Wer Gewährleistung, Wiederrufsrecht, AGBs usw. durcheinander bringt, der sollte sich am besten garnicht äußern, damit schadet man mehr als man hilft.

Man läuft vor allem Gefahr sich beim Umtausch des Spiels komplett lächerlich zu machen.
Wer Gewährleistung, Wiederrufsrecht, AGBs usw. durcheinander bringt, der sollte sich am besten garnicht äußern, damit schadet man mehr als man hilft.




Man läuft vor allem Gefahr sich beim Umtausch des Spiels komplett lächerlich zu machen.

Zitat:
Dont bother to beat our protection, guys. Think we spent 200k for you to play our game for free? Think twice!
(Anmerkung: Das Geld hätten sie lieber mal in die Qualitätssicherung stecken sollen.) Definitiv!
Zitat:
You really cant crack this game believe me or not. We have done everything to stop you from playing it for free
Das haben die gesagt?![]()
Und es wird trotzdem laufen... ich will es so nicht, ihr erst recht nicht, aber so...![]()
Och komm, das war doch jetzt nicht so schwer herauszulesen, was gemeint ist.Wieso sollte man das?
Wenn das Spiel nicht läuft wird es einfach umgetauscht![]()

Und mit welcher Begründung wilst du anfechten? Irrtum? Mach mal.Die Argumentation würde mich interessieren.
Ändert aber nichts daran, dass die von DaStash gebrachten Sachen komplett falsch sind. Das fängt schon da an, dass er das Widerrufsrecht (welches eigentlich? das bei Fernabsatzverträgen? Viel Spaß damit im Media Markt) mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht nach §437 verwechselt.
Und mit welcher Begründung wilst du anfechten? Irrtum? Mach mal.Die Argumentation würde mich interessieren.
Ändert aber nichts daran, dass die von DaStash gebrachten Sachen komplett falsch sind. Das fängt schon da an, dass er das Widerrufsrecht (welches eigentlich? das bei Fernabsatzverträgen? Viel Spaß damit im Media Markt) mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht nach §437 verwechselt.

Eben. Das kannst du dir im Prinzip alles schenken indem du einfach sagst: Zugesicherte Eigenschaft iSd. §434 I 3 fehlt >>> Sachmangel. Nacherfüllung geht sowieso nicht >>> Geld zurückDas geht recht einfach.
[...]
Anfechtung ist/sollte nur eine absolute Notlösung sein. Auch hinsichtlich des §122 BGB.
Und was soll das sein? Anspruchsgrundlage? Du meinst wohl das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Und das gilt wie der Name schon sagt nur bei Fernabsatzverträgen (Versandhandel) und Haustürgeschäften.Selbstverständlich diskutieren wir hier das Wiederrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, was auch sonst??!!
Ich würde nicht mehr weiter auf DaStash eingehen.
Es begann ja schon damit, dass er behauptete das eine AGB bindend wäre.
Ich denke er verfügt einfach nur über Halbwissen mit dem er hier gerne die Mitglieder ärgert.
....
Wer Gewährleistung, Wiederrufsrecht, AGBs usw. durcheinander bringt, der sollte sich am besten garnicht äußern, damit schadet man mehr als man hilft.


Selbstverständlich diskutieren wir hier das Wiederrufsrecht im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, was auch sonst??!!
Diesbezüglich bitte folgendes lesen und dann mit dem oben Geschriebenen(Vertrag lösen) in Zusammenhang bringen.
Rechte des Käufers bei Mängeln
MfG
Man läuft vor allem Gefahr sich beim Umtausch des Spiels komplett lächerlich zu machen.

Glaub es einfach oder besser noch, probiere es doch aus. Mit dem was du hier schreibst wirst du definitiv keinen Erfolg haben oder so wie du es ausdrücken würdest: "dich lächerlich machen"equinox schrieb:Einfach hingehen, sagen: "Hier läuft nicht. Patch gibt's keinen. Sachmangel. Ich will mein Geld wieder." Fertig


, Windows Irgendwas Krapf Gedöhns
. NENE
Die gibt noch. Vollid****.
R*Du kannst wegen eines Sachmangels nicht widerrufen. Ich weiß grad nicht, was es da zu diskutieren gibt.Zrr Unterstützung.
Der Abschnitt Kaufverträge enthält keine abschließende Regelung. Der §437 verweist einfach §§323, 326 BGB die den Rücktritt regeln.
Wenn man über den §437 spricht, meint man dabei natürlich auch die Widerspruchrechte, die einem das Recht zum Rücktritt geben (mit Verweis darauf).
Beides läuft zusammen.
Ich verlange von ihm lediglich, dass er hier keine rechtlichen Tipps gibt, die offenkundig falsch sind.DaStash hat sich normal mit mir unterhalten. Man kann nicht von jedem verlangen aus dem Gesetz blind zu zitieren.

Klar kannst du das nicht. Ich wollte nur ausdrücken, dass eine Verwechslungsgefahr besteht zwischen Wideruf und Rücktritt. Auch wenn man sich den §357 BGB anschaut.Du kannst wegen eines Sachmangels nicht widerrufen. Ich weiß grad nicht, was es da zu diskutieren gibt.
Naja, mit einem Ausdruck von Wikipedia würde ich jetzt nicht zum MM rennen und was verlangen.Und dabei besitzt er auch noch die Arroganz anderen gegenüber, die in diesem Bereich beruflich tätig sind (Wink mit dem Zaunpfahl) mit Wikipedia Artikeln, die er auch noch falsch auslegt zu kommen. Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber ich find's lustig.