Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Auch Falsch. Denn auch der Totschlag setzt wie jede Straftat, die für die nicht eine fahrlässige Begehung für die Strafbarkeit geregelt ist (z.B. fahrlässige Tötung), den Vorsatz voraus.
Sowohl für Totschlag, als auch für Mord, reicht auch der bedingte Vorsatz aus. Insbesondere in den Raserfällen liegt oft der bedingte Vorsatz vor. ▷ Bedingter Vorsatz: Definition und Abgrenzung zur bewussten Fahrlaessigkeit
Auch ein Überholmanöver bei Gegenverkehr erfüllt durchaus den bedingten Vorsatz, wenn dem Fahrer die Risiken egal sind.
 
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Auch Falsch. Denn auch der Totschlag setzt wie jede Straftat, die für die nicht eine fahrlässige Begehung für die Strafbarkeit geregelt ist (z.B. fahrlässige Tötung), den Vorsatz voraus.

Allerdings nicht den unbedingten Tötungsvorsatz, sondern den bedingten Vorsatz, also beispielsweise den Tod des Anderen nicht ausschließen zu können/wollen.
Jeder Mord ist grundsätzlich ein Totschlag, aber nicht jeder Totschlag ist auch ein Mord. Letzterer setzt eine besondere Verwerflichkeit voraus, beim Motiv und/oder beim Hergang.

Uns hat man das damals am Klippen-Beispiel erklärt: Wenn ich dich unabsichtlich eine fünf Meter hohe Klippe herunterstoße und du stirbst, ist das - je nach den konkreten Umständen - allerhöchstens fahrlässig. Wenn ich dich absichtlich die selbe Klippe mit dem selben Ergebnis herunter stoße, wäre das erst einmal Totschlag, da bei fünf Metern Höhe nicht zwingend eine Tötungsabsicht erkennbar ist. Lasse ich dich aber vorher erst einmal eine Weile kopfüber über der Klippe baumeln, kommt der Aspekt der Grausamkeit ins Spiel, außerdem führe ich Umstände herbei, durch die du du höchstwahrscheinlich mit dem Kopf zuerst aufschlägst und es steht sehr in Frage, ob du dich freiwillig in der Nähe der Klippe befunden hast - das geht dann deutlich in Richtung Mord. Gleiches gilt, wenn ich nachweislich wüsste, das du aufgrund deiner gesundheitlichen Lage besonders sturzempfindlich wärst oder ich dich nicht zum ersten mal die Klippe herunterstoße und du die Male davor mit schweren Verletzungen davongekommen bist.

Und jetzt wird's haarig: Wenn ich dich schon einmal unabsichtlich die Klippe heruntergestoßen habe und dasselbe geschieht unabsichtlich erneut mit Todesfolge, kann es trotzdem bedingter Vorsatz sein, weil das erneute Herstellen der Gefahrensituation wider besseren Wissens absichtlich erfolgte. Außer wiederum, sowohl ich als auch du wären nachweislich pathologische Idioten.

Ist halt alles nicht so einfach. :D
 
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Es kann auch bei Absicht, der stärksten Form der Vorsatzes, Totschlag sein, wenn dabei keine Mordmerkmale erfüllt werden.
 
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Eine Quote hab ich nicht. Auch die PKS Unterteilt da nur nach Kindern (<14) und Jugendlichen (14-18).

Das "oft" war jetzt auch nicht in einem relativen Bezug, sondern in einem absoluten.

"Oft" ist immer eine Angabe mit relativem Kontext. "Du hustest aber oft" will eine ganz andere absolute Aussage machen als "ich war schon oft in Italien". Und so, wie du es gebraucht hast, wird es automatisch als Aussage über die relative Opferverteilung angesehen, denn nur dann hätte es in diesem Kontext (Bewertung von Missbrauchsfällen im allgemeinen) überhaupt eine Bedeutung.


