Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung

Das Missachten vom Datenschutz ist verfassungswiedrig und die Angeklagten sollten dringend kontern und den Geldsäcken zeigen wo der Haken hängt!
 
was hat denn das mit datenschutz zu tun?:ugly:

grundsätzlich ist das streamen von filmen im internet wohl nichts anderes als illegal musik bei ner öffentlichen feier abzuspielen.

Wo steht denn das geschrieben? Habe schon des öfteren nach der Gesetzeslage "streamen von Filmen" geschaut und bin immer auf den gleichen Nenner gekommen. Streamen = Grauzone
Was ist denn mit Youtube? Ist das nicht auch eine Art von Stream? Was ist mit rapidshare? Dort gibt's auch zahlungskräftige Kunden.
Solange solche Dinge nicht im Vorfeld klar geklärt sind, sollte man die User mal zuletzt angehen
 
Erst werden die Betreiber verklagt, dann die Premium Kunden... und danach der Rest...
Beim Rest müsten die erstmal nachweisen, das man da auch wirklich was gestreamt hat.

Wenn jedoch alleine der Besuch einer Seite strafbar ist, weil man zufällig über einen Link
drauf gekommen ist... gilt in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung?



Die Content Mafia müsste nur ein vergleichbares Angebot anbieten wie die ganzen Streaming Seiten,
schön wäre das Problem gelöst.
Das einige Leute extra für Premium Accounts zahlen zeigt doch, das dieses Geschäftsmodell
lukrativ ist.

Anstatt auf alte Vertriebskanäle zu setzen muss die Content Mafia mal umdenken
aber anscheinend sitzen dort in den Chefsesseln nur alte Dinosaurierer die darauf warten,
das der nächste Meteorit einschlägt:)
 
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Das was dort in Latein steht heißt übersetzt ganz einfach: Keine Strafe ohne Gesetz. Wenn etwas gesetzlich nicht geregelt ist, kannst du nicht dafür belangt werden, sobald der Staat ein Gesetz dafür findet. Das wäre ja auch vollkommen paradox.

Der Streitpunkt dabei ist, ob es eben unter ein bestehendes Gesetz fällt oder nicht (und wenn ja, wie sind bestimmte Fälle zu behandeln, wie zu bestrafen usw.). Die Welt verändert sich eben deutlich schneller als die Gesetze es können und daher hat man diese Probleme ständig.

Ich weiß, was das heißt xD (Auch) Ich hatte zu Schulzeiten mein Latinum abgelegt^^

Und das meinte ich mit "nicht rechtswidrig". Die Frage ist ja, ob es als Diebstahl zählt oder Urheberrechtsmissbrauch. Und aufgrund der Unklarheit muss man dem Gesetzgeber Zeit geben um das festzulegen. Meine ich zumindest ;)
 
"Man könne laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zwar "in vielen Fällen" feststellen, welche Filme oder Serien welche Nutzer angesehen habe. Man habe aber nicht vor, aus diesen Infos "Urheberrechtsverletzungen herzuleiten". Man fokussiere sich auf die Nutzer, die durch Paypal-Überweisungen die "gewerblichen Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber" unterstützt haben.

Ich glaube kaum, dass die Generalstaatsanwalt Dresden weiss welchen Film oder Serie Nutzer X sich angeschaut hat.
Die Masse der Leute die sich tagtägliche die Streams dort angeschaut haben angeblich an die Millionen sind nicht greifbar
man kann höchstens über die IP-Adresse sehen wer die Seite besucht hat.

Was und ob die Leute dort was gestreamt haben ist mit wesentlich mehr Aufwand verbunden als nur beim Provider nach der IP-Adresse zu fragen.

Demnächst gibts anstatt der Paypal-Premium Accounts, UKash-Premium Accounts und die betreffende Staatsanwaltschaft guckt in die Röhre...
 
