CPU zurück, wg schlechtem Binning?

Um das zu erwähnen da es offenbar viele Missverständnisse gibt:

PBO ist KEIN garantierter Betriebsmodus. Beim aktivieren von PBO erlischt sogar die Garantie der CPU. Das wird einem auch sowohl im BIOS als auch bei offiziellen Tools wie dem RyzenMaster so gesagt. Aber ich weiß, das liest wieder keiner.

Beispiel:

1623599845498.png


Also wenn mans ganz exakt nimmt ist in dem Moment wo der Nutzer bei PBO auf "accepted" klickt jegliche Garantie/Umtausch/sonstwas Recht der CPU erloschen.
 
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."
Eben.
Und jetzt darf mir gerne jmd erklären, wie man die Funktionsweise einer CPU testen kann, ohne diese auszupacken oder zu verbauen :D

Wenn aber Amd PBO von der Garantie ausschließt, heißt es noch lange nicht, dass davon Gewährleistung oder Widerrufsrecht betroffen sind.
Immerhin wird damit aktiv geworben. Da dann als Händler einfach zu sagen, Pech, das müsste im Zweifel ein Richter klären.
 
Wenn aber Amd PBO von der Garantie ausschließt, heißt es noch lange nicht, dass davon Gewährleistung oder Widerrufsrecht betroffen sind.
Immerhin wird damit aktiv geworben. Da dann einfsch zu sagen, Pech, das müsste im Zweifel ein Richter klären.
Dass die Praxis da anders aussieht ist klar, bei den kleinen Streitwerten wird niemand eine CPU im Detail untersuchen ob PBO aktiv war oder nicht, das ist ja viel teurer als die CPU einfach zu ersetzen. Aber rein rechtlich ginge das.
Dass man am Ende vor einem Richter ggf. Recht bekommt ist eine Sache - aber wer riskiert denn ggf. Tausende von Euros und viele Monate des Rechtsstreites wegen sowas? Dass das keiner anstrebt wissen die Firmen genauso.

Aber pbo ist doch Bestanteil der Agesa und bei meinem Brett kommt auch keine Warnung wenn ich es einschalte!?
Ob das in der Agesa ist oder nicht ist irrelevant. Ebenso ob dein Mainboard so nett ist und dich extra nochmal drauf hinweist oder nicht. Das muss es nicht, denn du hast ja ganz sicher die AGBs gelesen.

AMD hat nebenbei auf allen möglichen Kanälen zigfach darauf hingewiesen.
AMD schrieb:
PBO is absolutely overclocking. It's not on by default, and it breaks warranty like manual OC.
Oder hier in den Fußnoten:
 
Schade für mich war Pbo2 eigentlich ein key Feature von zen3 aber wenn man es offiziell nicht nutzen darf ....
 
Aber das dürfte auch eine Feature des Boardhersteller sein und nicht seitens AMD selbst. Denn damit wird auch das vom Hersteller angegebenes TDP nicht mehr eingehalten.
 
Aber PBO übertaktet die CPU ja nicht. Zumindest lt. Aussage von AMD wird dadurch nur uU die länger bzw wie oft der Boosttakt erreicht wird beeinflußt.

What is important to note is that PBO only affects these three power limits. The effect on CPU clock speed is indirect, and PBO will never boost the CPU past the advertised clocks. At best it will allow the CPU to maintain boost clocks longer and more often, and therefore PBO will have the strongest effect on scenarios where the CPU is already able to boost.
 
Aber PBO übertaktet die CPU ja nicht.
Was ist denn an

AMD schrieb:
PBO is absolutely overclocking. It's not on by default, and it breaks warranty like manual OC.

so schwer zu verstehen?
Noch eindeutiger kann AMD gar nicht sagen dass PBO OC ist und die Garantie erlischt.
Ob der Takt direkt doer indirekt beeinflusst wird und ob die Spitzentaktrate sich ändert oder nicht spielt keine Rolle. Es ist OC. Auch wenn ein 5950X unter Vollast auf 16 kernen mit PBO auf 4,3 GHz läuft wo er ohne 4 GHz macht ist das OC - auch wenn die 5 GHz Singlecoreboost unverändert bleiben.
 
Ok dann ist es im Umkehrschluss verwerflich wenn ich in den PC laden renne und schreihe, dass die CPU kaputt wenn sie unter pbo weha Fehler produziert, gut zu wissen ...
 
Ok dann ist es im Umkehrschluss verwerflich wenn ich in den PC laden renne und schreihe, dass die CPU kaputt wenn sie unter pbo weha Fehler produziert, gut zu wissen ...
Jaja schon gut Karen...

Also langsam wirste echt albern, du willst es scheinbar nicht verstehen, das du mit PBO den Prozi ausserhalb der normalen Specs betreibst und dir damit die Garantie erlischt und du es auf eigenes Risiko machst und drehst deswegen so langsam anne Knöppe...das ist jetzt langsam Karen Mode... Fehlt nur der Ruf nach dem Manager.
 
