Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Das Problem an Links/Rechts Straftaten-Statistiken ist das es einige Fals-Flag Attacken gibt/gab.
Dazu werden einige Straftaten stoisch links/rechts aufgeteilt.

Da die Diskussionen dazu meist über die USA geführt werden, mal ein paar Beispiele.
Vielleicht findet man ähnliches in DE:
Lustigerweise hat Google die Suchergebnisse schon wieder "optimiert".
Duckduckgo for the win:

Moment, das hatten wir mit unseren Flüchtlingen und Türken.

Das teilt man dann nicht sauber auf.
In unseren eigenen Antisemitismus und den Importierten.
Lass nen Bus mit Polen und 45°-Gruß durch Deutschland fahren, wie wird das wohl gewertet?

@Nightslaver
Selbst der größt Slum der Welt ist nicht so defizitär wie Berlin.
Ja, damals ist unendlich viel Mist passiert.
Aber die Berliner haben daran gut Mitgetragen und immer wieder den Bock zum Gärtner gewählt.
BTW, du doppelst dich etwas. :-P

Guck dir deine Abschnitte an.

@Sparanus
Wenn das stimmt, müsste man die Anklage einsacken wegen Amtsverletzung.
Es gibt keine Gesetze ohne Strafe. Und willkürliche Ausführung ist der Tot für eine Demokratie.
 
Richtig. Auch wenn es statistisch gesehen deutlich weniger linke als rechte Gewalttaten gibt. Gibt es sie.
Sind wesentlich weniger (rund 1/4 gegenüber den rechten Taten), ist richtig, trotzdem ist es im Grunde oft nur ein idiotischer Versuch anhand politischer Verortung / Motivation im politischen Spektrum die Gründe und schwere der Taten zu relativieren / bagatelisieren und macht es eigentlich keinen Sinn da in irgend einer Form zwischen linksextremen und rechtsextremen Taten differenzieren zu wollen.

Ob extremistische Taten rechts oder links im "mehr menschenfeindlichen und vermeindlich weniger (ehr anders) menschenfeindlichen" politischen Spektrum zu verorten sind ändert am Ende nicht das sie wie jeglicher Extremismus vollständig intolerabel sind und sich der gleichen Mittel zur Durchsetzung eigener am Ende meist demokratiefeindlicher / autokratischer Idiologien und Ziele bedienen.

Zusammen kommen rechte und linke Extremisten 2019 nach offizieller Statistik auf rund 29.000 Straftaten und davon ist jede einzelne eine zuviel, völlig egal wie da die politische Verortung der Täter hinter ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind wesentlich weniger (rund 1/4 gegenüber den rechten Taten), ist richtig, trotzdem ist es im Grunde oft nur ein idiotischer Versuch anhand politischer Verortung / Motivation im politischen Spektrum die Gründe und schwere der Taten zu relativieren / bagatelisieren und macht es eigentlich keinen Sinn da in irgend einer Form zwischen linksextremen und rechtsextremen Taten differenzieren zu wollen.
Davon halte ich ja auch nichts. ;)
Das habe ich auch schon mehrmals hier im Forum klargemacht als wieder versucht wurde zu relativieren.
Ich halte von Linksextremismus genauso wenig wie von Rechtsextremismus.
Und der Staat muß eben alles genau beobachten. Und dagegen vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Davon halte ich ja auch nichts. ;)
Das habe ich auch schon mehrmals hier im Forum klargemacht als wieder versucht wurde zu relativieren.
Ich halte von Linksextremismus genauso wenig wie von Rechtsextremismus.
Und der Staat muß eben alles genau beobachten. Und dagegen vorgehen.
Rechtsextremisten sind tendenziell Obrigkeitshörig und sind daher auch stärker im Staatsdienst zu finden, während Linksextremisten sich vorzugsweise gegen Autoritäten und damit gegen Staatsdiener richten. Dementsprechend schenkt der Staat dem Linksextremismus mehr Aufmerksamkeit.

Das wird deutlich wenn man überlegt, wie häufig man davon gehört hat, dass Polizisten entlassen wurden weil sie linksextrem oder gar teil eines linksextremen Netzwerkes sind.
 
Lies meinen Beitrag und den verlinkten Artikel. Sie hat definitiv und ohne jeden Zweifel gegen Gesetze verstoßen und nur weil etwas nicht bestraft wird heißt es noch lange nicht, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.
Du hast es nicht verstanden. Der Tatbestand ist eben gerade nicht erfüllt gewesen.


Zusammen kommen rechte und linke Extremisten 2019 nach offizieller Statistik auf rund 29.000 Straftaten und davon ist jede einzelne eine zuviel, völlig egal wie da die politische Verortung der Täter hinter ist!

