News OLG Köln: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer verboten

PCGH_Jacky

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Ein Autofahrer wollte ein Bußgeld nicht zahlen, weil er nicht am Handy, sondern auf seiner E-Zigarette getippt hatte. Nun hat das Oberlandesgericht Köln entschieden: Auch Touchscreens von E-Zigaretten sind am Steuer verboten.

Was sagt die PCGH-X-Community zu OLG Köln: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer verboten

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Ich bin sicher kein Fan von Zigaretten oder E-Zigaretten oder E-Shishas im Auto, vor allem wenn man manchmal sieht was manche da für ne Nebelmaschine betreiben. Wegen Rauchentwicklung könnte man ein Ticket durchaus vertreten.

Aber ein Ticket wegen dem Bedienen einer solchen Zigarette scheint mir tatsächlich eher unsinnig, wenn man bedenkt, dass man in beinahe jedem aktuellen Auto durch Menüs auf Touchscreens fummeln muss um die simpelsten Dinge zu erledigen. In so manchen Autos kamen mir auch schon komplett random Meldungen, dass ich mich auf den Straßenverkehr konzentrieren solle, die ich dann aber nur durch scrollen und bestätigen wieder entfernen konnte um bspw. das Radio oder die Lüftung weiter zu bedienen...
 
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.
Ich habe sowieso noch nie verstanden, warum das tippen auf Touchscreens von Smartphone, eZigaretten usw. verboten ist weils ja (korrekterweise) saugefährlich ist, das tippen auf Touchscreens des Autos selbst aber erlaubt ist was nach meiner persönlichen Erfahrung genauso gefährlich/ablenkend ist.

Wenn ich vergleiche, wie simpel, einfach und vor allem blind es möglich war in meinem alten Seat Lautstärke, Lüftung/Temperatur usw. einzustellen weils nunmal Rädchen und Knöpfe waren und wie unfassbar clunky das mit dem ganzen Touch-Shice eines neueren Golfs ist wäre ich eher dafür, den Touchschrott komplett in Autos zu verbieten als die Nutzung bei anderen Geräten zu erlauben.

Ich bin fließend dazu übergegangen, praktisch nichts mehr umzustellen (Temperatur steht seit Ewigkeiten auf 22, Lautstärke ist praktisch immer gleich, Lüftung ist nur noch wenn nötig max Defrost (dafür gibts zum Glück nen extra Knopf) oder normal. Hauptsache ich muss möglichst wenig von dem Krampf bedienen. :-_-:
 
Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.

Man kann's auch übertreiben :wall:
Ja und nein. Finde das bedienen von touchscreen radios etc auch gefährlich und würde es fast verbieten. Ich kann aber nicht nachvollziehen, wie solche systeme es mittlerweile auf den normalen automarkt geschafft haben. Im endeffekt lenkt das alles richtig dämlich ab.
Ich habe sowieso noch nie verstanden, warum das tippen auf Touchscreens von Smartphone, eZigaretten usw. verboten ist weils ja (korrekterweise) saugefährlich ist, das tippen auf Touchscreens des Autos selbst aber erlaubt ist was nach meiner persönlichen Erfahrung genauso gefährlich/ablenkend ist.

Wenn ich vergleiche, wie simpel, einfach und vor allem blind es möglich war in meinem alten Seat Lautstärke, Lüftung/Temperatur usw. einzustellen weils nunmal Rädchen und Knöpfe waren und wie unfassbar clunky das mit dem ganzen Touch-Shice eines neueren Golfs ist wäre ich eher dafür, den Touchschrott komplett in Autos zu verbieten als die Nutzung bei anderen Geräten zu erlauben.