Wo steht denn das geschrieben? Habe schon des öfteren nach der Gesetzeslage "streamen von Filmen" geschaut und bin immer auf den gleichen Nenner gekommen. Streamen = Grauzone
Was ist denn mit Youtube? Ist das nicht auch eine Art von Stream? Was ist mit rapidshare? Dort gibt's auch zahlungskräftige Kunden.
Solange solche Dinge nicht im Vorfeld klar geklärt sind, sollte man die User mal zuletzt angehen

und? was hat das damit zu tun, das du mit deinem geld eine kriminelle vereinigung unterstützt hast.
ob das streamen legal oder illegal ist spielt dabei überhaupt keine rolle.
 
wer so blöd ist und da mit echten daten bzw sehr leicht zu identifizierenden daten bezahlt, hat es auch verdient! der sinn von kino.to war es, geld mit urheberrechtsverletzungen zu verdienen, nichts anderes! anders als bei z.b. rapidshare. auch wenn es dort massive urheberrechtsverletzungen gibt. durch die abuse abteilung kann man dieses schnell und einfach löschen lassen und vor allem, man kann es hervorragend als onlinespeicher und verteiler auch legaler downloads nutzen - und die sind nicht gerade selten wie man so oft hört! es muss ja nicht immer gleich gigabyteweise geladen werden...
 
Um mal was zum thema , WIESO HIER DIESE NEWS KOMMT.

Ihr tretet Gern mal in die Weichteile von OCH nutzern. Erstmal Wo ist die begründung weswegen man wegen eines abos angeklagt wird???
WO !!!!!!!! es gibt keine
man Strikt sich eine anschuldigung die nur durch Ami Recht und deren copyright gedeckelt ist. Und der beklagte darf dann sich rechtfertigen und wiederlegen das Dieser kein Content freigegeben hatt.
Der großteil derer die den Service nutzten , den die Content Industrie schmerzlich verpennt hatt, wollen dadurch noch nee Goldgrube ausheben.
Typisch CI, das Urhberecht MUSS reformiert werden.

mein Vorschlag wäre
1 es herscht ein urheberecht und liegt beim Dem der ein produkt (Musik film Spiele usw) erstellt und finanziert.
Dieses Recht Sieht vor das der urheber immer beteiligt werden muss wenn jemand mit seinen produkt Geld Verdiehnt (CD produktionen DVD produktionen nutzung von auschnitten aus dem produkt bei komerziellen produkten)
2 veränderungen (bsp musik riffs und arragment melodie) des produktes müssen mit dem Urheber abgeklärrt werden ob dieser dies auch zulässt.
3 Ein verwerter CD produzent braucht keine einwilligung um ein schon lizenziertes produkt zu vervielfälltigen.(Gilt auch für MP3,mp4, avi verkauf)
4 Ein Copyright existiert demnach nichtmehr. Ausser es wird das produkt geändert und der urheber erhält anteilsmäßig eine abgabe vom neuen produkt
5 Privatleute haben das recht auf verteilung des produktes in ihren bekanntenkreis.Das können hunderte leute sein oder die Familie.
6 Die nutzung für NICHT komerziellen neue produkte (yt videos mit musik unterlegung mit verpflichtigten hinweis wer der urheber der bsp musik filmschnipsel ist) ist kostenlos und als werbung anzusehn.
7 Die vorfinanzierte Produkte durch die verwertungsindustrie (Musiklabel Filmstudios verlage) wird das urheberecht solange bei der Firma Liegen bis die vorkasse mit zinsen beglichen ist. Kann man als kredit ansehen. feste gesetzliche konditionen. (Die üblichen marktzinsen bei Finanzkauf ~10%)
8 CD, DVD MP3 MP4 produzenten (videotheken) müssen die üblichen Prozentual abgaben (50% des endkundenpreis) bei einer Instutition abgeben etwa Gema Oder bei den Verlagen
9 Privatleute sind nicht zu belangen wenn diese werbung für ein produkt machen (torrents DDL oder YT) Sofern keine komerziellen interessen dahinterstehen.
10 für öffendliche auftritte von produkten (musik coverband FIlmvorstellung usw) muss bei kommerziellen nutzung (eintrittskarten Gagen usw) Wie bei verwertung eine abgabe gegeben werden. da kann es So bleiben wie bisher. Discos und bars usw bezahlen nee pauschale jährlich.
11 Internetseiten die komerziell sind dürfen wegen der werbung anspielstücke (1 min tracks) Kostenfrei zur probe anbieten.
12 MP3 und mp4 bis zur eine qualität des pal standards (Film) und mp3 joint strereo und nur 128bits formate sind nicht als urheberecht verletzung angesehn.
13 verlustlose formate (aiff wave und höhere Filmauflösungen als pal) sind kenntlich zu machen und müssen verkauft werden , ansonsten ist eine pauschale zahlung an die jeweiligen urheber abzutreten.
Bsp Gema abgabe für eine CD etwa marktüblichen verkaufspreis ~10€ abgabe 50% 5€ an die gema.
14 Online shops die MP3 verkaufen (hohe qualität cbr 320) dürfen das produkt auch als Wav oder anderen verlustlosen formate anbieten. Zuätzlichen Content dabeitun (cover backcover texte noten falls erwünscht vom urheber) Dies gilt als zusatzt der nicht bezahlt werden muss.
15 Online radio oder auch traditionelles radio müssen keine abgaben mehr leisten, derzeit online radio 100€ je tag bei min 100 000 zugriffen. im text der GEMa steht derzeit je veranstalltung die zeit wird aber nicht festgelegt. Dafür muss der Online radio produzent klare verkaufs optionen anbieten.etwa durch links beim player (in der Titelanzeige) oder auf der Webseite des Senders, app oder als zukünftiges mp3 player mit internetzugang (smartphones können das schon) auf eine direkte kaufoption zu vorher ausgewählten anbietern.
16 Es dürfen keine lossy formate verkauft werden die unter der mindestqualität von den aktuellsten MP3 codect (320bit stereo, Mehrkana, cbr), mp4 (min 1280 -720 oder 1024 - 600), und anderen formaten liegt.Es sollten zumindest verlustlose formate als optionalen download vorliegen.
17 Film sowie Spiele Verleih Sei es Physisch oder per download. enfällt keine urheberechtabgabe.
18 bei zuwiderhandlung des urheberecht wird eine deckelung der Klage auf maximum des geschäffst das durch das produkt gemacht wurde berechnet etwa abgaben von 50% des kaufpreis plus 25% zahlung wegen abgaben hinterziehung an den urheber.plus anwalt und gerichtskosten.
19 verlage und Schriften (magazine Bücher) im E-ink oder anderen formaten dürfen lediglich als inhaltsverzeichniss und nur mit ausgewählten artikeln unter privatleuten getauscht werden.Sollte technisch geregelt werden.

