P2P-Tauschbörsen: OLG Köln legt Streitwert für ein Musikstück auf 3.000 Euro fest

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Wenn eine genaue Verfolgung nicht möglich ist und die IPs immer "nur ungefähr" stimmen - warum brauchts dann noch Zahlendreher? :what:
Und warum ist überhaupt eine Anklage einer Person möglich mit einer "ungefähren" IP?

Ich hab wie gesagt schon ewig keinen P2P Clienten mehr live gesehen, soweit ich mich erinnere standen da aber alle IPs vollständig in der Liste mit den "verbundenen" Rechnern - ob die jetzt manipuliert waren oder nicht kann ich natürlich nicht sagen aber so schrecklich kompliziert wie du es beschreibst kann es (bis auf die genannten Ausnahmefälle) wohl kaum sein wenn so viele (zumeist auch schuldige) Leute da ständig vor gericht gezerrt werden, oder?

So der 08/15 - illegal-lader der mit seinem Kabelmodem da auf eMule rummacht (und das dürften wohl die allermeisten der Nutzer sein) sollte doch schnell eindeutig identifiziert werden können.
 
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Wenn eine genaue Verfolgung nicht möglich ist und die IPs immer "nur ungefähr" stimmen - warum brauchts dann noch Zahlendreher? :what:
Und warum ist überhaupt eine Anklage einer Person möglich mit einer "ungefähren" IP?
Jemanden über die IP-Adresse zu "identifizieren" ist ohnehin ziemlich unsicher, in der Vergangenheit kam es da in zahlreichen Fällen zu Verwechslungen aufgrund sehr ungenauer Zeitangaben.
Aber das OLG Köln ist nicht gerade bekannt dafür, sowas kritisch zu prüfen, es ist nicht das erste mal, dass eine Klage da quasi durchgewunken worden wäre. In Anbetracht der enormen Anzahl von Klagen leider fast schon verständlich.

MfG Jimini
 
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lol gibts P2P etwa noch xDD wer das nuzt is selbst schuld :schief: jeder gescheite mensch sollte doch wissn dass da die größte gefahr besteht erwischt zu werden :ugly: für sowas gibts rapid ect oder privat tracker odddddder wenn man wirklich FAN ist kauft mans sich:schief:
 
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Gibts denn hier einen Jurabewanderten Menschen der mal kurz da den Unterschied/Zusammenhang zwischen Streitwert und Strafe usw umreißen kann?

"Poookerclock, wo bist du?" :D

Dazu muß man nicht viel Jura können (sonst würde es bei mir nicht mehr reichen):

Der Streitwert ist eine formale Größe, an Hand derer die Gerichts- und Anwaltskosten ermittelt werden. Für genaueres bitte in die ZPO und Brago (?) schauen.

Beispiel: Du hast ein Auto für 5.000 Euro gekauft, hinter zeigt, dass das Ding eine totale Schrottkarre ist und der Verkäufer Dir arglistig Mängel verschwiegen hat. Du verklagst in also auf 5.000 Euro Schadenersatz. Oder: Du machst einem Freund das Handy kaputt, dass Ding war neu und hat 400 Euro gekostet. Deine Haftpflichtversicherung ist der Meinung, dass Dein verhalten nicht schuldhaft war, Dein Freund verklagt Deine Versicherung auf Zahlung von 400 Euro. In diesen Fällen ist der Schaden (=Streitwert) klar und offensichtlich.

Anders sieht es beim Thema Download aus. Die CD kostet im Laden 15 Euro. Verklagt Dich der Rechteinhaber also auf 15 Euro? Oder auf 15.000 Euro, weil Du ein ganz schlimmer Raubmordkopierer bist? Das OLG hat jetzt also festgelegt, dass der Streitwert für ein Lied 3.000 Euro beträgt. Dieses ist für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln jetzt verbindlich - soweit die Fälle verglichbar sind. Dafür müsste man ganz genau in den Beschluß des OLG Köln schauen.

Ich halte den Betrag für irrwitzig.
 
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@rabe08: Das würde aber bedeuten dass der Streitwert (3000€) gleich der Geldstrafe des bösen Kopierers ist und so wie ich das hier mitbekomme ist dem eben nicht so (was ich von Bekannten mitbekommen habe die das Problem schon hatten lag die Geldstrafe auch weit geringer). Wie jetzt das eine mit dem anderen zu tun hat würde mich interessieren (wird da das Bußgeld aus dem Streitwert errechnet oder ist das ganze im Ermessen des Richters oder wie läuft das)?
 
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Zu Begründung gaben die Robenträger an, dass die Klägerin die urheberrechtlich rechtswidrige Handlung über die ermittelte IP-Adresse ausreichend dargelegt hätte. Das bloße Bestreiten der Handlung reiche nicht aus, um die umfangreiche Beweislage zu erschüttern.
Na die "umfangreiche Beweislage" hätte ich ja gerne mal gesehen.

