Aktuelle Entwicklungen in der Ukraine

Ich frag dich nochmal ganz einfach konkret und du antwortest konkret okay? Das wäre ganz lieb von dir, dann verstehe ich vielleicht was da oben vorgeht bei dir.

Achtung Zitat:
Es ist deiner Meinung also wahrscheinlich, dass
- versehentlich eine russische BUK-Einheit in einen Nachbarstaat einrückt

1. Wo hab ich das geschrieben, angedeutet oder behauptet?
2. Warum sollte ich sowas behaupten?

Zusatzaufgabe:
Finde die Stellen im Text in denen ich selbst das genaue Gegenteil behaupte.

Das könnte ich bei einigen Punkten der Liste Fragen. Tu mir den gefallen und beantworte mir dies.

Was hat denn die EU bitte schön damit zu, wenn sich selbsterklärte Russen mit russischer Unterstützung in der Ukraine einen Krieg mit Ukrainern liefern?
Einfluss, Macht, Stabilität das übliche halt.
Wenn Russland sich aufspielt geht uns das sehr wohl was an.
 
Was hat denn die EU bitte schön damit zu, wenn sich selbsterklärte Russen mit russischer Unterstützung in der Ukraine einen Krieg mit Ukrainern liefern?
Schaffung von Absatzmärkten,... haben „wir“ als europäische Gemeinschaft doch alle was von!
Ok, Thema verfehlt, sorry!
Oder nee, eigentlich geht‘s doch genau darum im Endeffekt. Alles gipfelt schlußendlich dort.
Auch die Ergebnisse dieser Untersuchung, sollen schlicht nur dazu beitragen.
 
Einfluss, Macht, Stabilität das übliche halt.
Wenn Russland sich aufspielt geht uns das sehr wohl was an.
Alter!
Darf ich das mal in den einzig richtigen Kontext setzen?
Wirtschaftlicher Einfluß, wirtschaftliche Macht, wirtschaftliche Stabilität, die übliche Wirtschaft halt.
Wenn Russland sich wirtschaftlich aufspielt ...
Profit jedweder Art geht immer zu lasten der Allgemeinheit, egal welcher, der ukrainischen, der russischen, der europäischen, aller!
Egal wer hier als „moralischer Sieger“ etabliert werden soll, verlieren werden alle anderen!
Außerdem diskutiert ihr beide über Interpretationen einer Interpretation, Sichtweise einer Sichtweise gegen Sichtweise einer Sichtweise. Darin kann man sich auch verlieren! Bringt ihr das nicht überein, gibt‘s auch kein Ende, allenfalls ein oder zwei Aufgaben. (Aufgaben im Sinne von; Ich geb‘ auf!)
Es geht dabei nicht um die Menschen, die ermordet oder getötet wurden, ging es nie! Die sind nur Werkzeuge!

Sorry, Doppelpost
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frag dich nochmal ganz einfach konkret und du antwortest konkret okay? Das wäre ganz lieb von dir, dann verstehe ich vielleicht was da oben vorgeht bei dir.

Achtung Zitat:


1. Wo hab ich das geschrieben, angedeutet oder behauptet?
2. Warum sollte ich sowas behaupten?

Aussage von dir:
Eine russische BUK hat in der Urkraine versehentlich eine Zivilmaschiene abgeschossen.

Vorrausetzung, damit dies überhaupt möglich ist:
Eine russische BUK war in der Ukraine.

Ausgangssituation:
Es gibt keine russischen BUKs in der Ukraine. Es gibt keine rechtlichen Rahmen für russische BUKs, in die Ukraine einzudringen. Es gibt keinen Anlass für russische BUKs in der Ukraine zu operieren.


Löse bitte diesen Widerspruch auf. Bislang kam von dir nur "Versehen". Damit habe ich gearbeitet. Wenn das falsch war - was ist dann deiner Meinung nach richtig?
 
@ruyven
Ich sprach eindeutig und überdeutlich nur im Bezug auf das abgeschossene Flugzeug von einem Versehen.

