PCGH.de: GTA 4 (PC): Schlagende Argumente, warum sie das Spiel nicht zum Start kaufen sollten

Zitat:
Dont bother to beat our protection, guys. Think we spent 200k for you to play our game for free? Think twice!
(Anmerkung: Das Geld hätten sie lieber mal in die Qualitätssicherung stecken sollen.) Definitiv! :daumen:

Zitat:
You really cant crack this game believe me or not. We have done everything to stop you from playing it for free

Das haben die gesagt? :what: :fresse:
Und es wird trotzdem laufen... ich will es so nicht, ihr erst recht nicht, aber so... :devil:
 
Zitat:
Dont bother to beat our protection, guys. Think we spent 200k for you to play our game for free? Think twice!
(Anmerkung: Das Geld hätten sie lieber mal in die Qualitätssicherung stecken sollen.) Definitiv! :daumen:

Zitat:
You really cant crack this game believe me or not. We have done everything to stop you from playing it for free

Das haben die gesagt? :what: :fresse:
Und es wird trotzdem laufen... ich will es so nicht, ihr erst recht nicht, aber so... :devil:

Woher hast du diese Zitate? Von wem sind die? Rockstar-Boss?
Ist der echt so naiv??
 
Wieso sollte man das?

Wenn das Spiel nicht läuft wird es einfach umgetauscht ;)
Och komm, das war doch jetzt nicht so schwer herauszulesen, was gemeint ist.

Natürlich läuft man Gefahr sich lächerlich zu machen, wenn man vor seinem Händler steht und ihn mit irgendwelchen juristischen Sachverhalten zuquatscht, die aber alle komplett falsch interpretiert sind, weil man selbst keine Ahnung hat wovon man spricht. ;)

Einfach hingehen, sagen: "Hier läuft nicht. Patch gibt's keinen. Sachmangel. Ich will mein Geld wieder." Fertig.
 
Und mit welcher Begründung wilst du anfechten? Irrtum? Mach mal. ;) Die Argumentation würde mich interessieren.

Ändert aber nichts daran, dass die von DaStash gebrachten Sachen komplett falsch sind. Das fängt schon da an, dass er das Widerrufsrecht (welches eigentlich? das bei Fernabsatzverträgen? Viel Spaß damit im Media Markt :D) mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht nach §437 verwechselt.

Das geht recht einfach. Ich würde auf die Systemvoraussetzungen hinweisen und einfach behaupten, dass das Game trotz der vorhandenen Hardware nicht richtig läuft (was es ja teilweise tut). Ich käme mit diversen Berichten von Fachzeitschriften, dass das Spiel nicht läuft auf Kombinationen mit Ati-Karten, als Nachweis/Argumentation.

Ich habe mich dann einfach soweit geirrt, dass ich in der falschen Annahme war, dass das Spiel auf meiner Hardware läuft, es aber wider erwarten doch nicht läuft.

Denn wenn ich gewusst hätte, dass das Spiel auf der Hardware nicht läuft, hätte ich es nicht gekauft.

Was auch ginge wäre ein Eigenschaftsirrtum, als einzige Ausnahme eines beachtlichen Motivirrtums. Das ist aber dann massiv argumentationsabhängig.

Anfechtung ist/sollte nur eine absolute Notlösung sein. Auch hinsichtlich des §122 BGB, der eine Schadensersatzpflicht des Anfechtenden vorsieht.
 
Und mit welcher Begründung wilst du anfechten? Irrtum? Mach mal. ;) Die Argumentation würde mich interessieren.

Ändert aber nichts daran, dass die von DaStash gebrachten Sachen komplett falsch sind. Das fängt schon da an, dass er das Widerrufsrecht (welches eigentlich? das bei Fernabsatzverträgen? Viel Spaß damit im Media Markt :D) mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht nach §437 verwechselt.

^^
Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag"]Vertrag zu lösen. [/quote]
Wo bitte deckt sich das nicht mit meinem Gesagtem???
Selbstverständlich diskutieren wir hier das Wiederrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, was auch sonst??!!

