ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
Ja ruyven ich hab das gelesen und ihr habt einfach Unrecht, auch wenn der Akteur kein Staat ist gilt das Recht auf Selbstverteidigung und in diesen Fällen ist es auch absolut richtig die Streitkräfte einzusetzen.
Ich weiß nicht woher du dein wissen beziehst, aber du solltest die Quelle wechseln. Ich hab das gelernt und musste darüber Prüfungen schreiben.
Möglicherweise sind eine Quellen tatsächlich besser. Daher ein paar weiter Fragen zur Erweiterung meines Verständnisses, das im wesentlich aus eigenen Überlegungen über die Grundregeln resultiert und wohl von dem deiner (besseren) Quellen abweicht. Wie genau soll dann eine "Selbstverteidigung" gegen Angreifer auf dem Territorium eines anderen Staates ablaufen? Wenn Staat A militärisch auf dem Territorium von Staat B aktiv wird, obwohl Staat B dagegen ist, befinden sich beide im Krieg. Richtig? Und wenn Staat B nicht als Aggressor gegenüber Staat A aufgetreten ist, dann handelt es sich hierbei um einen Angriff As gegenüber B. Richtig? Demnach könnte sich A gegebenfalls gegen einen Angriff von nicht staatlichen Akteuren auf dem Gebiet Bs "verteidigen", würde dabei aber automatisch einen Angriffskrieg gegen B vom Zaun brechen.
Mir ist kein einziges Regelwerk bekannt, dass dieses Dilemma irgendwie umgehen und das Territorium des Aufenthaltsgebietes des Angreifers zu Freiwild machen könnte. Wenn Staat B den Angreifer deckt, kein Problem, dann sind sie Teil des Angriffes (z.B. diverse Manöver Israels). Wenn Staat B gegen den Angreifer vorgehen möchte, aber nicht kann, und Staat A "um Hilfe bittet" auch nicht (z.B. Deutschland in Afghanistan). Und in seltenen Fällen kann es auch mal sein, dass die Existenz von Staat B in dem Bereich für nichtig erklärt wird (Horn von Afrika). Aber wie kann man die Position "hier ist dein Territorium und trotzdem hat mein Militär die Kontrolle, aber das ist Verteidigung und braucht dich nicht zu interessieren" mit dem Völkerrecht vereinbaren? Man spricht explizit dem anderen Volk ab, die Kontrolle in seinem eigenen Gebiet auszuüben und das ist wohl der ursprünglichste, zentralste Bestandteil des Völkerrechts überhaupt.
Hmmm...den IS völkerechtlich als Staat anzuerkennen?
Da sind mir die prinzipiellen Grundlagen schleierhaft...
Die Gründung eines Drittstaates auf völkerrechtlich anerkannten Staatsterritorien des Iraks und Syriens ist zunächst banal ein landnehmender Angriffskrieg = keine völkerrechtliche Legitimation.
Der IS hat KEINE ethnische, historische, kulturelle oder geografische Grundlage in dem betreffenden Gebiet, die Religionsauslegung als einziges Argument ist historisch-kulturell in Saudi-Arabien angesiedelt.
Das kurzfristig aufgebaute Wirtschaftssystem des IS mit der Ausbeutung von eroberten Ölquellen (Eigentumsrechte), sowie Waffen- und Drogenhandel entbehrt handels- wie strafrechtlich jeglicher Grundlage.
Über eine Staatsgründung aus religiösen Gründen im geografischen Gebiet von Mekka herum könnte man eventuell noch diskutieren.
Da die Religionsauslegung von Saudi-Arabien sich nur in Nuancen von der des IS unterschiedet wäre aber auch dies extrem strittig.
Eine Landnahme unter Missachtung des Völkerrechts (z. b. Schicksal der Jesiden) kann schlechterdings zur völkerechtlichen Anerkennung eines solchen Staatsgebietes führen.
Und selbst wenn es Argumente dafür gäbe, die ich nicht kenne, wären aus ähnlichen Argumenten eigenständige Staatsgründungen z. B. der Jesiden oder der Kurden in diesem betreffenden Gebiet zu 100% vorzuziehen.
Sorry, ich erkenne keinerlei völkerrechtliche Grundlagen, die eine Anerkennung des IS als offiziellen Staat rechtfertigen würde.
Die ethnische und kulturelle (nicht-)Legitimitation wäre schon mal diskutabel. Der IS hat zwar fleißig vertrieben, ist aber mehrheitlich nicht von (weit) außen einmarschiert, sondern wurde von Einheimischen getragen. Er war also kulturell in der einheimischen Bevölkerung verankert. Seine Religions- respektive eher Gesellschaftsauslegung lässt sich historisch auch kaum irgendwo anders verankern - erst recht nicht in Saudi Arabien, denn die haben ihrerseits ein sehr geschlossenes Weltbild und sind Mitglied der Anti-IS-Koalition. Also entweder kamen die Positionen des IS als Neuschöpfung aus dem nichts oder er hat lokale Wurzeln. Ersteres ist bei einem derart traditionalistisch veranlagten verein ausgeschlossen.
