Radeon R9 390X im Test: Vor allem wegen Treiberarbeit flotter - muss sich die GTX 980 fürchten?

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Ums kurz zu machen, nein. Sorry. Es entstand kein Kaufvertrag, insofern sind die rechtlichen Ausführungen irrelevant. Du hast eine Bestellbestätigung erhalten, keine Auftragsbestätigung. Siehe auch Punkt 1.4 der AGB von Alternate, die jeder Online-Shop in Deutschland irgendwo ähnlich formuliert hat und auch gängige Praxis sind:

1.4 Die in diesem Online-Shop enthaltenen Produktbeschreibungen des Verkäufers stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

Punktum und Schluss. Glaubs oder glaubs net.

Ist leider falsch. Es ist auch unerheblich, was in den AGB's steht - da könnte ja auch stehen "Für uns gilt das deutsche Steuerrecht nicht." sowas ist nichtig.

Mittlerweile hat sich Alternate gemeldet:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

den Kaufvertrag der aufgrund Ihre Bestellung über
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zustande gekommen ist, wird auf diesem Wege aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten.

Aufgrund eines Datenfehlers wurden der von Ihnen bestellte Artikel
falsch beworben. Den Artikel MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G
Art.-Nr. JFXN0B00 wollten wir zu keinem Zeitpunkt zu diesem Preis anbieten.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04
entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines
Datenfehlers/Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu
dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag
wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.
Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung
über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine
Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.;
Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er
sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles
nicht abgegeben haben würde.

Zu keinem Zeitpunkt war es von unserer Seite beabsichtigt, den Artikel
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines
Erklärungsirrtums den Kaufvertrag anfechten.

Sofern die Bezahlung Ihrerseits bereits erfolgt ist, wird der Zahlbetrag
umgehend erstattet.

Wir bitten für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten im höchsten Maße um
Entschuldigung, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie dennoch
auch in Zukunft weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.


Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
ALTERNATE GmbH

:D Schade
 
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Also im Moment würde ich immer noch zu einer 970/980 greifen, wenn ich die Grafikkarten so miteinander vergleiche..
 
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Ist leider falsch. Es ist auch unerheblich, was in den AGB's steht - da könnte ja auch stehen "Für uns gilt das deutsche Steuerrecht nicht." sowas ist nichtig.

Mittlerweile hat sich Alternate gemeldet:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

den Kaufvertrag der aufgrund Ihre Bestellung über
MSI AMD Radeon R9 390X Gaming 8G Art.-Nr. JFXN0B00
zustande gekommen ist, wird auf diesem Wege aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten.

...


Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
ALTERNATE GmbH

:D Schade

Okay, dann hat sich Alternate wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt und nebst Eingangsbestätigung auch die Auftragsbestätigung versandt. Macht meine Kommentare aber nicht weniger gültig, Alternate war lediglich einen Schritt weiter (zumindest meine Bestellung im April diesen Jahres lief noch ab mit Eingangsbestätigung > Auftragsbestätigung > Zahlungseingang > Versand). Die AGB können in der Tat ungültig werden, sollten sie gegen BGB Vorschriften verstoßen (und bitte keine lächerlichen Vergleiche in Richtung Steuerrecht, das Thema ist ernst weil vielleicht andere auch gleich bestellten und vor der gleichen Kommunikation mit ihren Händlern stehen könnten!).
Der von mir zitierte Passus in den AGB tut das allerdings nicht, Onlineshops in Deutschland laden den Besucher immer zur Abgabe eines Kaufinteresses ein und nicht umgekehrt.

Interessant ist allerdings die Frage, was Du nun tust?

Aber nicht jede AGB ist auch gültig.

