Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Verfassungsgrundsätze: Verfassungsgrundsaetze 1 – staatsrecht.honikel.de
u.a. Art 1 GG und Art 20 GG.


Straftaten gegen gewählte Regierungsmitglieder und Bürgermeister, kann man schon als einen Angriff auf die Demokratie und Verfassungsorgane sehen. Somit würde das also schon passen.

Zu der neuen Fassung kenne ich aber noch keinen konkreten Entwurf.

Bei Regierungsmitgliedern könnte das mit Biegen und Brechen klappen, wenn der Angriff heftig genug ist, bei einem Dorfbürgermeister wird das schon sehr schwierig. Und wenn es gegen andere hochrangige öffentliche Personen geht, ganz unmöglichk. Von daher ist eine Ausweitung des Schutzes, wie vorgeschlagen, durchaus eine Überlegung wert.
Abwarten muss man natürlich die praktische Wirkung. Wenn man sich anguckt, was z.B. Künast sich alles an den Kopf schmeißen lassen muss, dann sind auch Taten und nicht nur Opferdefinition funktional beschränkt.

Siehe über dir.

Erfolg der Anwendung ist aber wohl unterschiedlich:
https://dejure.org/dienste/lex/OWiG/118/1.html

Also wenn ich das mit eben z.B. den zugelassenen Künast-Beleidigungen vergleiche, sind solche Urteile imho unhaltbar. Einerseits ist die beliedigende Aussage im Vergleich eben gering wie die Reichweite einer am Körper befindlichen, in ihrer Größe beschränkten Aufschrift. Andererseits ist ACAB eben auch noch chiffriert und enthält somit überhaupt nur für diejenigen eine Aussage, die diese schon kennen. Wie kann es hier zu einer Belästigung oder gar einer Gefährdung der Öffentlichkeit kommen, wenn die Bedingungen "hingehen", "genau hingucken" und "vorinformiert sein" Grundvoraussetzung sind?



Keine Taschenlampen oder Kameras haben, aber flächendeckende Volltextüberwachung fordern. :wall:
Genau wegen derartiger, regelmäßig zu beobachtender Äußerungen hochrangiger Polizeivertreter (sowohl auf organisatorischer als auch gewerkschaftlicher Ebene) erachte ich die Polizei nicht als Opfer von Sparmaßnahmen, sondern als Teil des Problems.
 
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BKA-Chef: Strafandrohung wird Verhalten im Netz aendern | heise online

Sehr klare Worte, die Münch da zum Thema rechter Hass und Gewalt findet. Hört man sonst von ganz oben selten:
BKA Herbsttagung 2019 | YouTube

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Bleibt zu hoffen, dass dann auch solche Leute nicht im Staatsdienst landen:
Berufungsprozess gegen Rechtsreferendar wegen Connewitz-Krawallen vertagt | MDR.DE
Jurist vorm LG: Ein Referendar und Verfassungsfeind?

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Edit: Bald müssen sich wohl viele Beamte zwischen ihrer Mitgliedschaft in der AfD und ihrem Beruf entschieden. Denn selbst ein Gutachten aus der AfD besagt:
"Schon die Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz kann sich nachteilig in Bezug auf alle Eignungsbeurteilungen auswirken"
Verfassungsschutz: Beobachtung der AfD rueckt naeher | tagesschau.de
 
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So ist sie, unsere neutrale Polizei. Das gibt zu denken ....
 
