Hassreden im Internet: Betreiber von sozialen Medien sollen stärker in die Verantwortung

Falsch. Hier geht es darum, dass der Betreiber das festlegen soll, denn sonst würden das Gerichte machen und den Autor verurteilen und nicht den Betreiber als Übermittler der Nachricht.
Es gibt bereits Gesetze gegen Beleidigungen usw., aber die gehen halt gegen den Autor und nicht gegen den Betreiber.
Das ist einfach kompletter Unsinn!
Jeder Veranstalter von was auch immer, muss Regeln durchsetzen und dieses Durchsetzen wird und kann immer von Gerichten überprüft werden, entweder durch Klage des Betreibers/Veranstalters gegen eine Strafe oder des Betroffenen gegen den Regeln durchgesetzt werden!
Du hast offensichtlich meine Frage nicht ganz verstanden.
Weder legen hier politiker "konkrete" Regeln fest oder aber werden diese Fallspezifisch analysiert, nein, viel mehr wird hier "ohne" rechtliche Prüfung eine Löschung bei "reiner Meldung" des "Betreibers" erwartet.
Weder Festlegung, noch Feststellung, noch Umsetzung liegen hier in rechtsstaatlicher Hand. Hast du wohl nicht in der Schule gelernt.
Was ein kompletter Unsinn, all das liegt in rechtsstaatlicher Hand, denn jeder kann dagegen Klagen und die Rechtsprechung wird das dann ausführen.

Ihr erzählt einfach Mist, weil ihr anscheinend sehr wenig Ahnung von Staatsaufbau und Rechtsprechung habt.

Todesdrohungen und Terror Ankündigungen sind hinreichend definiert, wenn Jemand Klärung haben will, steht ihm Jederzeit der Klageweg offen!
 
Todesdrohungen und Terror Ankündigungen sind hinreichend definiert, wenn Jemand Klärung haben will, steht ihm Jederzeit der Klageweg offen!
Da war bisher auch keine neue Rechtslage erforderlich.
Jeder Veranstalter von was auch immer, muss Regeln durchsetzen und dieses Durchsetzen wird und kann immer von Gerichten überprüft werden, entweder durch Klage des Betreibers/Veranstalters gegen eine Strafe oder des Betroffenen gegen den Regeln durchgesetzt werden!
Das stimmt so nicht. Der ist nicht dafür verantwortlich, was andere da schreiben, soll es jetzt aber werden. Die Folge wird sein, dass Grauzonen-Beiträge gelöscht werden, um Ärger zu vermeiden. Gegen sowas kann man sich auch nicht rechtlich wehren, siehe Hausrecht. Das solltest du eigentlich wissen.
 
Da war bisher auch keine neue Rechtslage erforderlich.
Doch anscheinend schon, weil die Betreiber zu wenig dagegen vorgehen.
Das stimmt so nicht. Der ist nicht dafür verantwortlich, was andere da schreiben, soll es jetzt aber werden. Die Folge wird sein, dass Grauzonen-Beiträge gelöscht werden, um Ärger zu vermeiden. Gegen sowas kann man sich auch nicht rechtlich wehren, siehe Hausrecht. Das solltest du eigentlich wissen.
Wenn du auf ein Konzert, Fussballstadion, Demo, Großparty etc. gehst, gillt dort ebenfalls das Hausecht und der Vernstalter ist dafür verantwortlich, wenn z.B. Wafffen, Bengalos oder anderer Unsinn der lebensgefährlich ist, dort auftaucht und dort damit Unsinn getrieben wird. Sprich wenn gegen Auflagen die alle Veranstalter haben verstossen wird.
 
Das ist einfach kompletter Unsinn!
Jeder Veranstalter von was auch immer, muss Regeln durchsetzen und dieses Durchsetzen wird und kann immer von Gerichten überprüft werden, entweder durch Klage des Betreibers/Veranstalters gegen eine Strafe oder des Betroffenen gegen den Regeln durchgesetzt werden!

Was ein kompletter Unsinn, all das liegt in rechtsstaatlicher Hand, denn jeder kann dagegen Klagen und die Rechtsprechung wird das dann ausführen.

Ihr erzählt einfach Mist, weil ihr anscheinend sehr wenig Ahnung von Staatsaufbau und Rechtsprechung habt.

Todesdrohungen und Terror Ankündigungen sind hinreichend definiert, wenn Jemand Klärung haben will, steht ihm Jederzeit der Klageweg offen!
"Hass"rede, damit ist etwas anderes gemeint als strafrechtlich unstrittige, verfassungsfeindliche Aussagen und genau darum geht es. Was genau ist eine Hassrede, wer identifiziert diese nach rechtsstaatlichen Kriterien und wer setzt diese nach jenen Kriterien durch und wie sehen eigentlich diese rechtsstaatlichen Kriterien konkret aus?

Da du dich ja so auszukennen scheinst, wie lauten diese konkreten Hassredekriterien?

Nach deiner Auffassung sollen wir jetzt also das Prinzip der "Unschuldsvermutung" umkehren und abadsurdum führen, in dem man im Zweifel dann beweisen muss, mit erheblichen Aufwand!!, dass man "nicht" "hass"geredet hat?
Wie genau soll man das eigentlich machen, wenn das nicht näher definiert ist?!?

