Der Auto-Thread

Mir sowie auch meinem Unfallgegner ist nichts passiert. Schockzustand mal ausgenommen.

War tierisch beschi....
Ich war Linksabbieger über eine zweispurige Fahrbahn. Verkehr staute sich. Eine Frau hat mich durchgewunden. Durch ihr Auto übersah ich mein Unfallgegner. Er ist mit 50+ in meine Beifahrerseite. Ich hab mich um 170° gedreht und stand im Vorgarten eines Hauses.

Hinterachse gebrochen, Achsaufhängung nach meinem Werkstattmeister auch gebrochen, Auspuff hat es beim aufsetzen auf den Bordstein zerrissen
Türglas gebrochen, Unterboden verzogen, C-Säule verbogen durch Airbag verbeult und natürlich die ganze Linke Seite
Wirtschaftlicher Totalschaden.

Was heißt länger? Etwa ein Dreiviertel Jahr.

Teilkasko übernimmt natürlich nur Schaden des Gegners. (Ford Fiesta 98, auch hinüber) und mein gebrochenes Glas...

120€ Bußgeld laut dem Beamten. Punkte weis ich noch nicht. Lappen ist bestimmt ne zeit lang weg. Zum Glück schon aus der Probezeit raus.
 
Also, mir wurde beim Bund damals in der Fahrschule erklärt, wenn ich jemanden durchwinken sollte und daraufhin passiert etwas bin ich genauso mit im Boot was die Schadensregulierung betrifft wie die direkten Unfallbetroffenen. :huh:
 
Nur wird der Durchwinkende nach dem Unfall vom Durchwinken nix mehr gewusst haben. Wenn man da keine Zeugen hat, ganz schlecht. :daumen2:
 
Ja aber mein Durchwinken spricht ja nicht für die Fahrzeuge, die nach mir folgen, oder? Wenn hätte der zweite PKW auch erst durchwinken müssen. Oder seh ich das falsch?

Weil, ich kann doch nicht für andere Verkehrsteilnehmer sprechen.
 
Selbst wenn muss man sich selbst überzeugen das es auch passt. Selbst wenn die Achse und Auspuff heil wären würde der Karosserieschaden alleine schon es sinnlos machen, auch die Airbags kosten ein halbes Vermögen ( je nach Vorgabe muss ja sogar das Steuergerät ersetzt werden ). Mich wundert nur das der Lappen weg sein soll? Ist natürlich bitter aber wenigstens keine körperlichen Schäden.
 
Also, mir wurde beim Bund damals in der Fahrschule erklärt, wenn ich jemanden durchwinken sollte und daraufhin passiert etwas bin ich genauso mit im Boot was die Schadensregulierung betrifft wie die direkten Unfallbetroffenen. :huh:

Das hat man dir wohl falsch erklärt. Wenn jemand anderes dir seine Vorfahrt überlässt, entbindet dich das nicht davor trotzdem zu schauen ob du fahren kannst. Der Winkende kann das ja nicht übernehmen und schon gar nicht die Verantwortung dafür.
 
Das hat man dir wohl falsch erklärt. Wenn jemand anderes dir seine Vorfahrt überlässt, entbindet dich das nicht davor trotzdem zu schauen ob du fahren kannst. Der Winkende kann das ja nicht übernehmen und schon gar nicht die Verantwortung dafür.

Nein, nein. Falsch verstanden.
Natürlich muss man selbst noch gucken ob der Verkehr es zulässt irgendwo über eine Kreuzung zu fahren. Natürlich entbindet das durchwinken anderer Verkehrsteilnehmer jemanden nicht selbst zu schauen.
Aber trotzdem, wenn etwas passiert (und man hat zeugen) ist, meiner Meinung nach, der durchwinkende Teilnehmer ein Stück weit auch in der Schadensbegleichung mit drin.
 