Ich meine nicht die wo vielleicht 2-3 Jahre dazwischen liegen. Sondern Erwachsene die sich an Minderjährigen vergreifen welche deutlich jünger sind.

Du würdest also eine 30 jährige Lehrerin, die eine Affäre mit ihrem 17-jährigen Schüler hat, wesentlich härter bestrafen, als einen 14-Jährigen, der eine 12-Jährige zum Geschlechtsverkehr zwingt?

Das mag sein. Aber man bekommt ja hin und wieder in den Medien mit das sogenannte Gutachter Fehleinschätzungen gemacht haben.

Man bekommt in den Medien auch hin und wieder mit, dass es im 3. Reich Flugscheiben gab, dass Killerspiele aggressiv machen, dass viele Leute auf homöophatische Mittel schwören und dass jede Woche jemand im Lotto gewinnt. Aber was davon ist Grundlage für kluge Entscheidungen? Das von dir gebrachte Beispiel auf alle Fälle nicht. Das Menschen auch Fehler machen ist nicht einmal eine Information.

Wie DKK007 schon schrieb geht es um die besonders krassen Fälle. Kinder welche deutlich jünger sind.
Und auch wiederholte Mißbrauchsfälle, welche die Täter sogar selber jahrelang dokumentiert haben.
Mir tun die Beamten leid die solches Bildmaterial überprüfen müssen.

Mir auch. Aber hier geht es darum, wo solche Fälle anfangen und wo sie aufhören. "Besonders krass"? Was soll das sein?


Du hast mich kaputt argumentiert.:lol:

Ja, es ist alles nicht so leicht und man muß genauer differenzieren.;)

Ja muss man. Das ich da bei dir so nachbohre dient aber nicht dazu, jemanden kaputt zu argumentieren, sondern in der Hoffnung auf spannende Antworten. Es zweifelt ja niemand an, dass unser heutiges System alles andere als perfekt ist. Aber als jemand, der mal versucht hat Regeln für ein Online-Forum aufzustellen, muss ich sagen: Ich habe verdammt hohen Respekten vor Leuten, die überhaupt halbwegs praktikable UND faire Gesetze auf die Reihe bekommen.
(Viele Leute sind das netto aber nicht :ugly:)


Mord unterscheidet sich von Totschlag nur durch Vorsatz, also den Wunsch des Täters, das Opfer zu töten (nicht "nur" zu verletzen).
Ob es ein planvolles Vorgehen gab, ist dann relevant, wenn es darum geht, die Zurechnungsfähigkeit einzuschätzen oder das Strafmaß festzulegen.

Einen Vorsatz kannst du nie direkt nachweisen, wenn es kein Geständniss gibt, da er nur im Hirn des Angeklagten existiert (oder eben nicht). Planvoll auf eine Tötung ausgerichtetes Vorgehen ist somit zwar nicht das eigentliche Kriterium für Mord, aber ein wertvolles Indiz. Außerdem wird jemand, der eine Tötung plant, in aller Regel heimtückisch agieren und oft gemeingefährliche Mittel einsetzen, womit schon zwei Mordmerkmale erfüllt sind.
Wobei es da afaik auch schon einige Verfahren gegen Mörder von Peinigern gab, bei denen selbt über Monate vorbereitete Tötungen als Notwehr behandelt wurden.
 
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Es muss nicht unbedingt ein Geständnis geben, um einen Vorsatz zu beweisen.
Bei Diebstahl oder Betrug wird mit der Absicht sogar die stärkste Form des Vorsatzes gefordert und da werden regelmäßig Leute verurteilt.

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ...
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen ...


Einen Vorsatz kannst du nie direkt nachweisen, wenn es kein Geständnis gibt, da er nur im Hirn des Angeklagten existiert (oder eben nicht).

Zu diesen subjektiven Merkmalen des Vorsatzes, können aber durchaus auch objektive Merkmale auftreten, die einen Vorsatz begründen.
Also z.B. wenn jemand bei einer Prügelei ruft "ich schlag dich tot".
 