Fallbeispiel:
Du nimmst als 15 Jähriger den Wagen von deinem Dad, drehst ne Runde und überfährst ein anderes Kind.

War ein ein Versehen, dass du dich ans Steuer gesetzt hast? Nein
War es ein Versehen, dass du damit gefahren bist? Nein
War es ein Versehen, dass du jemanden überfahren hast? Davon darf man ausgehen.
War es deswegen Mord? Nein, davon darf man auch nicht automatisch ausgehen.

Hab ich das jetzt bildlich genug dargestellt?


Kurz gesagt, es gibt genug Beweise Russland für den Abschuss verantwortlich zu machen. Für Mord muss aber mehr vorliegen als eine bloße Vermutung.
 
Du hast etwas bildlich dargestellt, aber das Bild passt hinten und vorne nicht. Eine BUK ist kein Auto, sondern eine Waffe und sie wurde nicht im korrekten Umfeld (für russische BUKs: Russland) eingesetzt. Und Unterhaltung kann wohl auch nicht Ziel der Sache gewesen sein - statt dessen wurden lange vor Druck des Abschussknopfes Entscheidungen getroffen, die für mich nur unter Annahme eines geplanten Abschusses Sinn ergeben (um gegenteilige Erklärungen wird hiermit letztmalig gebeten, ansonsten nehme ich die Dikussionsverweigerung zur Kenntnis).

Um dein Beispiel anzpassen:
Ich bin nicht ein unbedarfter 15-jähriger, der etwas ihm unbekanntes ausprobiert, sondern ein 30 jähriger mit Befehlshaber im Militär, der etwas macht, dass zu seinem Aufgaben-Kernbereich gehört. (etwas krude Abstraktion, bei der BUK dürfte es halt eine Mischung von 20 bis 50 jährigen, die jeweils von Schussfreigaben bis zu Einsatzbefehlen das gemacht haben, wofür sie jeweils da sind)
Ich nehme nicht den Wagen von Dad, sondern das M16 (Dad ist für dieses Beispiel US-Amerikaner ;))
Ich fahre damit schieße damit nicht auf der Straße dem Schießplatz, sondern rotze ein Magazin nach dem andern durch die umliegenden Hecken in fremde Gärten.
Und das, obwohl mir Schießen gar keinen Spaß macht, sondern ... - "aus versehen"? Angeblich nicht. "Aus Spaß" in diesem Fall aber auch nicht. "Weil ich jemanden töten will"? :ka:
Hinterher ist das Nachbarskind tot.
Mord oder nicht?
 
Das Bild ist vollkommen richtig, du bist wohl schlicht nicht in der Lage das Bild zu deuten.

Aber zu deine Frage zu beantworten, kein Mord. Es wird kein Mordmerkmal erfüllt, da kein Mordmerkmal erfüllt ist und nicht die geringste Tötungsabsicht bestand.

Das selbe gilt für den Fall der BUK,
Du kannst denen kein Mordmerkmal nachweisen, eher Totschlag.
 
Du kannst denen kein Mordmerkmal nachweisen, eher Totschlag.

Selbst nach dem, hier nicht anwendbaren, deutschen Strafgesetzbuch eine mutige These. Da wird Mord naemlich u. a. auch dann vermutet, wenn das Toetungsdelikt begangen wird, um eine andere Straftat zu verschleiern.

Es wird kein Mordmerkmal erfüllt, da kein Mordmerkmal erfüllt ist(...)

Es ist so, weil es so ist?

(...)und nicht die geringste Tötungsabsicht bestand.

Was koennte Russland denn bestenfalls mit der Installation der BUK beabsichtigt haben? Fuer ein Silvesterfeuerwerk war es ja irgendwie zu spaet.