Ich bin fließend dazu übergegangen, praktisch nichts mehr umzustellen (Temperatur steht seit Ewigkeiten auf 22, Lautstärke ist praktisch immer gleich, Lüftung ist nur noch wenn nötig max Defrost (dafür gibts zum Glück nen extra Knopf) oder normal. Hauptsache ich muss möglichst wenig von dem Krampf bedienen. :-_-:
Als mein wagen in der werkstatt war, hatte ich den aktuellen golf. Das auto ist peinlich pur. Fühlte sich vom display richtig behindernd an, ging mir auf den sack und ich wollte in das scheissding treten und nen adblocker reinhauen.
Mir musste sogar nen mitarbeiter helfen weil ich den allgemeinen km-stand nicht gefunden habe. Und der brauchte ungelogen mehrere minuten damit der angezeigt wird. Keine ahnung ob das auto verstellt war, aber normalerweile setz ich mich ins auto rein, zündung an und ich seh den stand. Hab selbsg nen digitales tacho.
 
Mir musste sogar nen mitarbeiter helfen weil ich den allgemeinen km-stand nicht gefunden habe. Und der brauchte ungelogen mehrere minuten damit der angezeigt wird. Keine ahnung ob das auto verstellt war, aber normalerweile setz ich mich ins auto rein, zündung an und ich seh den stand.
Man muss den Tempomat (komplett) ausschalten, dann steht an der Stelle der Kilometerstand (oder Zündung an Zündung aus, beim abschalten steht er auch da). Wenn mans weiß sinds zwei Knopfdrücke aber das sind zugegeben Dinge darauf kommste so einfach nicht von alleine :ugly:
 
Langsam wird's echt wild.
Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden, sind ja mittlerweile auch großteils über Touchdisplays realisiert.
Ist es ja auch 😉
siehe Abschnitt b aus genannter StVO...

1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Dieses ganze Einstell-Gefummel im aktuellen VW meiner Wahl mußte ich mir vor Fahrtantritt tatsächlich erst angucken.
 
Fahre nen MG3 Hybrid+ Baujahr 2024. Die wichtigsten Funktionen wie Front- und Heckscheibenheizung, Lautstärke +/-, Homebutton für´s Multimediasystem und Lüftergeschwindigkeit sind physisch vorhanden. Temperatur vom Homescreen aus einstellbar (22 °C sind Sommer wie Winter völlig okay....), Sitz- und Lenkradheizung brauchen 2 Klicks.... kompatibel mit Android Auto und CarPlay, leider nur über Kabel. Tasten haben durchaus Vorteile....
 
Ich habe sowieso noch nie verstanden, warum das tippen auf Touchscreens von Smartphone, eZigaretten usw. verboten ist weils ja (korrekterweise) saugefährlich ist, das tippen auf Touchscreens des Autos selbst aber erlaubt ist
Warum sollte das auch nicht erlaubt sein, wenn Phonenutzung, sofern fixiert, erlaubt ist?


Auch wenn ich, ohne mit so etwas bisher belästigt worden zu sein, solchen Touchkram völlig bescheuert finde, bei fixierten Geräten ist das doch eine etwas andere Geschichte als bei etwas, was man in der Hand hält.
Soll ich lieber lenken oder das 2.000 € Phone sanft ablegen? :ugly:


Der Mann akzeptierte den Bescheid nicht und zog vor Gericht. Seine Argumentation: Eine E-Zigarette sei kein Kommunikationsgerät und falle daher nicht unter das Handyverbot nach §23 Absatz 1a StVO.
Dieses?
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
Für mich ist eine Zigarette nichts davon aber ich bin ja auch kein Jurist aus der Kreidezeit . :ugly:
Die Richter stellten klar: Eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist ein elektronisches Gerät mit Bildschirm im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Maßgeblich sei nicht, ob es sich um ein Telefon handelt, sondern dass ein Gerät mit visueller Anzeige und Bedienoberfläche genutzt wird, das während der Fahrt ablenkt
Gesetze...
Ist es normal, dass man sich Dinge dazudenkt, die zwar (wie hier) völlig logisch aber eben nicht festgehalten sind?


Bis wann es wohl dauert bis die Autohersteller wirklich merken, die ganzen Displays im Auto sind der letzte Rotz...


