AW: Radeon R9 390X im Test: Vor allem wegen Treiberarbeit flotter - muss sich die GTX 980 fürchten?
Ist leider falsch. Es ist auch unerheblich, was in den AGB's steht - da könnte ja auch stehen "Für uns gilt das deutsche Steuerrecht nicht." sowas ist nichtig.
Mittlerweile hat sich Alternate gemeldet:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
den Kaufvertrag der aufgrund Ihre Bestellung über
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zustande gekommen ist, wird auf diesem Wege aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten.
Aufgrund eines Datenfehlers wurden der von Ihnen bestellte Artikel
falsch beworben. Den Artikel MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G
Art.-Nr. JFXN0B00 wollten wir zu keinem Zeitpunkt zu diesem Preis anbieten.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04
entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines
Datenfehlers/Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu
dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag
wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung
über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine
Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.;
Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er
sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles
nicht abgegeben haben würde.
Zu keinem Zeitpunkt war es von unserer Seite beabsichtigt, den Artikel
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines
Erklärungsirrtums den Kaufvertrag anfechten.
Sofern die Bezahlung Ihrerseits bereits erfolgt ist, wird der Zahlbetrag
umgehend erstattet.
Wir bitten für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten im höchsten Maße um
Entschuldigung, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie dennoch
auch in Zukunft weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
ALTERNATE GmbH
Schade
Ums kurz zu machen, nein. Sorry. Es entstand kein Kaufvertrag, insofern sind die rechtlichen Ausführungen irrelevant. Du hast eine Bestellbestätigung erhalten, keine Auftragsbestätigung. Siehe auch Punkt 1.4 der AGB von Alternate, die jeder Online-Shop in Deutschland irgendwo ähnlich formuliert hat und auch gängige Praxis sind:
1.4 Die in diesem Online-Shop enthaltenen Produktbeschreibungen des Verkäufers stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
Punktum und Schluss. Glaubs oder glaubs net.
Ist leider falsch. Es ist auch unerheblich, was in den AGB's steht - da könnte ja auch stehen "Für uns gilt das deutsche Steuerrecht nicht." sowas ist nichtig.
Mittlerweile hat sich Alternate gemeldet:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
den Kaufvertrag der aufgrund Ihre Bestellung über
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zustande gekommen ist, wird auf diesem Wege aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten.
Aufgrund eines Datenfehlers wurden der von Ihnen bestellte Artikel
falsch beworben. Den Artikel MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G
Art.-Nr. JFXN0B00 wollten wir zu keinem Zeitpunkt zu diesem Preis anbieten.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04
entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines
Datenfehlers/Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu
dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag
wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung
über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine
Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.;
Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er
sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles
nicht abgegeben haben würde.
Zu keinem Zeitpunkt war es von unserer Seite beabsichtigt, den Artikel
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines
Erklärungsirrtums den Kaufvertrag anfechten.
Sofern die Bezahlung Ihrerseits bereits erfolgt ist, wird der Zahlbetrag
umgehend erstattet.
Wir bitten für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten im höchsten Maße um
Entschuldigung, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie dennoch
auch in Zukunft weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
ALTERNATE GmbH
Schade

