Der Energiewende Thread

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
  • Erstellt am Erstellt am
9000kWh thermisch sind ca. 900cbm Gas, wenn man 10% Verlust einkalkuliert (keine Gasbüchse macht 100%, das ist Marketing) sind es sogar nur 8100kWh thermisch.
So schlecht ist dein (altes) Gebäude nicht. Wunder mich etwas über die sehr hohen VL° die du angeblich fahren musst.

Die Heizlast ist mit einer WP gar kein Problem.

Wenn du Heizkörperlüfter schon probiert und keinen Effekt festgestellt hast - außer Lärm, dann hast du womöglich was völlig verkehrt gemacht.

Deine Angaben passen so gar nicht mit der Realität zusammen.

Hohe VL°, normaler Gasverbrauch/Heizlast, Heizkörperventilatoren ohne Wirkung (Senkung der VL°).

Würde ich mir zu gerne ansehen.




Viele Grüße,
stolpi
 
... (keine Gasbüchse macht 100%, das ist Marketing) ...
Doch, weil als Referenz der untere Heizwert genommen wird und nicht die enthaltene Energie, die erst der obere Heizwert angibt, der heißt heeute Brennwert. Der Brennwert ist bei Methan gut 10% höher als der untere Heizwert.

Sobald man Kondensat im Abgas erlaubt, kann man den unteren Heizwert als Nutzenergie erreichen und hat seine 100% Wirkungsgrad. Das ist aber ein Taschenspielertrick. Bezogen auf den Brennwert, also den oberen Heizwert wie er früher hieß, kann man die 100% aber nicht erreichen.

An den Brennern liegt es aber nicht, der Untershcied ist marginal, Isolierung und Raumtemperatur sind viel entscheidender.

1704710212926.png

Quelle: Wiki
 
Gasthermen sind meist ein gutes Stück ineffizienter als Boiler oder gar Brennwertkessel, da geht schon gut Wärme zum Schornstein raus. Aber umgekehrt hat eine Wärmepumpe in einer Etagenwohnung auch nur beschränkt Zugang zu Wärmequellen (und, im Altbau, ohne Sanierung auch nur beschränkt zu Strom :ugly:).

@stolpi: Das ist ein Wert für einen Zweipersonenhaushalt, der gut 60 m² klimabewusst heizt. Wenn ich, wie manch anderer, verwaiste 100 m² rund um die Uhr auf Wohlfühltemperatur halten würde, läge der Verbrauch wahrscheinlich schnell beim Doppelten, aber auch so ist er eher durchschnittlich. Die Temperaturangabe war Kesseltemperatur der Therme und entspricht auch der Kennlinie, die ich eingestellt habe. Kann natürlich sein, dass der Sensor einfach nur Mist anzeigt, aber die "au ist das heiß" Temperatur der Heizkörper spricht dagegen und ordentliche passive Konvektion hat man bei niedrigen Vorlauftemperaturen ja i.d.R. auch nicht, weswegen Lüfter da einen großen Unterschied machen können. Bei mir hatte ich mal eine Kette 80er @ 5 V drunter und da hat sich an der Luftbewegung über der Heizung fühlbar gar nichts getan, bei der Raumerwärmung hat man allenfalls einen leichten zeitlichen Vorteil beim hochheizen von ganz kalt gespürt. Meiner Meinung nach ist die Heizinstallation einfach (zu) knapp für einen Altbau dimensioniert.
 
Gasthermen sind meist ein gutes Stück ineffizienter als Boiler oder gar Brennwertkessel
Unsere kleine 10KW Gastherme zum Heizen und für Warmwasser kommt laut drei unabhängigen Messungen (Wartung, Schornsteinfeger, Stadtwerke, weil Gasartwechsel) auf 95%. Der Brennwertkessel im Haus kommt mit all den Kosten und dem Ärger für den Schornstein auf 103%. Das kompensiert man mit 0,2°C niedrigerer Raumtemperatur. Das macht den Kohl nicht fett.
 