Diesbezüglich bitte folgendes lesen und dann mit dem oben Geschriebenen(Vertrag lösen) in Zusammenhang bringen. ;)

Rechte des Käufers bei Mängeln

MfG
 
Das geht recht einfach.
[...]
Anfechtung ist/sollte nur eine absolute Notlösung sein. Auch hinsichtlich des §122 BGB.
Eben. Das kannst du dir im Prinzip alles schenken indem du einfach sagst: Zugesicherte Eigenschaft iSd. §434 I 3 fehlt >>> Sachmangel. Nacherfüllung geht sowieso nicht >>> Geld zurück

Aber im Prinzip hast du Recht, ein Irrtum über wesentliche Eigenschaften wäre wohl auch einschlägig. Wobei ein kleiner Zweifel bei mir bleibt, nämlich ob man einen Sachmangel (Spiel läuft nicht) einer falsch eingeschätzten Eigenschaft gleichsetzen kann.

Selbstverständlich diskutieren wir hier das Wiederrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, was auch sonst??!!
Und was soll das sein? Anspruchsgrundlage? Du meinst wohl das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Und das gilt wie der Name schon sagt nur bei Fernabsatzverträgen (Versandhandel) und Haustürgeschäften.

Btw. Wo steht in deinem §437 was von Widerruf? Davon rede ich doch grade. Du nutzt rechtliche Begriffe wo sie nicht hingehören. Halbwissen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde nicht mehr weiter auf DaStash eingehen.

Es begann ja schon damit, dass er behauptete das eine AGB bindend wäre.

Ich denke er verfügt einfach nur über Halbwissen mit dem er hier gerne die Mitglieder ärgert.
....
Wer Gewährleistung, Wiederrufsrecht, AGBs usw. durcheinander bringt, der sollte sich am besten garnicht äußern, damit schadet man mehr als man hilft.

Gehts noch? Höre bitte auf Unwahrheiten zu verbreiten. Ich habe geschrieben das AGB´s in den Punkten wo sie mit deutschem Recht übereinstimmen bindend sind, dass ist ein großer Unterschied.
Den Rest habe ich auch deutlich genug dargelegt. Wenn du anderer Meinung bist und das auch belegen kannst, dann tue Dir keinen Zwang an und belehre uns eines Besseren.;)

MfG
 
Erst wollte Rockstar ja GTA 4 zusammen mit Jowood auf den deutschen Markt bringen, da hat Jowood aber gesagt: Ne sowas verbuggtes bringen WIR nicht auf den Markt!:lol:
 
Selbstverständlich diskutieren wir hier das Wiederrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, was auch sonst??!!

Diesbezüglich bitte folgendes lesen und dann mit dem oben Geschriebenen(Vertrag lösen) in Zusammenhang bringen. ;)

Rechte des Käufers bei Mängeln

MfG

Zrr Unterstützung.

Der Abschnitt Kaufverträge enthält keine abschließende Regelung. Der §437 verweist einfach §§323, 326 BGB die den Rücktritt regeln.

Wenn man über den §437 spricht, meint man dabei natürlich auch die Widerspruchrechte, die einem das Recht zum Rücktritt geben (mit Verweis darauf).

Beides läuft zusammen.

@Equinox, cl55AMG

DaStash hat sich normal mit mir unterhalten. Man kann nicht von jedem verlangen aus dem Gesetz blind zu zitieren.
 
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:daumen:
Man läuft vor allem Gefahr sich beim Umtausch des Spiels komplett lächerlich zu machen.

Glaubt doch was ihr wollt. Gegen Beratungsresistenz kann man eben nichts machen ;)

equinox schrieb:
Einfach hingehen, sagen: "Hier läuft nicht. Patch gibt's keinen. Sachmangel. Ich will mein Geld wieder." Fertig
Glaub es einfach oder besser noch, probiere es doch aus. Mit dem was du hier schreibst wirst du definitiv keinen Erfolg haben oder so wie du es ausdrücken würdest: "dich lächerlich machen" :schief:

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
R* :daumen2:

Gans tolle ARbeit R*. Da hält man sein System frei von jeden ungeziefer. Und soll man um n shice spiel zu zocken. lauter mist installieren. Social Club:ugly: , Windows Irgendwas Krapf Gedöhns:ugly:. NENE

Es wird weder gesaugt.Noch gekauft. Außer ihr bringt ne Bereinigte light version auf den Markt

Und ATI? Sagt mal haben die geschlafen die letzen monate? ATI ist nicht pleite :-) Die gibt noch. Vollid****.