Russland hat die Waffe in Stellung gebracht, um etwas abzuschiessen und war sich sehr wohl bewusst, dass dieses etwas aller Voraussicht nach mindestens Piloten, womoeglich weitere Passagiere haben wuerde. Die zu toeten mag nicht das vorgreifliche Ziel gewesen sein, wurde aber mindestens billigend in Kauf genommen. Transportflugzeuge erreichen normalerweise nicht die Hoehe, in der MH17 getroffen wurde - weil sie in eigenen Luftkorridoren unterwegs sind und / oder die Hoehe schlicht nicht erreichen koennen (die kurz zuvor abgeschossene An-26 etwa hat eine Dienstgipfelhoehe von ca. 8.1km). Und bei einem Waffensystem wie einer BUK sitzt nicht eine einzelne Person vor einem roten Knopf und muss in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob sie diesen nun drueckt oder nicht. Moegliche Ziele muessen aktiv ausgewaehlt und dauerhaft verfolgt werden, ehe sie abgeschossen werden koennen. Ich kann mir einen Fehler als Produkt einer langen Kette von Fehler(entscheidunge)n zwar vorstellen - aber eben auch den Vorsatz, einen Zwischenfall zu provozieren. So oder so bestand der Vorsatz zum Abschuss eines Flugzeuges, wurde der Tod von dessen Besatzung und etwaigen Passagieren hingenommen und kann es an der russischen Verantwortung fuer den Abschuss vernuenftigerweise keinen Zweifel geben.
 
Natürlich wäre auch nach deutschem Recht ein Mordmerkmal erfüllt.

Die Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels.

Dazu Wiki;

"Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann."

Also wenn das nicht auf eine Rakete zutrifft, was dann?

Und ferner könnte man argumentieren, dass vermutlich auch das Mordmerkmal derHeimtücke vorliegt.

Das einzige was fraglich bleibt, ist der Nachweis der Täterschaft.
 
Was koennte Russland denn bestenfalls mit der Installation der BUK beabsichtigt haben? Fuer ein Silvesterfeuerwerk war es ja irgendwie zu spaet.
Ich empfehle den Text nochmal zu lesen, der zitierte Absatz war auf sein "M16 Beispiel " bezogen.
Keine Tötungsabsicht kann man in einem Kriegsgebiet natürlich nicht unterstellen, deswegen hast du das wohl einfach falsch verstanden.
Ich kann mir einen Fehler als Produkt einer langen Kette von Fehler(entscheidunge)n zwar vorstellen - aber eben auch den Vorsatz, einen Zwischenfall zu provozieren.
Genau darum geht es, es ist beides möglich und beides sind nur Vermutungen. Nichts davon können wir beweisen. Das weiß nur der Schuldige.

@kaaruzo
Eine FlaRak ist eigentlich eine vom Schützen sehr beherrschbare Gefahr, natürlich kann es immer Fehler geben, aber deswegen ist die Waffe nicht gemeingefährlich.
Wir sprechen ja nicht von einer strategischen Waffe die wir einfach auf ne Stadt werfen egal wer da ist.
Und ferner könnte man argumentieren, dass vermutlich auch das Mordmerkmal derHeimtücke vorliegt.
Nur, wenn du nachweisen kannst, dass die Crew bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen hat. Das können wir aber nicht.
Das einzige was fraglich bleibt, ist der Nachweis der Täterschaft.
Russische Soldaten oder Separatisten.
Es wäre eine Möglichkeit, dass es letztere waren. Schlecht ausgebildet und daher gab es einen Fehler und es hat MH17 erwischt.

Wie sieht es eigentlich Völkerrechtlich aus, wenn Russland den Separatisten Waffen leiht? Macht doch sicher einen Unterschied, wer den Knopf drückt oder?
 
@kaaruzo
Eine FlaRak ist eigentlich eine vom Schützen sehr beherrschbare Gefahr, natürlich kann es immer Fehler geben, aber deswegen ist die Waffe nicht gemeingefährlich.

Ach der Schütze kann konkret die Gefahr beherrschen, wie viele Menschen durch diese Waffe theoretisch zu Tode kommen?

