PCGH.de: GTA 4 (PC): Schlagende Argumente, warum sie das Spiel nicht zum Start kaufen sollten

Ach bin ich froh, das ich GTA 4 am Launchtermin an meiner PS3 zoggen konnte.
Ich hab übrigens beides, PC und Konsole, wenn ein Spiel auf dem PC s*****e is, hol ich`s mir für Konsole und umgekehrt.
 
Jo, aber grosse Märkte wie z.B. Media Markt sind ja sehr kulant. Hab da auch schonmal n bereits installiertes und wieder deinstalliertes Spiel umtauschen dürfen.
 
Du kannst wegen eines Sachmangels nicht widerrufen. Ich weiß grad nicht, was es da zu diskutieren gibt.
Kann ja sein das du in einer Kanzlei arbeitest, als Sekretär oder so, das quallifiziert Dich aber noch nicht die ganze Zeit nur über andere herzuziehen ohne selber eine Beitrag zu dem Thema zu bringen. Wie also soll man Dich da bitte ernst nehmen???
Des Weiteren und das habe ich nicht nur in einem Wikiartikel gelinkt, kannst du einen Vertrag widerrufen(Vertragsverhältnis lösen), wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die ich bereits zu genüge aufgezählt habe. Aber auf Inhalte gehst du anscheind nicht ein:schief:
Und dabei besitzt er auch noch die Arroganz anderen gegenüber, die in diesem Bereich beruflich tätig sind (Wink mit dem Zaunpfahl) mit Wikipedia Artikeln, die er auch noch falsch auslegt zu kommen. Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber ich find's lustig. :ugly:
Was bitte quallifiziert Dich denn nun genau dazu in dem Maße unsachliche Kritik zu üben? Und bitte fange doch endlich mal an mein Gesagtes zu wiederlegen, so das man hinter deinen offensichtlich oberflächigen, sinnlos provokanten Mutmaßungen, eben solches "Fachwissen" erkennen kann, welches du dir selber zusprichst, ohne jedoch bis jetzt den geringsten Anhalt geboten zu haben.
Auf die Wikibehauptung bin ich ja bereits eingegangen. :)

MfG
 
:wow: Fast 300 Kommentare zu diesem Artikel. Das ist ja der Rekord 2008.:lol:

Schade um das Spiel, mehr kann man nicht dazu sagen...:daumen2:
Ehehe, der Gamestar Server kackt gerade ab ... ich schätze mal, weil die GTA4 in den Himmel gelobt haben in ihrer Print Aussage mit dem Verweis "Probleme auf ATi Karten" (dieser fehtl aber in der Online Version vom Test ^^).... aber SO WAS dürfte deren Leser geschockt haben, ergo Sturm auf die Website, ergo Server down (zumindest kri3eg ich grad keine Verbindung) :ugly:
 
Ganz davon abgesehen, ob ein Sachmangel vorliegt, sollten wir uns erstmal fragen, ob überhaupt eine "Sache" vorliegt.
Wenn du das Programm nicht im vereinbarten Umfang nutzen kannst, hast du auch Gewährleistungsansprüche. Das wär's ja. ;)

Kann ja sein das du in einer Kanzlei arbeitest, als Sekretär oder so, das quallifiziert Dich aber noch nicht die ganze Zeit nur über andere herzuziehen ohne selber eine Beitrag zu dem Thema zu bringen. Wie also soll man Dich da bitte ernst nehmen???
Ja komm, lass es einfach (und erzähl mir nie wieder was von Diskussionsniveau, wie gestern). Du erzählst Müll, versuchst verzweifelt die Kurve zu bekommen (mit deinen Wikipedia Links) und ich stelle hier nur klar, dass deine "Rechtstipps" keinen Cent wert sind. Anstatt dich wieder mal in die Enge gedrängt zu fühlen (sieht man in deinen Postings öfter) solltest du einfach mal die Courage besitzen Fehler zuzugeben.

Des Weiteren und das habe ich nicht nur in einem Wikiartikel gelinkt, kannst du einen Vertrag widerrufen(Vertragsverhältnis lösen), wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die ich bereits zu genüge aufgezählt habe. Aber auf Inhalte gehst du anscheind nicht ein:schief:
Ja du kannst einen Vertrag widerrufen. Den Kauf von GTA4, weil's bei dir nicht läuft kannst du aber nicht widerrufen (huhu Thema des Threads). Wo liegt also das Problem?

