Jaein....
Du hast über das Fernabsatzgesetz eine 14 tägige Prüffrist. Das Problem dabei ist, das hierbei nur im normalen Rahmen geprüft werden darf. Sprich, bei Klamotten darfst du diese mal anprobieren, ob Sie passen, genau so bei Schuhen, und wenn nicht, dann eben entsprechend zurück schicken ohne Nachteile für dich.
Bei PC-Hardware sieht das schon wieder ganz anders aus. "Probieren" ist da normal nicht vorgesehen. Sprich, wenn du die Verpackung öffnest, dann geht das über das normale Maß hinaus. Von in den PC stecken und benutzen GANZ zu schweigen... Hier hat der Versendhändler im Prinzip das Recht, den Wertverlust durch Benutzung von dir zurück zu verlangen. 20-50% sind hier durchaus realistisch. Das "Problem" hierbei ist aber, dass die meisten Versandhändler das nicht überprüfen, weil es für Sie zu viel Aufwand ist. "Gut" für denjenigen, der etwas zurück sendet, aber richtig scheise für denjenigen, der eventuell ne schon ausgetestete Ware bekommt.....
Besonders scheise wird es, wenn man sich auch so manche Zeitgenossen hier im Forum anschaut, die meinen Sie könnten auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes, sich ein OC-Wunder raus suchen...

Sprich ich bestellt mal ne Karte, OC die, und wenn mir das zu wenig ist, geht Sie zurück und ich hol mir die nächste

Da bekomme ich absolut den Kotzkrampf
Wie gesagt, die meisten Versandhändler prüfen das nicht, von daher hat man da gute Chancen. Ansonsten besteht aber noch immer die Gewährleistung von 2 Jahren mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wenn also die Karte nachweislich einen Defekt hat, also @stock Abstürze oder so Produziert, dann kannst du die Karte natürlich tauschen lassen

Das ist dein gutes Recht! Man sollte dann aber auch so ehrlich sein, und kein OC betreiben, da man ansonsten eventuell die Karte geschrottet hat.... Und viele nutzen das eben aus, wenn Sie ihre Karte schrotten

Und wer ist der Leidtragende von solchen Assi-Leuten? Richtig, JEDER andere Kunde, denn wir müssen! die Kosten die die *** verursachen mit tragen..

So back to Topic: Ob Spulenfiepen ein Mangel ist, ist ein Streitpunkt. Wenn die Karte expliziet als "Silence" beworben wurde, dann stellt sich sehr wahrscheinlich einen Magel da, und du hast damit dann die Möglichkeit die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, zumindest würde ich das machen, und bei zweimalig vergeblichen Nachbessern eben vom Kaufvertrag zurück treten und mein Geld zurück fordern. Jetzt aber nicht auf die Idee kommen, dass das in allen Situationen gelten muss. Bei vierstelligen Frameraten darf die durchaus auch fiepen, weil das kein "normaler" Betrieb mehr ist.
Wenn es ne Karte ist, die nicht als "Silence" beworben wurde, siehts schon deutlich schwieriger aus. Ein leichtes Spulenfiepen muss man da wohl hin nehmen, oder eben auf die Kullanz der Verkäufers hoffen. Wenn es aber wirklich ein sehr starkes Fiepen ist, das immer auftritt, hat man gar nicht so schlechte Chancen, das als Mangel zu bezeichnen.
Im Allgemeinen sind die Versandhändler aber eh VIEL ZU Kullant, was leider dazu geführt hat, das ziemlich viele Assis das schamlos ausnutzen...