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MoneyRulez
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AW: USB-Killer zerstörte 66 Uni-Rechner: Nun drohen zehn Jahre Haft
Ich bin kein Jurist und kann daher die Verschärfung der Gesetzgebung nicht abschließend beurteilen, Frauenrechtsorganisationen beklagen jedoch weiterhin, dass auch die letzte Verschärfung nicht zu einer Aufnahme des Deliktes in den Katalog der Auslandsstraftaten führte. Vielleicht können Sie das einmal ausführlicher erläutern? Nur Straftaten, die im Katalog für Auslandsstraftaten aufgenommen werden, werden auch in Deutschland verfolgt sofern sie im Ausland begangen wurden.
Wie ich sehe, wurde das Gesetz 2013 geändert. Die Strafen für Genitalverstümmelung in Deutschland wurden verschärft, sofern die Tat in Deutschland statt fand.Nein. Es ist egal, ob das Opfer deutsche Staatsbürgerin ist oder hier nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hatte. Siehe §5 Abs. 9a StGB und auch die Eltern können - zu Recht - belangt werden.
https://www.bundestag.de/resource/b...a4dc25096a798d8c8569/wd-7-075-18-pdf-data.pdf (insbesondere Seite 11 + 12)
https://www.bundesaerztekammer.de/f...nen-nach-weiblicher-Genitalverstuemmelung.pdf
Der Straftatbestand der weiblichen GenitalverstuemmelungGeschützte Rechtsgüter sind somit das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, da durch solch schwerwiegende Eingriffe stark in die Sexualität der Betroffenen eingegriffen wird.
Problematisch ist, dass § 226a StGB nur für inländische Taten greift (§ 3 StGB i.V.m. § 9 StGB). Da die Beschneidung aber meist im Ausland geschieht (etwa während einer Ferienreise) und § 7 StGB meist nicht greifen wird (da entweder die Eltern keine Deutschen sind oder die Tat am Tatort nicht mit Strafe bedroht ist), ist der tatsächliche Wirkungsbereich des § 226a StGB nur sehr gering.
Ich bin kein Jurist und kann daher die Verschärfung der Gesetzgebung nicht abschließend beurteilen, Frauenrechtsorganisationen beklagen jedoch weiterhin, dass auch die letzte Verschärfung nicht zu einer Aufnahme des Deliktes in den Katalog der Auslandsstraftaten führte. Vielleicht können Sie das einmal ausführlicher erläutern? Nur Straftaten, die im Katalog für Auslandsstraftaten aufgenommen werden, werden auch in Deutschland verfolgt sofern sie im Ausland begangen wurden.
Das war auch nur ein Stichwort. Interessierte Leser können die begleitenden Maßnamen leicht recherschieren. Es sollte nur verdeutlicht werden, dass härtere Strafen, sofern sie Teil eines umfassenden Sicherheits- und Sozialkonzeptes sind, durchaus positive Efekte auf die Kriminalitätsrate haben. Dieses pauschalisieren und moralisiseren in einschlägigen politischen Kreisen ist nicht Zielführend, es kommt immer auf die konkrete Situation an. Rationale Politik verbaut sich keine staatlichen Maßnahmen aufgrund absoluter Moral, sondern passt die eingesetzten Mittel der Bedrohungslage an. Wäre schön, dass auch mal bei der Grenzsicherung berücksichtigt zu finden.In dem Artikel ist noch ein bisschen mehr, z.B. bedeutend mehr Polizisten auf Streife. Dann kommt hinzu, dass Anfang der 70er Jahre die Crack-Heroin-epidemic began, welche in den 80er ihren Höhepunkt hatte und Anfang der 90er Jahre abflaute.
https://www.sowi.uni-mannheim.de/me...ilungen_2015/04_23_Broken-Windows-Theorie.pdf
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