TrueRomance
Lötkolbengott/-göttin
Was davon schließt mein gekürztes Zitat aus? Denn entweder... Oder wie Du selbst schreibst 2b:Guck doch mal bitte unter § 23 Absatz 1a - Unterpunkt 2b der StVO.
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Wenn das Ding in einer fixierten Halterung ist, darf ich zum Beispiel das Navi anschalten und auf nach Hause drücken. Oder bei Spotify ein Lied weiter drücken.
Ist kein Thema wenn ich falsch liege aber ich kapier es nicht.
Es gab vor einigen Jahren mal ein Urteil, welches was anderes ausgesagt hat.Sogar wenn mein Auto den Motor dabei ausschaltet. Wieder was gelernt![]()