News Nintendo: Unternehmen gewinnt 2-Millionen-USD-Urteil gegen Switch-Modder

PCGH_Jacky

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Ein US-Gericht hat gegen einen Modder geurteilt, der trotz vorheriger Einigung weiter Hardware zur Umgehung des Kopierschutzes für die Switch vertrieb.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Nintendo: Unternehmen gewinnt 2-Millionen-USD-Urteil gegen Switch-Modder

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Grundsätzlich richtig, weil das Verhalten bösartig war. Das Urteil geht m.E. dennoch zu weit, wenn selbst Sachen wie Reverse Engineering verboten werden. Antiquiertes IP Law beißt sich immer mehr mit technischem Fortschritt und Verbraucherrecht und -initiativen wie bspw. dem "Right to Repair".
 
Nintendo? Dieselbe Firma, die derzeit im selben Land grundlegendste, seit Jahrzehnten branchenweit etablierte Gameplay-Mechaniken zu patentieren versucht in ihrem Business Road Rage gegen das kleine Palworld, von dem sie sich so gedemütigt fühlt, dass sie es um jeden Preis niederstrecken will?

Ich habe noch nie verstanden, warum schon das bloße Umgehen des „Kopierschutzes“ (der richtigerweise „Abspielschutz“ heißen müsste) unter Strafe stehen sollte. Der „Kopierschutz“ hält den User davon ab, mit dem, was er rechtmäßig gekauft und bezahlt hat, zu tun, was ihm gefällt, wie es bei erworbenem Eigentum gang und gäbe ist. Die bloße Umgehung, genau wie jegliche andere Modifikation an Hard- und Software, kann auch einem Zweck dienen, der gesetzlich abgedeckt ist, wie zum Beispiel Anlegen einer Sicherungskopie; Erhalt für die Nachwelt; Anpassung an die eigenen Bedürfnisse für den Privatgebrauch; Absicherung gegen Telemetrie (da die Hersteller sich mit ihrer Closed-Source-Software auch allzu gern an den Daten ihrer User bedienen)... Bis zur illegalen Vervielfältigung und damit aktiver Schädigung des Herstellers ist das Spektrum sehr groß. Auf der anderen Seite wird DRM von Unternehmen auch immer häufiger gemeinsam mit der Updateschnittstelle genutzt, um gezielt jene zu drangsalieren, die das Produkt legal erworben haben; neue Beschränkungen einzuführen, das Produkt zu verändern oder zu bricken, bis hin zum Entzug des Rechts, sie dafür vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, indem man ihnen nach einem Update geänderte TOS vorhält, ohne deren Absegnung sie das gekaufte und bezahlte Produkt nicht länger benutzen können und die Bedingungen enthalten, zu denen sie den ursprünglichen Vertrag nie abgeschlossen hätten.

Nicht erst die Vervielfältigung zu verbieten, bei welcher der Schaden tatsächlich eintritt, sondern schon Maßnahmen, die das *ermöglichen* (aber nicht automatisch dazu führen) oder gar den bloßen *Besitz* entsprechender Werkzeuge, hat mir noch nie jemand juristisch wasserdicht für verhältnismäßig verkaufen können. Am meisten irritiert mich daran die Willkür und Inkonsequenz: Bei Raubmordkopien gilt das als verhältnismäßig, aber z. B. bei Waffen hält man es – vor allem in Amiland – nicht für verhältnismäßig, nicht nur das Erschießen von Menschen, sondern schon den bloßen Besitz einer Waffe zu verbieten (die ebenfalls keinen „kommerziell signifikanten Zweck“ außer Tötung hat). Konsequenterweise müsste man das Prinzip sogar auf alle Mordwerkzeuge anwenden (oder alles, was die Begehung einer Straftat in irgendeiner Weise ermöglicht); wir machen das aber selbst bei Waffen im engeren Sinne nur sehr willkürlich: Man darf (mit entsprechenden Papieren) eine Handfeuerwaffe besitzen, aber unter keinen Umständen ein Butterfly-Messer (völlig unabhängig davon, womit es sich leichter tötet). Bevor sich irgendwer über den Vergleich beschwert: Nein es ist nicht die gleiche Sache – aber das gleiche Prinzip: Eine Handlung oder ein Werkzeug verbieten, allein weil sie eine Straftat ermöglichen *könnten*. Das stand juristisch (zumindest in einem Rechtsstaat) schon immer auf extrem tönernen Füßen, was sich mit hinreichend Beispielen nur allzu leicht demonstrieren lässt.

Überdies sind auch die Dinge nach dem Aufbrechen des Abspielschutzes verboten, bei denen es keine reelle Schadwirkung gibt: Wenn ich eine aufgebrochene Blu-ray rippe und die Kopie niemals mein heimisches Netzwerk verlässt, inwiefern schädigt das den Verleiher, außer dass er mir die Kopie nicht mehr wegnehmen bzw. sie unbrauchbar machen kann? Wenn ich ein Singleplayer-Spiel modifiziere und diese Modifikation teile (nicht aber das Originalspiel, ohne welches die Mod nicht spielbar ist), welchen Schaden trägt der Entwickler/Publisher davon, außer gekränkter Eitelkeit? Wenn Spiele nichtkommerziell vertrieben und emuliert werden, die Jahrzehnte alt sind, an deren Erhalt und nachhaltiger Pflege der Publisher nie auch nur das geringste Interesse gezeigt hat und die deshalb auf keinem Weg „legal“ zu erwerben sind, wo ist da der Schaden für den Publisher? Wie kann man einen Geschäftsbetrieb schädigen, den es gar nicht gibt, weil der Publisher offenkundig das Geschäft überhaupt nicht selbst machen will?

Das Urteil ist nur ein weiteres Resultat eines ebenso dysfunktionalen wie korrupten Urheberrechts- und Patentsystems. Jetzt, wo die USA sowieso nicht mehr an Freundschaft interessiert sind, wäre eine günstige Gelegenheit für den Rest der Welt gewesen, mal so Sachen wie das TRIPS-Abkommen über Bord zu werfen, das uns die Amis überhaupt erst aufgedrückt haben und das eine wesentliche Ursache für das völlig kaputte Urheber- und Patentrecht weltweit ist. Aber wir leben halt in einer Welt, in der die Bullys alles bekommen, was sie wollen, wenn sie nur laut, mächtig und reich genug sind, und in der es noch als „anständig“ gilt, vor ihnen zu kriechen oder – wie im Fall von Nintendo-Kundschaft – sie sogar zu verteidigen.
 
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