Wobei die Extremisten durchaus auch gemeinsame Sache machen, wenn es den eigenen Zielen dient. Da freut sich dann auch ein Neonazi wie Christian L. über islamistische Anschläge. Blöd nur, wenn aus Worten Taten werden und der in § 111 StGB / § 26 StGB genannte "Erfolg" wenige Tage später eintritt.
Aber rechtsextreme Organisationen wie Pegida und die AfD werden das sicher trotzdem ausschlachten. Gerade weil es eben in Dresden, der Heimat von Pegida passiert ist.

Zumindest besteht nun bei Mord, insb. mit terroristischem Hintergrund, das komplette Arsenal an strafprozessualen Maßnahmen zur Verfügung, von Durchsuchen, über (Quellen)-TKÜ bis zur Onlinedurchsuchung, um die AfD auseinander zu nehmen. Und anschließend so wie in Griechenland als kriminelle Vereinigung einzustufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meintest du dann?
Zumal es viele Gesetze ohne Strafen gibt. BGB usw.

Dazu kann bei Geringfügigkeit das Verfahren eingestellt werden (§ 153 StPO). Aber selbst die war in diesem Fall nicht gegeben, da der Tatbestand überhaupt nicht erfüllt wurde.
Zumal man die Kapazitäten halt für wichtigere Sachen (s.o.) braucht und keine Ressourcen für Kinderkram hat.
 
Sorry, aber das ist schlichter Blödsinn, natürlich gibt es in Deutschland noch radikale Linke, oder sind angezündeten "Proleten"autos und Brandanschläge auf die Infrastruktur der Berliner S-Bahn, Angriffe auf Polizeiwachen und Polizisten, Sachbeschädigung und körperliche Angriffe auf Mitglieder unliebsamer politischer Parteien und Eigentum von Personen die geschäftlich mit selbigen interagieren (jüngst z.B. das Hotel wo eine AfD Tagung stattfinden sollte), die klar dem radikalen linken Spektrum (nicht selten mit klaren Bekennerschreiben aus der linksextremen Szene) für dich keine radikalen (linken) Taten?
Die wählen aber nicht die Linke oder sind Mitglieder der Linken.
Die lehnen Besitz ab und natürlich das Gewaltmonopol des Staates.
-das sind Leute, die gar keinen Staat haben wollen und nicht mehr Staat.
 
Die wählen aber nicht die Linke oder sind Mitglieder der Linken.
Die lehnen Besitz ab und natürlich das Gewaltmonopol des Staates.
-das sind Leute, die gar keinen Staat haben wollen und nicht mehr Staat.
Die leben aber auch von irgend etwas und garantiert nicht von erarbeitetem Geld. Also wird doch links gewählt. ;-)
 
Du hast es nicht verstanden. Der Tatbestand ist eben gerade nicht erfüllt gewesen.
Eben doch.
Was sie gemacht hat ist ansich verboten und wie fändest du es, wenn irgendein Typ deine Werbeflächen die du vermietest missbrauchst bzw jemand dein Logo deines Unternehmens verändert.
Ein Tatbestand kann erfüllt sein, aber es kann Rechtfertigungsgründe geben damit das ganze nicht bestraft wird.


Haust du jemanden auf die Fresse hast du eindeutig eine Körperverletzung begangen. Hast du dabei so viel Alkohol
im Blut, dass du unzurechnungsfähig bist wirst du nicht bestraft weil es einen Entschuldigungsgrund gibt.
Trotzdem hast du eine Körperverletzung begangen. Jetzt endlich gerafft?
 
Eben doch.
Was sie gemacht hat ist ansich verboten und wie fändest du es, wenn irgendein Typ deine Werbeflächen die du vermietest missbrauchst bzw jemand dein Logo deines Unternehmens verändert.
Ein Tatbestand kann erfüllt sein, aber es kann Rechtfertigungsgründe geben damit das ganze nicht bestraft wird.

Nein. Er ist eben nicht erfüllt. Wie oft denn noch. Damit ist das ganze nicht strafbar.
Es ist Kunstfreiheit.

Nicht alles was böse ist, ist auch verboten. Sonst würden Steuerhinterzieher wie Bezos oder Jobs schon lange im Knast sitzen.
Bis vor ein paar Jahren war auch sexuelle Belästigung legal. https://www.kanzleiwehner.de/2018/11/strafe-sexuelle-belaestigung/

Ansonsten solltest du dir von einem Juristen deiner Wahl noch mal die Tatbestandsregelung bei so einfachen Delikten wie dem Diebstahl oder der Sachbeschädigung erklären lassen.