So das wären meine Vorschläge zu einen gerechten urheberecht.
 
Ich weiß, was das heißt xD (Auch) Ich hatte zu Schulzeiten mein Latinum abgelegt^^

Und das meinte ich mit "nicht rechtswidrig". Die Frage ist ja, ob es als Diebstahl zählt oder Urheberrechtsmissbrauch. Und aufgrund der Unklarheit muss man dem Gesetzgeber Zeit geben um das festzulegen. Meine ich zumindest ;)

Also Diebstahl kannst du abhaken (deshalb ist der Terminus Raubkopieren auch so paradox). Die Frage ist ob es eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zeit muss man dem Gesetzgeber übrigens nicht geben. Da müsstest du ja bei allen Tätigkeiten im Leben, die nicht gesetzlich geregelt sind (und davon gibts sehr sehr viele) erstmal davon absehen, bis der Gesetzgeber es sich überlegt hat.

und? was hat das damit zu tun, das du mit deinem geld eine kriminelle vereinigung unterstützt hast.
ob das streamen legal oder illegal ist spielt dabei überhaupt keine rolle.

Tja das ist aber auch nicht so einfach, denn schließlich steht erst seit kurzem fest, dass es sich bei Kino.to überhaupt um eine "kriminelle Vereinigung" handelt. Da wäre es äußerst fragwürdig dann Leute zu belangen die vor einem halben Jahr unwissentlich eine damals nicht kriminelle Vereinigung "unterstützt" haben.

Unterm Strich aber braucht man sich nichts vormachen: Wo genügend Interessen reicher Leute und Lobbys dahinterstehen, klaffen Recht und Gerechtigkeit immer weiter auseinander.
 
