Windows 10: Upgrade ans Gerät gebunden oder nicht?

AW: Windows 10: Upgrade ans Gerät gebunden oder nicht?

Falls es noch jemand interessiert. Nachdem jetzt die Lizenzbestimmungen zu Windows 10 aufgetaucht sind kann man sagen dass hier in Deutschland, deutsches Recht beachtet wird. D. h. dass hier in Deutschland windows 10 nicht an die Hardware gebunden ist und auch auf einen völlig neuen PC mitgenommen werden darf. Selbst bei OEM SLP Versionen und OEM NSLP Versionen.
 
AW: Windows 10: Upgrade ans Gerät gebunden oder nicht?

Falls es noch jemand interessiert. Nachdem jetzt die Lizenzbestimmungen zu Windows 10 aufgetaucht sind kann man sagen dass hier in Deutschland, deutsches Recht beachtet wird. D. h. dass hier in Deutschland windows 10 nicht an die Hardware gebunden ist und auch auf einen völlig neuen PC mitgenommen werden darf. Selbst bei OEM SLP Versionen und OEM NSLP Versionen.​
Und das steht wo genau?
 
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Windows 10: EULA, Updatezwang, Supportzeitraum und Hardwarebindung - ComputerBase

Die Lizenzbedingungen von Windows 10 Build 10240 - ComputerBase

Auch in einem GameStar Video wurde das Thema ausfühlich behandelt

Wichtig ist hier der Absatzt das dies NICHT in Deutschland gilt :


Hier die Deutsche Eula aber in der Englischen stehts genauso drin:

Auszug aus den Lizenzbestimmungen (siehe 2ter Link oben)

4. Übertragung.
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.

a. Auf einem Gerät vorinstallierte Software. Wenn Sie die Software auf einem Gerät vorinstalliert erworben haben oder wenn Sie für die auf einem Gerät vorinstallierte Software ein Upgrade durchgeführt haben, dürfen Sie die Lizenz zur Nutzung der Software nur mit dem lizenzierten Gerät direkt auf einen anderen Nutzer übertragen. Die Übertragung muss die Software und, sofern zusammen mit dem Gerät geliefert, ein authentisches Windows-Label einschließlich des Product Keys umfassen. Vor einer erlaubten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Nutzung der Software gilt.
 
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Hier stand Blödsinn... es war schon spät ;-)
 
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Ist komisch ausgedrückt, aber bedeutet , dass Du das upgegradete OEM-Windows (vorinstalliert auf Komplett-PC) nur mit dem entsprechenden Gerät weiterverkaufen darfst. Das ist mir aber noch unklar, ob das eigentlich rechtlich in DE machbar ist, denn hier behandeln wir OEM VErsionen wie Retail Versionen.
 
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Sorry, aber lesen würde helfen ;)

Wie ich oben gechrieben habe gilt der Angesprochene Abschnitt unter Punkt 4 NICHT wenn man die Software, also Windows, in Deutschland erworben hat. Soll heißen das deutsches Recht gewahrt bleibt und die Software in Deutschland nicht ans Gerät gebunden ist. Auch die OEM nicht.

Nochmal für dich:

4. Übertragung.
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
 
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Na dann ist das Win10 Upgrade ja tatsächlich in trockenen Tüchern. :D Ich freu mich drauf, habe aber noch keine Benachrichtigung bekommen. Auch ist das Windowssymbol in der Taskleiste verschwunden, was aber auch daran liegen kann, dass ich mir vorhin mit dem Microsoft MediaCreationTool die ISO von Win10 schon hibbelig runtergeladen habe. :schief:
 
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Schöner Artikel. Dort wird auch nochmal sehr gut erklärt und bestätigt, dass mit dem Upgrade aktuell noch US-OEM Zustände (Hardwarebindung) herrschen und keine ordentlichen Lizenzrechte gemäß des deutschen Gesetzes für das Upgrade durchführbar sind, bzw. nur mit Umwegen und teilweise sogar Fehlaussagen von MS Mitarbeitern an der Hotline, was natürlich sehr ärgern kann.
Einen Vorwurf kann man MS für diese aktuellen OEM-Zusammenhänge nicht direkt machen, schließlich handelt es sich bei dem Upgrade um ein Geschenk. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn es entsprechend der Aussagen des Chef-Pressesprechers bald eine Möglichkeit gibt, das Upgrade fest an meinen Serienkey zu binden und nicht an meine Hardware, die ich zumindest in meinem Desktop-PC doch alle paar Jahre mal wechsele. Entweder aus Upgradewünschen oder weil ein Teil seinen Geist aufgibt, das dürfte jedem PCGH-Freund natürlich schon klar sein. ;)
Der Zustand mit der Hardwarebindung ist imho wirklich nur für gnadenlose Komplettsysteme realistisch, wie zB. Handys, Tablets oder (nicht modulare) Laptops.
Insofern bitte ich Microsoft hiermit um Verbesserung, dann lobe ich die Win10 Initiative auch über den Klee hinaus. :nicken:
 
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Es wird in baldiger Zukunft möglich sein auch bei OEMs die Hardware zu wechseln und neu zu aktualisieren, da bin ich mir ziemlich sicher. Microsoft widerspräche sonst den Aussagen des eigenen Deutschlandchefs und vor allem widersprächen sie ihrer EULA. Und das würde so teuer für MS dass es sich für sie nicht lohnt. Kann mir wirklich nicht vorstellen dass MS seiner eigenen EULA widersprechen wird.
 
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Ich glaube auch fest daran, dass es sich ändern wird. Ich hoffe nur bald! - Wobei ja ein fettes Update für Win10 bereits bald erscheinen soll, vielleicht ist es dann schon soweit. :)
 
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