Rapidshare: BGH-Urteil verpflichtet Filehoster zur Prüfung von Inhalten

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Rapidshare muss laut einem aktuellen BGH-Urteil zukünftig gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Zu diesem Zweck soll der Filehoster mit Wortfiltern arbeiten und Linksammlungen selbsttätig durchsuchen. Experten zweifeln die Durchführbarkeit dieses Urteil angesichts der abweichenden EU-Rechtsprechung an.

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AW: Rapidshare: BGH-Urteil verpflichtet Filehoster zur Prüfung von Inhalten

Nicht nur das, auf Verdacht muß schon gelöscht weden.
Warum verurteilt man dann nicht auch einfach Verbrecher aufgrund eines Verdachtes? Kommt ja aufs selbe raus!
 
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Hoch lebe der deutsche Bürokratenwahnsinn.
 
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Aha, polizeiliche Ermittlungskompetenz soll jetzt also auf die Filehoster abgewälzt werden? Finde ich grundsätzlich nicht gut.
Spart den Steuerzahler zumindest eine Menge Geld.

Nicht nur das, auf Verdacht muß schon gelöscht weden.
Warum verurteilt man dann nicht auch einfach Verbrecher aufgrund eines Verdachtes? Kommt ja aufs selbe raus!
Ja so wirklich überzeugend ist das mit dem Verdacht nicht, aber was soll der doofe Vergleich mit Verbrechern denn jetzt wieder? Die unterschiedlichen Rechtsgüter (jemand kommt unrechtmäßig ins Gefängnis vs. es wird unrechtmäßig eine Datei gelöscht) sollten doch jedem sofort ins Auge stechen.
 
AW: Rapidshare: BGH-Urteil verpflichtet Filehoster zur Prüfung von Inhalten

Nicht nur das, auf Verdacht muß schon gelöscht weden.
Na na, das will ich nicht hoffen. Ich meine im Artikel war von "schon bei Verdacht vom Netz nehmen" die Rede, nicht von löschen. Wenn auf Verdacht meine privaten Daten ungerechtfertigt (aufgrund einiger Zeichen im Dateinamen) gelöscht werden dürften, dann fände ich das doch sehr frech. Würde ich sensible Daten auf nem Server ablegen, dann würde ich die Datei sicher nicht "sensibler_inhalt.rar" oder "meine_passworte_u_bankkonten.doc" nennen, aber vielleicht "Dschungelbuch" o.ä.

Und wenn das schon reicht um meine (vielleicht sogar verschlüsselten) Dateien zu löschen, dann wäre das nicht korrekt.
 
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Also meine ganzen Sicherungen heißen ungefähr kotze vom Samstag oder Durchfall vom Dezember oder so.:D


Finds auch schwachsinnig. Bringt eh nichts. Irgendwas illegales einfach packen und n Namen wie: Urlaubsfotos Mallorca geben....ganz einfach.
 
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Da die eh in der Schweiz sitzen, müssen die sich nichts sagen lassen. :ugly:

Zumal kaum noch jemand lädt auf rapidshare "illegale" Dateien hoch, da sie mittlerweile sehr fix gelöscht werden.
Die Großen sind da eher uploaded, share-online und Co. :schief:
 
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Umsetzbar wird das wohl kaum sein....trotzdem finde ich es ein Unding hier etwas auf "Verdacht" zu löschen (oder auch nur vom Netz zu nehmen)...:daumen2:
 
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und bald werden wir doch wieder massiv vorratsdatenspeichern und die provider werden doch bald die bullen des internets werden...verdammter, kleinbürgerlicher, kleingeistiger, deutscher bürokratenirrsinn...

damit werden per se alle nutzer von rapidshare und in zukunft wohl auch die aller anderen filehoster unter generalverdacht gestellt, tolle "rechts"sprechung für die lobbyisten dieser republik und der angeschlossenen contentmafia.:daumen2:
 
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Naja aber man kann ja sagen wer die Ursache setzt ist auch dafür zuständig, und das ist in dem Fall der Hoster. Es ist natürlich ein einfacher Weg dem Dorn im Auge die Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
 
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Also was Recht und Unrecht ist sollten dann aber doch Fachleute entscheiden und nicht irgendwelche Hoster die Speicherplatz zur Verfügung stellen, auf "ungeprüften" Zuruf seitens der Contentindustrie. Wenn das so kommt wie angedacht, dann kann ja jeder jeden anschwärzen und Hoster müssen reagieren, egal ob begründet oder nicht. Und wer entscheidet ob ein Antrag begründet ist oder nicht?

MfG
 
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Ihr müsst auch mal zwischen den Zeilen lesen Jungs.

Wie im Artikel schon angeklungen geht es hier vorallem darum, ob Filehoster im Rahmen der Störerhaftung eben als ein solcher Störer zu belangen ist, oder eben nicht.
Vereinfacht ausgedrückt geht es dabei um die Frage, ob der Filehoster zumutbare (und genau darauf kommt es an) Maßnahmen ergreifen kann/ergriffen hat, um Erheberrechtsverletzungen der Nutzer zu unterbinden. Ähnliche Fälle und Urteile gab es z.B. auch im Fall Youtube ./. GEMA.
In der Regel laufen Prozesse so, dass der mutmaßliche Störer (sprich der Filehoster) Gutachten vorbringt, welche bescheinigen, dass der zur Überprüfung nötige Aufwand eben nicht zumutbar ist. Die Gegenseite, aber auch teilweise die Gerichte, lassen dann ebenfalls (Gegen-)Gutachten anfertigen, welche zumindest einzelne technische Schritte (wie hier der Abgleich mit Linklisten) eben doch als zumutbar darstellen.

Das aktuelle Urteil führt nun also dazu, dass Rapidshare in Zukunft solche Querabgleiche vornehmen wird, da ihnen andernfalls eine Mithaftung bei Urheberrechtsverletzungen droht.

Wir haben derzeit eben das Problem, dass das Internet an sich sich nicht um Staatsgrenzen kümmert, die nationale Gerichtsbarkeit aber an eben jener endet. Dazu kommt, dass die aktuelle Gesetzeslage noch nicht ausreichend gut auf neue Medien abgestimmt ist; politische Aktivitäten um dies zu ändern (Acta bspw.) scheitern aber (zurecht!) regelmäßig an überzogener Datensammelwut oder gar Unvereinbarkeiten mit dem Grundgesetz.

Der Volkssport "Saugen" ist aber auch schon jetzt ein Spiel mit dem Feuer! Alleine im Landgerichtsbezirk Köln ergehen täglich annähernd 100 richterliche Beschlüsse zur Datensicherung (sprich IP Adressen) wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen. Im Großteil dieser Fälle erfolgt auch eine Anschlußermittlung, gefolgt von gesalzenen Abmahnungen, die durchaus in der Lage sind Existenzen zu bedrohen oder gar zu zerstören.
Also einfach die Finger davon lassen, zu eurem eigenen Schutz!
 
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Für die Masse bleiben eben die Filehoster eine Schlangengrube, weiter nach der nächsten Maus
 
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Der Volkssport "Saugen" ist aber auch schon jetzt ein Spiel mit dem Feuer! Alleine im Landgerichtsbezirk Köln ergehen täglich annähernd 100 richterliche Beschlüsse zur Datensicherung (sprich IP Adressen) wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen. Im Großteil dieser Fälle erfolgt auch eine Anschlußermittlung, gefolgt von gesalzenen Abmahnungen, die durchaus in der Lage sind Existenzen zu bedrohen oder gar zu zerstören.

Und wie viele dieser Fälle richten sich gegen reine Sauger bei OCHs?
 
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