RyzA
PCGH-Community-Veteran(in)
Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Das Compact Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht erstmal wieder aufgehoben.
Angeblich sei nicht klar das gegen die Pressefreiheit verstoßen wurde.
Ein herber Rückschlag für Nancy Faeser und das Innenministerium.
Welches aber daran festhält.
Das Verfahren kann sich noch über Jahre hinziehen.
Also ich finde das man im Namen der Presse - und Meinungsfreiheit nicht alles hinnehmen muß.
Wenn das Blatt wegen rechter Hetze schon mehrfach gegen die Verfassung verstoßen hat, dann ist ein Verbot meiner Meinung nach gerechtfertigt.


