Asus entzieht sich jeglicher Verantwortung !

Sch***egal was jeder wissen sollte.

[...]

nein :) aber irreführende Werbung ist schnell als "eindeutig" identifiziert. Wenn ich am WE Zeit finde werde ich mir mal die OVP im Detail ansehen

EDIT:
das ganze Thema mit der OVP wurde von mir angesprochen und war im Thread bisher nicht relevant. Die OVP ist jedoch das einzige auf was man sich als Käufer beziehen kann und irreführende Werbung anzuprangern ist (in meinen Augen) das einzige was der TE machen kann. Das Thema mit der Garantie ist ja durch :)
Nur FYI: Die Karte wird von ASUS nirgends mit CF-Potenzial beworben. Daraus kannst ASUS keinen Strick drehen. Oder hast du andere Infos?

Edit:
Deine Oma kauft sich aber auch keine drei Grafikkarten ohne irgendeine Beratung, selbst die wird für einen neuen PC in den Mediamarkt rennen, oder zur Not auch dich fragen. Und genau für so eine Beratung ist das Forum da, der TE hat auch eine erstellt, ist aber auf die Ratschläge der Community absolut nicht eingegangen. Das kann man natürlich machen, aber dann braucht man sich nicht wundern, wenn irgendwas nicht funktioniert.
Fun Fact: Tatsächlich gibt es einen Thread vom TE zum Zusammenbau eines PCs der "Zukunft" (oder so ähnlich), in dem er explizit ankündigt, dass er 4 (!) der ASUS 290Xer einbauen will - selbstverständlich mit WaKü. Er hat sogar den Kühlkreislauf aufgezeichnet. Naja daraus wurde wohl eher nüchts.
 
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Fun Fact: Tatsächlich gibt es einen Thread vom TE zum Zusammenbau eines PCs der "Zukunft" (oder so ähnlich), in dem er explizit ankündigt, dass er 4 (!) der ASUS 290Xer einbauen will - selbstverständlich mit WaKü. Er hat sogar den Kühlkreislauf aufgezeichnet. Naja daraus wurde wohl eher nüchts.

Genau diesen Thread meinte ich :D
Wenn man abends was zum lustiges lesen möchte kann ich den nur empfehlen :-)
 
Auf die OVP kannst du draufschreiben was du willst, das ist völlig irrelevant. So hat nVidia auch auf die OVP aller ihrer Kepler-Karten groß und fett DirectX Support 11.1 draufgeschrieben, obwohl das nicht unterstützt wurde.

Naja, momentmal. Das ist schlicht falsch was du da sagst. Guck dir mal die ganzen EU Verfahren (vorm EuGH oder EuG) an wo es um fehlerhafte OVP und deren Inhalte geht. Es muss unter anderem der Einsatzzweck und die erlaubte Verwendung klar erkennbar sein. Du kannst nicht ein Handy verkaufen, auf dem steht, dass es ein Smartphone mit TouchDisplay ist, und in der der Verpackung ist dan ein Nokia 3260. Das funktioniert nicht mein Schöner
 
Naja, momentmal. Das ist schlicht falsch was du da sagst. Guck dir mal die ganzen EU Verfahren (vorm EuGH oder EuG) an wo es um fehlerhafte OVP und deren Inhalte geht. Es muss unter anderem der Einsatzzweck und die erlaubte Verwendung klar erkennbar sein. Du kannst nicht ein Handy verkaufen, auf dem steht, dass es ein Smartphone mit TouchDisplay ist, und in der der Verpackung ist dan ein Nokia 3260. Das funktioniert nicht mein Schöner

Ich bin mir ziemlich sicher, das ASUS das weiß und auf ihrer Verpackung sowohl den Einsatzzweck als auch die erlaubte Verwendung klar erkennbar gemacht hat, mein Hübscher.

Außerdem kann ich das Nokia 3260 sehr wohl als ein Gerät mit "TouchDisplay" verkaufen, "touchen" kannst du das display ja. Das dieses nicht touchsensitiv ist tut ja nichts zur Sache, sofern ich es nicht so auf meine Verpackung geschrieben habe.
 
Das mag sein, DualSlot ist aber auch nur eine ungefähre Beschreibung der Grafikkarte und kein festgelegter Standard oder eine gesetzliche DIN

Richtig. Und eben weil es nicht geDINt ist zählt (per Gesetz) der gesunde Menschenverstand. DualSlot ist das was der Durchschnittdeutsche als DualSlot verstehe und das ist eben 2 Slots und nicht 2,1 Slots. Deshalb reite ich doch so auf die irreführende Werbung herrum, denn es zählt was die Werbung suggeriert.

