Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung

Mal eine Frage:
Die Straftaten bei Premium Accounts bei kino.to - nicht kinox.to - wurden doch zu einem Zeitpunkt begangen, wo es noch eine rechtliche Grauzone ist und es eben nicht klar war, dass es illegal ist.
Erst jetzt neulich wurde auch das Stream illegal gemacht.
Also ergo waren zum damaligen Zeitpunkt die Premium Accounts in einer Grauzone aber nicht in einem illegalen Bereich - man war sich nicht einig.
Kann nachwirkend eine Strafverfolgung stattfinden, obwohl damals es nicht eindeutig war?

Das ist ja wie wenn ich einer alten Dame das Geld klau ABER erst Monate später Taschendiebstahl bestraft werden darf...
Wie verhält es sich?

Tät mich auf eure Antworten freuen!

LG
 
Ich habe nie verstanden wie man an solchen einen "Dienst" auch noch Geld zahlen kann. Weder als Nutzer noch als Werbetreibender.
Damit unterstützt man sicher die Falschen.

Die Straftaten bei Premium Accounts bei kino.to - nicht kinox.to - wurden doch zu einem Zeitpunkt begangen, wo es noch eine rechtliche Grauzone ist und es eben nicht klar war, dass es illegal ist.
Erst jetzt neulich wurde auch das Stream illegal gemacht.
Also ergo waren zum damaligen Zeitpunkt die Premium Accounts in einer Grauzone aber nicht in einem illegalen Bereich - man war sich nicht einig.
Kann nachwirkend eine Strafverfolgung stattfinden, obwohl damals es nicht eindeutig war?
Wieso nicht?
Grauzone heißt ja das die Rechtslage unklar war. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das hier Urheberrechtlich geschütztes Material gezeigt wurde, dürfte klar sein. Das das nicht legal gewesen ist wohl auch. Es ist nur die Frage wer dabei Haften muss. Der Betreiber und/ oder der Nutzer.
Das es in einer Grauzone lag, bietet dir höchstens die Hoffnung auf ein milderes Urteil.

Das ist ja wie wenn ich einer alten Dame das Geld klau ABER erst Monate später Taschendiebstahl bestraft werden darf...
Wenn der Prozess wegen unklarer Rechtslage solange dauert, warum nicht? Das Recht muss manchmal eben erst "gefunden" werden.
Es gibt ja kein neues Gesetz zu dem Thema, sondern nur ein Urteil aufgrund bestehender Gesetze.
 
Wenn der Prozess wegen unklarer Rechtslage solange dauert, warum nicht? Das Recht muss manchmal eben erst "gefunden" werden.
Es gibt ja kein neues Gesetz zu dem Thema, sondern nur ein Urteil aufgrund bestehender Gesetze.
)
Wenn es zu dem damaligen Zeitpunkt keinen Gesetzesverstoß gab, kann man im nachhinein nicht belangt werden (Nulla poena sine lege).

StGb
§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gil
 
Ich halte das nur für Angstmacherei.

Schaut mal, SOPA und ACTA sind gerade am floppen, die Nerven liegen Blank. Politiker verstehen langsam, dass ein hartes Durchgreifen bei der Umsetzung von Urheberrecht im Internet, zu Verlusten bei der nächsten Wahl führen kann.
Wenn eine Partei wie die Piraten, z.B 12% bekommen sollte, dann würde das etablierten Partein sehr weh tun.
Wenn die jetzt tausende User verfolgen sollten, dann wird das auch großes mediales Interesse stoßen...

Wie dem auch sei, niemand sollte Geld an diese Seiten zahlen, allein schon zum Schutz eurer personenbezogenen Daten!
 
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Wenn es zu dem damaligen Zeitpunkt keinen Gesetzesverstoß gab, kann man im nachhinein nicht belangt werden (Nulla poena sine lege).