Alle Kommentare, die ich zu diesem Mordmerkmal finde, erwähnen explizit Maschinenwaffen (sprich vollautomatisch) sowie Sprengkörper (zu denen ja auch eine Rakete zählt), eben weil man es nicht beherrschen kann, wie viele Menschen damit zu Tode kommen.

Nur, wenn du nachweisen kannst, dass die Crew bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen hat. Das können wir aber nicht.

Ich sagte ja, man könne darüber diskutieren, die Wehr- und Arglosigkeit lag auf jeden Fall vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaaruzo wir sprechen von einem Kriegsgebiet, der Ansicht nach wäre jeder Soldat der seine Waffe auf einen Menschen richtet ein Mörder.

Das ist für das Vorliegen von Heimtücke egal. An keiner Stelle wird eine Absicht vorausgesetzt.
Das ist Bullshit, es muss eine Absicht vorliegen.

Buk hingestellt->gewollt
Flugzeug abgeschossen->gewollt
Zivilmaschine getroffen-> gewollt oder ungewollt ->kein Beweis->kein Mord

Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist weiter, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt
https://community.beck.de/2012/08/11/basiswissen-stgb-heimtuecke

Militärmaschine über Kriegsgebiet -> nicht arg oder Wehrlos


Die Frage ist also ob man beweisen kann, dass bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen wurde ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten, ansonsten darf man maximal das bestrafen was man beweisen kann.
Irgendwer in der Kette hat da etwas sträflich vernachlässigt.
 
... nur um ganz sicher zu gehen - Dir ist aber schon klar, dass es hier hoechstwahrscheinlich um ein Kriegsverbrechen geht, dass von Russland mindestens mitzuverantworten und im ukrainischen Luftraum passiert ist? Das macht das Jonglieren mit Definitionen aus dem deutschen Strafrecht naemlich irgendwie ... sinnlos.

Und was die Frage nach der Verantwortung / Schuld Russlands angeht, sollte - was mehr als unwahrscheinlich ist - Russland zwar das Mordwerkzeug zur Verfuegung gestellt, aber nicht selbst abgedrueckt haben - tja. Das haette ein Tribunal klaeren koennen. Rate, wer es blockiert hat.

Irgendwer in der Kette hat da etwas sträflich vernachlässigt.

Hast Du dafuer irgendeinen Beweis? Ansonsten ist das eine Moeglichkeit. Meinetwegen auch die, die Dir wahrscheinlicher erscheint. Aber nicht die einzige und auch nicht notwendigerweise die zutreffende. Es ist ebenso moeglich, dass bis zum Abschuss von MH17 die Kette wie gewuenscht funktioniert hat und allein das Ergebnis nicht das erhoffte ist. Naemlich ein Invasionsgrund.
 
Kaaruzo wir sprechen von einem Kriegsgebiet, der Ansicht nach wäre jeder Soldat der seine Waffe auf einen Menschen richtet ein Mörder.

Ich meine mich ja dunkel zu erinnern, dass man zwischen Soldaten und Zivilisten unterscheidet, auch im Kriegsvölkerrecht.

Das ist Bullshit, es muss eine Absicht vorliegen.

Buk hingestellt->gewollt
Flugzeug abgeschossen->gewollt
Zivilmaschine getroffen-> gewollt oder ungewollt ->kein Beweis->kein Mord

Natürlich muss keine Absicht vorliegen. Ich kann auch nicht Wild in die Menge schießen und hinterher sagen, ich hatte aber keine Tötungsabsicht.

Wenn ich mit einer derartigen Waffe auf ein Flugzeug aufschalte, dann nehme ich den Tod mindestens in Kauf (was für ein Mordurteil schon ausreichend wäre).

Basiswissen StGB: Heimtucke | beck-community

Militärmaschine über Kriegsgebiet -> nicht arg oder Wehrlos

Direkt aus dem von dir verlinkten Text:

„Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Das Opfer muss weiter gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein.“

Trifft beides absolut zu.

Die Frage ist also ob man beweisen kann, dass bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen wurde ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten, ansonsten darf man maximal das bestrafen was man beweisen kann. Irgendwer in der Kette hat da etwas sträflich vernachlässigt.