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Wenn er das in dem Moment macht, ist das doch nur eine Tatsachenfeststellung :ugly:
Genauso wie unzählige Gerichtsurteile (und damit sind wir langsam wieder beim Thema) schon festgestellt haben, dass mit Springerstiefeln und Hakenkreuztattoo auf einen Migranten einzutreten und "stirb du Untermensch" zu brüllen keine politisch motivierte Straftat für die Rechtsextremismus-Statistik ist, sondern eine ganz normale Prügelei aus persönlichen Gründen. :schief:
 
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Genauso wie unzählige Gerichtsurteile (und damit sind wir langsam wieder beim Thema) schon festgestellt haben, dass mit Springerstiefeln und Hakenkreuztattoo auf einen Migranten einzutreten und "stirb du Untermensch" zu brüllen keine politisch motivierte Straftat für die Rechtsextremismus-Statistik ist, sondern eine ganz normale Prügelei aus persönlichen Gründen. :schief:
Hast`Du dafür Gerichtszeichen oder Aussagen von Polizisten, die für die Statisdktik verantwortlich sind? Ich glaube Dir das sofort, ein Beweis zur Dokumentation wäre gut in diesem Sammler.
 
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Das habe ich nicht gemeint sondern das:

Genauso wie unzählige Gerichtsurteile (und damit sind wir langsam wieder beim Thema) schon festgestellt haben, dass mit Springerstiefeln und Hakenkreuztattoo auf einen Migranten einzutreten und "stirb du Untermensch" zu brüllen keine politisch motivierte Straftat für die Rechtsextremismus-Statistik ist, sondern eine ganz normale Prügelei aus persönlichen Gründen.

Das kann einem Richter den Job kosten, wenn er nicht 100% sattelfeste Gründe hat, das so auszulegen, dazu gibt es noch die nächsten Instanzen!

Das heißt sowohl Staatsanwälte als auch die Anwälte von Opfern müssten da mitspielen.
 
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Ich muss da mal Fälle raus suchen. Ein Obdachloser der in Duisburg von Nazis totgetreten wurde, da spielt die Gesinnung irgendwie keine Rolle.
 
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Die PKS hat mit Gerichtsurteilen nichts zutun. Die Fälle landen schon in der PKS, wenn der Fall zu Staatsanwaltschaft geht.
 
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Und damit kommen wir in den Bereich "gefühlte Sicherheit" und Daten der "Polizeistatistik".
Eine Statistik über alle sagt wenig zum exponierten Risiko bestimmter Gruppen. Auch wenn
es in Summe auf 80 Millionen Deutsche nicht überragend viele rechte Straftaten gibt, wirkt
das Hakenkreuz am eigenen Haus oder der persönliche Drohbrief ganz anders. Mir wird das
reale Bedrohungsszenarie von der Polizei nicht ernst genug genommen.


Immerhin bewegt sich etwas. Das wäre früher nicht passiert:

Polizei verweigert mutmaßlichem US-Neonazi die Einreise
Er kam aus Irland, angeblich wollte er in Deutschland heiraten: Einem 31-jährigen US-Amerikaner ist am Flughafen Berlin-Tegel die Einreise verweigert worden, meldet "Zeit Online". Er soll ein gewaltbereiter Rechtsextremist sein.
"Atomwaffen Division": Polizei verweigert mutmasslichem US-Neonazi Einreise - SPIEGEL ONLINE

...
 
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Falsche Frage. Richtige Frage: Was für Leute sind das, die ständig dieses Märchen in die Welt setzen, obwohl die Kriminalitätsrate immer weiter abnimmt?
Vielleicht kannst du uns ja Einsicht in die Motivationen derartiger Lügner gewähren?

