Im Falle der CPU kann diese nicht mehr als Neuware verkauft werden. Auch nicht als Tray. Sie muss explizit als Gebrauchtware gekennzeichnet werden, mit entsprechendem Preisnachlass.
Das ist Quatsch.
Damit sind Beanspruchungen gemeint, welche über das Ausprobieren hinaus gehen.
Wenn du dir zb. ein neues Fahrrad bestellst und es unnötigerweise im Matsch testest und nicht auf der Straße.
Ein Produkt auszupacken und dass es danach nicht mehrbals Neuware verkauft werden kann, ist definitiv kein Grund, sonst hätte man den Fall ja immer. Wie sonst soll man etwas testen, wenn man es nicht auspacken darf.
Wenn die CPU mit verbogenen Pins zurück kommt, dann wäre ein Wertersatz möglich.
Selbst Reste von Wärmeleitpaste wären kein Grund, weil die ja zum Testen benötigt wird.
Wenn ein Händler das nicht möchte, dann steht ihm die Entscheidung frei und er darf eben keinen Versandhandel mit Verbrauchern betreiben.
Letztenendes wäre man dann aber wieder bei der Frage: Zählt PBO als Übertakten oder ist das eine zentrale Produkteigenschaft, welche von Amd zugesichert wird?
Wenn Ersteres könnte man schon argumentieren, dass Übertakten über einen normalen Test hinaus geht und Wertersatz fällig wird.
Dann müsste der Händler das aber auch irgendwie erkennen können.