der8auer zerlegt Igor's Test Alphacool Apex Stealth Metal Fan

Am Video steht "Werbevideo". Da gibt es dann wenig zu diskutieren.
Sag mir dass du keine Ahnung vom Internet hast ohne mir zu sagen dass du keine Ahnung vom Internet hast.
Der 8auer macht Unterhaltung mit Werbung. Hin und wieder wirken Ergebnisse glaubwürdig und transparent, die zitiere ich dann auch, aber das alles ist nichts gegen einen Test der PCGH. Da weiß man, was man hat.
Yikes, du schiebst aber auch richtig Hass gegen Roman oder? Wenn du seine Videos, vor allem seine Tests und Benchmarks nur als "Unterhaltung mit Werbung" ansehen kannst, steht dir deine Voreingenommenheit in diesem Thema dermaßen auf die Stirn geschrieben, dass ich mich hier gerade für dich fremdschäme.
 
Sag mir dass du keine Ahnung vom Internet hast ohne mir zu sagen dass du keine Ahnung vom Internet hast.
Du solltest meine Antwort auf dem 8auer ihm seine Reaktion lesen. Wie kannst Du bei einem Video, an dem "Werbevideo" steht, unterschieden, ob es ein fundierter und neutraler Test ist oder eben nicht? Das ist reine Vertrauenssache. Findest Du den Hinweis "Werbevideo" in PCGH-Testvideos? Ich sehe den nicht.

Die Regeln mögen absurd und willkürlich sein, darum umgeht man Regel einfach mit dem Hinweis "Werbevideo". Ich gehe beim 8auer davon aus, dass er fundierte Tests macht. Es hat aber einen Beigeschmack. Punkt.

Wenn Du ein Lebensmittel kaufst und der Hersteller schreibt auf die Zutatenliste alles an Schadstoffen die es gibt und nennt es Sondermüll, sagt aber: "Nein nein, das ist hochwertige schadstofffreie Bioware, wir schreiben das nur dran, damit wir auf der sicheren Seite sind und uns die teuren Laboruntersuchungen sparen", würdest Du das kaufen oder nicht? Meiner Biobäuering würde ich das abnehmen. Dem 8auer nehme ich es auch ab, aber mit einem Gefühl des Restrisikos. Und das habe ich hier formuliert. Der Hinweis "Werbevideo" ist ein Freibrief. Und damit geht es nur um Vertrauen.
 
Du solltest meine Antwort auf dem 8auer ihm seine Reaktion lesen. Wie kannst Du bei einem Video, an dem "Werbevideo" steht, unterschieden, ob es ein fundierter und neutraler Test ist oder eben nicht? Das ist reine Vertrauenssache. Findest Du den Hinweis "Werbevideo" in PCGH-Testvideos? Ich sehe den nicht.

Die Regeln mögen absurd und willkürlich sein, darum umgeht man Regel einfach mit dem Hinweis "Werbevideo". Ich gehe beim 8auer davon aus, dass er fundierte Tests macht. Es hat aber einen Beigeschmack. Punkt.

Wenn Du ein Lebensmittel kaufst und der Hersteller schreibt auf die Zutatenliste alles an Schadstoffen die es gibt und nennt es Sondermüll, sagt aber: "Nein nein, das ist hochwertige schadstofffreie Bioware, wir schreiben das nur dran, damit wir auf der sicheren Seite sind und uns die teuren Laboruntersuchungen sparen", würdest Du das kaufen oder nicht? Meiner Biobäuering würde ich das abnehmen. Dem 8auer nehme ich es auch ab, aber mit einem Gefühl des Restrisikos. Und das habe ich hier formuliert. Der Hinweis "Werbevideo" ist ein Freibrief. Und damit geht es nur um Vertrauen.

Das würde ich so nicht unterschreiben :)

Beispiel hier:
Eingebundener Inhalt
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Dort siehst du, dass Werbung von PCGH im Video eingebunden wurde und entsprechend "Werbung" im Video steht. Das ist gängige Praxis, aber selbst von YouTube wird ausdrücklich empfohlen in diesem Fall das gesamte Video zu kennzeichnen. Denn im Gesetz ist dieser Fall aktuell nicht so im Detail definiert. Ich bin seit fast 10 Jahren im YouTube Partner Programm und bin deshalb oft hier im YouTube Space in Berlin wo man über YouTube direkt rechtlich beraten wird.
YouTube Deutschland berichtet dort von vielen Fällen in denen abgemahnt wurde wenn nur der kleine Ausschnitt gekennzeichnet wurde aber nicht das ganze Video. Und genau aus dem Grund ist das bei mir im ganzen Video zu sehen.
Zusätzlich findest du unter dem Video bei mir immer aufgelistet, ob ich Samples verwendet wurde und welche Inhalte (z.B. der Werbespot) genau bezahlt wurde. Das macht so außer mir niemand. Absolut niemand!