Was bitte quallifiziert Dich denn nun genau dazu in dem Maße unsachliche Kritik zu üben? Und bitte fange doch endlich mal an mein Gesagtes zu wiederlegen
UNSACHLICH? Ich mache mir hier die Mühe dein komisches Rechtsverständnis zu korrigieren, damit nicht noch andere Leser meinen, das würde in Deutschland so gehandhabt.
 
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Wenn du das Programm nicht im vereinbarten Umfang nutzen kannst, hast du auch Gewährleistungsansprüche. Das wär's ja. ;)

Und genau da ist das Problem. Die(ser) Gewährleistungsanspruch ergibt sich ja aus dem §437 BGB iVm §438 I Nr.3 BGB (auch wenn es so vom Wortlaut nicht drin steht). Und der bezieht sich ja auf Sachmängel.

Die Sache ist aber nicht mangelhaft, wenn es Probleme mit dem Spiel selbst gibt (also der Lizenz). > §90 BGB
 
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Weißt du, du hast es wieder einmal hinbekommen auf keinen relevanten Punkt einzugehen. Weder den Hinweis wgn. den Wikilinks(das ich auch Gesetzestexte gepostet habe etc.) noch die Einbringung deiner angeblichen Sachkenntnis die das Wiederlegen bzw. die Richtigstellung bist du nachgekommen. Wie also bitte soll ich
1.) in dem Zusammenhang was du geschrieben hast etwas eingestehen, dass nicht wiederlegt wurde?
2.) Mit Dir eine ordentliche Diskussion führen, wenn du nicht einmal auf ein drittel der angebrachten Argumente eingehst?

Das hat nichts mit courage zu tun. Aber durch den Verweis von Dir auf die gestrige Diskussion weiß ich ja jetzt wenigstens woher deine unsachliche Art mir gegenüber rührt. So etwas nennt man übrigens nachtragend(pers. Anmerkung:ungerechtfertigt).
Und genau das meinte ich vorhin mit Beratungsresitenz ;)

MfG
 
Die Installation ist wirklich alleine schon Grund genug sich von GTA4 PC abzuwenden! :daumen2:

Nach ewigem Generve mit Social Club Account machen, Serial eingeben, aktivieren, Windowslive runterladen usw. kommt beim Startversuch von dem Windowslive nur ich brauche noch nen XP Hotfix....aber der Downloadlink auf der angegebenen Seite ist sogar down!

Hat jemand diesen XP Hotfix, offenbar kann man in GTA doch nicht mal saven ohne den Livekak da, ist ja wirklich zum durchdrehen!
 
Und genau da ist das Problem. Die(ser) Gewährleistungsanspruch ergibt sich ja aus dem §437 BGB iVm §438 I Nr.3 BGB (auch wenn es so vom Wortlaut nicht drin steht). Und der bezieht sich ja auf Sachmängel.

Die Sache ist aber nicht mangelhaft, wenn es Probleme mit dem Spiel selbst gibt (also der Lizenz). > §90 BGB

Also ich hab mich nochmal schlau gemacht. Laut Kommentar ist ein "gestörter Programmablauf" (BGH 102, 145) oder das "Fehlen objektiver Gebrauchstauglichkeit (spielen), bei Software ein Mangel im Sinne des §434 BGB.

Wer also mit dem Gedanken spielt GTA4 endgültig in die Tonne zu kloppen, kann sich auf einen Sachmangel berufen. Damit hätten wir das auch gelöst:daumen:

Man kann sich also auf das gesetzl. Gewährleistungsrecht berufen. Es obliegt dem VERkäufer nachzuweisen, dass das Spiel keinen Mangel hat. > fast unmöglich
 
Die Installation ist wirklich alleine schon Grund genug sich von GTA4 PC abzuwenden! :daumen2:

Nach ewigem Generve mit Social Club Account machen, Serial eingeben, aktivieren, Windowslive runterladen usw. kommt beim Startversuch von dem Windowslive nur ich brauche noch nen XP Hotfix....aber der Downloadlink auf der angegebenen Seite ist sogar down!

Hat jemand diesen XP Hotfix, offenbar kann man in GTA doch nicht mal saven ohne den Livekak da, ist ja wirklich zum durchdrehen!

:wow:.... du hast mein Beileid ..... das hört sich echt nicht so toll an um es mal gelinde auszudrücken .
 
