CPU zurück, wg schlechtem Binning?

Chatstar

BIOS-Overclocker(in)
Mich würde eure Meinung zu dem Thema hier in diesem Thread interessieren:

 
Meine Meinung ist, dass er solang er die CPU nur normal testet, er sie aus welchem Grund auch immer zurückschicken darf.

Wenn das sehr viele Leute machen, dann wird Amd auch iwann was davon mitkriegen und dann kann man entweder monieren, dass die CPUs nicht solch hohe Qualitätsschwankungen haben sollten, also Amd auch iwie selbst daran schuld ist. Oder dass Amd so doof ist und solche frei einstellbare Übertaktung überhaupt erlaubt und sowas dadurch erst auffallen kann.

Unabhängig von diesem Fall bin ich aber der Meinung, dass aktuell verdammt viele Corona Produkte in den Umlauf gebracht werden, welche vorher nicht durch die Qualitätskontrollen gekommen wären.
 
Ist PBO2 ein von AMD zugesichertes Feature eines 5900X mit jeder beliebigen Kühlung/Mainboard-Kombi? Oder ist es doch nur eine Möglichkeit, die einem AMD bietet, um seine CPU einfacher übertakten zu können?

Sonst ist es halt das Selbe wie bei jeder Nutzung des erlaubten Fernabsatzgesetzes und für mich ein Grund mehr, seit längerem teure Sachen eher im Versandhandel zu kaufen, wenn ich das gekaufte Exemplar von "irgnedwas" nicht doch im Laden begutachten kann. Wenn der Händler dafür keine Rücksendekosten oder Wertminderung (falls es eine Boxed-Version war) verlangt, was er per Gesetz normalerweise darf, dann ist das am Ende sein Problem.
 
Die CPU erreicht die von AMD zugesicherten Taktraten. Hier 4,8ghz @SingleCore von daher besteht IMO kein Grund zu einer Rückgabe, nur weil das OC nicht erwartungsgemäß ausfällt. Was anderes ist es in Hinblick auf die WHEA Error. Wenn diese auch @Stock auftreten wäre das ein Grund die CPU direkt bei AMD per Garantie auszutauschen. Das geht dann schneller als über den Händler.

Ansonsten kann man auch auf Grund des Widerrufs einen Teil des Kaufpreises nicht erstattet bekommen. Der Händler bezieht sich dann auf:

Gemäß § 357 III BGB hat der Verbraucher bei Rücksendung Wertersatz für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist.
Im Falle der CPU kann diese nicht mehr als Neuware verkauft werden. Auch nicht als Tray. Sie muss explizit als Gebrauchtware gekennzeichnet werden, mit entsprechendem Preisnachlass.
 
Solange die CPU in ihren normalen spezifiktionen funktioniert die AMD dafür freigegeben hat und keine weiteren funktionalen mängel vorhanden sind.Muß der Händler garnichts zurück nehmen,nach verstreichen der 2 wöchigen Rückgaberechts ohne ein Angabe.Ich frage mich was man damit bezwecken will?Die CPU,s der Ryzen 5000/3000er ect. laufen sowieso fast am Limit.Die 100Mhz mehr oder weniger CPU Takt,wirds auch nicht viel schneller dadurch und hast mehr Energieverbrauch und Abwärme erzeugniss.Was sich bei dem Aufwand nicht lohnt.
Außerdem spielen auch noch andere Faktoren ab wie gut sich eine CPU OC läst egal ob Golden Sample ist oder nicht.Wie die verwendeten BIOS Version/AGESA/Chipsatztreiber und ob in Normal oder OC Modus(UEFI) angewandt werden soll und die verwendeten Rammodule(mit selektierte Dies z.B.Samsung B-Dies oder Micron E-Dies)usw.
Nach meiner Meinung ist der Aufwand dafür für die Katz und Zeitverschwendung,ich würde es sein lassen.

grüße Brex
 
Im Falle der CPU kann diese nicht mehr als Neuware verkauft werden. Auch nicht als Tray. Sie muss explizit als Gebrauchtware gekennzeichnet werden, mit entsprechendem Preisnachlass.
Das ist Quatsch.
Damit sind Beanspruchungen gemeint, welche über das Ausprobieren hinaus gehen.
Wenn du dir zb. ein neues Fahrrad bestellst und es unnötigerweise im Matsch testest und nicht auf der Straße.
Ein Produkt auszupacken und dass es danach nicht mehrbals Neuware verkauft werden kann, ist definitiv kein Grund, sonst hätte man den Fall ja immer. Wie sonst soll man etwas testen, wenn man es nicht auspacken darf.