Naja, glaube mal nicht so blauäugig der Statistik ;)

Viele Straftaten werden eh gar nicht mehr angezeigt,
weil es sowieso zu keiner Täterermittlung kommt.
 
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Viele Straftaten werden eh gar nicht mehr angezeigt,
weil es sowieso zu keiner Täterermittlung kommt.

Wer einen erheblichen gesundheitlichen oder finanziellen Schaden durch Verbrechen erleidet, wird diese schon aus versicherungstechnischen Gründen zur Anzeige bringen. Schwere Straftaten sind ohnehin keine Antragsdelikte.

Selbst im traditionell dunkelsten Dunkelfeld, also den Sexualdelikten, werden aufgrund der Me-too-Debatte, aber paradoxerweise auch aufgrund der teilweise hysterischen Berichterstattung bezüglich übergriffiger Personen mit Migrationshintergrund, sogar eher *mehr* Übergriffe zur Anzeige gebracht.
Grundsätzlich ist im aktuellen politischen Klima die Anzeigefreudigkeit gegenüber bestimmten Gruppen besonders hoch, während sie gegenüber anderen Gruppen traditionell nach wie vor eher klein ist. Ferner haben gerade Minderheiten nach wie vor das Gefühl, den Kopf unten halten zu müssen und bringen Übergriffe nicht zur Anzeige.

Was grundsätzlich diffus bleibt, sind Kleindiebstähle oder Rangeleien/Randale ohne schwerere Folgen. Allerdings liegt es in der Natur eines Dunkelfeldes, dass man eben *gar nichts* weiß. Es könnte dort eine unbemerkte Zunahme, aber auch eine tatsächliche Abnahme geben.
"Gefühlte Fakten" kann hier jeder für seine Argumentation ins Feld führen, deshalb ist es irgendwie doch ganz sinnvoll bei dem zu bleiben, was mit Zahlen untermauert ist. :)
 
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Hast`Du dafür Gerichtszeichen oder Aussagen von Polizisten, die für die Statisdktik verantwortlich sind? Ich glaube Dir das sofort, ein Beweis zur Dokumentation wäre gut in diesem Sammler.

Ne, das war (wie an der Formulierung hoffentlich zu erkennen war) eine zusammensynthetisierte Überspitzung. Obwohl es immer schwer ist, nach "nicht" und "kein" zu Googlen, findet man aber auch konkrete Beispiele für die vollständige Ingoranz deutscher Justiz gegenüber rechtsextremer Motivation:

- Ein (Ex-)Mitglied einer verbotenen rechtsextremen Vereinigung, der Partei "die Rechte", nach weiteren Quellen vorgestraft und bekennender Neofaschist fügt einem Mitglied der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" einen Nasenbeinbruch zu, prügelt und tritt weiter auf ihm ein als der schon am Boden liegt und droht weitere derartige Taten an. Richter: "politischer Hintergrund offen", "Schädliche Neigungen" beim Täter "nicht feststellbar".
Prozess wegen neonazistischer Gewalttat | Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Koeln

- "Der Angeklagte ... riefen sodann sinngemäß, dass sie jetzt "rübergingen" und Asylanten bzw. Ausländer "abschlachten", "umbringen", "fertig machen" oder "platt machen" würden. ... Der Angeklagte, ... betrat das Asylbewerberheim und ging in das erste Obergeschoss. Dort rief er wiederholt: "Heil Hitler!", "Scheiß-Ausländer!", "***!"
"Eine politische Tat?"[Nein]
...
"Im Übrigen hat [1. Gerichtsinstanz] ... rechtsfehlerfrei eine politisch rechte Gesinnung des Angeklagten, welche geeignet gewesen wäre, ein Tötungsmotiv zu begründen, nicht festzustellen vermocht."
3 StR 172/17 - Urteil BGH vom 27.07.2017
Angriff mit Machete: Kein Mord- und Toetungsversuch >> Regensburg Digital

