Das ist einfach kompletter Unsinn!Falsch. Hier geht es darum, dass der Betreiber das festlegen soll, denn sonst würden das Gerichte machen und den Autor verurteilen und nicht den Betreiber als Übermittler der Nachricht.
Es gibt bereits Gesetze gegen Beleidigungen usw., aber die gehen halt gegen den Autor und nicht gegen den Betreiber.
Jeder Veranstalter von was auch immer, muss Regeln durchsetzen und dieses Durchsetzen wird und kann immer von Gerichten überprüft werden, entweder durch Klage des Betreibers/Veranstalters gegen eine Strafe oder des Betroffenen gegen den Regeln durchgesetzt werden!
Was ein kompletter Unsinn, all das liegt in rechtsstaatlicher Hand, denn jeder kann dagegen Klagen und die Rechtsprechung wird das dann ausführen.Du hast offensichtlich meine Frage nicht ganz verstanden.
Weder legen hier politiker "konkrete" Regeln fest oder aber werden diese Fallspezifisch analysiert, nein, viel mehr wird hier "ohne" rechtliche Prüfung eine Löschung bei "reiner Meldung" des "Betreibers" erwartet.
Weder Festlegung, noch Feststellung, noch Umsetzung liegen hier in rechtsstaatlicher Hand. Hast du wohl nicht in der Schule gelernt.
Ihr erzählt einfach Mist, weil ihr anscheinend sehr wenig Ahnung von Staatsaufbau und Rechtsprechung habt.
Todesdrohungen und Terror Ankündigungen sind hinreichend definiert, wenn Jemand Klärung haben will, steht ihm Jederzeit der Klageweg offen!

