Deeron
Software-Overclocker(in)
@Deeron: Auf welcher Rechtsgrundlage darf mir der Publisher das denn verbieten? Ich kaufe zwar nicht das Spiel selber bloß eine Lizenz, aber diese gehört dann auch mir, auch wenn sie das Spiel betrifft. Aber es ist sowieso egal, ich kann auch Steam-Accounts und somit Spiele verkaufen, auch wenn das gegen die AGB verstößt, sie merken es sowieso nicht. mfg, crae
Die Rechtsgrundlage ist die, dass der Entwickler/Publisher immernoch Eigentümer des Materials ist.
Der Eigentümer hat immer ein unmittelbares Recht in die verwendung seiner Sachen einzugreifen, solange man nur Besitzer der Sachen ist und lediglich eine Nutzungserlaubnis sein Eigentun nennen darf.
Wenn du Eigentum an den Spieldaten erlangen würdest, müsste dir der Entwickler den gesamten Quellcode zur Verfügung stellen.
Anderes Beispiel:
Meine Freundin hatte ein Fotoshooting mit einem beruflichen Fotografen.
Sie hat eine Kopie der Originalfotos auf CD bekommen.
Sie ist in dem Moment Besitzering und Eigentümerin der Fotos.
Der Fotograf hat zur eigenen Verwendung auch die Bilder behalten dürfen. Er ist also Besitzer der Fotos und Eigentümer einer Nutzungserlaubnis für die Bilder um sie ausschließlich auf seiner Homepage auszustellen.
Diese Nutzungsrechte kann er nicht ohne weiteres an jemand anderes verkaufen, da meine Freundin immernoch Eigentümerin der Fotos ist und die Nutzungserlaubnis einen Verkauf der Lizenz ausschließt.
Es ist immer und überall Besitz und Eigentum zu unterscheiden.




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