Deine Oma kauft sich aber auch keine drei Grafikkarten ohne irgendeine Beratung, selbst die wird für einen neuen PC in den Mediamarkt rennen, oder zur Not auch dich fragen. Und genau für so eine Beratung ist das Forum da, der TE hat auch eine erstellt, ist aber auf die Ratschläge der Community absolut nicht eingegangen. Das kann man natürlich machen, aber dann braucht man sich nicht wundern, wenn irgendwas nicht funktioniert.

Meiner Oma genügt es was auf der Packung steht, die braucht keine Beratung. Im schlimmsten Fall hat sie zuviel für das Gebotene bezahlt oder etwas gekauft was sie garnicht braucht. Aber sie _sollte_ jederzeit das kriegen was auf der Verpackung steht.

Auf die OVP kannst du draufschreiben was du willst, das ist völlig irrelevant. So hat nVidia auch auf die OVP aller ihrer Kepler-Karten groß und fett DirectX Support 11.1 draufgeschrieben, obwohl das nicht unterstützt wurde.

Wie boober schon sagte ist das Quatsch. Und jetzt bitte nicht beleidigt fühlen, aber deine Argumentationsweiße solltes du im wirklichen Leben so niemanden sagen sonst wirst du ausgelacht. Du sagst "Wenn andere Mist bauen ist es legal wenn Weitere Mist bauen"...hast du eine Sekunde über deinen Post nachgedacht?

Nur FYI: Die Karte wird von ASUS nirgends mit CF-Potenzial beworben. Daraus kannst ASUS keinen Strick drehen. Oder hast du andere Infos?

Irgendjemand hat das in diesem Thread geschrieben (DualCF ready oder so). Wie gesagt, muss man sich die OVP erst im Detail ansehen. Hab noch keinen schönen Shot gefunden bisher.

Ich zieh mir jetzt erstmal den 4 GPU Thread rein :)
 
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Richtig. Und eben weil es nicht geDINt ist zählt (per Gesetz) der gesunde Menschenverstand. DualSlot ist das was der Durchschnittdeutsche als DualSlot verstehe und das ist eben 2 Slots und nicht 2,1 Slots. Deshalb reite ich doch so auf die irreführende Werbung herrum, denn es zählt was die Werbung suggeriert.

Ich bin mir immer noch nicht sicher ob und wo Asus mit Dualslot Werbung gemacht hat, und selbst wenn das explizit als Feature angepriesen wurde sollte der Durchschnittdeutsche kapieren, dass so eine Grafikkartenbackplate ein bisschen dicker als ein Blatt Papier ist.

Meiner Oma genügt es was auf der Packung steht, die braucht keine Beratung. Im schlimmsten Fall hat sie zuviel für das Gebotene bezahlt oder etwas gekauft was sie garnicht braucht. Aber sie _sollte_ jederzeit das kriegen was auf der Verpackung steht.

Was ja auch der Fall ist. Ich glaube nämlich kaum, dass auf der Verpackung steht, dass ein Kühlerabbau die Garantie nicht beschädigt, oder dass die Karten auch zu dritt nebeneinander mit dem Stockkühler einwandfrei funktionieren.

Wie boober schon sagte ist das Quatsch. Und jetzt bitte nicht beleidigt fühlen, aber deine Argumentationsweiße solltes du im wirklichen Leben so niemanden sagen sonst wirst du ausgelacht. Du sagst "Wenn andere Mist bauen ist es legal wenn Weitere Mist bauen"...hast du eine Sekunde über deinen Post nachgedacht?

Ganz genau kenne ich mich mit der Rechtslage in diesem Bereich auch nicht aus. Klar darf man nicht willkürlich irgendwelche Werte oder Produkteigenschaften auf die OVP schreiben, wenn das Produkt diese gar nicht erreicht/besitzt. Meine Aussage ist übertrieben und bezog sich auf das genannte Beispiel von nVidia, ich wüsste nicht, dass es da irgendwelche Konsequenzen gab, obwohl es ja offensichtlich Täuschung des Endkunden war. Ich verteidige auch keine Firmen die irreführende Werbung auf ihre OVPs drucken, gehört ja auch auch nicht (Nur weiß keiner, ob Asus das auf der OVP der Matrix gemacht hat oder nicht). Meine Aussage war jedoch nicht "Wenn andere Mist bauen ist es legal wenn Weitere Mist bauen".

Ich zieh mir jetzt erstmal den 4 GPU Thread rein :)

Mach das :-)

LG
Coldhardt
 
An den TE.

Ich würde mich mit Asus anlegen!

Ich finde es gerade nicht wieder, aber da ging es auch um so einen Fall das bei einer Grafikkarte der Kühler getauscht wurde. Die Karte dann später kaputt ging und der Hersteller der Karte keine Garantie gewähren wollte. Der Käufer natürlich vor Gericht gegangen und recht bekommen!