Wenn die CPU mit verbogenen Pins zurück kommt, dann wäre ein Wertersatz möglich.
Selbst Reste von Wärmeleitpaste wären kein Grund, weil die ja zum Testen benötigt wird.

Wenn ein Händler das nicht möchte, dann steht ihm die Entscheidung frei und er darf eben keinen Versandhandel mit Verbrauchern betreiben.

Letztenendes wäre man dann aber wieder bei der Frage: Zählt PBO als Übertakten oder ist das eine zentrale Produkteigenschaft, welche von Amd zugesichert wird?
Wenn Ersteres könnte man schon argumentieren, dass Übertakten über einen normalen Test hinaus geht und Wertersatz fällig wird.
Dann müsste der Händler das aber auch irgendwie erkennen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf man denn pbo und Pbo2 nicht nutzen von amd aus, also ist das nicht erlaubt?
Man darf es nutzen. PBO/2 bewirkt ja nur, dass Boost öfter erreicht bzw länger anliegen wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. PBO sorgt nicht dafür, dass Taktraten jenseits des zugesicherten erreicht werden.
 
Man darf es nutzen. PBO/2 bewirkt ja nur, dass Boost öfter erreicht bzw länger anliegen wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. PBO sorgt nicht dafür, dass Taktraten jenseits des zugesicherten erreicht werden.
Ok aber ihr seid der Meinung, wenn sind unter pbo wheas produziert zu ist das kein Mangel?
 
Das ist Quatsch.
Damit sind Beanspruchungen gemeint, welche über das Ausprobieren hinaus gehen.
Wenn du dir zb. ein neues Fahrrad bestellst und es unnötigerweise im Matsch testest und nicht auf der Straße.
Ein Produkt auszupacken und dass es danach nicht mehrbals Neuware verkauft werden kann, ist definitiv kein Grund, sonst hätte man den Fall ja immer. Wie sonst soll man etwas testen, wenn man es nicht auspacken darf.
Etwas auspacken und in Augenschein nehmen ist nun mal etwas anderes als diese zu verbauen und benutzen. ;) Der Händler kann und wird dies uU geltend machen. Es steht einem natürlich frei einen Anwalt aufzusuchen. Bei dem Differenzbetrag wird einem aber jeder Jurist raten es auf sich beruhen zu lassen. Der Streitwert rechtfertigt das nicht.
 
Kannst es ja versuchen,aber sobald es außerhalb der von AMD erlaubten normalen funktion betrieben wird.Gilt es grundsätzlich dann als OC und dann muß keiner dafür gerade stehen.Es kann funktionieren oder nicht.
 
Etwas auspacken und in Augenschein nehmen ist nun mal etwas anderes als diese zu verbauen und benutzen. ;) Der Händler kann und wird dies uU geltend machen. Es steht einem natürlich frei einen Anwalt aufzusuchen. Bei dem Differenzbetrag wird einem aber jeder Jurist raten es auf sich beruhen zu lassen. Der Streitwert rechtfertigt das nicht.
Deswegen würde ich bei diesen verbraucherfeindlichen Händlern wie Mindfactory und wie sie alle heißen auch nie mit Vorkasse bezahlen.
Zur Not eben Frist setzen und Lastschrift zurückziehen oder Käuferschutz Fall eröffnen.
Ich schrieb doch bereits: Bei WHEA Error@Stock und das schließt PBO mit ein würde ich die CPU über AMD als Garantiefall abwickeln. Das geht zu 99,9% problemlos und zügig über die Bühne.
Immer erst die höherwertige Gewährleistung beanspruchen, erst danach die Garantie. Sonst schießt man sich evtl ins eigene Bein
 