Hätte jetzt eher erwartet das die Haftpflicht den Schaden des Gegners zahlt ?!
Im Normalfall hat man ja Kasko und Haftpflicht in einem Vertrag. Und wenn der Vertrag Teilkasko beinhaltet kommt halt mal die zitierte Formulierung dabei raus.
Fremdschäden sind aber immer über die Haftpflicht gedeckt. Wäre ja noch schöner wenn dir einer das Auto zerdeppert und du dann nichts bekommst weil der Gegner ja nur eine Haftpflicht hat ;).
 
Nein, nein. Falsch verstanden.
Natürlich muss man selbst noch gucken ob der Verkehr es zulässt irgendwo über eine Kreuzung zu fahren. Natürlich entbindet das durchwinken anderer Verkehrsteilnehmer jemanden nicht selbst zu schauen.
Aber trotzdem, wenn etwas passiert (und man hat zeugen) ist, meiner Meinung nach, der durchwinkende Teilnehmer ein Stück weit auch in der Schadensbegleichung mit drin.

Nein, weil das Winken bedeutet ja nur, dass der "Winker" selbst einen vor lässt. Der wäre nur mit Schuld, wenn er dann doch fahren würde (und du das Winken beweisen könntest) anstatt dich vorzulassen. Für das Verhalten Dritter kann der aber nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Anders wäre es ggf. wenn dich ein freundlicher Passant in eine Parklücke einwinkt und dich kalt lächelnd gegen ein anderes Auto winkt. Da ist zwar auch der Fahrer der Schuldige, aber der Einweiser trägt eine große Mitschuld. In dem Fall gibt es ja erst mal keinen Dritten und der Winker nimmt aktiv an der Schadensentstehung teil.
 
Nein, weil das Winken bedeutet ja nur, dass der "Winker" selbst einen vor lässt. Der wäre nur mit Schuld, wenn er dann doch fahren würde (und du das Winken beweisen könntest) anstatt dich vorzulassen. Für das Verhalten Dritter kann der aber nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Wieso sollte ich auch für das Verhalten dritter verantwortlich sein? Derjenige der ihm in die Seite gefahren ist hatte schließlich Vorfahrt und trägt, zumindest nicht zu 100%, die Schuld am Unfall. Nur durch das Durchwinken ist es schließlich dazu gekommen, dass der Golf erst in den Gegenverkehr gekommen ist.
 
Ja, aber wenn ich dich durchwinken würde und du daraufhin einem Dritten die Vorfahrt nimmst, so wäre das ja nicht meine Schuld, sondern deine. Ich könnte dir dadurch ja nur meine Vorfahrt abtreten, nicht die von einem Dritten. Um denn müsstest in dem Falle du dich "kümmern" also vorbeilassen oder dich ebenfalls durchwinken lassen.
 
Wieso sollte ich auch für das Verhalten dritter verantwortlich sein? Derjenige der ihm in die Seite gefahren ist hatte schließlich Vorfahrt und trägt, zumindest nicht zu 100%, die Schuld am Unfall. Nur durch das Durchwinken ist es schließlich dazu gekommen, dass der Golf erst in den Gegenverkehr gekommen ist.

Ja klingt zwar plausibel, ist aber leider nicht so.;)

Die Klimaanlage von meinem Vater spielt zurzeit verrückt.. Vor gut einpaar Wochen kam nur kam kaum noch kühle Luft aus der Klima, höchstens für 30 Minuten und auch nicht richtig kalt. Mein Vater dann nen Termin bei einer Vertragswerkstatt gemacht.

Audi/VW meinte es wäre irgendein Sensor der die Wärme/Kälte Zufuhr regeln würde, nun gut. Teile wurden bestellt Sensor (50€) eingebaut und dann kam die Rechnung, gute 560€ sollte mein Vater bezahlen, knappe 500€ davon nur Arbeitsstunden. (Ich weiß jetzt leider nicht wie viele das waren, angeblich musste man ziemlich viel demontieren)

Danach lief die Klimaanlage aber wirklich wieder wie neu. Jetzt 2 Wochen später geht das Ding wieder nicht und es ist wieder genau so wie vorher, Klima kühlt einwenig, Klima wärmt nur noch, Klima kühlt ein wenig.