-"...eine Gruppe von Frauen und Kindern losging und sie zunächst ausländerfeindlich beleidigte und bedrohte ... trat dabei der im siebten Monat schwangeren Frau mit dem Fuß in den Bauch ... einen Fünfjährigen ... trat er demnach in den Rücken ... Dem Gericht zufolge hatte sich der junge Mann die türkischen Frauen ausgesucht. Er hätte auch andere Personen an dem Spielplatz angreifen können, doch er habe sich diese Gruppe vorgenommen."
„Ich gehe nicht davon aus, dass die Tat politisch motiviert ist. ... 100 Stunden gemeinnützige Arbeit,“
Urteil
:


Schwangere in Bauch getreten – Bewaehrungsstrafe - MOZ.de


-"10.07.2003: Der Obdachlose Gerhard Fischhöder (49) wurde am 10. Juli 2003 in einer Obdachlosenunterkunft in Scharnebeck bei Lüneburg (Niedersachsen) von einem 38 Jahre alten Mann mit Tritten zu Tode getreten. Bereits vorher pöbelten Neonazis vor dem Obdachlosenheim und wendeten Gewalt gegen die Obdachlosen an.
Vor der Tat hatte der Täter gemeinsam mit Gerhard F. getrunken. Als Gerhard F. den Täter „arbeitsscheu“ nennt, fängt dieser an auf ihn einzutreten, zertrümmert ihm den Brustkorb, manche seiner Rippen durchstoßen die Lunge.
Im Dezember 2003 wird der Nazi wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt. Die milde Strafe begründet das Gericht damit, dass sich der Täter durch die Bezeichnung als arbeitsscheu „subjektiv gekränkt“ gefühlt hätte."
"nicht als politisch motivierte Kriminalität -rechts- geführt"
Chronik obdachloser Opfer << Blog fuer Strasse & Leben
https://www.julia-hamburg.de/im-lan...03-in-die-polizeiliche-kriminalstatistik.html

-"Mike B., ... Mitglied der rechtsextremen Szene ... Hakenkreuztattoo am Hinterkopf." versus "Falko Lüdtke. ... Als Jugendlicher färbt er sich die Haare ... gehört zur Punkszene der Stadt ... aber kein Asi-Punk. Das war einer, der sehr viel mit Leuten diskutiert hat"
"Lüdtke spricht Mike B. auf das Hakenkreuztattoo am Hinterkopf an"
"Bäther fordert Falko Lüdtke mehrfach auf, auf den Hinterhof des Hauses Spechthausener Straße Nr. 5 zu kommen, um dort ein Bier zu trinken ... Er begann ihn zu schubsen und mit der Faust zu schlagen. ... Als ... Falko Lüdtke ... am Rand zur Fahrbahn – standen, versetzte der Angeklagte, der in Richtung Straße blickte, dem mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Falko Lüdtke einen Schlag auf den Brustkorb"
"Gericht: Motiv konnte angeblich nicht geklärt werden"
Forscher kommen 15 Jahre nach dem Tod, 11-12 Jahre nach der Freilassung Bäthers auf Grundlage der gleichen Informationen zu einem anderen Schluss. Wieso wohl?
https://www.opferperspektive.de/aktuelles/der-tod-von-falko-luedtke-argumente-statt-geruechte
https://www.sueddeutsche.de/politik/opfer-rechtsextremer-gewalt-tod-eines-punks-1.2537020-2

Naja, glaube mal nicht so blauäugig der Statistik ;)

Viele Straftaten werden eh gar nicht mehr angezeigt,
weil es sowieso zu keiner Täterermittlung kommt.

Ich glaube definitiv eher einer Statistik als dir. Denn selbst wenn du keine eindeutig einseitigen Absichten in deiner Äußerung hättest, wäre es dir, wie jeder anderen Einzelperson auch, schlicht unmöglich, eine auch nur halbwegs verlässliche quantitative Aussage zu machen. Also wenn du bessere Zahlen hast, dann gebe die Quellen an. Wenn du behaupten möchtest, von Natur aus allwissend zu sein, kannst du dich dagegen gerne in die Ecke mit den Flacherdlern verziehen. Man kann viel mit Logik selbst erarbeiten, aber keine grundlegenden Zahlen darüber, was eigentlich abgeht.
 