Prüfungsschema: Diebstahl, §§ 242, 243 StGB



I. Tatbestand

1. Fremde bewegliche Sache

a) Sache

  • Jeder körperliche Gegenstand, vgl. § 90 BGB

b) Beweglich

  • Sachen, die tatsächlich fortgeschafft werden können.

c) Fremd

  • Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
  • Problem: Fremdheit von Benzin (beim zunächst Zahlungsunwilligen)
  • aA: (-); Arg.: §§ 947, 948 BGB
  • aA: (-); Arg.: § 929 S. 1 BGB
  • hM: (+); Arg.: §§ 929 S. 1, 158 I BGB

2. Wegnahme

  • Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

a) Fremder Gewahrsam

  • Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft, welche von einem Herrschaftswillen getragen wird.
  • Ursprünglich fremder Gewahrsam liegt vor, wenn der Täter nicht ausschließlich selbst Gewahrsamsträger ist.

aa) Tatsächliche Sachherrschaft

bb) Herrschaftswille

b) Begründung neuen Gewahrsams

  • Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter oder ein Dritter nach Anschauung des täglichen Lebens die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt.

c) Gewahrsamsbruch

  • Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers.
  • Problem: Abgrenzung Diebstahl in mittelbarer Täterschaft/Dreiecksbetrug (siehe Betrug)
  • Problem: Abgrenzung Trickdiebstahl/Sachbetrug (siehe Betrug)

3. Vorsatz

4. Zueignungsabsicht

a) Aneignungsabsicht

  • Aneignungsabsicht bedeutet dolus directus 1. Grades gerichtet darauf, den Gegenstand zumindest vorübergehend in das Vermögen des Täters oder eines Dritten einzuverleiben.
  • Nicht: Zerstörung.

b) Enteignungsvorsatz

  • Zumindest bedingter Vorsatz gerichtet darauf, den Berechtigten auf Dauer aus seiner Position zu verdrängen.
  • Nicht: flüchtiger Gebrauch (furtum usus).
  • Problem: Sachwert-Enteignungsvorsatz. Relevanz: Codekartenfälle; Sparbuchfälle; Überlanger Gebrauch

c) Rechtswidrigkeit der Zueignung

  • Die Zueignung ist rechtswidrig, wenn der Täter keinen fälligen, einredefreien Anspruch auf die Sache hat.
  • Problem: Gattungsschulden, insbesondere Geldschulden
  • aA: Rechtswidrigkeit (-); Arg.: Wertsummentheorie
  • Rspr: Rechtswidrigkeit (+); Arg.: § 243 II BGB (aber eventuell Irrtum gemäß § 16 I StGB)

d) Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Zueignung

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

Das Plakat wurde am Tatort zurückgelassen. Damit fehlt sowohl das objektive Tatbestandsmerkmal der "Wegnahme" als auch der Vorsatz bezüglich der Zueignungsabsicht.
Absicht: https://www.juraforum.de/lexikon/absicht


Prüfungschema: Sachbeschädigung, § 303 StGB



I. Tatbestand

1. Fremde Sache

2. Tathandlung

a) Beschädigen

  • Beschädigen ist jede Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung.
  • Beispiel: Zerkratzen des Autolacks mit einem Schlüssel; Luft aus dem Autoreifen lassen.

b) Zerstören

  • Zerstören liegt vor, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache vollständig aufgehoben wird.

c) Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 II StGB

  • Beispiel: Graffiti.

3. Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

  • Insbesondere: Einwilligung

III. Schuld

Das Plakat selbst wurde weder beschädigt, zerstört, noch selbst im Erscheinungsbild verändert. Auch der Kasten wurde zerstörungsfrei geöffnet.

Theoretisch könnte man wegen dem Öffnen des Glaskastens noch den Hausfriedensbruch prüfen.

Aufbau der Prüfung - Hausfriedensbruch, § 123 StGB​

Der Hausfriedensbruch ist in § 123 StGB geregelt. Es ist ein vierstufiger Aufbau zugrunde zu legen.

I. Tatbestand​

1. Tatobjekt​

Im Tatbestand setzt der Hausfriedensbruch zunächst ein taugliches Tatobjekt voraus. Ein solches können beim Hausfriedensbruch die Wohnung, der Geschäftsraum, das befriedete Besitztum oder abgeschlossene Diensträume sein.

a) Wohnung​

Wohnung i.S.d. § 123 StGB ist eine Räumlichkeit die zur dauernden oder vorübergehenden Unterkunft von Menschen bestimmt ist.

b) Geschäftsraum​

Geschäftsraum wird definiert als Raum in dem eine gewerbliche, freiberufliche oder ähnliche Tätigkeit ausgeübt wird.

c) Befriedetes Besitztum​

Ein befriedetes Besitztum ist jedes Grundstück, das mit einer erkennbaren Schutzwehr gegen Betreten gesichert ist. Beispiele: Mauer, Zaun.

d) Abgeschlossene Diensträume​

Auch vom Hausfriedensbruch erfasst sind abgeschlossene Diensträume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, beispielsweise Kirchen, Schulen oder Gerichtsgebäude.

