Aber nicht bei Schwerverbrechern - und Intensivstraftätern wie ich sie ein paar Seiten zuvor verlinkt habe.
Solche die eine dauerhafte Sicherheitsverwahrung verdienen und hoffentlich bekommen.
Weil solche Menschen sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und dürfen nie wieder raus!
Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?Das müssen wir erst einmal aufdröseln.
Vorab, der Begriff des "Schwerverbrechens" existiert weder im bundesdeutschen Strafrecht noch in der StPO. Es müsste also erst einmal verbindlich geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Beispielsweise ist für Adi nach eigener Aussage ja bereits Schwarzfahren ein Schwerverbrechen, und wenn du diese Ansicht nicht uneingeschränkt teilen solltest, besteht offenkundig Klärungsbedarf.
Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.Nachdem wir das geklärt haben, können wir uns den Intensivtätern zuwenden. Das sind bekanntlich Personen, die bereits mehrfach straffällig geworden sind.
Wenn sich jeder davon für dauerhafte Sicherheitsverwahrung qualifiziert, sollten der Staat vielleicht jetzt schon mal anfangen, Grundstücke für neue Haftanstalten zu erwerben und sämtliche Langzeitarbeitslosen zu Wärtern zwangsumzuschulen. Auch darüber, wer das alles bezahlen soll, müsste man sich unterhalten.
Ich kann nur für mich sprechen, aber für die gefühlte Unsicherheit einiger Mitbürger bin ich weder bereit, rechtsstaatliche und freiheitliche Prinzipien zu opfern, noch bin ich gewillt, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Wenn es um eine bessere Ausstattung der Behörden, damit diese beispielsweise bessere Erst- und Nacheinschätzungen von Kandidaten für Sicherheitsverfahrung geht, bin ich aber gerne dabei.
Auf lange Sicht ist Deutschland zunehmend sicherer geworden und wird auch immer sicherer. Mörder mit hoher Wiederholungsgefahr und Mehrfachmörder sowieso werden bereits dauerhaft weggesperrt. Natürlich gibt es Fehleinschätzungen, aber daran werden härtere Strafen nichts ändern, weil diese ohne sichere Einschätzungen nicht verhängt werden.
Ich kann es nur wiederholen: Der Aufhänger war die Erhöhung des Strafmaßes. Und auch das hat nichts damit zu tun, ob und bei wem für wie lange Sicherungsverwahrung angeordnet wird - es sei denn, man möchte die pauschal für eine immer noch nicht konkret benannte Tätergruppe einführen, was nichts anderes ist als eine willkürliche und bedingungslose lebenslange Haftstrafe.
Genauso wie bedingungsloses Verständnis für solche Täter.Und die Forderung nach einer solchen ist wahlweise naiv oder populistischer Müll. Gelegentlich auch beides.

Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?
Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?
Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.
Genauso wie bedingungsloses Verständnis für solche Täter.
Und auch das schönreden vom bestehenden System.![]()
Meinst du nun sämtliche volljährigen Personen, die mit nicht volljährigen Personen Geschlechtsverkehr hatten? Das ist nämlich gar nicht so einfach, denn was heute einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Personen ist, war gestern noch Sex mit Minderjährigen, sofern zufällig ein Geburtstag dazwischen liegt, denn bekanntlich wird man ja über Nacht erwachsen und damit komplett beziehungsmündig. Oder meinst du ganz spezifisch pädophile Triebtäter?
Aber nicht bei Schwerverbrechern - und Intensivstraftätern wie ich sie ein paar Seiten zuvor verlinkt habe.
Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder sollte klar , sein oder?
Dann sollen sie eben mehr Fachleute einstellen die das besser beurteilen bzw menschliches Versagen minimieren, indem vielleicht noch eine Zweit - oder Drittmeinung eingeholt wird.
Wobei die Opfer oft auch Kinder sind, die noch deutlich entfernt sind von der Pubertät, oder sogar noch Babys.
)Sorry, aber das Beispiel finde ich voll dämlich.Jeder hat das Recht auf Resozialisierung.
Wenn jemand seine Frau umbringt, die jahrelang nervt, ist die Wiederholungsgefahr auch sehr gering. Denn die Frau ist tot und nervt nicht mehr.
Vgl. 1. Kapitel aus Verbrechen von Ferdinand von Schirach.
Zumindest für Wiederholungstäter sollte das zutreffen.Vergewaltigung in der Ehe ist beispielsweise erst seit 1997 strafbar. Wenn Vergewaltiger lebenslang wegzusperren sind, gibt es logischerweise auch keine Verjährung. Was meinst du, wann fangen wir an, die ganzen Altfälle aufzurollen? Sind ja doch ein paar mehr und etliche dieser Vergewaltiger sind ja nicht geläutert, sondern einfach nur vorsichtiger geworden, jetzt wo's strafbar ist.
Ich meine nicht die wo vielleicht 2-3 Jahre dazwischen liegen. Sondern Erwachsene die sich an Minderjährigen vergreifen welche deutlich jünger sind.Und sogenannte Kinderschänder ... Ach, ich sollte gar nicht damit anfangen.
Aber ich fange mal damit an, dass das auch wieder so ein Wischi-Waschi-Begriff aus der Enrüstungskiste ist. Meinst du nun sämtliche volljährigen Personen, die mit nicht volljährigen Personen Geschlechtsverkehr hatten? Das ist nämlich gar nicht so einfach, denn was heute einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Personen ist, war gestern noch Sex mit Minderjährigen, sofern zufällig ein Geburtstag dazwischen liegt, denn bekanntlich wird man ja über Nacht erwachsen und damit komplett beziehungsmündig. Oder meinst du ganz spezifisch pädophile Triebtäter?
Achso, jetzt sind die Mörder die Opfer? Wird ja immer besser hier.Und Mord? Mord bedingt natürlich einen Vorsatz, trotzdem gibt es Personen, die beispielsweise aus Verzweiflung morden, weil der Staat dabei versagt hat, die Täter aus verzweifelten Umständen zu befreien. Und was macht man eigentlich in so ganz komplizierten Fällen, wenn beispielsweise jemand denjenigen umbringt, der ihn vergewaltigt hat (vorzugsweise als Kind, dann haben wir alle Reizthemen eingebaut)? Müsste man ja eigentlich lebenslang einsperren, den gemeingefährlichen Mörder, oder? Jetzt, wo der Blut geleckt hat, ist das ein wildes Tier!
Überspitzung beiseite: Soll der selbe Staat diese Täter nun auch lebenslang sicherheitsverwahren, obwohl nach Ende der Umstände, aus denen der Mord resultierte, kein Rückfall zu befürchten ist und die Strafe verbüßt wurde?
Hast du dafür Zahlen/Quellen die das belegen?Übrigens ist die Rehabilitationsquote grundsätzlich sowohl bei Mördern als auch bei pädophilen Triebtätern in Deutschland extrem hoch und die Rückfallquote extrem gering.
Ich habe das oben noch genauer eingegrenzt.Ich warte übrigens immer noch auf eine spezifische Ausführung von irgend jemandem, in welchen konketen Fällen welche Täter härter bestraft werden müssten, als es bisher geschieht, was das konkret bringen soll und wie es durchführbar wäre.
Bisher lese ich aber nur etwas davon, dass man irgendwelche Leute aus irgendwelchen Gründen auf irgendeine Weise nicht mehr auf die Gesellschaft loslassen darf, und dass derzeit alles doof ist; angereichert mit ein paar Kampfbegriffen (nicht nur) aus der Springer-Presse.

Das mag sein. Aber man bekommt ja hin und wieder in den Medien mit das sogenannte Gutachter Fehleinschätzungen gemacht haben.[ ] kennt das aktuelle Verfahren und will es verbessern
[X] kennt das aktuelle Verfahren nicht, will aber pöbeln
Wie DKK007 schon schrieb geht es um die besonders krassen Fälle. Kinder welche deutlich jünger sind.Ungeachtet dessen ist es leicht, für derartig einfach geartete Fälle Forderungen in den Raum zu stellen. Eine Rechtssprechung muss aber vor allem klare Grenzen in den Randbereichen setzen. Und wir haben z.B. bereits heute das Problem im Bereich Jugend- und zunehemend auch Kinderpornographie, dass die zu verurteilende Täter gleichzeitig Opfer sind. Alias "nude selfies" Minderjähriger, da die Mehrheiten der deutschen eben nicht erst gesetzeskonform mit dem 16. Geburtstag ihre Sexualität entdeckt, sondern erste Ansätze spätestens im Alter von 13 bis 14 auftreten. (Von "Doktorspielchen" ganz zu schweigen. Bei denen ich mich immer Frage, ob der Begriff mehr über die Tätigkeit von Ärzten oder über die Auswirkungen genitalbezogener Aktionen bei Kindern aussagt)
Also: Wo soll die Grenze zwischen einer (wie auch immer gearteten, s.o.) verschärften Gangart und harmlosen Gefummel liegen?
Erstens ist das kein Grund jemanden umzubringen (er hätte sich ja scheiden lassen können). Zweitens ist die Hemmschwelle herabgesetzt einen Menschen zu töten.
Demnach könnte er es wieder tun.
Zumindest für Wiederholungstäter sollte das zutreffen.
Ich meine nicht die wo vielleicht 2-3 Jahre dazwischen liegen. Sondern Erwachsene die sich an Minderjährigen vergreifen welche deutlich jünger sind.
Achso, jetzt sind die Mörder die Opfer? Wird ja immer besser hier.
Wer einmal einen Menschen umgebracht hat könnte das immer wieder tun, weil seine Hemmschwelle herabgesetzt ist.
Hast du dafür Zahlen/Quellen die das belegen?

Bei Totschlag ist das noch etwas anderes, weil das im "Affekt" passieren kann. Aber Mord ist geplant.
211 StGB schrieb:(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
212 StGB schrieb:(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Und wie differenziert man das genau?Falsch. Mord ist Totschlag + Mordmerkmale.
geplant, heimtücke, niederes MotivBei Mord ist doch eine eindeutige Tötungsabsicht vorhanden..
Bei Mord ist doch eine eindeutige Tötungsabsicht vorhanden.