Ich verlinkte es doch schon, Strom wird durch die EE langfrisitig billiger werden. Die EE löst damit auch teilweise soziale Fragen. Balkonkraftwerke sind z.B. ein wunderbarer Weg, um mit brgrenzten Mitteln teilzuhaben. Mobilität wird es für Einkommensschwache in Zukunft nur noch mit günstigen E-Fahrzeugen geben. Usw.

Aber das sind getrente Themen. Beides zu lösen ist wichtig, man muss es aber nicht gegeneinander ausspielen.
Dazu braucht man

a. einen Balkon
b. die Zustimmung der Vermieters

warum fördert man da nicht lieber verstärkt PV Anlagen auf MFH und regelt endlich wie der Ertrag zwischen den Mietparteien verteilt wird. Und vor allem verschlankt die grausame Bürokratie, die aus so einer Anlage erfolgt.
 
Dazu braucht man

a. einen Balkon
b. die Zustimmung der Vermieters
c. selbst wenn man einen Balkon hat, eine Lage die nicht die hälfte des Tages verschattet ist

warum fördert man da nicht lieber verstärkt PV Anlagen auf MFH und regelt endlich wie der Ertrag zwischen den Mietparteien verteilt wird. Und vor allem verschlankt die grausame Bürokratie, die aus so einer Anlage erfolgt.
Wäre sinnvoller.
Schaut man sich in den Städten um sind auf den Dächern der allermeisten Mietshäuser immer noch keine PV-Anlagen zu sehen. Lieber schwadroniert man aber dadrüber rum, das Mieter auf ihren Balkonen privat (lagebedingt) ineffizientere PV-Anlagen aufstellen sollen.

Anders gesagt, man zäumt das Pferd mal wieder lieber vom A*rsch auf, statt am Kopf anzufangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
a. einen Balkon
b. die Zustimmung der Vermieters
Du brauchst eine Fensterbank, das reicht, und der Vermieter muss es akzeptieren, zumindest in Kürze, wenn unsere Regierung das entsprechende Gesetz durch die Parlamente gebracht hat.

Aber auch jetzt schon entscheiden Gerichte in diesem Sinne

"... Nach Auffassung des Gerichts steht dem Mieter ein Anspruch auf Genehmigung der Installation eines Balkonkraftwerks zu. Begründet wird dieser Anspruch mit der politisch angestrebten Energiewende, die als Staatsziel in Art. 20a GG verankert ist. Demnach führt die Nutzung von Balkonkraftwerken nicht nur zu einer Einsparung von Energiekosten beim Mieter, sondern bietet auch aus Sicht des Umweltschutzes Vorteile. Bei der Beurteilung, ob ein vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt wurde hier also auch der Wandel der Nutzungsgewohnheiten und der technischen Entwicklungen in Wohngebäuden Rechnung getragen. Bereits 1990 hat das AG München eine Solaranlage auf einer Terrasse als vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst angesehen (AG München, Urteil v. 04.10.1990, 214 C 24821/90). ..."
 
Du brauchst eine Fensterbank, das reicht, und der Vermieter muss es akzeptieren, zumindest in Kürze, wenn unsere Regierung das entsprechende Gesetz durch die Parlamente gebracht hat.

Aber auch jetzt schon entscheiden Gerichte in diesem Sinne

"... Nach Auffassung des Gerichts steht dem Mieter ein Anspruch auf Genehmigung der Installation eines Balkonkraftwerks zu. Begründet wird dieser Anspruch mit der politisch angestrebten Energiewende, die als Staatsziel in Art. 20a GG verankert ist. Demnach führt die Nutzung von Balkonkraftwerken nicht nur zu einer Einsparung von Energiekosten beim Mieter, sondern bietet auch aus Sicht des Umweltschutzes Vorteile. Bei der Beurteilung, ob ein vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt wurde hier also auch der Wandel der Nutzungsgewohnheiten und der technischen Entwicklungen in Wohngebäuden Rechnung getragen. Bereits 1990 hat das AG München eine Solaranlage auf einer Terrasse als vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst angesehen (AG München, Urteil v. 04.10.1990, 214 C 24821/90). ..."
Ja, die 150 kw/h pro Jahr bei Nord-Süd-Ausrichtung des Gebäudes retten die Leute.
 