:stupid::kotz:R*


Gruss
 
Auf Guru3D gibt´s den Nvidia 180.70 für XP und Vista (32&64 bit), soll wohl angeblich einen schönen FPS Boost bringen.
Habe den genauen Link auch bereits im neuen GTA Thread gepostet :daumen:
 
Zrr Unterstützung.

Der Abschnitt Kaufverträge enthält keine abschließende Regelung. Der §437 verweist einfach §§323, 326 BGB die den Rücktritt regeln.

Wenn man über den §437 spricht, meint man dabei natürlich auch die Widerspruchrechte, die einem das Recht zum Rücktritt geben (mit Verweis darauf).

Beides läuft zusammen.
Du kannst wegen eines Sachmangels nicht widerrufen. Ich weiß grad nicht, was es da zu diskutieren gibt.

DaStash hat sich normal mit mir unterhalten. Man kann nicht von jedem verlangen aus dem Gesetz blind zu zitieren.
Ich verlange von ihm lediglich, dass er hier keine rechtlichen Tipps gibt, die offenkundig falsch sind.

Und dabei besitzt er auch noch die Arroganz anderen gegenüber, die in diesem Bereich beruflich tätig sind (Wink mit dem Zaunpfahl) mit Wikipedia Artikeln, die er auch noch falsch auslegt zu kommen. Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber ich find's lustig. :ugly:
 
Ganz davon abgesehen, ob ein Sachmangel vorliegt, sollten wir uns erstmal fragen, ob überhaupt eine "Sache" vorliegt.

Denn mit der Sache, ist im Grunde nur der Datenträger gemeint. Wie es mit der Lizenz ausschaut weiß ich nicht. Im Lizenzrecht kenne ich mich noch nicht weiter aus.
 
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Hauptsache die achso unabhängigen Spielemagazine geben alle 92%, 93% usw. Parallel dazu läuft GTA 4 Werbung rechts daneben. Das stinkt doch zum Himmel! Keiner traut sich den richtig an den Karren zu fahren und 20% für die ganze ******** in der Wertung abzuziehen. Ne, wir brauchen die Kunden, also die Werbekunden. Und angeblich wurde vorab ja versprochen das es alles gelöst wird. Blafasel! Die ganzen Magazine hier in Duetschland mit ihren vorgefertigten Tests sind erstmal alle unten durch.
 
lol mit soviel murks hätte ich nicht gerechnet gut das ich es mir noch nicht gekauft oder bestellt habe

dann spare ich mir das Geld wohl für den Zusatzkontent für X-Box 360...

dann kann man allen die keine Konsole haben wohl nur empfehlen es über Steam zu kaufen

bzw kann man es im Laden kaufen und dann mit Steam registireren ? und es dann nur mit Steam Spielen ohne DVD im Laufwerk ?...
 
Du kannst wegen eines Sachmangels nicht widerrufen. Ich weiß grad nicht, was es da zu diskutieren gibt.
Klar kannst du das nicht. Ich wollte nur ausdrücken, dass eine Verwechslungsgefahr besteht zwischen Wideruf und Rücktritt. Auch wenn man sich den §357 BGB anschaut.

Absatz II ist übrigens eine interessante Regelung für Fernabsatzverträge. Nur mal so zur Info nebenbei für manchen Händler der meint ALLE Versandkosten auf den Käufer abzuwälzen.

Und dabei besitzt er auch noch die Arroganz anderen gegenüber, die in diesem Bereich beruflich tätig sind (Wink mit dem Zaunpfahl) mit Wikipedia Artikeln, die er auch noch falsch auslegt zu kommen. Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber ich find's lustig.
Naja, mit einem Ausdruck von Wikipedia würde ich jetzt nicht zum MM rennen und was verlangen.
 
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