Das Blöde dabei ist das mein Vater jetzt im Ausland ist und jetzt bei 40C ohne wirkliche Klimaanlage auskommen muss. An Kompressor und dieser Flüssigkeit kann es nicht liegen die benötigt wird, zumindest wurde uns dass vor 2 Wochen gesagt..

Was für ein sensor sollte das denn sein??
Mal zum Vergleich, ich habe letzte Woche meine Klima reparieren lassen.
Klimakondensator getauscht + Magnetkupplung vom Kompessor getauscht + Neubefüllung = 485€ (davon Abeitskosten 90€)
Was soll denn bitte am Sensorwechsel so lange dauern.....mussten die erst den gesamten Motor+Getriebe rausbauen?:huh::what:

Grüße
 
Ja klingt zwar plausibel, ist aber leider nicht so.;)

Und wieso nicht?
ich mein, bei einem fahrstreifen mag das zwar zutreffen, aber bei zwei doch nicht.
ich bin wagen 1, wenn wagen 2 jetzt abbiegen will und mir ein zrichen gibt, kann ich laut seinem fahrstrifen ja fahren, aber wenn wagen 3 auf dem zweiten fahrstreifen gerade aus fährt, ich aber rausfahre wegen dem linksabbieger, dann kann der also wagen 2 ja nicht zur rechenschaft gezogen werden.
 
Und wieso nicht?
ich mein, bei einem fahrstreifen mag das zwar zutreffen, aber bei zwei doch nicht.
ich bin wagen 1, wenn wagen 2 jetzt abbiegen will und mir ein zrichen gibt, kann ich laut seinem fahrstrifen ja fahren, aber wenn wagen 3 auf dem zweiten fahrstreifen gerade aus fährt, ich aber rausfahre wegen dem linksabbieger, dann kann der also wagen 2 ja nicht zur rechenschaft gezogen werden.

ja genau.
Wagen 2 lässt dich raus.....somit darfst du dann bis auf den ersten Fahrstreifen....alles was danach passiert ist dein Bier. Sprich du muss gucken ob auf fahrstreifen 2 nicht doch ein Auto kommt.
Und wenn die Sicht durch den Abbiegenden (winkende frau/mann) verdeckt wird, musst du anhalten und zur not aussteigen um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, oder das Angebot der winkenden Person ablehen....zwecks besserer Sicht.

War tierisch beschi....
Ich war Linksabbieger über eine zweispurige Fahrbahn. Verkehr staute sich. Eine Frau hat mich durchgewunden. Durch ihr Auto übersah ich mein Unfallgegner. Er ist mit 50+ in meine Beifahrerseite. Ich hab mich um 170° gedreht und stand im Vorgarten eines Hauses.
...ach echt doof gelaufen....
 
Da die letzten Tage das Wetter ganz gut war hab ich mal nen paar Bilder gemacht :)

p1110210jjsgb-jpg.663805


p1110202n4s6d-jpg.663806
 

Anhänge

  • p1110210jjsgb.jpg
    p1110210jjsgb.jpg
    209,7 KB · Aufrufe: 219
  • p1110202n4s6d.jpg
    p1110202n4s6d.jpg
    234,5 KB · Aufrufe: 217
@JC88

da schaut aber jemand überrascht.:D
Ich kann dir da noch ein paar "witzige" Beispiele nennen.
Allgemein erzeugen sind Sätze wie ".....ich konnte den anderen gar nicht sehen weil....." vor Gericht immer die gleiche Aussage des Richters --> "...dann hätten sie nicht fahren dürfen...."
Das geht THEORETISCH so weit, dass ein Kumpel von mir nicht ruhigen Gewissens von seinem Grundstück auf die Straße fahren darf, ohne dass eine zweite person absichert bzw. einweist, weil dessen Grundstück vor einer Kurve liegt. --> Das hat ihm im Übrigen ein Richter erklärt.;)

@Seeefe

Jo:)
 
Zurück