2. Tathandlung​

Weiterhin verlangt der Hausfriedensbruch als Tathandlung ein Eindringen oder Nichtentfernen.

a) Eindringen​

Eindringen i.S.d. § 123 StGB meint jedes körperliche Betreten gegen oder ohne den Willen des Berechtigten, also ein tatbestandsausschließendes Einverständnis nicht vorliegt.

b) Nicht entfernen​

3. Vorsatz​

In subjektiver Hinsicht fordert der Hausfriedensbruch Vorsatz.

II. Rechtswidrigkeit​

An den subjektiven Tatbestand schließen sich sodann die Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Schuld ohne weitere Besonderheiten an.

III. Schuld​

IV. Strafe​

Zu beachten ist, dass der Hausfriedensbruch ein absolutes Antragsdelikt ist und somit immer auf den Strafantrag nach § 123 II StGB eingegangen werden muss.

Jedoch ist der Glaskasten kein "taugliches Tatobjekt".
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wählen aber nicht die Linke oder sind Mitglieder der Linken.
Die lehnen Besitz ab und natürlich das Gewaltmonopol des Staates.
-das sind Leute, die gar keinen Staat haben wollen und nicht mehr Staat.
Wieder nicht verstanden.
Kein Gesetz ohne Strafe.

Welchen Sinn hätte ein Gesetz ohne Strafe?
Ob es dann zur ANWENDUNG führt, ist eine andere.
Oder Verurteilung.
Oder Ermittlung.

z.B. Töten ist verboten.
Strafe:. Keine.
Ein Gesetz ohne die Möglichkeit eine Strafe anzubringen ist sinnlos.
Und auch hier, wieder Nuancen:
z.B.: Mord oder Selbstverteidigung.
 
@ DKK007

Ich verstehe hier echt nicht, was dein Aufriss soll und wie du dazu kommst, zu behaupten, ihre Handlung ist nicht strafbar?!
Diese Handlung ist Strafbar §303 Abs 2 StGB und sie ist Schadensersatzplichtig aus unerlaubter Handlung §823 BGB.
Ich weiss überhaupt nicht, wie man gegenteiliges behaupten kann?!

Die Werbefläche ist Eigentum einer privaten oder juristischen Person und damit wird durch Werbung Geld verdient und das Plakat mit dem Geld verdient wird, wurde ohne Erlaubnis verändert!
Diese Veränderung ist auch erheblich, weil sie den werbenden Charakter ins Gegenteil umkehrt!

Damit scheidet Kunstfreiheit schon von vornherein aus und ganz ehrlich, ich weiss nicht was du für ein Rechtsverständnis hast, hier in einem öffentlichen Forum zu vertreten, dass man berechtigt ist, sich an dem Eigentum anderer zu vergreifen, auch wenn es kein Diebstahl oder eine klassische Sachbeschädigung ist!
 
Das werden wir ja sehen, was das BVerfG dazu sagt.

Das Plakat selbst wurde nicht verändert. Es wurde nur ausgetauscht.
Anders sehe es aus, wenn das Plakat beschmiert oder beklebt worden wäre.

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Zumal die Veränderung wenn nur vorübergehend wäre, da sich das originale Plakat welches weithin vor Ort war, sich einfach wieder aufhängen ließ.

Wie gesagt Kinderkram.

Du solltest wie Sparanus mal sachlich bleiben (also rein den Tatbestand betrachten) und dich nicht von politischen Motiven leiten lassen. Man kann genauso wenig jeden Nazi hier im Forum wegen Volksverhetzung verurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, die leben von Hartz 4 und denen ist es schlicht egal, wer ihnen das Geld gibt.
Die wählen sowieso nicht.
Woher kommt dieser tiefe Einblick ins Wahlverhalten von Linksextremisten? Das ist doch Heuchelei. Leistungsfreie Staatsknete hat noch vor verrecke Deutschland höchste Priorität bei dieser Klientel. Natürlich wird dort gewählt wo dieser Stoff geliefert wird.
 
Woher kommt dieser tiefe Einblick ins Wahlverhalten von Linksextremisten?
Ich kenne welche.
Natürlich wird dort gewählt wo dieser Stoff geliefert wird.
Die wählen nicht. Der Standard Hartzer wählt eh kaum noch.
Wieso sollten Linksextremisten denn wählen gehen? Weil sie hoffen, dass die Linke an die Macht kommt und sie dann ihre besetzen Häuser gratis bekommen oder sie keine Polizei mehr fürchten muss, weil diese abgeschafft wird?
 
Zumal doch das Gegenteil erwiesen ist. In Berlin wurde trotz einer Regierungsbeteiligung der Linken erst wieder ein Haus durch die Polizei geräumt.
Und die Grünen bauen in Hessen eine Autobahn.
 
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