Warum?

Weil der umbau fachgerecht passiert ist und so kein Verschulden vom Verbraucher nachweisbar war.

Und ob da Aufkleber etc oder sonst was drauf sind, ist so was von egal. Denn Grundsätzlich darf ich meine Geräte öffnen OHNE die Garantie zu verlieren.

Explizit finde ich gerade nicht mehr das Urteil dazu. Aber etwas ähnliches.

Anwälte im Internet
 
Richtig, was meiner Meinung nach Betrug ist, wenn man ein Produkt so Baut das ein Betrieb im Normalzustand unmöglich ist, den Kunden damit Lockt sie Modifizieren zu können und dann die Garantie und die Gewährleistung damit ausschließt.

Betrug ist ein starkes Wort.
Dir steht es frei den Konsumentenschutz einzuschalten aber ich kann dir sagen was da passiert, nämlich nichts.
Klar lockt Asus die Kunden die eine Matrix kaufen mit Modifikationen, die sichern sich aber auch allerdings ab. Das macht jeder Hersteller so, was glaubt du wäre los wenn die das nicht machen würden. Klar, es trifft auch manchmal die falschen aber so ist das Leben.

Du kannst ja den Kontakt hier im Forum kontaktieren und da den Fall schildern.
Ich wünsche dir dass dir geholfen wird und sich eine Lösung findet die für beide Parteien akzeptabel ist.
 
Sry wegen OffTopic.

Außerdem kann ich das Nokia 3260 sehr wohl als ein Gerät mit "TouchDisplay" verkaufen, "touchen" kannst du das display ja. Das dieses nicht touchsensitiv ist tut ja nichts zur Sache, sofern ich es nicht so auf meine Verpackung geschrieben habe.

Genau das darfst du nicht.
 
Also hier ist die Prduktseite:
https://www.asus.com/Graphics-Cards/ROG_MATRIXR9290XP4GD5/overview/

Kein einziges Wort, dass es eine Dual-Slot Karte ist! bei den Spec, stehen bei der grösse auch nur die genauen Dimensionen und nicht Dual-Slot

Die Karte hat doch eine Höhe von PCI Slots von daher ist es Dual Slot, man kann es ja auf den Bildern sehen und kein Bauteil ragt dort hervor. Dual Slot ist ja mittlerweile Standard und daher lässt man es meist weg ( wie früher bei den Single Karten );)
 
An den TE.

Ich würde mich mit Asus anlegen!

Ich finde es gerade nicht wieder, aber da ging es auch um so einen Fall das bei einer Grafikkarte der Kühler getauscht wurde. Die Karte dann später kaputt ging und der Hersteller der Karte keine Garantie gewähren wollte. Der Käufer natürlich vor Gericht gegangen und recht bekommen!

Warum?

Weil der umbau fachgerecht passiert ist und so kein Verschulden vom Verbraucher nachweisbar war.

Und ob da Aufkleber etc oder sonst was drauf sind, ist so was von egal. Denn Grundsätzlich darf ich meine Geräte öffnen OHNE die Garantie zu verlieren.

Explizit finde ich gerade nicht mehr das Urteil dazu. Aber etwas ähnliches.

Anwälte im Internet

Ich versuch mal aufzuklären. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Vereinfacht ausgedrückt, der Verkäufer sichert unabhängig von der Beweislast zu, für Mängel aufzukommen, die innerhalb der Garantiefrist entstehen. Der Verbraucher muss also nicht nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestand oder aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers entstanden ist.

Hierfür darf der Verkäufer aber Regeln aufstellen, um einen Missbrauch zu verhindern. Bsp.: Mein Auto hat eine 3 Jahres Neuwagengarantie. Wenn was nach 2 Jahren kaputt geht, wird es repariert. Weist der Hersteller des Autos allerdings nach, dass ich mit dem Ding unsachgemäß umgegangen bin (bspw. in die Ostsee damit gefahren), dann müsste er rein theoretisch auch für den Schaden aufkommen. Da aber das Befahren der Ostsee mit dem Auto ausgeschlossen ist, erlischt hierfür die Garantie.

Die Hardwarehersteller sichern sich mit der "nicht öffnen Klausel" lediglich das Recht, dass nicht jeder, der keinen Plan hat, die Lüfter abschraubt und das Ding kaputt machen. Daher sind diese Regelungen in der Garantie grundsätzlich erlaubt.

