Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung

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Der GVU sollte klar sein dass Sie mit Ihrer Zahlung Kriminelle unterstützt!!!

PS: Andere Strafen, aber selbst kein deut besser....

Wieso? Wir kennen die Informanten doch nicht, wissen also auch nicht, ob sie kriminell sind.

P.S.: Der vorletzte Satz "Man habe viele Hinweise erhalten und Kino.to soll von "deutschsprachigen IT-Experten" geleitet werden", müsste doch eigentlich kinox.to heißen.
 
hmm, ich habe ne CD von Bobby Brown gekauft. der hat seine Alte vertrümmt...hab ich nun ein Straftäter unterstützt? Habe im Kino Filme mit Lindsay Lohan geschaut,hab ich dadurch ihren Drogen-und Alkoholkonsum finanziert?
 
Finde ich gut so. Das gehört verboten und wenn Leute so klug waren, ihre Daten dort zu hinterlegen, kann ich nur sagen: Absolut gerechtfertigt, dass das verfolgt wird :)
 
tjoa, dass man da noch Kohle rausquetschen kann ist ja nichts neues...

hmm, ich habe ne CD von Bobby Brown gekauft. der hat seine Alte vertrümmt...hab ich nun ein Straftäter unterstützt? Habe im Kino Filme mit Lindsay Lohan geschaut,hab ich dadurch ihren Drogen-und Alkoholkonsum finanziert?


du gehörst schon eingekastelt nur weil du Bobby Brown hörst :ugly:
 
Dass Streaming illegal ist, steht NICHT fest. Ein Amtsgericht-Richter kann so ein Urteil gar nicht fällen.
Dazu ein guter Kommentar von Semper Censio, den sich jeder anschauen sollte (falls nicht schon geschehen).
 
Dass Streaming illegal ist, steht NICHT fest. Ein Amtsgericht-Richter kann so ein Urteil gar nicht fällen.
Dazu ein guter Kommentar von Semper Censio, den sich jeder anschauen sollte (falls nicht schon geschehen).

so wie ich das verstanden habe, geht es da ja nur um die premium kunden, die dadurch "kriminelle" unterstuetzt haben.
 
Das Urteil des AG Leipzig ist ein zweischneidiges Schwert. Der Richter hat dort, als Begründung für die Strafbarkeit des Betreibers der Webseite einfach mal den Urheberrechtsverstoß, der beim "Streamen" geschehen soll vorausgesetzt. Eine nähere Prüfung der Tatbestände wurde nicht durchgeführt, insbesondere der §44a UrhG wurde vollkommen unerwähnt gelassen.

Ein Unding meiner Meinung nach.:daumen2:
 
btw, eine Booby-Brown-Platte habe ich auch noch. Da hatte er aber noch nicht Whitney gehauen... Ist sogar aus Vinyl und ist mir heute noch peinlich (dont't be cruel). Also gehöre ich auch einer kriminellen Vereinigung an...

Aber zurück zum Thema: Der Besitz eines Premium-Accounts ist kein Nachweis für illegales Handeln ;-) Das ich mir urheberrechtlich geschütztes Material runtergestreamt habe, müssen die auch noch nachweisen. Ich habe meinen kino-to-premium-account nur genutzt, um mit Freunden Urlaubsvideos zu teilen... Den Film über Vegas habe ich Leaving Las Vegas genannt, über meinen Paris Urlaub One Night in Paris usw.

Das ist der Mist bei Strafverfolgung, die MÜSSEN gesetzeswidriges Verhalten NACHWEISEN.

Gut, die sächsische Staatsanwaltschaft und Polizei gehört bekannterweise nicht zu übertrieben intelligenten, die werden also 50.000 Verfahren eröffnen, von denen Schätzungsweise 50.000 wieder eingestellt werden.
 
so wie ich das verstanden habe, geht es da ja nur um die premium kunden, die dadurch "kriminelle" unterstuetzt haben.
Das stimmt, ich habe mich im Zusammenhang falsch ausgedrückt, sorry! Ich meinte das unter dem oben genannten Punkt "Zuletzt wurde die Strafbarkeit von Streaming-Inhalten vor Gericht bestätigt".
 
das ist mal echt die dümmste kausalkette, die ich jemals mitbekommen habe.

ich mache mich strafbar, weil ich eine plattform finanziert habe, die zum zeitpunkt meiner bezahlaktivitäten noch gar nicht per urteil abgeurteilt wurde.

wenn überhaupt, kann man leute belangen, die nach der urteilsbekanntgabe noch dort derartig tätig waren. aber doch nicht vorher.

wäre ich multimilliardär würde ich mein ganzes geld darauf verwenden, tausende verfahren in gang zu bringen damit die richter und staatsanwälte in arbeit ersticken
 
erst sollen diejenigen eine dran bekommen, die werbung auf kino.to geschaltet haben. jetzt sind die dran, die diese werbung nicht wollten und dafür gezahlt haben. ja was denn nun :ugly: ?
 
die schlagen jetzt auch aus allem was raus....

na ja das Rechtssystem in Deutschland ist sowieso stark zweifelhaft in diesen belangen....
 
"Matthias Leonardy von der GVU sagt, dass es den Nutzern der Portale Kino.to und Kinox.to klar sein müsse, dass sie mit ihrem Geld "Kiminelle unterstützen".

"Die GVU soll an Informanten aus der Szene einen sechsstelligen Betrag bezahlt haben."

Was soll man dazu noch sagen ?
 
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