX Forum.
Kurze Randbemerkung
, das "Lüth-Urteil" des BVerfG konstruiert nicht um sonst eine mittelbare Drittwirkung von Grundrechten für das Privatrecht.Nur Weil die Grundrechte also eigentlich nur zwischen Staat und Bürger greifen, heißt das nicht das Sie nicht auch mittelbar zwischen Bürger und Bürger wirken können.
Aber auch der Meinungsfreiheit können durchaus Grenzen gesetzt werden. Denn selbst Grundrechte können sich wiedersprechen
Das Moderatoren manchmal bessere und manchmal schlechtere Entscheidungen treffen ist vollkommen normal und menschlich, aber jemand muss ja schließlich entscheiden. Ich beziehe das allerdings nicht auf den vorliegenden Fall, den möchte ich auch nicht kommentieren, sondern beziehe es auf die generelle Situation.
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