AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?
zu 4. Glaubens und Gewissensfreiheit war einer der, von den alliierten Westmächte, bedingungslos festgelegten Rechtsgrundsätz, auf dem die Verfassung der BRD aufbauen musste.
Was ansich ja nichts Schlechtes ist. Was uns wieder zur Grundrechteabwägung bringt. Und genau dabei findet momentan eine sehr stark sowohl emotional, als auch lautstark geführte Debatte statt, in der sachliche Punkte untergehen. Schade eigentlich.
zu 6. körperliche Unversehrtheit ist Teil des 2. Artikels 'Freiheit der Person' und steht somit über dem Recht 4. Artikel 'Glaubensfreiheit'.
Körperverletzung ist Teil der Gesetzbarkeit des Rechtsstaates und steht im Verhältnis zur Gerechtigkeit und ist Teil des Sozialsstaates. Man muss immer die Vereinbarkeit mit der sozialen Gerechtigkeit beachten, wenn ein Gesetz erlassen oder für die Rechtssprechung verwendet, wird. Prinzip des sozialen Rechtsstaates.
Deshalb ist es schwierig die Stichwörter von dir im rechtlichen Kontext zu nennen, der so nie im konkreten Zusammenhang existiert sondern immer individuell neu gebildet wird.
Das ist korrekt. Die Körperverletzung war ein Anderkriterium in dieser Aufzählung. Die Einordnung in den Kontext erfolgt erst durch die nachrangige Betrachtung.
Alleine die Fragen schlagen jegliche Diskussion, über die Möglichkeit das diese Praktik moralisch, menschlich und rechtlich ok ist, tot.
Dabei geht es mir nicht darum, die Diskussion totzuschlagen, sondern sie zu versachlichen.
Das Problem der Beschneidungsbefürworter ist aber gerade, dass es, außer einem archaischen Blutopferritual, welches auf dem eingebildeten Willen eines transzendenten Wesens basiert, keinen Grund für die geduldete Körperverletzung von Kleinkindern und Säuglingen gibt. Dieser Grund ist aber genauso wenig sachlich, wie die auf diesem Grund fußenden "Argumentationen", der Beschneidungsbefürworter. Das gilt sowohl für die wenig hilfreichen Einlassungen zur Religionsfreiheit oder der befürchteten Vertreibung jüdischen und islamischen Lebens aus unserem Land oder der verallgemeinernden und sachlich falschen Behauptung, dass Säuglinge und Kleinkinder aus Gründen eines unterschiedlichen Empfindens den Eingriff noch nicht bewusst erleben würden und deshalb keine Traumata daraus entstehen könnten oder gar der Meinung (oder dem Verständnis daraus), dass Säuglinge und Kleinkinder keine Grundrechteträger wären.
Man kann die Scheinheiligkeit in der Argumentation an einem ganz einfachen Beispiel aufzeigen und ad absurdum führen:
Körperverletzung (egal aus welchem Grund) ist gesellschaftlich geächtet, gesetzlich verboten und ethisch disqualifiziert.
Nur über den (mehr als fragwürdigen) Umweg des rituellen Glaubensbekenntnisses der Eltern an ihrem unmündigen, schutzbefohlenen Kind soll diese medizinisch nicht indizierte Praxis erlaubt sein.
Gegenprobe:
Mord (egal aus welchem Grund) ist gesellschaftlich geächtet, gesetzlich verboten und ethisch disqualifiziert.
....
Dann existieren da noch verschiedenste, der verlangten Gesetzesinitiative zugegenlaufende Menschen- und Grundrechtskonventionen (europäisch und international), denen Deutschland durch Ratifizierung verpflichtet ist. Das wird, mit Hinweis auf die Vorangingkeit unseres Grundgesetzes, komplett übergangen.
Ein weiteres Argument der Befürworter stellt der (angebliche) Alleingang oder Vorreiterrolle der deutschen Rechtssprechung dar, was eine glatte Lüge ist. Als Gegenbeispiele seien hier Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark und Österreich genannt, in denen es sowohl ähnliche Rechtssprechung und, wie im Falle Frankreichs, sogar eine deutlichere Gesetzeslage verbietet, aus religiösen Gründen an Menschen herumzuschnippeln.
@ MOD6699:
Hab mal meinen Senf in orange dazugegeben.
@Fanator: Ich kann da natürlich nur aus meiner Sicht antworten wobei ich auch anmerken möchte dass dieses Thema mich nicht wirklich betrifft.
1.) a) Hm denke das liegt an der Sichtweise. Gerade die "weibliche Beschneidung" hat ihren schlechten Ruf weg wenn man sieht wie das in Afrika gehandhabt wird. Die zerstückeln die ja eher als das die was "wegschneiden".
Es gibt verschiedene Arten der Beschneidung (sowohl bei Männlein, als auch Weiblein) und die vorgeblich unterschiedliche Schmerzhaftigkeit oder Schmerzempfindlichkeit in diesem Bereich ist inzwischen widerlegt.
b) Bei der männliche Beschneidung oblag ja auch immer ein hygenischer aspekt, sowas wird man glaub ich kaum bei Mädchen als argument anbringen können.
Auch die hygienischen und medizinischen Vorteile (so überhaupt vorhanden, was in Fachkreisen mehr als umstritten ist) bei gesunden Menschen beiderlei Geschlechts wiegen die Nachteile keinesfalls auf.
2.) Glaubenstechnisch kann ich das nicht beantworten allerdings ist die Beschneidung im Kindesjahren immer einfacher als schon ausgewachsener.
??? Du meinst einfacher für die Eltern oder den Mohel, weil sie keinen Widerstand befürchten müssen und sich einreden können, dass ihr Kind den Schmerz schnell vergisst oder gar nicht so ausgeprägt mitbekommt?
3.) Meinerseits ganz klar Desinteresse
Da sind wir ja grad dabei, das zu ändern...
4.) einzig und allein aus dem Grund warum überhaupt politische Entscheidungen heute noch gefällt werden (Angst vor Regressansprüchen

)
5.) Wieder kurzum "Viel Wind um nichts"
??? Versteh ich nicht.
6.) tjaaaa^^
grüße