Das ist korrekt. Insbesondere den Punkt Widerruf lese ich mir gründlich durch, sollte ich einen mir fremden Shop das erste Mal besuchen. Ebenso einige IT-Shops sind aufgrund deren AGB ein No-Go, da sie zwar grundsätzlich in großen Teilen nichtig wären, es aber in einem Rechtsstreit ausarten müsste, damit ich letztendlich zu meinem Recht käme. Das tu ich mir dann eben doch nicht an.
 
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Wenn ich mir das so ansehe, dann bin ich sehr zufrieden mit meiner 290 TriX, die seit Januar 2014 super läuft.
Freuen tue ich mich auch auf den Treiber, welcher die Leistung nochmal erhöht, wobei ich ja den Modtreiber drauf hab.
Für Leute die eine 290 haben sind diese Karten natürlich uninteressant und da Fury nur mit 4GB daherkommt, werde ich wohl auf der 290 sitzen bleiben.
Abgesehen davon haben die Karten auch eigentlich noch bissl zu wenig Power für UHD, ob ich nun 30 FPS hab oder 40, sind mir auch wurscht ehrlich gesagt, zumindest ists nicht so, dass ich zum Aufrüsten getrieben werde.
Dennoch sollte ich den Tag nicht vor dem Abend loben, eventuell switche ich doch um, wer weiß was passiert, wenn der Hardware Dämon wieder Besitz von mir ergreift und einfach bestellt :ugly:
 
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Es soll jetzt auch einen Framelimeter („Frame Rate Targeting Control“) im Catalyst Control Center geben, mit dem man die Bildrate auf maximal 55-95 FPS begrenzen kann. Ist also gut für alle Spulenfiepen geplagten. Die variable Einstellung hat natürlich den Vorteil, das man den Wert an die Maximal-Frequenz des Monitors anpassen kann. Bei Freesync-Monitoren liegt die ja oft bei 60, 75 oder 90 Hz.
 
AW: Radeon R9 390X im Test: Vor allem wegen Treiberarbeit flotter - muss sich die GTX 980 fürchten?

Okay, dann hat sich Alternate wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt und nebst Eingangsbestätigung auch die Auftragsbestätigung versandt. Macht meine Kommentare aber nicht weniger gültig, Alternate war lediglich einen Schritt weiter (zumindest meine Bestellung im April diesen Jahres lief noch ab mit Eingangsbestätigung > Auftragsbestätigung > Zahlungseingang > Versand). Die AGB können in der Tat ungültig werden, sollten sie gegen BGB Vorschriften verstoßen (und bitte keine lächerlichen Vergleiche in Richtung Steuerrecht, das Thema ist ernst weil vielleicht andere auch gleich bestellten und vor der gleichen Kommunikation mit ihren Händlern stehen könnten!).
Der von mir zitierte Passus in den AGB tut das allerdings nicht, Onlineshops in Deutschland laden den Besucher immer zur Abgabe eines Kaufinteresses ein und nicht umgekehrt.

Interessant ist allerdings die Frage, was Du nun tust?.

Ich glaube nicht, dass ich da was tun kann. Ich bin wie gesagt kein Jurist, habe aber nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Dort habe ich mir folgendes Beispiel notiert:

a) In einem Geschäft für Brautkleider zeichnet die Verkäuferin ein Kleid, das 9000€ Wert ist, mit 900€ aus. Sie hat sich nur verschrieben ohne es zu merken und wollte nie eine Willenserklärung über 900€ abgeben -> Erklärungsirrtum -> Kaufvertrag anfechtbar

b) Die gleiche Verkäuferin schaut im Lager nach, wieviel das Kleid kostet: 9000€. Sie geht zurück in den Verkaufsbereich, weil sie sich aber Zahlen nicht so gut merken kann, zeichnet sie das Kleid mit 900€ aus und denkt zum Zeitpunkt ihrer Willenserklärung auch, dass das KLeid soviel Wert ist. Später kommt es zum Kaufvertrag. Im nachhinein schaut sie in ihr Buch und bemerkt ihren Irrtum -> Kein Erklärungsirrtum nach $119 (2) , da sie zum Zeitpunkt ihrer Willenserklärung auch wirklich die 900€ auf den Zettel schreiben wollte...