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Tja das ist aber auch nicht so einfach, denn schließlich steht erst seit kurzem fest, dass es sich bei Kino.to überhaupt um eine "kriminelle Vereinigung" handelt. Da wäre es äußerst fragwürdig dann Leute zu belangen die vor einem halben Jahr unwissentlich eine damals nicht kriminelle Vereinigung "unterstützt" haben.

Bitte? Es war schon immer klar, dass Streams nicht ganz legal sind. Es war nur die Frage, ob es illegal ist - es war mindestens eine Grauzone. Es hat lediglich ein entsprechender Gerichtsbeschluss gefehlt.
Niemand war da unwissend - oder wenn, dann selbstverschuldet. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und wenn Streams illegal sind ergibt sich zwangssläufig, dass ein Premium-Kunde mit seinem Geld eine krimminelle Handlung unterstützt hat.
 
Unterm Strich aber braucht man sich nichts vormachen: Wo genügend Interessen reicher Leute und Lobbys dahinterstehen, klaffen Recht und Gerechtigkeit immer weiter auseinander.

Ach was ist doch alles in Butter. Gehst in Laden Nahrung kaufen zahlste(TV Werbung etc). Gehst in die Disco, auf Fest zahlste(GEZ etc.). Kaufst PC Zubehör ala Festplatten, USB Stick, Rohlinge zahlst(GEZ "könnte" ja was verbotenes drauf kommen). Zahlst schon selber GEZ, sollst noch für dein PC, Handy und alle Geräte am besten einzeln extra zahlen.
Ist doch vollkommen okay etwas x fach zu bezahlen.
Und das allerbeste, da du schon deine GEZ sowie sonnstige Gebühren brav gezahlt hast und dir als erwachsener Mensch im TV um 24Uhr einen alten klassischen action Streifen, aus den 90ern oder so, anschauen magst, kriegste die Kinderfassung für 12 Jährige serviert! Daß das digitale Aufnehmen dann auch noch verboten ist, stört da einen auch reichlich wenig. So ein kastrieten Kinderschund tu ich mir freiwillig nicht an!
 
Tja das ist aber auch nicht so einfach, denn schließlich steht erst seit kurzem fest, dass es sich bei Kino.to überhaupt um eine "kriminelle Vereinigung" handelt. Da wäre es äußerst fragwürdig dann Leute zu belangen die vor einem halben Jahr unwissentlich eine damals nicht kriminelle Vereinigung "unterstützt" haben.

Unterm Strich aber braucht man sich nichts vormachen: Wo genügend Interessen reicher Leute und Lobbys dahinterstehen, klaffen Recht und Gerechtigkeit immer weiter auseinander.

was? du bist also der meinung, das keiner wusste das das verbreiten von aktuellen kinofilmen, welche teilweise im kino abgefilmt wurden und grottenschlechte qualität hatten, von nem ilegalen(kriminellen) service stammte?

du solltest vielleicht anwalt von unserem herrn wulff werden. der geht auch so auf die dumme!

du solltest nicht verwechseln, das es lediglich darum ging ob das streamen bereits ein download darstellt, da der stream ja auf dem arbeitsspeicher des rechners zwischengespeichert wird. und halt das die rechtliche grauzone darstellte. und weil dies alle wussten, wurde der dienst auch fleißig genutzt.
aber das dieses angebot kriminell war, wusste doch wohl jeder.
 
Ach was ist doch alles in Butter. Gehst in Laden Nahrung kaufen zahlste(TV Werbung etc). Gehst in die Disco, auf Fest zahlste(GEZ etc.). Kaufst PC Zubehör ala Festplatten, USB Stick, Rohlinge zahlst(GEZ "könnte" ja was verbotenes drauf kommen). Zahlst schon selber GEZ, sollst noch für dein PC, Handy und alle Geräte am besten einzeln extra zahlen.
Ist doch vollkommen okay etwas x fach zu bezahlen.
Und das allerbeste, da du schon deine GEZ sowie sonnstige Gebühren brav gezahlt hast und dir als erwachsener Mensch im TV um 24Uhr einen alten klassischen action Streifen, aus den 90ern oder so, anschauen magst, kriegste die Kinderfassung für 12 Jährige serviert! Daß das digitale Aufnehmen dann auch noch verboten ist, stört da einen auch reichlich wenig. So ein kastrieten Kinderschund tu ich mir freiwillig nicht an!

