AW: Rundfunkgebühr: Europäischer Gerichtshof bestätigt Erhebung und Durchsetzung
also ich finde gerade die regionalen angebote super. mdr zum beispiel. ^^
Die regionalen Angebote sollte ja auch bleiben.
Aber das Abendprogramm ist einen Schande.
Ich verderbe Euch jetzt (wieder) mal die Laune
Programm von 15.12.2018:
ARD - Der Nesthocker - Phantasiekomödie D 2018,
ZDF - Der Kriminalist - Serie D 2018
HR3 - Romantische Adventsreiseziele,
MDR - Wiedersehen macht Freude zur Weihnachtszeit - Unterhaltungssendung mit Kim Fischer, Gaby Albrecht, Marianne Martin,
RBB - Der tolle Schlagerabend,
WDR - Der beste Chor im Westen,
NDR - Hand in Hand für Norddeutschland,
BR3 - Sternstundengala 2018,
... .
Das ist Unterhaltung für 100jährige in Begleitung ihrer Eltern!
Dafür will ich nichts bezahlen!
Wer diesen Schrott sehen will, soll sich eine Volksmusikflatrate
kaufen.
Wo sind denn die Muppets, Enterprise, Rockpalast (ja, meine Lieblingsmusik, auch wenn ich über 50 bin), Telekolleg, Computerclub, c't-TV, ... .
In den öffentlichen Verblödungsanstalten sicher nicht mehr.
Die Lösung hab ich schon zehn mal angesprochen: Chipkarte - 5 Sender frei mit der jeweils zur Zeit besten Auflösung.
Zukaufbar: 5 oder 10 oder 15 Sender FullHD oder besser (alle ohne Werbung und alle gewählten Sender erhalten einen Anteil davon).
Dann sind wir wieder bei 15-20 EUR und jeder hat sein Wunschprogramm.
Der restliche Müll kommt in SD und ist frei (mit Werbung).
Wer das auch noch werbefrei haben will kann ja Sender zukaufen.
Daß die gesch
miertenmeidigen EUGH-Pfosten das anders sehen ist ebenfalls bedenkenswert.
Das verstößt bestimmt gegen irgendwelche Rechtsgrundlagen, aber man kann das sicher hinbiegen.
Ach, unsere Schulen kosten dich monatliche Gebühren? Wäre mir neu...
Zahlst Du keine Steuern?