Faktisch hat er jedenfalls die Kontrolle über ein Terriotorium und dessen Bevölkerung ausgeübt, hat öffentliche Einrichtungen und Institutionen einschließlich einer Gerichtsbarkeit, Polizei, Bildungssysteme und einer Armee unterhalten, er hat Außen- und Handelspolitik betrieben und zu guter letzt auch ein Wirtschaftssystem gepflegt. Das sind alles Merkmale einer modernen Nation und ich würde sogar sagen es sind beinahe alle Merkmale, die ein Staat als Ist-Zustand überhaupt haben kann. Aus moderner Sicht würde man zwar eine Verfassung vermissen, aber die hat Großbritannien auch nicht, oder ein geregeltes Verfahren zur Ernnung künftiger Staatsoberhäupter, aber die brauchen Absolutisten halt nicht. Aus meinen Augen war es beim IS zu seiner (allerdings kurzlebigen) Hochphase, genauso wie beim Emirat der Taliban oder Taiwan überhaupt nicht diskutabel, ob es ein Staat ist. Einzig die diplomatische Frage, ob man ihn auch anerkennen will, stand im Raum. Genauso wie z.B. der Völkermord an den Armeniern unzweifelhaft einer war, aber lange Zeit aus politischen Gründen nicht so genannt wurde und diverse Militärmanöver offiziell nicht "Krieg" heißen dürfen, war der "sogenannte" islamische "Staat" ein Staat, den nur niemand "Staat" nennen wollte, um ihm die Gleichrangigkeit absprechen zu können. (Warum die Anerkennung der Staatlichkeit eines Arschloch-Staates irgendetwas mit Respekt für diesen zu tun haben muss, ist mir aber in diesem Fall genauso wenig klar wie bei dem Respekt, der einer reihe anerkannter Arschloch-Staaten entgegengebracht wird...)
Du hast mit deiner Auflistung von Details natürlich recht: Es gibt moralisch sehr viel darüber zu sagen, WIE der IS jede einzelne dieser Komponenten angegangen hat. Aber meines Wissens nach mischt sich das klassische Völkerrecht nicht in innerstaatliche "wies" ein. Sonst hätten Kambodscha, Nordkorea, Ruanda und ganz besonders Deutschland im laufe des 20. Jhd. ihre Staatlichkeit verloren. Mir ist als primäres Kriterium nur die Kontrolle (und zwar wirtschaftlich, sozial, militärisch und politisch) über ein Staatsgebiet geläufig und das erfüllte der IS meiner Meinung 1-2 Jahre lang in jeder Hinsicht. (Wiki sagt aber, dass es diverse Staatsbegriffe gibt und da auch "das Völkerrecht" eine sehr diffuse Angelengheit ist, lass ich mir gerne eine neue Definition von "Staat im Sinne des Völkerrechts" sowie einen neuen Begriff für das, was der IS war, beibringen.)
Wicki klärt auf, Zitat:
Der palästinensische Theologe Abdallah Azzam warb seit Anfang der 1980er Jahre von Pakistan aus um finanzielle und personelle Unterstützung für den Kampf der Mudschahedin gegen die sowjetische Besetzung Afghanistans und lieferte auch eine ideologische Fundierung für den Dschihad in Afghanistan.
aus:
al-Qaida – Wikipedia
Kurzum, Ursprungsgedanke war die Befreiung Afghanistans von den Bösen Besatzern - Naaain, nicht die Amis, sondern die Russen.
Und ja, Kern(rückzugs)gebiet war von jeher die Gegend links (Afghanistan) und rechts (Pakistan) vom Chaiber-Pass.
Du verwechselt ebenfalls Taliban und Al Kaida und zusätzlich noch die restlichen Mudjahedin. Letztere kommen nicht aus Palästina, auch wenn die internationale Unterstützung ggf. erstmals dort in Angriff genommen wurde, sondern leiten sich aus den Widersachern der afghanischen kommunistischen Partei her. (Erinnerung für die, die es vergessen haben: Die UdSSR ist in Afghanistan nicht einmarschiert, sondern formell auf Einladung einer amtierenden, ihr freundlich gesinnten Regierungs ins Land gekommen. Also nicht ander als die Bundeswehr in Bezug nur Nordallianz, mit dem Unterschied dass die Kommunisten wenigstens halbwegs vorgegeben haben, so etwas wie demokratische Wahlen gewonnen zu haben, was man von der Nordallianz afaik nicht behaupten konnte.) Und die Taliban sind nicht gleichbedeutend mit den Mudjahedin, sondern waren eine der vielen Gruppen, aus denen diese Bestanden - andere Gruppen sind z.B. heute Teil der demokratischen Regierung Afghanistans und somit genauso aus der von dir genannten Unterstützung hervorgegangen. Und Al Kaida wiederum ist eine islamistische Gründung aus Saudi Arabien, die lediglich im post-sowjetischen Afghanistan einiges an Zustrom sowie Duldung durch die Taliban erfahren hat. Aber sie hatte keine direkte Verknüpfung zur staatlichen Struktur und es gab vor dem Einmarsch der USA sogar Diskussionen darüber, unter welchen Bedingungen ObL ausgeliefert werden könnte.
Dummerweise war eine der Bedingungen "beweißt, dass er Schuld ist" und zu diesem Zeitpunkt (und afaik bis heute...) konnten die USA öffentlich nicht mehr vorlegen, als dass er den Attentätern gratuliert hat, was ein denkbar dünner Beweis für Verantwortung war.

