Wie sieht es eigentlich Völkerrechtlich aus, wenn Russland den Separatisten Waffen leiht? Macht doch sicher einen Unterschied, wer den Knopf drückt oder?
Völkerrecht ist eine recht diffuse, oft auf Gewohnheit fußende Angelegenheit mit vielen offenen Punkten. Ich wüsste kein einziges Beispiel, in dem "Waffen leihen" eine Rolle gespielt hat. Das Verkaufen oder Verschenken von Waffen mit dem expliziten Zweck der Anwendung in einem bestehenden Krieg steht knapp unter der Schwelle einer direkten Kriegserklärung, der Einmarsch eigener Truppen in ein Land und deren Einsatz gegen dieses Land wäre normalerweise eine solche. Aber hier kommt eben das "diffus" hinzu: Solange niemand offen den Krieg erklärt und solange der bekriegte eine de facto Kriegshandlung nicht also solche bezeichnet, gilt es auch nicht als Krieg. Sonst befände sich die Ukraine schon seit der Krimbesetzung im Krieg mit Russland, praktisch herrscht zwischen den beiden Ländern ein Status, der gemäß Völkerrecht einzigartig sein dürfte: Eine Partei kämft aktiv gegen die andere, diese bezeichnet das aber als Frieden. Normal ist eigentlich eher die umgekehrte Situation - es gibt formell keinen Frieden, aber niemand kämpft.
Kaaruzo wir sprechen von einem Kriegsgebiet, der Ansicht nach wäre jeder Soldat der seine Waffe auf einen Menschen richtet ein Mörder.
Wir sprechen nicht von einer aktiven Front, sondern vom prinzipiell sicheren Hinterland einer von zwei Kampfparteien. Zwei Parteien, die iirc damals schon ein Waffenstillstandsabkommen hatten.
Und im übrigen ist iirc ein Soldat, der vorsätzlich und Grundlos auf Zivilisten schießt, auch im Kriegsgebiet ein Mörder. Der Kriegszustand schafft Situationen, in denen eine Tötung legitimiert ist, aber hebt nicht das Recht auf Leben pauschal auf.
Zivilmaschine getroffen-> gewollt oder ungewollt ->kein Beweis->kein Mord
Wenn es nur "Mord" ist, wenn man einen Willen nachweisen kann, dann hätten wir quasi keine Mörder. Man kann schließlich nicht in Köpfe gucken und nur die wenigsten geben ihre Absichten zu.
Die Frage ist also ob man beweisen kann, dass bewusst eine Zivilmaschine abgeschossen wurde ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten, ansonsten darf man maximal das bestrafen was man beweisen kann.
Irgendwer in der Kette hat da etwas sträflich vernachlässigt.
Im Kriegsrecht, dass du hier nicht ohne Grund gerne anwenden möchtest gibt es afaik genausowenig wie im Völkerrecht eine Unschuldsvermutung. Die gibt es nur im (deutschen) Zivilrecht. Und auch wenn man dies prinzipiell anwenden könnte (wenn es keine offizielle russsiche Militärhandlung war, waren die Besatzungen auch keine im Dienst befindlichen Soldaten, sondern die berüchtigten russischen Touristen), würde die Frage Mord ja/nein wahlweise mit der Waffenwahl, dem unkontrollierten Rumgeballere damit (Trieb: Unterhaltung) oder ganz pauschal der Mordlust, die bei der kollektiven Entwendung und Einsatz einer Kriegswaffe unterstellt werden kann, enden.
Deswegen zwei Interpretationsmöglichkeiten: De jure nach Zivilrecht = Mord oder praktisch nach Beobachtung = von Russland befohlener Abschuss von etwas, dass in keinster Weise eingesetzten ukrainischen Militärmaschinen ähnelt.
Und ein Verstoß gegen Völker-, möglicherweise auch Kriegsrecht ist es sowieso. (iirc gibt es auch im Kriegsrecht ein paar Regeln, das nicht jeder abgeknallt werden darf. Zum Beispiel dürfen unbewaffnete Versorgungsschiffe nicht einfach so versenkt werden, da von ihnen keine akute Gefahr ausgeht. Transportflugzeuge könnten einen ähnlichen Status haben. Wenn Krieg herrscht befindet man sich zwar schneller in einer potentiellen Verteidigungsposition in der Gewalt legitimiert ist, aber eben nicht immer. Und man muss feindlichen Truppen auch die Möglichkeit offen halten, sich zu ergeben. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Iran-Air-Beispiel, das zwar technisch nicht mehr vergleichbar ist, aber juristisch und in dem dem Abschuss mehrere Kontaktaufnahmeversuche vorausgingen.)
Schlechtes Beispiel, Mordmerkmal erfüllt ->niedere Beweggründe
Du tötest zum Selbstzweck, vielleicht kannst aber du vor Gericht auf etwas anderes plädieren
Und welchen anderen Zweck außer Töten als solches soll der Abschuss von russischen Raketen außerhalb von Frontgebieten gegen Flugzeuge nicht verfeindeter Staaten im Territorium eines Landes, mit dem man nicht einmal im Krieg ist, bitte schön haben?
Was ist das für eine Logik und was hast du für ein Rechtsverständnis?
Um einen Tatbestand einer Straftat zuweisen zu erfüllen, reicht es nicht Tatbestände teilweise zu erfüllen.
Es ist auch kein Raub, wenn du jemanden die Brieftasche klaust während er nicht hinguckt nur weil ein vollendeter Raub die Entwendung der Brieftasche ebenfalls bedingt.
Der Mordparagraph dess von dir aus einem Grund herangezogenen deutschen Zivilrechts ist bekanntermaßen sehr umstritten, weil er eben sehr wohl eine offene Auflistung von Tatmerkmalen darstellt, von denen nur ein Element erfüllt sein muss, um von "Mord" sprechen zu können.
Wenn der Kronzeuge vor Gericht nicht redet und die Aussage blockiert hast du in jedem Verfahren ein Problem
Erklärst du gerade den Täter zum Kronzeugen?
Darf ich dich mal was fragen?
Hältst du es für Möglich, dass ich was anderes schreibe als meine Meinung zu einer ungeklärten Frage?
Fakten, Logik und Argumente wären natürlich schön. Aber du hast Recht: In aller Regel beschränkst du dich auf mangelhaft oder gar nicht begründete Meinungen.