Das muss natürlich nicht bewiesen werden.

Ich kann nicht einfach eine Flugabwehrrakete auf ein Flugzeug abfeuern und hinterher sagen, ich wollte aber gar keine Zivilmaschine abschießen.
 
Natürlich muss keine Absicht vorliegen. Ich kann auch nicht Wild in die Menge schießen und hinterher sagen, ich hatte aber keine Tötungsabsicht.
Schlechtes Beispiel, Mordmerkmal erfüllt ->niedere Beweggründe
Du tötest zum Selbstzweck, vielleicht kannst aber du vor Gericht auf etwas anderes plädieren ;)

Trifft beides absolut zu.
Was ist das für eine Logik und was hast du für ein Rechtsverständnis?
Um einen Tatbestand einer Straftat zuweisen zu erfüllen, reicht es nicht Tatbestände teilweise zu erfüllen.
Es ist auch kein Raub, wenn du jemanden die Brieftasche klaust während er nicht hinguckt nur weil ein vollendeter Raub die Entwendung der Brieftasche ebenfalls bedingt.

Ich kann nicht einfach eine Flugabwehrrakete auf ein Flugzeug abfeuern und hinterher sagen, ich wollte aber gar keine Zivilmaschine abschießen.
Kannst du, in den USA bekommst du sogar ne Medaille dafür.
Der Iran hat die Klage damals fallen lassen und niemand wurde verurteilt.

... nur um ganz sicher zu gehen - Dir ist aber schon klar, dass es hier hoechstwahrscheinlich um ein Kriegsverbrechen geht, dass von Russland mindestens mitzuverantworten und im ukrainischen Luftraum passiert ist? Das macht das Jonglieren mit Definitionen aus dem deutschen Strafrecht naemlich irgendwie ... sinnlos.
Mögliches Kriegsverbrechen, das Höchstwahrscheinlich ist deine Meinung
Und was die Frage nach der Verantwortung / Schuld Russlands angeht, sollte - was mehr als unwahrscheinlich ist - Russland zwar das Mordwerkzeug zur Verfuegung gestellt, aber nicht selbst abgedrueckt haben - tja. Das haette ein Tribunal klaeren koennen. Rate, wer es blockiert hat.
Russland ist nicht transparent was das angeht, das ist halt so

Wenn der Kronzeuge vor Gericht nicht redet und die Aussage blockiert hast du in jedem Verfahren ein Problem
Hast Du dafuer irgendeinen Beweis? Ansonsten ist das eine Moeglichkeit. Meinetwegen auch die, die Dir wahrscheinlicher erscheint. Aber nicht die einzige und auch nicht notwendigerweise die zutreffende. Es ist ebenso moeglich, dass bis zum Abschuss von MH17 die Kette wie gewuenscht funktioniert hat und allein das Ergebnis nicht das erhoffte ist. Naemlich ein Invasionsgrund.
Darf ich dich mal was fragen?
Hältst du es für Möglich, dass ich was anderes schreibe als meine Meinung zu einer ungeklärten Frage?
Du hast deine Meinung, ich hab meine. Beide sind nicht ausgeschlossen und haben ihre Wahrscheinlichkeit.
Oder muss ich vor jedem Post das schreiben:

Achtung Meinung
 
2+2=4.

Ist das jetzt [ ] eine Meinung oder [ ] eine Tatsachenbehauptung?

(D)Eine Meinung sollte als solche erkennbar sein. Ob Du dass nun durch weniger endgueltige Formulierungen oder rote Farbe erreichst, ist natuerlich Dir ueberlassen.

Ansonsten nochmals meine Frage, worin der Sinn liegt, aus Paragraphen des deutschen Strafrechts zu zitieren? Denn der Donbass ist so wenig deutsch wie er russisch ist.
 
Ist das jetzt [ ] eine Meinung oder [ ] eine Tatsachenbehauptung?
Passt nicht ganz zu einer Rechnung, die Frage.

