Der Auto-Thread

aufbauseminar is das nachschulung, sobald man einen verstoß hat der punkte gibt und keine owi mehr ist sprich nur geldstrafe gibt es führerscheinentzug sowie eben die 2jahre noch mit drauf, an silvester mach ich ne flasche auf dann hab ich die ganze ******* hinter mir ach ja probzeit hab ich etz seit augus rum^^
 
Man darf doch mit dem B-Schein, Auto, Trekker fahren oder ? Hab ja noch BF17 aber Mopped darf ich auch alleine fahren, Traktor - Höchstgeschwindigeit 20kmh - auch allein ?
 
26 km/h zu viel bedeuten ein Bußgeld von 140 Euro (+ Bearbeitungsgebühr), 3 Punkte im VZR (> 25 km/h) und einen Monat Fahrverbot. Dazu kommt noch, dass dir die Verwaltungsbehörde fast 100%ig eine Nebenstrafe aufbrummt - evtl. Nachschulung, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Eine reine Regelung für Fahranfänger gibt es nicht!
Und wie kommst du auf den Monat Fahrverbot?
Oder bekommt er nen Monat Fahrverbot, weil er noch in der Probezeit ist?
Da steht das anders:

Bußgeldkatalog 2010 geblitzt worden, aktuell und übersichtlich

[FONT=Arial, Helvetica]innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
[/FONT]
 
Ich finde es leider gerade nicht, aber da es sich um einen A-Verstoß handelt gibt es Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

Bin mir da sicher ;)

Hier nachzulesen ;) Bußgeldkatalog 2010 geblitzt worden, aktuell und übersichtlich
Links auf Probezeit!

Und wie kommst du auf den Monat Fahrverbot?
Oder bekommt er nen Monat Fahrverbot, weil er noch in der Probezeit ist?

Dazu hab ich jetzt auch nichts gefunden...
 
Hat jemand schon erfahrungen gemacht ?
So wie ich das verstanden habe, kommt auf dich zu:

[FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft: [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]


Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
[/FONT]
[/FONT]


und:

[FONT=Arial, Helvetica]innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) [/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica]26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte [/FONT]
 
@ Dustin91
Stimmt.
Gibt aber die Reglung 2x Innerhalb eines Jahres mit über 21 Km/h erwischt dann ist der Lappen auch ein Monat weg.
Hatte noch im Hinterkopf das in der Probezeit beim Punkteverstoß Nachschulung folgt.
 
Erstmal Danke leute.

Nur was ich nicht verstehe, wieso sagt der Polizist wortwörtlich zu mir; "Was genau auf dich zukommt, weiß ich auch nicht, lass dich einfach überraschen" ..
Er ist doch der jemand, der jeden Tag damit zutun hat. Hätte er es gewusst, hätte er es mir auch gesagt.
Was ich falsch gemacht habe, weiß ich ja eh ..

wielange dauert es denn ungefähr, bis ich ein schreiben bekomme ?

Dann werd ich mich mal melden, und schreiben was dann sache ist..
 
Ich meine auch alles von den genannten Sachen.
Punkte und Bußgeld sind die generelle Strafe für jeden Verkehrsteilnehmer bei dem Verstoß.

Bei Fahranfängern kommt eben zusätzlich noch die A- und B-Regelung dazu. Da geht es ja primär um erzieherische Maßnahmen, sprich Nachschulung und Verlängerung der Probezeit. ;)

Wobei das manch "erfahrenem" Autofahrer wohl auch ganz gut täte. Bei Fahranfängern ist der Leichtsinn halt deutlich existenter als die Vernunft, wie das Beispiel hier ja auch recht schon gezeigt hat. :daumen2:

10km/h drüber kann man vielleicht noch abbremsen, aber 25 drüber können je nach Unfallsituation auch schon den Unterschied zwischen ein paar blauen Flecken und fahrlässiger Tötung ausmachen.
Im Straßenverkehr haftet man schließlich nicht für die Absicht, sondern für das Ergebnis...
 
Weil, vor allem in solchen fällen wie deinen es keine festen regelsätze gibt (neben den standartstrafen). Das liegt dann unter anderem im Ermessen der Zulassungsstelle(?)/Führerschein(-erlaubnis)stelle (? :ugly:)
halt irgendeine Behörde.

aber ich muss schon sagen, dass ich manchmal den eindruck habe, dass manche tempo-zonen willkürlich, andere wiederum schikane und wieder andere einfach tödlich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil, vor allem in solchen fällen wie deinen es keine festen regelsätze gibt (neben den standartstrafen). Das liegt dann unter anderem im Ermessen der Zulassungsstelle(?)/Führerschein(-erlaubnis)stelle (? :ugly:)
halt irgendeine Behörde.

Wenn es das nicht gibt, wieso seit ihr euch dann alle so sicher das man ein aufbauseminar machen muss ?
Vielleicht rechnet der Polizist mir ja die tolleranz so ein das ich noch auf 20 oder 21km/h liege, also wieder im grünen bereich und somit nur Geldstrafe + bearbeitungsgebühr und denn punkt (die punkte).

Ein Kumpel von mir war auch mal mit seinem Roller zuschnell, erlaubte 45km/h, er hatte 60km/h drauf. Es gab ne vorladung bei der Polizei und da es sein erster verstoß war, war er nach einem Gespräch fein raus.

Ein Arbeitskollege wurde jetzt insgesamt 4-5 mal geblitzt und hat jetzt erst ne nachschulung bekommen.. also irgendwie passt das ja alles nicht zusammen..
 
also so eine stelle gibts, weiß nur nicht wie sie genau heißt, bzw welche dazu zuständig sind. abgesehen davon wird numalbei fahranfängern härter durchgefriffen.

das mit den "getunten" mopeds ist eine ganz andre geschischte, da kommen die kids meistens mit einem "blauen auge" raus, da sie eben noch "kinder" sind, und anders behandelt werden. macht halt keinen sinn einem 16-jährigen, der womöglich nichtmal einen richtigen fs hat, sondern mehr nur eine mofa-prüfbescheinigung hat, eine mpu anzuordnen, da nützen wohl sozialstunden und ähnliches mehr.

dann ist es noch ein unterschied ob man geblitzt oder von der polizei direkt erwischt wird. wird man zb in 2 gemeinden 2 mal mit 15kmh zu schnell geblitzt, schickt dir jedes verkehrsamt seine eigenen geldstrafen zu, erfahren aber nicht zwangsweise voneinander. und dann ist halt immernoch das problem mit der probezeit, da diese generell härter bestraft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Mopedführerschein gibst auch keine Probezeit. Erst bei Fahrelaubnisen für Tüvpflichtige Fahrzeuge.
Ich hatte damals 1B (heute müste das A1 sein) gemacht damit ich Probezeit hinter mir hab wenn ich Auto fahr.
 
stimmt natürlich auch. wie sieht das eigentlich heute mit der probezeit aus.
Die beträgt ja generell 2 Jahre. Habe mal irgendwo nen Paragraphen gelesen wo drin stand .... Probezeit endet nach 2 Jahren, aber frühestens mit vollendung des 21. Lebensjahr ...

ist da was dran ?
 
das mit den Tüv pflichtigen Fahrzeugen stimmt so nicht. ich hab T gemacht (großer Traktor) und für den hatte ich auch keine Probezeit.
Probezeit gibts doch nur, wenn man auf allen Straßentypen unterwegs sein darf afaik
 
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