AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest
Anders sieht es beim Thema Download aus. Die CD kostet im Laden 15 Euro. Verklagt Dich der Rechteinhaber also auf 15 Euro? Oder auf 15.000 Euro, weil Du ein ganz schlimmer Raubmordkopierer bist? Das OLG hat jetzt also festgelegt, dass der Streitwert für ein Lied 3.000 Euro beträgt. Dieses ist für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln jetzt verbindlich - soweit die Fälle verglichbar sind. Dafür müsste man ganz genau in den Beschluß des OLG Köln schauen.
Ich halte den Betrag für irrwitzig.
Das Problem ist, die verklagen ja nicht, weil du ein MP3 runtergeladen hast, sondern hoch und zwar ohne Lizenz es zu vertreiben. Der Schaden sind entgagene Einnahmen weil andere Leute das Lied von dir für Lau runterladen konnten.
Es wird aber immer eine Abmahnung geschickt mit einem deutlich niedrigeren Vergleichsbetrag. Wenn es aber mal zur Verhandlung kam, dann wurden aberwitzige Streitwerte festgelegt (20.000 Euro und so). Das war eine Abschreckung, das man ja die Abmahnung bezahlt.
So läuft das ganze:
Bei Bittorrent/Emule usw werden bestimmte Dateien bzw. Container (zb. Charts, oder Musikzusammenstellungen) überwacht.
Die Software versucht von Clients die Datei herunter zu laden und wenn dies möglich ist, wird die entsprechende IP gespeichert, beim ISP angefragt und dann geht der Abmahnwahn los.
Verschiedene Kanzleien (die oftmals sich nur damit beschäftigen, manchmal sogar die gleiche Adresse wie der Urheber haben) verschicken dann automatisierte Schreiben an die ermittelten Adressen. In diesen Schreiben wird einem mit extrem überzogenen Gerichtskosten im Falle einer Klage förmlich gedroht. Dazu werden eben fiktive Lizenzgebühren für eine Weltweite Lizenz zum Verteiben des Inhalts berechnet was eine utopisch hohen Streitwert zur Folge hat (und der wird eben nun auf max. 3000 € festgelegt, was für die Beklagten eher gut ist). Dann wird eben ein bestimmter Betrag als Vergleich gefordert und eine Unterlassungserklärung soll unterzeichnet werden.
Soweit so schlecht. Meißtens beziehen sich die Abmahnungen auf Inhalte die vor vielen Monaten hochgeladen wurden und wenn man nun den Betrag bezahlt und die vorgedruckte Unterlassungserklärung unterzeichnet (was einem Schuldeingeständnis gleich kommt) kann es passieren, dass man weiterhin für evtl. weitere Inhalte die man später oder auch gleichzeitig heruntergeladen hat abgemahnt wird (zb. bei einer CD wird jedes Lied einzeln abgemahnt). Auf einmal wird aus 150 Euro für ein Lied, 3000 Euro für zwanzig Lieder. Und durch das quasi "Schuldeingeständnis" hat man schlechte Karten.
Es gab wohl tatsächlich einige Klagen die zu meinem Unverständnis oft zu Gunsten der Kläger entschieden wurden. Denn es trifft auch WGs, Familien usw. wo nicht genau geklärt werden kann, wer der vermeintliche Täter war. Seit einigen Jahren gibt es deshalb eine sogenannte Störerhaftung, die besagt, das der Anschlussinhaber IMMER eine Teilschuld hat. Ausserdem könnte man meinen, die Gerichte stehen gut hinter der Industrie.
Des weiteren läd die Überwachungssoftware nicht die komplette Datei runter, sondern schaut nur ob es ginge, somit kann nicht geklärt werden, ob überhaupt der ganze Inhalt geshared wurde, oder vielleicht die Datei leer bzw. fast leer war. Ausserdem gibt es Modifikationen die nur "Datenschrott" hochladen.
Unterm Strich kommt es in den allermeißten Fällen nicht zu einer Klage, trotz diverser Drohbriefe, da die Masse einfach nicht abgefertigt werden kann. Es gibt Gutachten, die belegen sollen, dass die Software einwandfrei funktioniert, aber diverse Probleme (u.a. das oben genannte) werden dabei nicht beachtet. Zudem sind einige pikante Details ans Tageslicht gekommen, so zb. dass die Entwickler der Überwachungssoftware (von denen es mittlerweile einige gibt) Folien an potenzielle Kunden rausgeben, die diese Methode mehr oder weniger deutlich als "Gewinnmaximierung" verkaufen. Das ist nicht erlaubt, denn die Abmahngebühren sollen ja einen Schadenersatz sein und kein Gewinn. Da gibt es noch einige andere dubiose Dinge, aber ich sprenge eh schon den Rahmen und Off Topic ist es ansich auch.
Man bedenke den Unterschied, hier geht es auch um Kinder, die mal ein MP3 Album gezogen haben, nicht um gewerbsmäßiges illegales vertreiben urheberrechtlich geschützten Materials.
bye
Spinal