Ich verlink mal mein Posting von gestern: http://extreme.pcgameshardware.de/k...gt-sich-fuer-abmahnungswelle.html#post3747668

1.) Er lügt - Wahrscheinlichkeit geschätzte 30%
2.) Er nutzt ungesichertes W-LAN und sein Nachbar wars - Wahrscheinlichkeit geschätzte 30%
3.) Die automatische Ermittlung der IP-Adresse ist fehlerhaft - Wahrscheinlichkeit - der Rest (40%)
Ich hab Dein Posting mal etwas korrigiert. ;)

Die ungenaue Erfassung des Zeitstempels, Proxys bzw Tools/Dienste wie "Tor" usw, all das macht eine zuverlässige und vor allem 100%ig wasserfeste Zuordnung der (richtigen) IP zum (richtigen) Nutzer sehr oft (viel öfter als scheinbar viele denken) quasi unmöglich. Im Zweifelsfall für den Angeklagten ist hier nur eine Floskel...

Aber da ich selbst schon "richterliche Willkür" am eigenen Leib erfahren durfte, wundert mich diesbezüglich gar nichts mehr. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand - das kommt nicht von ungefähr.
 
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Ist mir eh völligst unverständlich warum heutzutage noch Jemand illegal Sachen in Tauschbörsen runter lädt.
Napster z.B. kostet 7,95€ pro Monat und das als Flatrate mit fast allen Liedern bzw. Musikern.
Und das auch noch mit einer sehr guten Downloadrate, das rechnet sich schon wenn man den Stromverbrauch berechnet wenn der Rechner über Nacht als ziehen muss in einen P2P Netzwerk. Und bei Filmen bietet sich Lovefilm an wo man mit 11,99€ schon eine Flatrate hat.

Von meiner Seite aus gibt es für solche Leute nicht den Hauch von Mitleid.
 
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Das OLG Köln schon wieder :schief:

Und ein recht lächerlicher Betrag....
Der Streitwert entscheidet u.a auch, welche Gerichtsinstanz den Fall behandelt.

Bis 5k sollte dies in den meisten Fällen bei Zivil- und Strafrecht ein normales Amtsgericht sein. Bei Beträgen darüber hinaus, gibts 1-2 Ausnahmen, der Rest wandert zum OLG.
 
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Wie kann man so blöde sein und heutzutage noch über P2P Songs runterladen. :ugly:
Tja, wer sich nicht erkundet, selbst schuld. ;)


Dass so etwas passiert ist nahezu völlig ausgeschlossen - die Verfolgung solcher Menschen erfolgt komplet elektronisch (also ermitteln der IP usw), da schreibt keiner eine Zahl von hand - und Computer machen keine Zahlendreher.
Wenn der gute Mann also eidesstattlich behauptet kein P2P genutzt zu haben gibts nur diese Möglichkeiten:

1.) Er lügt - Wahrscheinlichkeit geschätzte 90%
2.) Er nutzt ungesichertes W-LAN und sein Nachbar wars - Wahrscheinlichkeit geschätzte 9,99995%
3.) Die automatische Ermittlung der IP-Adresse ist fehlerhaft - Wahrscheinlichkeit - der Rest :-P

Das einzige was noch passieren könnte ist dass der Provider der die IPs zuordnen muss irgendwelche Fehler macht aber das müsste normalerweise auffallen wenn die Polizei ne andere Nummer hat am ende als der Provider untersucht hat.

Was glaubst du wohl, wie vielen Leuten das schon passiert ist. Dazu gab es mehr als einmal Berichte darüber im Fernsehen und sogar auch test weise nachgestellt worden. Das ist alles andere als ausgeschlossen. ;)
 
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@majinvegeta20: So siehts aus. Ich weis auch schon nicht mehr wie oft Berichte in der Art - Rentner muss Strafe zahlen weil er Hardrocktitel in Massen gezogen hätte - zu sehen waren (u.a. sehr häufig bei Herrn Schnurer im C´t-Magazin). Und dabei ging es gerade darum, dass Zahlendreher weitergegeben wurden und nicht sich der Nachbar im WLAN bediente.