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Ne, das war (wie an der Formulierung hoffentlich zu erkennen war) eine zusammensynthetisierte Überspitzung. Obwohl es immer schwer ist, nach "nicht" und "kein" zu Googlen, findet man aber auch konkrete Beispiele für die vollständige Ingoranz deutscher Justiz gegenüber rechtsextremer Motivation:.
Ich sammel solche links und man hat sie dann bei Bedarf. Schade, ich hatte gehofft, Du hättest ein paar. Diese Fälle gibt es natürlich. Niemand der rechtsextremen Gewalttäter würde offen zu seinen Taten stehen. Die ängstlichen Spalter wissen ganz genau, dass sie damit für immer gesellschaftlich geächtet sind. Aber das Selbstbild der Rechtsextremen ist doch immer wieder entlarvend. Auch diese beiden rechtsextremen Gewalttäter hielten sich vor Gericht für ganz normale Bürger. Keine Ahnng, welchen Eintrag dieser Fall in der Statistik bekam. Richter und Staatsanwaltschaft haben das durchaus sinnvoll eingestuft.

"... Die zwei Männer hatten die Tat zu Beginn des Verfahrens am Landgericht Hannover gestanden. Ein fremdenfeindliches Motiv hatten sie aber abgestritten und betont, sie hätten vor dem Anschlag reichlich Alkohol getrunken. Die Anklage indes hatte in ihrem Plädoyer zahlreiche Belege für die rechtsextreme Gesinnung der beiden Männer aufgeführt. Unter anderem war bekannt geworden, dass einer der beiden Hauptangeklagten Tattoos mit SS-Emblemen trägt. ... "
Gericht faellt Urteil in Salzhemmendorf-Prozess
 
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In diesem Fall ist es eigentlich recht eindeutig und die nicht ausreichende Berücksichtigung des Hintergrunds unverständlich.

Häufig liegt aber das Problem darin, dass die meisten dieser Leute nicht nur rechte Gewalttäter, sondern ganz allgemein Sozialversager mit Neigung zur Gewalt und miserabler Impulskontrolle sind. Sprich, es kann tatsächlich der Fall sein, dass so ein Typ jemanden nicht in seiner Eigenschaft als rechter Idiot handelt, sondern ganz allgemein als Idiot. Daher sind einschlägige äußere Merkmale häufig nicht ausreichend. Und das finde ich grundsätzlich auch ganz in Ordnung so, denn wenn ein Punk mal jemanden eine reinhaut, was zwar deutlich seltener, aber durchaus vorkommt, soll das ja auch nicht automatisch als linke Straftat gezählt werden.

Aber: Es kommt eben auch immer wieder vor, dass trotz eindeutiger Täter-/Opfer-Konstellation, während der Tat fallender Bemerkungen und des ganzen, eigentlich unzweideutigen Kontexts keine rechtsextreme Straftat erkannt wird. Da habe ich dann mein ganz persönliches WTF?-Moment.
 
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Hier ein schöner Bericht eines Zeitzeugens, der auch lange Zeit nicht sehen wollte,
was offensichtlich da war. Irgendwie nknn ich mir vorstellen, dass Polizisten ähnlich
bewerten und handeln.

Rechtsextreme Gewalt in Ostdeutschland
Ich und die Baseballschläger


Wie konnte ich so wenig davon wissen?, fragt sich unser Autor.
Er ist im Osten aufgewachsen und hat den Rechtsextremismus
lange für überschätzt gehalten

Rechtsextreme Gewalt in Ostdeutschland: Ich und die Baseballschlaeger
 
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