Aber seien wir mal nicht so und stellen wir es uns wirklich vor. Es ist eine Gleichung ohne Unbekannte.
2+x+y=4
Aber was ist das? Eine Gleichung mit 2 Unbekannten, jede Lösung für x und y wäre eine Vermutung.
Richtig?
Außerdem hab ich oft genug Formulierungen wie "Es ist möglich" und "wir haben da alle nicht den Einblick" benutzt.

Ansonsten nochmals meine Frage, worin der Sinn liegt, aus Paragraphen des deutschen Strafrechts zu zitieren? Denn der Donbass ist so wenig deutsch wie er russisch ist.
Wir hangeln uns an etwas entlang was wir kennen ob wir es als Mord bewerten würden. Kann man machen, ansonsten müsste man gucken wer zuständig ist und das würde das ganze weiter verkomplizieren.

Zum Beispiel die Krim, welches Recht gilt dort?
De facto das Russische, aber die Annektion ist nicht anerkannt, also gilt de jure das Ukrainische.
Bei solchen Situationen ist die richtige Klärung erst am Ende des Konflikts möglich.
Also vereinfachen wir uns das ganze.
 
Wie sieht es eigentlich Völkerrechtlich aus, wenn Russland den Separatisten Waffen leiht? Macht doch sicher einen Unterschied, wer den Knopf drückt oder?

Völkerrecht ist eine recht diffuse, oft auf Gewohnheit fußende Angelegenheit mit vielen offenen Punkten. Ich wüsste kein einziges Beispiel, in dem "Waffen leihen" eine Rolle gespielt hat. Das Verkaufen oder Verschenken von Waffen mit dem expliziten Zweck der Anwendung in einem bestehenden Krieg steht knapp unter der Schwelle einer direkten Kriegserklärung, der Einmarsch eigener Truppen in ein Land und deren Einsatz gegen dieses Land wäre normalerweise eine solche. Aber hier kommt eben das "diffus" hinzu: Solange niemand offen den Krieg erklärt und solange der bekriegte eine de facto Kriegshandlung nicht also solche bezeichnet, gilt es auch nicht als Krieg. Sonst befände sich die Ukraine schon seit der Krimbesetzung im Krieg mit Russland, praktisch herrscht zwischen den beiden Ländern ein Status, der gemäß Völkerrecht einzigartig sein dürfte: Eine Partei kämft aktiv gegen die andere, diese bezeichnet das aber als Frieden. Normal ist eigentlich eher die umgekehrte Situation - es gibt formell keinen Frieden, aber niemand kämpft.


Kaaruzo wir sprechen von einem Kriegsgebiet, der Ansicht nach wäre jeder Soldat der seine Waffe auf einen Menschen richtet ein Mörder.

Wir sprechen nicht von einer aktiven Front, sondern vom prinzipiell sicheren Hinterland einer von zwei Kampfparteien. Zwei Parteien, die iirc damals schon ein Waffenstillstandsabkommen hatten.
Und im übrigen ist iirc ein Soldat, der vorsätzlich und Grundlos auf Zivilisten schießt, auch im Kriegsgebiet ein Mörder. Der Kriegszustand schafft Situationen, in denen eine Tötung legitimiert ist, aber hebt nicht das Recht auf Leben pauschal auf.

Zivilmaschine getroffen-> gewollt oder ungewollt ->kein Beweis->kein Mord

Wenn es nur "Mord" ist, wenn man einen Willen nachweisen kann, dann hätten wir quasi keine Mörder. Man kann schließlich nicht in Köpfe gucken und nur die wenigsten geben ihre Absichten zu.

Die Frage ist also ob man beweisen kann, dass bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen wurde ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten, ansonsten darf man maximal das bestrafen was man beweisen kann.
Irgendwer in der Kette hat da etwas sträflich vernachlässigt.