Das ist Quatsch.
Damit sind Beanspruchungen gemeint, welche über das Ausprobieren hinaus gehen.
Wenn du dir zb. ein neues Fahrrad bestellst und es unnötigerweise im Matsch testest und nicht auf der Straße.
Ein Produkt auszupacken und dass es danach nicht mehrbals Neuware verkauft werden kann, ist definitiv kein Grund, sonst hätte man den Fall ja immer. Wie sonst soll man etwas testen, wenn man es nicht auspacken darf.

Wenn die CPU mit verbogenen Pins zurück kommt, dann wäre ein Wertersatz möglich.
Selbst Reste von Wärmeleitpaste wären kein Grund, weil die ja zum Testen benötigt wird.

Wenn ein Händler das nicht möchte, dann steht ihm die Entscheidung frei und er darf eben keinen Versandhandel mit Verbrauchern betreiben.

Letztenendes wäre man dann aber wieder bei der Frage: Zählt PBO als Übertakten oder ist das eine zentrale Produkteigenschaft, welche von Amd zugesichert wird?
Wenn Ersteres könnte man schon argumentieren, dass Übertakten über einen normalen Test hinaus geht und Wertersatz fällig wird.
Dann müsste der Händler das aber auch irgendwie erkennen können.
man darf die ware so testen, wie es im laden möglich ist.
es völligst überzogen, was der da veranstaltet hat.
für solche heinis bezahlen alle mit.
 
Ok dann ist es im Umkehrschluss verwerflich wenn ich in den PC laden renne und schreihe, dass die CPU kaputt wenn sie unter pbo weha Fehler produziert, gut zu wissen ...
Hoffentlich wird Dir der Ladenbesitzer dann versuchen (mehr wird ihm aber nicht gelingen) zu erklären, dass PBO nicht durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist. Wenn Dir das nicht passt musst Du den oben schon genannten Klageweg beschreiten. Deine Rechtschutzversicherung wird vermutlich aber die Kostrenübernahme für die Klage ablehnen.

Insb. da Du beim Kauf im Laden noch nicht einmal ein Rückgaberecht hast, falls der Ladenbetreiber nicht extrem kulant ist. Da kannst Du sonst nur ein mängelfreies Exemplar fordern, und da PBO keine von AMD zugesicherte Produkteigenschaft ist, hast Du damit halt verloren.

Nur weil manche Händler euch über den Tisch ziehen und viele Kunden mittlerweile an das Vorgehen gewöhnt sind, heißt das eben nicht, dass es so korrekt ist.
Man darf ohne Wertersatz ausprobieren und Testen.
Ich fühle mich eher von den Händlern über den Tisch gezogen, die das nicht machen. Da ist dann nämlich der Wertverust in den normalen Preisen eingerechnet.

In Punkto Widerrufsrecht und Gewährleistung haben viele Verbraucher aber leider keinen Schimmer und sie nehmen ihr "gefühltes" Recht als richtig an und können kaum glauben, was ihnen zusteht.
Stimmt, das liest man hier ja andauernd. Nur weil Kunden von Amazon und anscheinend auch Ikea verwöhnt sind entspricht das nicht dem gesetzlichen Standard.

Kann ich die CPU im Laden vor dem Kauf auf ein funktionierendes PBO "in Augenschein" nehmen, wie ich das z.B. bei eimem Objektiv bei meiner mitgebrachten Kamera tun kann? Insb. wenn ich dabei bewusst auf ein Exemplar ohne versiegelte Originalverpackung verzichte?

Oder berät mich der Händler im Laden derart, dass ich durch den Kauf im Laden eine Gewährleistung von ihm für ein funktionsfähiges PBO erhalte?

Im Laden würde ich jedenfalls extrem stutzig, wenn mir der Händler die unversiegelte Boxed-Version einer CPU zum normalen Preis andrehen wollte.
 
kea hat sich geweigert, der Kläger hat aber recht bekommen.
Also...

Bis 2016 konnte man bei Ikea generell LEBENSLANG/UNBEFRISTET Ware zurückgeben.(Gutschein, Ersatz oder ggf. sogar Kaufpreis). Auch für den Fall, dass einem die Ware nicht mehr gefällt. 2016 wurde dieses lebenslange Recht in eine Einjahresfrist gewandelt. Die Rückgabe konnte ungeachtet des Zustandes erfolgen. Seit 2018 werden nun nur noch Waren zurückgenommen die neu und unbenutzt sind. D.h. man darf die Ware zwar auspacken und auch aufbauen aber eben nicht benutzen. Dazu gibt es sogar einen netten Artikel:


Das Recht auf einen 14-tägigen Widerruf hat man gesetzlich nur bei Onlinegeschäften. Beim Kauf vor Ort gibt es dass gesetzlich nicht. Fast alle großen Händler sehen hier aber aus Kulanz ein Umtausch-/Rückgaberecht vor. So wie eben auch Ikea. ;)
 
Meiner Meinung nach soll jeder selbst wissen, was er macht.
Wenn man ein ganz schlechtes Modell erwischt hat für OC, dann kann man vielleicht ein umtauschen probieren und schauen ob man was besseres erwischt, aber sucht man nach dem Diamanten unter dem CPU Modell, ist das schon frech meiner Meinung nach, vor allem für das bisschen mehr Leistung.
An sich sollte eigentlich alles gut sein, wenn die CPU die beworbenen Taktraten stabil hält.
 
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