Damit sind Beanspruchungen gemeint, welche über das Ausprobieren hinaus gehen.
Wenn du dir zb. ein neues Fahrrad bestellst und es unnötigerweise im Matsch testest und nicht auf der Straße.
Ein Produkt auszupacken und dass es danach nicht mehrbals Neuware verkauft werden kann, ist definitiv kein Grund, sonst hätte man den Fall ja immer. Wie sonst soll man etwas testen, wenn man es nicht auspacken darf.
Ein Prozessor ist meist versiegelt und mit manchen Verriegelungen wie bei Intel bleiben auch Abdrücke zurück. Von WLP versifften Prozessoren, die vor der Rücksendung nicht richtig gereinigt werden ganz abgesehen. Solch ein Prozessor kann dann nicht mehr als Neuware verkauft werden. Ein Händler wird daher entweder eine Nutzung abziehen oder einfach die Preise mit anderen Produkte erhöhen. Möglicherweise sind bereits die Preise mit einbezogen, sodass hier nichts erhöht wird.

Habe auch mal MF ein Prozessor zurückgesendet und da wurden 5 Euro einbehalten.
Würde auch keiner mitmachen, wenn zu sehen ist das es sich nicht um Neuware handelt oder würdest du solch eine Ware behalten und nicht reklamieren?!

Kannst es ja versuchen,aber sobald es außerhalb der von AMD erlaubten normalen funktion betrieben wird.Gilt es grundsätzlich dann als OC und dann muß keiner dafür gerade stehen.Es kann funktionieren oder nicht.
Das kann dir niemand nachweisen, daher kannst im Grunde mit dem Prozessor anstellen, was du möchtest. Solange der dabei nicht durchbrennt, ist nichts davon ersichtlich. Als die 7700K Prozessoren damals rauskamen und viele 5 GHz erreichten, wurde auch auf OC getestet und zurückgesendet, was viel Spannung dazu benötigte. Manche Prozessoren sind dann als goldene Exemplar auf Forenplattformen gewinnbringend verkauft worden. Manche haben sich dazu mehrere Prozessoren gekauft und selektiert.
 
Habe auch mal MF ein Prozessor zurückgesendet und da wurden 5 Euro einbehalten.
Ich sag ja Mindfactory :D
Ich denke die 5 Euro waren aber eher die korrekte Rücksendungspauschale und kein Wertersatz ;)

Nur weil manche Händler euch über den Tisch ziehen und viele Kunden mittlerweile an das Vorgehen gewöhnt sind, heißt das eben nicht, dass es so korrekt ist.
Man darf ohne Wertersatz ausprobieren und Testen.
Man darf sich selbst nen Schrank bei Ikea bestellen, den zusammennageln, dann wieder zerlegen und mit üblichen Macken des Zusammenbaus ihn wieder umtauschen ohne Abzüge.

In Punkto Widerrufsrecht und Gewährleistung haben viele Verbraucher aber leider keinen Schimmer und sie nehmen ihr "gefühltes" Recht als richtig an und können kaum glauben, was ihnen zusteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die CPU bei Standard Setting problem hat bzw.wofür sie freigegebn wurden ist,dann ist das ein Garantiefall und müßtest erstmal mit dem Online Händler(falls dort erworben) in Kontakt setzen per Mail/Telefonisch oder ihrem Support.Wie lange sowas dauert,mußte mal dann anfragen.Aber wenn das ein kulanter Shop/Händler ist dann würde sie das sofort ersetzen wenn eine andere CPU vorrätig ist.Aber meines wissen nach tuen.z.B.Mindfactory die Hardware selber in ihrem Haus nochmal testen ob das zu trifft bei einem mangel.
 
Bei MF z.B. steht folgendes:

"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Also darf man ausprobieren.
Den Rückversand muss man selber tragen:

"Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

Steht alles in der Widerrufsbelehrung :D
 
Zurück