Vor nicht all zu langer Zeit gab doch es News, dass es die bei Volks- ähh Oberschichtwagen wohl mittlerweile gemerkt haben.


Bei allem anderen ist man hier noch im Frühmittelalter aber ausgerechnet da kann es nicht schwachsinnig modern genug sein.:stupid:
Tasten haben durchaus Vorteile
Wenn das die Hersteller wüssten. :lol:
Und kommt mir nicht mit dem Kostenargument. Bei einem 30.000 € Auto wird es ja wohl nicht auf die letzten 200 € Verkaufspreis ankommen.
Der traditionelle "V"W-Käufer kauft den Polo doch auch noch, wenn er 50.000 € kostet. :rollen:
 
Warum sollte das auch nicht erlaubt sein, wenn Phonenutzung, sofern fixiert, erlaubt ist?
Es geht nicht darum ob ich was festhalten muss oder nicht, es geht darum dass ich auf einen Bildschirm statt auf die Straße schauen muss wenn ich nicht das haptische Feedback eines Knopfes habe.

Bei einem 30.000 € Auto wird es ja wohl nicht auf die letzten 200 € Verkaufspreis ankommen.
Du würdest dich wundern wie industriell kalkuliert wird. Da kommts auf 2€ an ob ein Bauteil verwendet wird oder nicht, auch bei einem 30.000€ Auto.
Frag mal NVidia die ein paar Shunts für 2 cent das Stück bei 2000€-Karten eingespart haben beim grandiosen 12VHPWR-Kostrukt. :ugly:

Der traditionelle "V"W-Käufer kauft den Polo doch auch noch, wenn er 50.000 € kostet.
:rollen:
Ist zwar übertrieben dargestellt aber da haste in der Sache leider Recht...
 
Es geht nicht darum ob ich was festhalten muss oder nicht, es geht darum dass ich auf einen Bildschirm statt auf die Straße schauen muss wenn ich nicht das haptische Feedback eines Knopfes habe.
Doch, beim Gesetz(!) um den sich der Artikel hier dreht geht es um den Punkt Festhalten. Deswegen war die Zigarette ein Problem, ein Handy ohne Halterung wäre es auch, aber fest installierte Bildschirme sind es nicht.
Das Gesetz ist übrigens noch für Handys mit physischen Tasten geschrieben worden, auch die vs. Touch sind in der Diskussion hier also ziemlich fehl am Platz.
 
Hauptsache es ist modernen Schrottkarren erlaubt, sich durch tausend verschachtelte Untermenüs zu klicken.🤣
Als ob das keine Gefährdung anderer oder Ablenkung wäre.
Da spielt auch festhalten oder nicht keine Rolle, so eine bescheuerte Menüführung kann noch gefährlicher sein!
Aber naja, Gesetze sind in diesem Land sowieso ein Fall für sich.🤣
 
Ich finde die Entscheidung des Gerichts zumindest fragwürdig.
Es gilt doch eigentlich der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz.
Die Nutzung einer E-Zigarette ist meiner Meinung nach im §23a StVO nicht erfasst, da hier lediglich Geräte genannt sind, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, bzw. Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung.
Das einzige, was mit ganz ganz viel Fantasie auf die E-Zigarette passen würde, wäre wohl Unterhaltungselektronik. Das halte ich jedoch für zu weit hergeholt. Und dann wären wir an dem Punkt angelangt, dass diese Vorschrift nicht hinreichend bestimmt ist.
 
Wie war das noch einmal?

"Selbst eine einzige Sekunde der Unachtsamkeit im Verkehr" würde ausreichen oder reicht aus, um in etwas verwickelt zu werden.

Logisch und auch verständlich nachvollziehbar.

Aber in der Realität hingegen, sind wir wieder bei dem Punkt, wie @Jaffech völlig zurecht angemerkt hatte, dass:

"Dann müsste auch das umstellen von Radio, Heizung, Lüftung, etc während der Fahrt verboten werden"

Es ist ein wie ich finde, wichtiges Thema das näher Debattiert werden muss.
 
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