P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Jetzt ist Ihre Meinung zu P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest
 
P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Na jetzt müssen die armen Musiklabels nur noch hoffen dass den Qualitativen Schrott den sie herstellen jemand runterlädt. Dann lässt sich wenigstens damit Geld machen...
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

das ist doch sowieso deren Haupteinnahmequelle. Ohne Abmahnungen würden viele Industriezweige nicht mehr existieren. Leider werden die Leute heutzutage so mediengeil erzogen das sie auch wirklich jeden Schrott runterladen und nicht im Laden verschimmeln lassen - wie es richtig wäre.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Na jetzt müssen die armen Musiklabels nur noch hoffen dass den Qualitativen Schrott den sie herstellen jemand runterlädt. Dann lässt sich wenigstens damit Geld machen...

Der Schrott, der meistens eingeklagt wird, ist unter den guten Stücken dabei...
Es geht in den meisten Fällen um so beliebte CD-Sammlungen wie bspw. Bravo Hits. Auf den CD's sind manchmal "unbedeutende Eintagsfliegen" dabei und genau diese Künstler geben dann die Onlinerechte für ihre Stücke an diese dubiosen Firmen ab, die in P2P Netzwerken nach IP Adressen fischen und diese dann an einen für sich arbeitenden Rechtsanwalt weitergeben, von diesem man dann wiederum eine nette Rechnung bekommt.
Es sind aber nicht nur diese "unbedeutenden Künstler", die gern mit Abmahnungen Geld verdienen, auch bekanntere Künstler wie Bushido machen das sehr gern und im großen Umfang.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

3000 €? Zum Glück ist Downloaden in der Schweiz legal:D
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Was man hier so liest...

@Betschi:
1. Wird nicht das Down- sondern das Uploaden bei P2P abgemahnt denn jeder der nicht leecht,
lädt auch gleichzeitig hoch. In der Schweiz kann also genau so abgemahnt werden.
Von Unwissenden wie dir lebt die Musikindustrie.
2. Google bitte mal nach Streitwert - Das hat nichts mit der Strafe zu tun,
die der Angeklagte zahlen muss.

@Topic:
Geld regiert die Welt. Hört auf bei P2P zu laden und die Plattenindustrie wird bald
endlich aussterben. Drecksvereine :daumen2:

Ein Bekannter hat ein Lied geladen und eine modfizierter Unterlassungserklärung
abgegeben - Die Kanzlei war richtig arschig und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt:
Er musste 1000 Euro zahlen und im Falle einer Wiederholung 250.000 (ZWEIHUNDERTFÜNFZIGTAUSEND)
zahlen oder 6 Monate in Haft.

Wer da noch von Gerechtigkeit spricht :D:rolleyes:
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Was ich geschrieben habe, stimmt trotzdem:D
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Mich wunderts sowieso dass P2P immer noch nicht ausgestorben ist... die Dummen werden wohl nicht alle :P
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Liegt wohl daran dass man richtig gute DL Geschwindigkeiten erreichen kann. ;-)
Jetzt da Rapidshare so Free User freundlich ist wird es wohl irgendwann aussterben

Wenn man lädt, dann bei Rapidshare mit 5MBits als Free User :devil:
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Liegt wohl daran dass man richtig gute DL Geschwindigkeiten erreichen kann. ;-)
Jetzt da Rapidshare so Free User freundlich ist wird es wohl irgendwann aussterben

Wenn man lädt, dann bei Rapidshare mit 5MBits als Free User :devil:

Bei P2P gute DL-Rates? Naja ich habs seit vielen Jahren nicht mehr auf der Platte aber ich erinnere mich da an Geschwindigkeiten im 3KB/s Bereich - das einzige was immer schnell ging waren Linux-Distributionen :D
Bei Filehostern ists bei mir an sich völlig wurscht da beinahe jeder Anbieter meine popel-DSL Leitung im Free-User Modus auslastet (und die Daten die ich über Filehoster beziehe ohnehin meist nur wenige MB haben - das größte was da mal tgeladen wird sind Bilder der letzten Party die einer hochgeladen hat, das können dann schon mal ein paar 100MB werden.)
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Unglaublich, ein Musikstück ist angeblich 3.000 € wert, mit 80 km/h durch eine Ortschaft brettern und Menschenleben gefährden vielleicht einen Hunderter.... Echt traurig.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Mich wunderts sowieso dass P2P immer noch nicht ausgestorben ist... die Dummen werden wohl nicht alle :P