Das Modul in Ostrichtung brachte knapp 300kwh dieses Jahr. Das in Sso Ausrichtung ebenso.
Wichtiger bei Balkonanlagen ohne Speichermöglichkeit ist das der Strom auch verbraucht wird wenn er produziert wird. Da ist oft Ost/West besser als nur Süd.
 
Ich hab ne 400W Anlage die hat in den letzten 118 Tagen, also vornehmlich im Winter, 71kWh produziert.
Eine Durchschnittliche Anlage hat aber 600W oder mittlerweile 800W und läuft auch im Sommer.
-> 150kWh sind seehr niedrig angesetzt.
Aber nicht mit einer Fensterbankanlage.

 
Aber nicht mit einer Fensterbankanlage.


Dann klemm halt an der Fensterbank ein normales Modell ran, kann ja unter dem Fenster hängen.

Aber selbst mit so einer kleinen wie im Link gezeigten Fensterbankanlage lässt sich Strom und damit auch CO2 sparen.
Kleinvieh macht auch Mist.
 
Und wie schraube ich etwas UNTER dem Fenster an die (denkmalgeschützte :ugly: ) Fassade, ohne ein Gerüst zu buchen oder schwere Träger in der Fensternische zu verankern? (Einen Eingriff in die Bausubstanz, den der Vermieter keineswegs dulden muss und den man mit ziemlicher Sicherheit nicht einmal selbst durchführen darf, sondern professionell planen lassen muss, wenn man nicht mit einem Bein im Knast stehen will. Schließlich sprechen wir dann von mehreren Dutzend Kilo und 1,5 m Hebelarm bei großer Fläche und nicht standardisierter Anbringung, die sturmsicher befestigt sein wollen.)


c. selbst wenn man einen Balkon hat, eine Lage die nicht die hälfte des Tages verschattet ist

d. ein Gebäude, an dem was rumhängen darf (Denkmalschutz, Fußgängersicherheit, etc.)

Du brauchst eine Fensterbank, das reicht

Für was reicht das? Um die Kosten für die Mini-Solarzelle, die dahin passt, innerhalb von 30 Jahren wieder reinzuholen?
 
Ja denkmalgeschützt, es ist oft bequemer Dinge kaputt zu reden als eine Veränderung zuzulassen.

Ja die Kosten können sich sehr schnell amortisieren. Das ist aber auch nur die eine Seite der Medaille. Die ander ist, die Teilhabe an der Energiewende und/oder dass der persönliche CO2 Fußabdruck gesenkt werden kann/wird.
Ist auch nicht schwer das selber schnell zu berechnen.

Ich könnte jetzt Hinweise zu sturmsicheren Befestigungen für dutzende Kilo schwere Blumenkästen welche am Fensterbrett geklemmt werden geben. Diese halten sogar schwerere Lasten aus als das was ein Solarmodul wiegt. Ich spare mir das aber da es ja eh verworfen wird. Da denkmalgeschützt.
Ebenso gehe ich nicht auf einen Hebel ein welcher bei senkrechter Befestigung nicht ins Gewicht fällt.

Fensterbrettanlagen sind sicher nicht das Optimum, allerdings besser als wie die Hände in den Schoß zu legen.
 
Aber schlechter als eine vernünftige Förderung von PV auf dem Dach von Mietwohnungen und vereinfachte rechtliche Regelungen für Mieterstrom.
 
Ach, der taucht alle paar Wochen auf und prophezeit dann in jedem Politik Thread den baldigen Weltuntergang :haha:

Ist eigentlich ganz ulkig ^^
Naja,
ich bin noch einer von Denjenigen, welche das Land am Laufen halten.
Nach einem 8-stündigen körperlich harten Arbeitstag,
habe ich selten Lust hier noch zu posten,
da andere Aufgaben auch noch zu erledigen sind.
 
Zurück