Aber mal ehrlich der Download fremden Eigentums ist falsch, aber die Art wie Leute, die diesen Fehler mal gemacht haben (oder schlimmer unwissend in solch eine Sache hineingeraten) von gierigen Anwaltskanzleien verfolgt und teils genötigt werden ist für mich umso verwerflicher. Und solch ein Verhalten wird durch unwissende Richter noch unterstützt, während jeder gelangweilte Rentner seinen Nachbarn wegen störender Äste eines Baumes verklagen kann und auch noch Prozesskostenhilfe bekommt. Manchmal könnt man echt heulen, wenn man nichts zum Lachen findet. Und wo finden wir das in diesem Artikel?? Nunja ein Album hat im Schnitt um die 15 Titel und kostet dich vor Gericht 10000 € während ein einzelner Titel mit schon "ungehörigen" 3000 Euronen zu buche schlägt. Also Jungs und Mädels seid clever zieht euch nur Alben, da sind Einsparungen um die 42000€ möglich. :D
 
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Ist mir eh völligst unverständlich warum heutzutage noch Jemand illegal Sachen in Tauschbörsen runter lädt.
Napster z.B. kostet 7,95€ pro Monat und das als Flatrate mit fast allen Liedern bzw. Musikern.
Und das auch noch mit einer sehr guten Downloadrate, das rechnet sich schon wenn man den Stromverbrauch berechnet wenn der Rechner über Nacht als ziehen muss in einen P2P Netzwerk. Und bei Filmen bietet sich Lovefilm an wo man mit 11,99€ schon eine Flatrate hat.

Von meiner Seite aus gibt es für solche Leute nicht den Hauch von Mitleid.

naja napster hat auch nur das was in den charts läuft und auch nur das was man im eigenen land kennt. außerdem wie ich das gesehen habe sind die lieder nur 256kb/s was nicht besonders pralle ist. preis leistung des angebots sind natürlich gut aber halt nur wenn man sich mit den umständen anfreunden kann. ^^
 
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Anders sieht es beim Thema Download aus. Die CD kostet im Laden 15 Euro. Verklagt Dich der Rechteinhaber also auf 15 Euro? Oder auf 15.000 Euro, weil Du ein ganz schlimmer Raubmordkopierer bist? Das OLG hat jetzt also festgelegt, dass der Streitwert für ein Lied 3.000 Euro beträgt. Dieses ist für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln jetzt verbindlich - soweit die Fälle verglichbar sind. Dafür müsste man ganz genau in den Beschluß des OLG Köln schauen.

Ich halte den Betrag für irrwitzig.

Das Problem ist, die verklagen ja nicht, weil du ein MP3 runtergeladen hast, sondern hoch und zwar ohne Lizenz es zu vertreiben. Der Schaden sind entgagene Einnahmen weil andere Leute das Lied von dir für Lau runterladen konnten.
Es wird aber immer eine Abmahnung geschickt mit einem deutlich niedrigeren Vergleichsbetrag. Wenn es aber mal zur Verhandlung kam, dann wurden aberwitzige Streitwerte festgelegt (20.000 Euro und so). Das war eine Abschreckung, das man ja die Abmahnung bezahlt.

So läuft das ganze:

Bei Bittorrent/Emule usw werden bestimmte Dateien bzw. Container (zb. Charts, oder Musikzusammenstellungen) überwacht.
Die Software versucht von Clients die Datei herunter zu laden und wenn dies möglich ist, wird die entsprechende IP gespeichert, beim ISP angefragt und dann geht der Abmahnwahn los.
Verschiedene Kanzleien (die oftmals sich nur damit beschäftigen, manchmal sogar die gleiche Adresse wie der Urheber haben) verschicken dann automatisierte Schreiben an die ermittelten Adressen. In diesen Schreiben wird einem mit extrem überzogenen Gerichtskosten im Falle einer Klage förmlich gedroht. Dazu werden eben fiktive Lizenzgebühren für eine Weltweite Lizenz zum Verteiben des Inhalts berechnet was eine utopisch hohen Streitwert zur Folge hat (und der wird eben nun auf max. 3000 € festgelegt, was für die Beklagten eher gut ist). Dann wird eben ein bestimmter Betrag als Vergleich gefordert und eine Unterlassungserklärung soll unterzeichnet werden.
Soweit so schlecht. Meißtens beziehen sich die Abmahnungen auf Inhalte die vor vielen Monaten hochgeladen wurden und wenn man nun den Betrag bezahlt und die vorgedruckte Unterlassungserklärung unterzeichnet (was einem Schuldeingeständnis gleich kommt) kann es passieren, dass man weiterhin für evtl. weitere Inhalte die man später oder auch gleichzeitig heruntergeladen hat abgemahnt wird (zb. bei einer CD wird jedes Lied einzeln abgemahnt). Auf einmal wird aus 150 Euro für ein Lied, 3000 Euro für zwanzig Lieder. Und durch das quasi "Schuldeingeständnis" hat man schlechte Karten.

Es gab wohl tatsächlich einige Klagen die zu meinem Unverständnis oft zu Gunsten der Kläger entschieden wurden. Denn es trifft auch WGs, Familien usw. wo nicht genau geklärt werden kann, wer der vermeintliche Täter war. Seit einigen Jahren gibt es deshalb eine sogenannte Störerhaftung, die besagt, das der Anschlussinhaber IMMER eine Teilschuld hat. Ausserdem könnte man meinen, die Gerichte stehen gut hinter der Industrie.