StGb
§ 2 Zeitliche Geltung
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(5) Für Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gil

Dazu kann ich noch §1 StGB und Art. 103, 2 GG ergänzen:
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
 
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Zitat von HanZ4000
Die Straftaten bei Premium Accounts bei kino.to - nicht kinox.to - wurden doch zu einem Zeitpunkt begangen, wo es noch eine rechtliche Grauzone ist und es eben nicht klar war, dass es illegal ist.
Erst jetzt neulich wurde auch das Stream illegal gemacht.
Also ergo waren zum damaligen Zeitpunkt die Premium Accounts in einer Grauzone aber nicht in einem illegalen Bereich - man war sich nicht einig.
Kann nachwirkend eine Strafverfolgung stattfinden, obwohl damals es nicht eindeutig war?

Wieso nicht?
Grauzone heißt ja das die Rechtslage unklar war. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das hier Urheberrechtlich geschütztes Material gezeigt wurde, dürfte klar sein. Das das nicht legal gewesen ist wohl auch. Es ist nur die Frage wer dabei Haften muss. Der Betreiber und/ oder der Nutzer.
Das es in einer Grauzone lag, bietet dir höchstens die Hoffnung auf ein milderes Urteil.

Wenn der Prozess wegen unklarer Rechtslage solange dauert, warum nicht? Das Recht muss manchmal eben erst "gefunden" werden.
Es gibt ja kein neues Gesetz zu dem Thema, sondern nur ein Urteil aufgrund bestehender Gesetze.
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Zitat von JHD
)
Wenn es zu dem damaligen Zeitpunkt keinen Gesetzesverstoß gab, kann man im nachhinein nicht belangt werden (Nulla poena sine lege).

Im Grunde habe ich nichts anderes gesagt.


hä? Irgendwie nicht.
 
"Zuletzt wurde die Strafbarkeit von Streaming-Inhalten vor Gericht bestätigt."??????

Das verstehe ich jetzt aber nun überhaupt nicht mehr. Ist nun jeder Streaming Inhalt Strafbar?

You Tube ? Max Plank, die Dokus auf kinox? Ist jeder Inhalt auf kino.to Strafbar? Das Werbefreie besuchen der Seite auch?

Das besuchen an sich?

Die GVU, Gema und Konsorten entwickeln sich "so scheint es" zu Raubrittern mit gesetzlicher Narrenfreiheit.

Wenn ich die falsche Seite im Netz anklicke werde ich zum Staatsfeind und muss abgezockt werden.

Wenn es so weiter geht sehe ich ein www ohne "freien" Inhalt auf uns zu kommen.

Sollten euch die " und die " zu viel sein) Entschuldigt bitte.

Ich weiß ja nicht ob ich mich sonst strafbar mache weil ich versehentlich jemanden mit Urheberrecht auf die Worte unerlaubt Zitiert und das nicht kenntlich gemacht habe.

"Irgendwelche Ähnlichkeiten mit anderen Texten sind rein zufällig und unbeabsichtigt".
 
Zuletzt bearbeitet:
@ HanZ4000 "Das ist ja wie wenn ich einer alten Dame das Geld klau ABER erst Monate später Taschendiebstahl bestraft werden darf...
Wie verhält es sich?"
Das meinst du doch nicht im Ernst oder?
Handtaschen Diebstahl bei einer Älteren Dame mit U.F.O Staffel1 Folge1 ansehen in eine Topf zu werfen ist......ja, was ist das eigentlich? vermutlich einfach nur Krank.
 
selbst schuld wenn man sich bei solchen seiten anmeldet und dort auch noch geld bezahlt. da hab ich absolut kein Mitleid für die User übrig
 
Wenn es zu dem damaligen Zeitpunkt keinen Gesetzesverstoß gab, kann man im nachhinein nicht belangt werden (Nulla poena sine lege).