Wie man der Verkäuferin allerdings an der Stelle irgend etwas beweisen soll, erschließt sich mir nicht. Sie muss einfach nur behaupten, sie wollte nie das Kleid für 900€ verkaufen, sondern hat sich nur verschrieben (auch wenn dem gar nicht so ist). Genau das macht ja auch Alternate - wie soll ich als Kunde beweisen, dass ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Willenserklärung die 390X tatsächlich für 350€ verkaufen wollte. Sie sagen ja, es sei ein Softwarefehler... mir bleibt da nicht viel übrig...
 
AW: Radeon R9 390X im Test: Vor allem wegen Treiberarbeit flotter - muss sich die GTX 980 fürchten?

In Hinblick auf die Leistungsaufnahme der MSI 390X (über 290W, nachzulesen bei TH), der Tatsache das der Treiber die selbe Leistung wohl auch noch bei den 290X Karten entfesselt, den Preis von 450€ (die MSI 290X 8gb gab es die letzten Monate für 399€) kann man schon von einem Fail reden. Nicht unbedingt von einem Fail aller 300 er jedoch definitiv von einem Fail für die MSI 390X.
Und das sag ich als einer derjenigen denen hier ewig vorgeworfen wird nur bei Rotlicht schlafen zu gehen, wenn du verstehst was ich meine...

Die roten MSI Karten sind in jüngerer Vergangenheit schon oft durch besonderst hohen Verbrauch aufgefallen. Zumindest auf den Seiten die mit Schätzeisen arbeiten. Wie sie bei TH abgeschnitten hatten weis ich jetzt auch nicht.
 
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Was richtet der Treiber bei Projekt Cars aus?
 
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Es soll jetzt auch einen Framelimeter („Frame Rate Targeting Control“) im Catalyst Control Center geben, mit dem man die Bildrate auf maximal 55-95 FPS begrenzen kann. Ist also gut für alle Spulenfiepen geplagten. Die variable Einstellung hat natürlich den Vorteil, das man den Wert an die Maximal-Frequenz des Monitors anpassen kann. Bei Freesync-Monitoren liegt die ja oft bei 60, 75 oder 90 Hz.

Das kann sich vor allem gut auf den Verbrauch auswirken.
 
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Ist auch geschickt erdacht den Treiber anfangs nur für die 300er Serie verfügbar zu machen - sonst würde sich der Abstand der 390er zur 290er wohl ausschliesslich auf die Taktdifferenz verkleinern
Ja, genauso geschickt wie es NV geschafft hatte mit dem Treiber die Maxwell zu pushen und Kepler samt Fermi performancetechnisch hinter ihren Möglichkeiten im Regen stehen zu lassen. ;)
 
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War zu erwarten. Rebrands halt. Zudem was will man bei dieser Leistung mit 8GB? Ist völlig sinnfrei.
 
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CB hat gleich einen großen Vortest aller "neuen" Karten gemacht.
Wie im Vorfeld vermutet hat sich nicht viel geändert.
Also nix da mit neuen Stepping, besserer Effizienz, u.s.w.
Es gab einfach nur ein Takt-Upgrade, und bei zwei Karten mehr V-Ram.

Schon bei der letzten Rebrand/Refesh Aktion von AMD hatte ich vermutet, dass sich das rächen wird.
AMD hatte darauf hin noch einmal Marktanteile an Nvidia verloren.
Vermutlich wird sich das jetzt wiederholen.
Nicht viele kaufen in der Preisklasse von Fury.
Recht viel weniger als 20% wird man wohl nicht haben.
Aber das ist doch auch schon Wahnsinn: 80% Nvidia, 20 % AMD.
Weiß nicht, warum man in den letzten 4 Jahren nicht einmal ein richtig starkes Update zu GCN bringen konnte. Gen 2 und Gen 3 ist ja schön und gut, aber so richtig viel hat sich da nicht getan, schön wäre es, wenn man einen Effizienz und Effektivitätssprung hinlegen könnte (rein vom Chipdesign, vom Speicherdesign tut man dies ja dank HBM bald) wie Kebler -> Maxwell
 
AW: Radeon R9 390X im Test: Vor allem wegen Treiberarbeit flotter - muss sich die GTX 980 fürchten?