Des weiteren läd die Überwachungssoftware nicht die komplette Datei runter, sondern schaut nur ob es ginge, somit kann nicht geklärt werden, ob überhaupt der ganze Inhalt geshared wurde, oder vielleicht die Datei leer bzw. fast leer war. Ausserdem gibt es Modifikationen die nur "Datenschrott" hochladen.

Unterm Strich kommt es in den allermeißten Fällen nicht zu einer Klage, trotz diverser Drohbriefe, da die Masse einfach nicht abgefertigt werden kann. Es gibt Gutachten, die belegen sollen, dass die Software einwandfrei funktioniert, aber diverse Probleme (u.a. das oben genannte) werden dabei nicht beachtet. Zudem sind einige pikante Details ans Tageslicht gekommen, so zb. dass die Entwickler der Überwachungssoftware (von denen es mittlerweile einige gibt) Folien an potenzielle Kunden rausgeben, die diese Methode mehr oder weniger deutlich als "Gewinnmaximierung" verkaufen. Das ist nicht erlaubt, denn die Abmahngebühren sollen ja einen Schadenersatz sein und kein Gewinn. Da gibt es noch einige andere dubiose Dinge, aber ich sprenge eh schon den Rahmen und Off Topic ist es ansich auch.

Man bedenke den Unterschied, hier geht es auch um Kinder, die mal ein MP3 Album gezogen haben, nicht um gewerbsmäßiges illegales vertreiben urheberrechtlich geschützten Materials.

bye
Spinal
 
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Ab dem 01. Januar 2008 stellt bereits der Download einer offensichtlich rechtwidrig hergestellten oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage eine Urheberrechtsverletzung dar, die zivilrechtlich belangt werden kann. Bisher war nur der Upload, also das eigene Anbieten solcher Werke in Netzwerken verboten.
Im Klartext: Wer jetzt noch aus Tauschnetzen Musik und Videos runterlädt, macht sich in der Regel bereits mit dem Download einer Urheberrechtsverletzung schuldig, wenn klar ist, dass die Vorlage nicht legal sein konnte, z.B. bei aktuellen Kinofilmen und Musikstücken.
Quelle: Privatkopie im Urheberrecht


Ich wusste z.b schon länger, dass seit 2008 der Download, als auch der Upload von illegalen Kopien strafbar ist, aber das so viele anscheinend es noch nicht wissen ist mir immer wieder ein Rätsel. Also Freunde, auch ein Download über Rapidshare ohne Upload ist strafbar ;)
 
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Glaub mir den angeblichen Qualitätsverlust bei Napster mit 256 Kbps wirs Du so nicht raushöhren, ausser Du hast eine HigEnd Hifianlage im Wert von 2000€ oder mehr.
Auf nem tragbaren MP3 Player/Smartphone habe Ich keinen Qualitätsverlust feststellen können. Und das irgendwelche Lieder fehlen kann Ich so auch nicht bestätigen, es gibt nicht nur Charts oder Mainstream Lieder.
 
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Danke für die zahlreichen Erklärungsversuche.

Nicht jeder, der diese News liest, kann sie auch gut verstehen.
 
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Ich wusste z.b schon länger, dass seit 2008 der Download, als auch der Upload von illegalen Kopien strafbar ist, aber das so viele anscheinend es noch nicht wissen ist mir immer wieder ein Rätsel. Also Freunde, auch ein Download über Rapidshare ohne Upload ist strafbar ;)

Ja, danke nochmal für den Hinweis. Beim "Abmahnwahn" wird allerdings nochmal extra darauf hingewiesen, dass man nicht wegen des Downloads, sondern des Uploads abgemahnt wird. Ich glaube, das ist ein wenig das Drogendealer/Junkie Prinzip. Man will nicht den Konsumenten, sondern den Dealer fassen.
Downloads bringen dem Rechteinhaber und Anwälten zudem keine Kohle. :ugly:

bye
Spinal
 
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Zügelt doch auch zu mir in die Schweiz, da ist Downloaden immer legal:daumen:
 
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Ich wusste z.b schon länger, dass seit 2008 der Download, als auch der Upload von illegalen Kopien strafbar ist, aber das so viele anscheinend es noch nicht wissen ist mir immer wieder ein Rätsel. Also Freunde, auch ein Download über Rapidshare ohne Upload ist strafbar ;)

Toll, dann nenn mir mal einen einzigen Fall, wo jemand erwischt wurden ist der bei einem hoster gedownloaded hat.
Da sind höchstens nur die Uploader dran. :D
 
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