Im Kriegsrecht, dass du hier nicht ohne Grund gerne anwenden möchtest gibt es afaik genausowenig wie im Völkerrecht eine Unschuldsvermutung. Die gibt es nur im (deutschen) Zivilrecht. Und auch wenn man dies prinzipiell anwenden könnte (wenn es keine offizielle russsiche Militärhandlung war, waren die Besatzungen auch keine im Dienst befindlichen Soldaten, sondern die berüchtigten russischen Touristen), würde die Frage Mord ja/nein wahlweise mit der Waffenwahl, dem unkontrollierten Rumgeballere damit (Trieb: Unterhaltung) oder ganz pauschal der Mordlust, die bei der kollektiven Entwendung und Einsatz einer Kriegswaffe unterstellt werden kann, enden.

Deswegen zwei Interpretationsmöglichkeiten: De jure nach Zivilrecht = Mord oder praktisch nach Beobachtung = von Russland befohlener Abschuss von etwas, dass in keinster Weise eingesetzten ukrainischen Militärmaschinen ähnelt.
Und ein Verstoß gegen Völker-, möglicherweise auch Kriegsrecht ist es sowieso. (iirc gibt es auch im Kriegsrecht ein paar Regeln, das nicht jeder abgeknallt werden darf. Zum Beispiel dürfen unbewaffnete Versorgungsschiffe nicht einfach so versenkt werden, da von ihnen keine akute Gefahr ausgeht. Transportflugzeuge könnten einen ähnlichen Status haben. Wenn Krieg herrscht befindet man sich zwar schneller in einer potentiellen Verteidigungsposition in der Gewalt legitimiert ist, aber eben nicht immer. Und man muss feindlichen Truppen auch die Möglichkeit offen halten, sich zu ergeben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Iran-Air-Beispiel, das zwar technisch nicht mehr vergleichbar ist, aber juristisch und in dem dem Abschuss mehrere Kontaktaufnahmeversuche vorausgingen.)


Schlechtes Beispiel, Mordmerkmal erfüllt ->niedere Beweggründe
Du tötest zum Selbstzweck, vielleicht kannst aber du vor Gericht auf etwas anderes plädieren ;)

Und welchen anderen Zweck außer Töten als solches soll der Abschuss von russischen Raketen außerhalb von Frontgebieten gegen Flugzeuge nicht verfeindeter Staaten im Territorium eines Landes, mit dem man nicht einmal im Krieg ist, bitte schön haben?

Was ist das für eine Logik und was hast du für ein Rechtsverständnis?
Um einen Tatbestand einer Straftat zuweisen zu erfüllen, reicht es nicht Tatbestände teilweise zu erfüllen.
Es ist auch kein Raub, wenn du jemanden die Brieftasche klaust während er nicht hinguckt nur weil ein vollendeter Raub die Entwendung der Brieftasche ebenfalls bedingt.

Der Mordparagraph dess von dir aus einem Grund herangezogenen deutschen Zivilrechts ist bekanntermaßen sehr umstritten, weil er eben sehr wohl eine offene Auflistung von Tatmerkmalen darstellt, von denen nur ein Element erfüllt sein muss, um von "Mord" sprechen zu können.

Wenn der Kronzeuge vor Gericht nicht redet und die Aussage blockiert hast du in jedem Verfahren ein Problem

Erklärst du gerade den Täter zum Kronzeugen? :wall:

Darf ich dich mal was fragen?
Hältst du es für Möglich, dass ich was anderes schreibe als meine Meinung zu einer ungeklärten Frage?

Fakten, Logik und Argumente wären natürlich schön. Aber du hast Recht: In aller Regel beschränkst du dich auf mangelhaft oder gar nicht begründete Meinungen.
 