Hätte es dafür aber nicht zunächst als "nicht rechtswidrig" deklariert werden müssen? Ich dachte, dass nur dann eine rückwirkende Verurteilung unmöglich sei. Aber wenn der Staat selbst erst einmal nach einer Rechtsprechung sucht, dann macht das doch das Vergehen nicht ungeschehen und wird als rechtens angesehen, oder etwa doch?!

selbst schuld wenn man sich bei solchen seiten anmeldet und dort auch noch geld bezahlt. da hab ich absolut kein Mitleid für die User übrig

Da stimme ich zu!
 
Kinox.to ist doch von gestern heutzutage gibt es doch IP-TV Sender die KinoFilme in Top HD Quali Streamen in 10 Verschiedenen Sprachen
 
Zu der Übersicht/Bildergalerie.

Wo sind die Rootkits von Sony BMG Musik CDs - sobald man die in den PC einlegt wird im Hintergrund sofort automatisch ein Rootkit installiert ohne das der User etwas mitbekommt (später erschienene Virenscanner hatten dann einen Schutz gegen den Rootkit dabei - das dauerte aber einige Monate).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sony-BMGs-Kopierschutz-mit-Rootkit-Funktionen-143366.html

Das selbe machten auch die Kinowelt DVDs.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sicherheitsluecke-durch-Kinowelt-Kopiersperre-174652.html
 
Wo bleibt denn hier der Datenschutz?

was hat denn das mit datenschutz zu tun?:ugly:

grundsätzlich ist das streamen von filmen im internet wohl nichts anderes als illegal musik bei ner öffentlichen feier abzuspielen.


nutzer die für solch einen dienst bezahlt haben, wussten auch, das es nicht legal war.
genauso wie nutzer des usenet wissen, das sie nen top kinofilm nicht downloaden dürfen es aber tun, weil nicht nachvollziehbar.

derjenige, welcher dafür auch noch zahlte, wusste auch, das er ne kriminelle vereinigung unterstützt. und wenn er geistig doch so minderbemittelt ist, das er es nicht erfassen konnte, wird vom gericht eh als unzurechnungsfähig eingestuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte es dafür aber nicht zunächst als "nicht rechtswidrig" deklariert werden müssen? Ich dachte, dass nur dann eine rückwirkende Verurteilung unmöglich sei. Aber wenn der Staat selbst erst einmal nach einer Rechtsprechung sucht, dann macht das doch das Vergehen nicht ungeschehen und wird als rechtens angesehen, oder etwa doch?!
...

Das was dort in Latein steht heißt übersetzt ganz einfach: Keine Strafe ohne Gesetz. Wenn etwas gesetzlich nicht geregelt ist, kannst du nicht dafür belangt werden, sobald der Staat ein Gesetz dafür findet. Das wäre ja auch vollkommen paradox.

Der Streitpunkt dabei ist, ob es eben unter ein bestehendes Gesetz fällt oder nicht (und wenn ja, wie sind bestimmte Fälle zu behandeln, wie zu bestrafen usw.). Die Welt verändert sich eben deutlich schneller als die Gesetze es können und daher hat man diese Probleme ständig.
 
Warum für etwas illegales zahlen? Für das Geld könnte man sich doch gleich das Original kaufen :what:
Verstehe einer die Premiumkunden...
Der "Vorteil" darin liegt ja, dass man monatlich (?) einen gewissen und geringen Betrag zahlt und man ja nicht für einen Film zahlt, sondern für tausende Filme, Serien und Dokus, die man sich immer wieder angucken kann. Rechne es dir mal aus, wenn man im Jahr vielleicht 120 Euro bezahlt, dafür aber Film A bis Z und Serie A bis Z in allen Staffeln gucken kann, und wenn man pro Film (legal) im Laden 20 Euro bezahlt. Da spart man jede Menge Geld.

Es ist illegal, ja. Und die obrige Erläuterung soll soetwas auch nicht gut heißen. Aber der Vorteil darin ist schon unverkennbar.
 
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