Oh man jetzt is aber langsam gut mit Fachchinesisch, eigendlich gibts nur eins dazu zu sagen wenn ich das Spiel nehme und in den Laden gehe nehmen die es mit sicherheit zurück denn die wollen mich auch in Zukunft als Kunden behalten punkt aus ihr schlaumeier ;)
 
Hei euer Juristengefasel um Gesetzesdetails nervt ordentlich um es noch höflich auszudrücken...

:wow:.... du hast mein Beileid ..... das hört sich echt nicht so toll an um es mal gelinde auszudrücken .

Danke, verdiene ich jetzt sogar endgültig denn weiter als bis zum GTA4 Logo kommt das Game nicht bei 7 Startversuchen nun! :(
Neuste Treiber usw. kein Thema, keine Fehler bei Installation, was soll das, jemand ne Idee?
Tja geht mir genau wie PCGH offenbar, hatte noch NIE eine Game welches NICHT MAL STARTET, unglaublich.


. kommt beim Startversuch von dem Windowslive nur ich brauche noch nen XP Hotfix....aber der Downloadlink auf der angegebenen Seite ist sogar down!


Hab nur ich unter XP mit Windowslive dieses Problem?
Starten kann ich den Livekak zwar dann doch, aber wie komm ich zu dem Hotfix?
 
Also ich hab mich nochmal schlau gemacht. Laut Kommentar ist ein "gestörter Programmablauf" (BGH 102, 145) oder das "Fehlen objektiver Gebrauchstauglichkeit (spielen), bei Software ein Mangel im Sinne des §434 BGB.
Richtig. Sind wir uns ja einig ;). Darüber gibt es diverse Urteile, nicht nur vom BGH. Ich hab's weiter vorn schonmal angesprochen.
Zitat von mir:
Wenn du das Programm nicht im vereinbarten Umfang nutzen kannst, hast du auch Gewährleistungsansprüche.

Aber das ist leider in dem Geflame mit DaStash untergegangen. Man kann also sehr wohl zum Händler gehen und muss sich nicht abwimmeln lassen bzw. sollte dann einfach hartnäckig bleiben. Denn genau darauf nervende aber unsichere Kunden schnell wieder los zu werden, zielt diese "Ignoranzstrategie" ja ab.
 
Aber das ist leider in dem Geflame mit DaStash untergegangen.
Und genau das ist dein Problem. Du bleibst nicht sachlich und wiederlegst einfach Falschaussagen, sondern du wirst persönlich. So kann man nicht vernünftig und zielorientiert diskutieren. Und somit schliesst sich der Kreis zur gestrigen Diskussion und dem Niveau dieser. ;)

pokerclock schrieb:
Also ich hab mich nochmal schlau gemacht. Laut Kommentar ist ein "gestörter Programmablauf" (BGH 102, 145) oder das "Fehlen objektiver Gebrauchstauglichkeit (spielen), bei Software ein Mangel im Sinne des §434 BGB.

Die Frage ist nun, ob in diesem Fall ein gestörter Programmablauf vorhanden ist, da schliesslich die auftretenden Fehler nicht verlässlich auf belibigen Systemen reproduziert werden können.

MfG
 
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so. melde mich zurück aus liberty city (ps3).:D

und ich dachte letztens schon die inder hätten mist gebaut.:ugly:
so einen zirkus ist man von rockstar wirklich nicht gewohnt, ich bin regelrecht bestürzt.:what:

die muß der teufel geritten haben so etwas zu fabrizieren. wäre interessant wer wirklich hinter der gängelei steckt.:huh:
denn take2 hat doch auch sonst bei spielen nicht so einen mist gebaut.:wow:
 
Und genau das ist dein Problem. Du bleibst nicht sachlich und wiederlegst einfach Falschaussagen, sondern du wirst persönlich. So kann man nicht vernünftig und zielorientiert diskutieren. Und somit schliesst sich der Kreis zur gestrigen Diskussion und dem Niveau dieser. ;)



Die Frage ist nun, ob in diesem Fall ein gestörter Programmablauf vorhanden ist, da schliesslich die auftretenden Fehler nicht verlässlich auf belibigen Systemen reproduziert werden können.

MfG

hey ich finds echt nett von ihm das er sich die mühe macht das nachzukucken und da find ich es richitg assozial von dir das du da noch dran rummeckerst!
 
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