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Und die nächsten Punkte:

"Rechtsnationale haben ein starkes Interesse an der Feuerwehr"
Planen Rechtsextremisten, die Feuerwehr zu unterwandern? Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands, spricht über die Anziehungskraft von Uniformen, Drohmails - und die Rolle der AfD.
Feuerwehrverbands-Praesident ueber Rechtsnationale in der Feuerwehr - SPIEGEL ONLINE


NSU 2.0 - Wenn Terror-Vergangenheit auf Gegenwart trifft
Während vor dem Landgericht Schwerin ein Elitepolizist angeklagt ist,
stößt im Landtag der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Turgut auf
Spuren des Verfassungsschutzes
NSU 2.0 - Wenn Terror-Vergangenheit auf Gegenwart trifft | Telepolis
 
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"nicht hinnehmbar, dass eine Behörde persönliche Daten von einem Provider in einem anderen EU-Mitgliedstaat anfordern darf, wenn eine Strafbarkeit nur im Anordnungsstaat vorliegt"

E-Evidence: EU und Deutschland schaffen Fakten beim Austausch von Cloud-Daten | heise online

Gibt es denn überhaupt Sachen, die in Deutschland nicht strafbar sind, aber in anderen EU-Ländern?
Eventuell sogar als Liste, ist schließlich auch für Urlaubsreisen nicht uninteressant.

Die Klassiker, wie Mord, Diebstahl usw. sind doch eigentlich in allen Ländern strafbar.
 
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Gerade im Bereich der Ehrdelikte zwischen Bürger und Bürger oder zwischen Bürger und Amtspersonen gibt es meiner Erinnerung nach nationale Unterschiede in der EU. In Deutschland ist beispielsweise die "Majestätsbeleidigung" kein Straftatsbestand und selbst die Beleidigung ausländischer Würdenträger (vorm. § 103 StGB) ist entfallen. Das ist aber nicht überall so.

Gleiches gilt für die Mitgliedschaft in bestimmten Vereinigungen, die möglicherweise im europäischen Ausland strafbar ist, in Deutschland jedoch nicht. Und vice versa, versteht sich.
 
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Auch bei Taten, die in allen Ländern strafbar sind, variiert die Definition derselben. Einvernehmlicher Sex zwischen einem 15 und einer 17-jährigen ist in Deutschland zum Beispiel kein Thema, in Spanien wäre er strafbar. Umgekehrt wäre die Paarung (laut Wikipedia. Vor Nachahmung bitte prüfen :ugly:) selbst mit einem "sexuell erwachsenen" 13-jährigen okay, was in Deutschland automatisch als sexueller Kindesmissbrauch zählen würde.
 
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Auch bei Taten, die in allen Ländern strafbar sind, variiert die Definition derselben. Einvernehmlicher Sex zwischen einem 15 und einer 17-jährigen ist in Deutschland zum Beispiel kein Thema, in Spanien wäre er strafbar. Umgekehrt wäre die Paarung (laut Wikipedia. Vor Nachahmung bitte prüfen :ugly:) selbst mit einem "sexuell erwachsenen" 13-jährigen okay, was in Deutschland automatisch als sexueller Kindesmissbrauch zählen würde.

Wobei man zumindest bei der Straftat dann auch am Tatort im anderen Land sein muss, womit dann auf jeden Fall die dortigen Behörden zuständig sind.
 
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Wobei man zumindest bei der Straftat dann auch am Tatort im anderen Land sein muss, womit dann auf jeden Fall die dortigen Behörden zuständig sind.

Genau darum geht es doch: Nicht-deutsche Behörden ermitteln in einem Fall und erbitten Daten aus Deutschland. Das könnte z.B. das Video vom Schäferstündchen auf einem deutschen Server sein. Bei z.B. einem auch in Deutschland strafbaren Mord würde die Polizei das sofort rausrücken (naja - "sofort" halt. Vermutlich brauchen sie drei Jahre, bis sie die den ersten Zugriffsversuch machen :ugly:), aber bei einer in Deutschland legalen Beziehung erhalten die spanischen Kollegen eine Absage.
 
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Das ist leider bei allen Gesetzesinitativen so, die es in die Medien schaffen. Wo nicht mit der heißen Nadel rumgepfuscht wird, ist es auch nicht spannend genug, um zu berichten.
Wir können froh sein, das Scheuer oder von der Leyen nicht Justiz- oder gar Innenminister sind.
 
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