Händler und Großhändler unbekannt
Als Quelle dieser Behauptungen dient ein Bericht von
Notebookcheck, der genauer betrachtet werden muss. Zunächst ist zu beachten, dass sich der geschilderte Umstand auf einen „kleineren Händler“ bezieht und lediglich spekuliert wird, dass andere Händler betroffen sein könnten.
Im Wortlaut klingt das Ganze wie folgt: „Der hier geschilderte Umstand bezieht sich im Wesentlichen auf einen eher kleineren Händler. Da uns dieser Händler aber bestätigte, dass die entsprechende Vorgabe vom Großhändler respektive Sony stammt, dürfte die Sachlage auch andere Händler betreffen.“
Welcher Händler diese Informationen durchsickern ließ, wollte Notebookcheck nicht verraten. Die Publikation wisse aber von einem Fall, bei dem diese Vorgabe an die Endkunden weitergereicht und eine nachträgliche Bestellung eines Spiels verlangt wurde, um eine Stornierung der PS5-Vorbestellung abzuwenden.
Ganz sicher scheint sich Notebookcheck am Ende aber nicht zu sein, ob die Vorgaben wirklich von Sony stammen. Auch ist nicht klar, welcher Großhändler verantwortlich sein soll. So heißt es: „Aktuell ist unklar, ob sich diese Praxis nur auf den von unserer Quelle nicht näher bekannten Großhändler bezieht oder ob diese Vorgabe von Sony selbst getragen wird.“