Scho mal was von privaten Trackern gehört?
Dumm bzw. leichtsinnig sind nur jene die von öffentlichen Seiten ziehen, wo sich jeder Spast dazuhängen und die IPs loggen kann ^^.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Das OLG Köln sollte endlich den Richter verrenten.
Der hatt keine ahnung was internet heisst. Und wie P2P funktioniert. Solche irrsinnige vorderungen sind einfach nur Geldmacherei.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Was macht ihr wenn ihr derjenige seid der die Abmahnung bekommt? Und das auf Grund eines Zahlendrehers, nicht weil ihr irgendwo was gezogen habt? So und nun probiert mal das Gegenteil zu beweisen, gelitten sag ich da! Aus dem einfachen Grund weil eurer Provider keine Daten mehr hat.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Was macht ihr wenn ihr derjenige seid der die Abmahnung bekommt? Und das auf Grund eines Zahlendrehers, nicht weil ihr irgendwo was gezogen habt? So und nun probiert mal das Gegenteil zu beweisen, gelitten sag ich da! Aus dem einfachen Grund weil eurer Provider keine Daten mehr hat.

Dass so etwas passiert ist nahezu völlig ausgeschlossen - die Verfolgung solcher Menschen erfolgt komplet elektronisch (also ermitteln der IP usw), da schreibt keiner eine Zahl von hand - und Computer machen keine Zahlendreher.
Wenn der gute Mann also eidesstattlich behauptet kein P2P genutzt zu haben gibts nur diese Möglichkeiten:

1.) Er lügt - Wahrscheinlichkeit geschätzte 90%
2.) Er nutzt ungesichertes W-LAN und sein Nachbar wars - Wahrscheinlichkeit geschätzte 9,99995%
3.) Die automatische Ermittlung der IP-Adresse ist fehlerhaft - Wahrscheinlichkeit - der Rest :-P

Das einzige was noch passieren könnte ist dass der Provider der die IPs zuordnen muss irgendwelche Fehler macht aber das müsste normalerweise auffallen wenn die Polizei ne andere Nummer hat am ende als der Provider untersucht hat.
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Hier könnte ein Missverständnis vorliegen. Es geht nicht darum, dass man pro Lied 3000 € Abmahnung zahlen darf, sondern das wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, der maximal Streitwert 3000 € betragen darf. Das sind in der Regel die Schadensersatzansprüche der Kläger.
Und die 3000 € kommen den Beklagten entgegen, da sonst auch Streitwerte von über 20000 € angegeben werden und somit die Gerichtskosten deutlich höher sind. Also hat das OLG die Gerichtskosten zu Gunsten der Beklagten mutmaßlichen Filesharer gedeckelt, was positiv ist. Zumindest verstehe ich das so.

bye
Spinal
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Gibts denn hier einen Jurabewanderten Menschen der mal kurz da den Unterschied/Zusammenhang zwischen Streitwert und Strafe usw umreißen kann?

"Poookerclock, wo bist du?" :D
 
AW: P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

Dass so etwas passiert ist nahezu völlig ausgeschlossen - die Verfolgung solcher Menschen erfolgt komplet elektronisch (also ermitteln der IP usw), da schreibt keiner eine Zahl von hand - und Computer machen keine Zahlendreher.
Wenn der gute Mann also eidesstattlich behauptet kein P2P genutzt zu haben gibts nur diese Möglichkeiten:

1.) Er lügt - Wahrscheinlichkeit geschätzte 90%
2.) Er nutzt ungesichertes W-LAN und sein Nachbar wars - Wahrscheinlichkeit geschätzte 9,99995%
3.) Die automatische Ermittlung der IP-Adresse ist fehlerhaft - Wahrscheinlichkeit - der Rest :-P

Das einzige was noch passieren könnte ist dass der Provider der die IPs zuordnen muss irgendwelche Fehler macht aber das müsste normalerweise auffallen wenn die Polizei ne andere Nummer hat am ende als der Provider untersucht hat.

Ja klar Alk
Nur blöd das gerade P2P keine genauen IP wiedergeben kann, es reicht sogar wenn man sich übern proxy in p2p netztwerk einlogt und schon ist es hin mit genauer verfolgung.
Die Abmahnanwälte beauftragen Firmen die daten mitloggen.Und das geht nut wennman als kläger die daten Selbst einstellt und die Peers mitloggt.
Oder man verwendet einen manipulierten Bittorrent klienten , wo allerdings die IP`s immer mal wieder verfälscht werden.
Kurz die verfolgung geht nur per trojaner. Auch kann es vorkommen dass der tracker vereinzelte peers verkehrte IP zuordnet.P2P funktioniert aber eine genaue verfolgung ist nicht möglich.

Zumal endgültig das Urheberecht geändert werden muss, derzeit profitieren nur die verwertungsgesellschaften von diesen Recht.Die Künstler eher weniger.Wenn überhaubt.
 
Zurück