Zu dem Urteil von JanJake: Hierbei geht es um den ganzen Rechner an sich. Der BGH (und nicht erst so ein popliges OLG in klein irgendwo) hat bereis in früheren Jahren bestätigt, dass das Öffnen eines Rechners erlaubt sein muss, da dies grundsätzlich ein sogenannter bestimmungsgemäßer Gebrauch ist. Der Hersteller kann also nicht über seine Garantiebestimmungen das Öffnen des Rechners ausnehmen. Anders verhält es sich aber bei kompletten Bauteilen, wie einer Graka. Hier ist die Garantiebestimmung erlaubt.

Und nein, als Privatperson würde ich mich nie und nimmer mit ASUS anlegen. Das macht keinen Spass, kostet Geld und hinterher ist man auch bloß nicht klüger...
 
Ich bin mir ziemlich sicher, das ASUS das weiß und auf ihrer Verpackung sowohl den Einsatzzweck als auch die erlaubte Verwendung klar erkennbar gemacht hat, mein Hübscher.

Außerdem kann ich das Nokia 3260 sehr wohl als ein Gerät mit "TouchDisplay" verkaufen, "touchen" kannst du das display ja. Das dieses nicht touchsensitiv ist tut ja nichts zur Sache, sofern ich es nicht so auf meine Verpackung geschrieben habe.

Ich kenne viele Großunternehmen, die keinen Plan haben, ob das, was auf ihren Verpackungen steht, rechtens ist oder nicht, mein Süßer... (du weißt, wir müssen damit irgendwann aufhören...)

Die versuchen immer in der Grauzone zu agieren.

Ich habe mir aber gerade mal den Fred von dem Pleusch (TS) mit dem "Rechner der Zukunft" durchgelesen. Ich habe Tränen gelacht :lol::lol::lol: Ich verstehe jetzt ein bissl besser, warum hier einige nicht ganz so gut auf ihn zu sprechen waren. Rechtfertigt sicher nicht so ne Tonlage, macht es aber irgendwie nachvollziebar. Da wurde ein Käse geschrieben, zum heulen :heul:
 
Rein interessehalber: Wieso darf ich das denn nicht? Mit dem Ausdruck "TouchDisplay" mache ich ja keine konkreten Angaben zur Funktionsweise des Displays, "TouchDisplay" könnte ja auch eine eingetragene Marke für meine Displays sein (rein theorhetisch).

Nein, das geht nicht. A) Du suggerierst damit, du hättest ein Display, das berührungsabhängige Eingaben erlaubt (kann das Nokia nicht) B) als Marke nicht eintragungsfähig, da beschreibend
 
Nein, das geht nicht. A) Du suggerierst damit, du hättest ein Display, das berührungsabhängige Eingaben erlaubt (kann das Nokia nicht) B) als Marke nicht eintragungsfähig, da beschreibend

Ok, wie gesagt, da kenn ich mich nicht wirklich aus :D
Wundert mich trotzdem, dass nVidia damals nichts bekommen hat, aber das ist Nebensache.
 
Ok, wie gesagt, da kenn ich mich nicht wirklich aus :D
Wundert mich trotzdem, dass nVidia damals nichts bekommen hat, aber das ist Nebensache.

Das lässt sich ganz einfach erklären: wo kein Richter da kein Henker. Wenn nVidia damals niemand angeschissen hat, dann werden sie auch nicht belangt. Und so ist das letztlich auch mit Asus.
 
Es sind aber nun mal Minderheiten die Eingriffe zulassen und die breite Masse eben nicht. Von daher hat man eben die berühmte Karte gezogen wenn man an den Sachen rumschraubt.
 
Meiner Oma genügt es was auf der Packung steht, die braucht keine Beratung. Im schlimmsten Fall hat sie zuviel für das Gebotene bezahlt oder etwas gekauft was sie garnicht braucht. Aber sie _sollte_ jederzeit das kriegen was auf der Verpackung steht.

Wenn deine Oma 3 Grakas kauft (für 1600 Teuros) ohne eine sachliche Beratung im Geschäft oder ohne sich von anderen die sich damit auskennen eine Meinung einzuholen ist Sie "PlemPlem" oder ganz schön naiv :wall:

Willkommen im Kapitalismus und wer zu blöd ist bezahlt immer mehr . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Karte hat doch eine Höhe von PCI Slots von daher ist es Dual Slot, man kann es ja auf den Bildern sehen und kein Bauteil ragt dort hervor. Dual Slot ist ja mittlerweile Standard und daher lässt man es meist weg ( wie früher bei den Single Karten );)

So jetzt Spiele ich mal Klugsch***er: Ein Slot hat eine Höhe von 18mm, Dual-Slot eine von 36mm, ok? Die Asus hier hat eine Dicke von 40,6mm! Also gut 4mm zuviel! Ist es denn jetzt noch eine "genormte" Dual-Slot Karte?
 
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