Ich würde hier nicht von Fail oder gar Dunkel sprechen.. aber muss ganz ehrlich sagen das ich selbst auch sehr überrascht bin von der schlechten leistung dieser Karte . ich meine, die MSI Karten mit AMD Chips waren noch nie ein Bringer aber trotzdem ist die Leistung wirklich schlecht.

Nehmen wir mal Watch Dogs als beispiel, klar schlecht optmiert und bla blub usw .. aber die 390x die mehr als eine gtx 970 kostet und sogar die amd gerpriesenen "real 4GB" hat, liegt unter !!! einer GTX 970. Und das obwohl man grade in Watch Dogs diese 4gb Grafikspeicher merken sollte weil das spiel eben so schlecht optimiert wird.

Ich denke auch nicht das sich Nvidia da warm anziehen muss oder gar bangen muss gegen AMD .. es wird sich in der realität wieder einpendeln das alles gleichschnell ist. Die einzige neue karte von AMD die wirklich rekorde brechen könnte ist die fury oder fury x, aber die müssen sich auch erstmal in der realität gegen die gtx 980ti bzw titan x beweisen :)
 
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Was machen eigentlich 7870/7950 Besitzer, die ihre Karten schon zwei Jahre haben und jetzt für wieder 200€ was neues wollen? :ugly:
 
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@nicyboy

Ich bin von der Leistung sogar eher positiv überrascht. Noch mehr überrascht mich allerdings der absurd hohe Preis. Die Karte ist gut 100€ zu teuer...

Was machen eigentlich 7870/7950 Besitzer, die ihre Karten schon zwei Jahre haben und jetzt für wieder 200€ was neues wollen? :ugly:
Die 380 sieht doch gut aus ;)
 
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Bin ja alles andere als ein Experte in sowas..
Aber ganz ehrlich. Was AMD da nun sich bei gedacht hat ist schon ziemlich Schwach. Die Karte bietet kaum Mehrleistung als die 290x aber kostet aber auch gleich 150€ mehr? alles andere als 300€ ist mehr als zu viel dafür.. die 8gb bringen es auch nicht, Wenn es soweit ist das die Games wirklich die Brauchen(billige Konsolenports mal ausgenommen) dann ist sie eh zu schwach..
Schade, einfach zu teuer für gerade mal 6% bzw 14% mehr Leistung.
 
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Was machen eigentlich 7870/7950 Besitzer, die ihre Karten schon zwei Jahre haben und jetzt für wieder 200€ was neues wollen? :ugly:

ICh hab sie sogar schon 4 Jahre und damals um knapp 200€ gekauft...
 
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Was machen eigentlich 7870/7950 Besitzer, die ihre Karten schon zwei Jahre haben und jetzt für wieder 200€ was neues wollen? :ugly:
Die dürfen sich über 200€ freuen, denn was besseres gibt es dafür nicht wirklich :ugly:


Edit: Das mit dem Framelimiter ist aber schon komisch. Mit meiner HD5750 funktioniert das mit RadeonPro schon ewig und das sogar in einem größeren FPS bereich.
 
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Was machen eigentlich 7870/7950 Besitzer, die ihre Karten schon zwei Jahre haben und jetzt für wieder 200€ was neues wollen? :ugly:
Ja Tonga mit 4GB. ist GCN 1.2 nach Fiji die aktuellste GCN Ausbaustufe. Also R9 380
 
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