Zusätzlich ist es die Pflicht eines YouTubers das Video zu kennzeichnen wenn er dafür ein Produkt erhalten hat, das den Wert von 1.000 EUR übersteigt.
Wie viele Grafikkarten Videos hast du von anderen Kanälen gesehen, die eine 4080 oder 4090 im Video testen (und behalten dürfen!), aber das nicht gekennzeichnet ist? Joa ziemlich alle würde ich sagen.

Ist also nicht so einfach wenn man das rechtskonform macht. Also lieber bei dem Thema Werbekennzeichnung noch mal genau recherchieren.
 
Dort siehst du, dass Werbung von PCGH im Video eingebunden wurde und entsprechend "Werbung" im Video steht.
Das sehe ich nicht :)
Ich sehe keine aktive Werbung in Youtube, das schneiden meine Skript- und Adblocker raus. Im Testvideo selber sehe ich keinen Hinweis mit "Werbevideo" Einblendung. Und ja, wenn es so ist, wie Du sagt, wird zwischen Werbung und Test unterschieden.
Ist also nicht so einfach wenn man das rechtskonform macht. Also lieber bei dem Thema Werbekennzeichnung noch mal genau recherchieren.
Das ist mir bewusst und ich befürchte auch, viele bewegen sich in einer Grauzone, die teuer werden kann.

Wenn ich das jetzt hier in der Kurzmatrix sehe, ist es ziemlich eindeutig.
- Kategorie "C" ist das, was ich bei Euch Testern erwarte. => keine Werbeeinblendung
- Werbevideo muss bei Kategorie A und B stehen, und das sind beides keine unabhängigen Tests.

Vermutlich müsste ich jetzt ins Kleingedruckte gehen und die Stolperfallen entdecken. ich ahne, da gibt es welche. Ich will jetzt aber nicht stundenlang lesen. Für Dich wäre es doch einfach die Punkte, wie z.B. die 1000,-€ Produktwertgrenze zu nennen. Aber dann sende das Produkt als Tester doch nach dem Test einfach wieder an den Hersteller zurück.
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Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich nicht :)
Ich sehe keine aktive Werbung in Youtube, das schneiden meine Skript- und Adblocker raus. Im Testvideo selber sehe ich keinen Hinweis mit "Werbevideo" Einblendung. Und ja, wenn es so ist, wie Du sagt, wird zwischen Werbung und Test unterschieden.

Das ist mir bewusst und ich befürchte auch, viele bewegen sich in einer Grauzone, die teuer werden kann.

Wenn ich das jetzt hier in der Kurzmatrix sehe, ist es ziemlich eindeutig.
- Kategorie "C" ist das, was ich bei Euch Testern erwarte. => keine Werbeeinblendung
- Werbevideo muss bei Kategorie A und B stehen, und das sind beides keine unabhängigen Tests.

Vermutlich müsste ich jetzt ins Kleingedruckte gehen und die Stolperfallen entdecken. ich ahne, da gibt es welche. Ich will jetzt aber nicht stundenlang lesen. Für Dich wäre es doch einfach die Punkte, wie z.B. die 1000,-€ Produktwertgrenze zu nennen. Aber dann sende das Produkt als Tester doch nach dem Test einfach wieder an den Hersteller zurück.
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Die Werbung ist nativ im Video eingebaut. Das schneidet kein Skript heraus.
Von 0:21 bis 0:40 ist das Werbung und klar gekennzeichnet. Bitte noch mal checken.

Man fällt als YouTuber in dieser Größe aber nicht in C. Auch PCGH nicht, weil das Video immer ein finanzielles Interesse birgt. Alleine Traffic auf die PCGH Seite zu leiten, oder nur Klicks zu generieren, die bei YT Einnahmen generieren schließen dich aus dieser Gruppe aus.
C wärst du nur als private Person, die aus eigenem Interesse ein Produkt testet und darüber redet.
Als Tester mit gewerblichem Hintergrund fällst du fast ausschließlich in die Kategorie B.

Alleine wenn du ein Testsample überlassen bekommst ist das ein finanzieller Vorteil für dein Unternehmen, der sogar versteuert werden muss. Selbst wenn das Sample danach zurückgeschickt wird.
 