na du bist ja einer. wirklich ahnung scheinst du wohl nicht zu haben.
nur mal so am rande: GEZ zahlt nicht eine sau. wir bezahlen an die GebührenEinzugsZentrale die rundfunkgebühr. und diese ist keinesfalls für ne disco, nen fest, ne festplatte, nen USB-stick oder irgendwelche rohlinge fällig.

aufnehmen ist auch nicht illegal. da bist du wohl etwas übervorsichtig. das soll ja nicht verkehrt sein:D

nutze unbedingt mal andere medien, als die Bildzeitung. man, das tut ja schon richtig weh, wenn man das liest.
 
Wenn sich die GVU die Daten gekauft hat und es zu Anklagen gegen Premium Kunden kommt wird sich früher als später ein Gericht mit der legalität der Datenbeschaffung befassen müssen. Ist die nämlich zweifelhaft oder sogar illegal (wovon ich ausgehe) dann sind alle Anklagen gegen die Premium Kunden nichtig. Das wird wieder einmal ein langer Weg sein, der womöglich erst beim Bundesverfassungsgericht enden wird.
 
na du bist ja einer. wirklich ahnung scheinst du wohl nicht zu haben.
nur mal so am rande: GEZ zahlt nicht eine sau. wir bezahlen an die GebührenEinzugsZentrale die rundfunkgebühr. und diese ist keinesfalls für ne disco, nen fest, ne festplatte, nen USB-stick oder irgendwelche rohlinge fällig.

aufnehmen ist auch nicht illegal. da bist du wohl etwas übervorsichtig. das soll ja nicht verkehrt sein:D

nutze unbedingt mal andere medien, als die Bildzeitung. man, das tut ja schon richtig weh, wenn man das liest.

Wow möge der Herr die Füsse still halten..... Also bitte welch Niveau ist das denn? Bildzeitung? Tiefer unter die Gürtellinie kann man nicht mehr greifen? Und woher weiss der Herr, daß jenes in der Bildzeitung stand? Ich kann dies weder bestätigen, noch leugnen da ich jenes Blatt bei jedem vorbeilaufen lediglich nur mit einem "Wow... mehr Titten...." kommentiere!

GEZ, Gema whatever alles Geldgeier. Habn Döddel, Gerät also schon da, wlll Kindergeld beantragen.... Ich sag nur 6 Uhr morgens nach ner durchmachten Nacht inklusive Abends zuvor und am morgen danach arbeiten... da darf man doch was durcheinandder werfen. Korrektur GEMA gegen GEZ hätte es getan. Oder wie war das mit den 3 Euro pro BR rohling? gar abgaben für Drucker, also ehm ich will garnicht so genau wissen was wieviel kostet, sonst werde ich mir wirklich noch was durch den Kopf gehen lassen müssen bei soviel dreisstigkeit.

Und das mit den TV Aufnahmen beruht daher, daß z.B. VHS ein verlustbehaftetes Verfahren ist, während bei digitalen Aufnahmen kein Qualitätsverlust auftritt. Urheberrecht und private Kopie hin oder her, die Filmgiganten wollen einen ins Geschäft rennen und kaufen sehen. Bei HD+ sind Aufnahmen doch verboten oder nicht? Stichwort DRM... Na?
Und wie war das mit deen 7 Kopien für Freunde und enge Bekannte? Heute kein Problem beim umgehen eines Kopierschutzes... Die Zeiten ändern sich!

Aber Danke nochmal, daß meine Wenigkeit als Einzeller abgestempelt wird!
 
ich gebs aufs... wir haben alle freiheiten die wir wollen, der kapitalismus ist absolut sozial und nicht geldgierig, die gema ist eine der besten hifsorganisationen, es existieren keinerlei kopieschütze, alles kopieren erlaubt, das urheberrecht ist eher so ein richtpfad, Pi ist genau 3,00000... und in der bildzeitung less ich grad einen sehr konstruktiven und aufschlussreichen artikel über die neuen erkenntnisse der quantenphysik...
 
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