Wenn es nur "Mord" ist, wenn man einen Willen nachweisen kann, dann hätten wir quasi keine Mörder. Man kann schließlich nicht in Köpfe gucken und nur die wenigsten geben ihre Absichten zu.
Das ist Unsinn, schon mal den Begriff Indizienprozess gehört?
Aber Indizienprozesse sind unsicher und leicht anfechtbar. Wenn du ne Briefbombe verschickst ist es sehr schwer nicht von Mord zu reden.
Wir sprechen nicht von einer aktiven Front, sondern vom prinzipiell sicheren Hinterland einer von zwei Kampfparteien. Zwei Parteien, die iirc damals schon ein Waffenstillstandsabkommen hatten.
Und im übrigen ist iirc ein Soldat, der vorsätzlich und Grundlos auf Zivilisten schießt, auch im Kriegsgebiet ein Mörder. Der Kriegszustand schafft Situationen, in denen eine Tötung legitimiert ist, aber hebt nicht das Recht auf Leben pauschal auf.
Auch das Hinterland ist Kriegsgebiet, verwechsel das nicht mit der Frontlinie
Zum Beispiel dürfen unbewaffnete Versorgungsschiffe nicht einfach so versenkt werden, da von ihnen keine akute Gefahr ausgeht.
Quelle bitte.
Soweit ich weiß gilt sowas nur für Lazarettschiffe, weil von NAchschub geht immer eine Gefahr aus.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Iran-Air-Beispiel, das zwar technisch nicht mehr vergleichbar ist, aber juristisch und in dem dem Abschuss mehrere Kontaktaufnahmeversuche vorausgingen.)
Jo aber auf militärischen Frequenzen die eine Zivilmaschine nicht empfangen kann und dann nochmal auf anderen Frequenzen auf denen sich Iran Air nicht angesprochen gefühlt hat.
Aber das ist allgemein ein sehr interessanter Fall, Zivilmaschine für Militärmaschine gehalten, man war ohne Kriegserklärung im iranischen Staatsgebiet.
Und welchen anderen Zweck außer Töten als solches soll der Abschuss von russischen Raketen außerhalb von Frontgebieten gegen Flugzeuge nicht verfeindeter Staaten im Territorium eines Landes, mit dem man nicht einmal im Krieg ist, bitte schön haben?
Um Transportflieger zu treffen um die Logistik zu stören.
Die ukrainische Trapomaschine die ne Woche zuvor abgeschossen wurde wird hier offenbar vergessen.
Der Mordparagraph dess von dir aus einem Grund herangezogenen deutschen Zivilrechts ist bekanntermaßen sehr umstritten, weil er eben sehr wohl eine offene Auflistung von Tatmerkmalen darstellt, von denen nur ein Element erfüllt sein muss, um von "Mord" sprechen zu können.
Ja, es geht hier aber nicht um die Definition von Mord sondern um die Definition Heimtücke. Thema verfehlt.
Muss ich das ganze für Leute wie dich wirklich mit logischen Verknüpfungen machen?
Erklärst du gerade den Täter zum Kronzeugen?
Ein Täter kann auch als Zeuge geladen werden, aber du bist mal wieder schlicht unfähig Bilder zu verstehen
Fakten, Logik und Argumente wären natürlich schön. Aber du hast Recht: In aller Regel beschränkst du dich auf mangelhaft oder gar nicht begründete Meinungen.
Also die meisten Fakten sind für uns schlicht Unbekannte um es mal mathematisch auszudrücken (hallo jepe)
Wenn du den Rest nicht verstehst liegt das ausschließlich daran, dass du zu verbohrt bist.

Wir haben beide nur Meinungen, aber meine scheinst du mit einer Vehemenz zu bekämpfen, die ist unglaublich. Wenn du religiös wärst könntest du in den Bible Belt ziehen.
 
Ihr könnt euch da gegenseitig solange den Kopf einschlagen wir ihr wollt, an der De Facto Position ändert es aber gar nichts, nur ein winziger Teil der Kriegsverbrechen und/oder Völkerrechtsbrüche wird und wurde bestraft.
Es wurden normalerweise nur gegen den Verlierer geklagt, dass der Sieger ebenfalls zahlreiche Kriegsverbrechen verübt hat (beispielsweise 2. WK) interessiert niemanden und sie kommen straflos davon.
Es wird sicherlich auch nicht anders an dem Ende dieses Konfliktes sein.
 
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