Alleine wenn du ein Testsample überlassen bekommst ist das ein finanzieller Vorteil für dein Unternehmen, der sogar versteuert werden muss. Selbst wenn das Sample danach zurückgeschickt wird.
Danke für Deine Erläuterungen, ich hing selber bei "Finanzielle Interessen Dritter", das meinte ich mit im Kleingedruckten lesen. Und der zitierte Teil ist wieder so Ding, wo ich nur den Kopf über unsere Steuergesetzgebung schütteln kann. Absurde Überbürokratie.
 
Das ist auch das schlimme daran. Du wirst teilweise gezwungen Dinge zu kennzeichnen, die überhaupt keinen Sinn ergeben. Das führt immer wieder zu Verwirrungen was wirklich bezahlt ist und was nicht.
Gerade für die Zuschauer finde ich das katastrophal. Wäre generell für eine Pflicht das z.B. in der Beschreibung genau aufzulisten. So ist es selbst mit "Werbung" als Kennzeichnung einfach nicht nachvollziehbar von außen.
 
Das ist auch das schlimme daran. Du wirst teilweise gezwungen Dinge zu kennzeichnen, die überhaupt keinen Sinn ergeben. Das führt immer wieder zu Verwirrungen was wirklich bezahlt ist und was nicht.
Gerade für die Zuschauer finde ich das katastrophal. Wäre generell für eine Pflicht das z.B. in der Beschreibung genau aufzulisten. So ist es selbst mit "Werbung" als Kennzeichnung einfach nicht nachvollziehbar von außen.
Ich tauche so langsam tiefer in die Problematik ein. Kategorie B heißt eindeutig, Du bekommst etwas oder hast eine Vereinbarung mit dem Hersteller. Da gehen bei mir im ersten Ansatz die Alarmglocken hoch. Genauer betrachtet reicht juristisch vermutlich schon die Fristensetzung durch Hersteller, die Euch Vorabsamples schicken. Das ist eine Vereinbarung. Was aber nix zum eigentlichen Test sagt.

Mir ist die Grauzone völlig bewusst. Und es war auch nie ein Angriff gegen dich, der erste Beitrag von mir war etwas hart formuliert. Ich korrigiere den mal schnell :) Aber Du nennst es ja selber "Verwirrungen". Und die beschreibt gut, was ich empfinde
 
Die aktuelle Rechtslage führt nur dazu, dass im Zweifel die Kennzeichnung "Werbung" dauerhaft in den Videos angezeigt wird, ohne dass es überhaupt notwendig wäre. Wir haben also eine Kennzeichnungsinflation vor lauter Angst drohender Abmahnungen. Transparenz sieht anders aus.

Man muss aber auch sagen, nur weil Dir eine Abmahnung ins Haus flattert, heißt das noch lange nicht, dass der Abmahnende jedes Recht dazu hat. Er sorgt in dem Moment nur für ordentlich Arbeit für Dich und Umsatz für Deinen Anwalt.

Als Grundlage für zivilrechtliche Abmahnungen dienen dazu oftmals die oben verlinkten öffentlich-rechtlichen "Empfehlungen". Man könnte nun auf die Idee kommen, weil die "Empfehlungen" von Landesmedienanstalten kommen, dass diese unmittelbar anwendbar seien. Das sind sie aber nicht. Es sind lediglich "Empfehlungen", mehr nicht. Zivilrechtlich ohne jeden Belang. Öffentlich-rechtlich durchaus streitbar, aber eben verwaltungsrechtlich teuer durchzustreiten.

EDIT

Mal ganz davon abgesehen. In der Hardware-Branche gibt es noch ganz andere schmutzige Wäsche, die man wunderbar abmahnen und sich damit eine goldene Nase verdienen könnte. Ich sage nur ZPÜ für alle PC-Bauer, LUCID für alle Onlinehändler und da gibt es noch so einige uralte EU-Regelungen zum Elektrosmog von Fertig-PCs... Wenn man nur wollte, und sich zum Ar.sch der Hardwarewelt machen möchte, Grundlagen gäbe es mehr als genug.
 
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Die aktuelle Rechtslage führt nur dazu, dass im Zweifel die Kennzeichnung "Werbung" dauerhaft in den Videos angezeigt wird, ohne dass es überhaupt notwendig wäre. Wir haben also eine Kennzeichnungsinflation vor lauter Angst drohender Abmahnungen. Transparenz sieht anders aus.
Ich ging bisher davon aus, dass man es schaffen können sollte, sich innerhalb der Gesetze und Regelungen zu bewegen und ohne den Hinweis "Werbevideo" auskommt. Wenn es natürlich schon ausreicht, dass Youtube als Dritter Geld verdient, war das natürlich naiv von mir. Dann kann ich jetzt, wie so oft, nur wieder den Kopf schütteln über eine völlig absurde Gesetzgebung.
 
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