MfG
 
"Hass"rede, damit ist etwas anderes gemeint als strafrechtlich unstrittige, verfassungsfeindliche Aussagen und genau darum geht es. Was genau ist eine Hassrede, wer identifiziert diese nach rechtsstaatlichen Kriterien und wer setzt diese nach jenen Kriterien durch und wie sehen eigentlich diese rechtsstaatlichen Kriterien konkret aus?

Da du dich ja so auszukennen scheinst, wie lauten diese konkreten Hassredekriterien?

Nach deiner Auffassung sollen wir jetzt also das Prinzip der "Unschuldsvermutung" umkehren und abadsurdum führen, in dem man im Zweifel dann beweisen muss, mit erheblichen Aufwand!!, dass man "nicht" "hass"geredet hat?
Wie genau soll man das eigentlich machen, wenn das nicht näher definiert ist?!?

MfG
Nein, es steht klar im Artikel, das es um Todesdrohungen und Terrorankündigungen geht, das ist hinreichend definiert!
 
Nein der freie wille tut das.
Nope. Wir alle können uns nur innerhalb der Grenzen des Determinismus frei entscheiden. Wirklich frei ist das nicht.

Gruß
Mischku
"Hass"rede, damit ist etwas anderes gemeint als strafrechtlich unstrittige, verfassungsfeindliche Aussagen und genau darum geht es. Was genau ist eine Hassrede, wer identifiziert diese nach rechtsstaatlichen Kriterien und wer setzt diese nach jenen Kriterien durch und wie sehen eigentlich diese rechtsstaatlichen Kriterien konkret aus?

Da du dich ja so auszukennen scheinst, wie lauten diese konkreten Hassredekriterien?
Eigentlich nicht schwer, das alles herauszufinden.

"Im deutschsprachigen Raum fallen Ausdrucksweisen, die zum Hass aufstacheln, unter die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (Deutschland) oder Verhetzung (Österreich) oder die Rassismus-Strafnorm (Schweiz: Artikel 261bis StGB).

[...]
  • In strafrechtlicher Hinsicht ist zwischen Aussagen zu differenzieren, die den Schutz der persönlichen Ehre berühren (§ 185 ff. StGB), und Aussagen, die den Schutz der öffentlichen Ordnung entgegnen (§ 130 StGB). Der § 185 ff. beinhaltet Beleidigungen, die zur Ehrenverletzung beitragen. Diese kommen durch falsche Tatsachenbehauptungen wie durch Verleumdungen (§ 187 StGB) und üble Nachrede zustande (§ 186).[10] Der § 130 StGB Absatz 1 bestraft Ausdrücke und Handlungen, die „gegen eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass“[11] herbeirufen oder „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“[11] tendieren und auch „die Menschenwürde anderer“[11] durch diese verletzen. Im Bereich der strafrechtlichen Ebene besteht die Möglichkeit der Erstattung von Strafanzeigen bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, die nach dem allgemein geltenden Legalitätsprinzip aufgenommen werden müssen. Demzufolge findet ein Ermittlungsverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörde statt. Bei einer wahrscheinlichen Verurteilung kann auch Anklage erhoben werden.[12]
  • Hass kann nicht nur die strafrechtliche Ebene, sondern auch die zivilrechtliche Ebene adressieren (§ 823 BGB). Aus dem § 823 BGB geht das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht am eigenen Bild hervor. Auf der zivilrechtlichen Ebene besteht hingegen die Möglichkeit des Löschens/der Abänderung des strittigen Kommentars, sofern dieser einen strafrechtlichen Inhalt aufweist oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Betroffene den Täter oder die Täterin durch ein anwaltliches Schreiben auffordern, sich diesem Verhalten zu entziehen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzubringen (§ 1004 BGB). Bei äußerst schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts steht den Betroffenen ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu. Bestehen Äußerungen, die eine Straftat gegenüber der öffentlichen Ordnung darstellen, so steht es jeder einzelnen Person frei, eine Strafverfolgung anzugehen. Betrifft die zur Verletzung von Rechten beitragende Äußerung jedoch eine einzelne Person, ist es deren freie Entscheidung, gegen diese straf- oder zivilrechtlich anzugehen.[13]"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hassrede

Gruß
Mischku
 
Zuletzt bearbeitet:
Und?
Hast du schon den formulierten Gesetzestext gesehen?
Du echauffierst dich über bis jetzt ungelegte Eier!
Aber genau darum ging es mir doch die ganze Zeit, was "konkret" wird rechtlich gesehen als Hassrede definiert, "wer" identifiziert das rechtlich bindend und wer setzt das dann rechtlich um.

Kann ich deiner Argumentation entnehmen, dass es ok für dich ist, Rechtsangelegenheiten in Privathände ohne fundierte Prüfung zu geben?

MfG
Nope. Wir alle können uns nur innerhalb der Grenzen des Determinismus frei entscheiden. Wirklich frei ist das nicht.

Gruß
Mischku

Eigentlich nicht schwer, das alles herauszufinden.

"Im deutschsprachigen Raum fallen Ausdrucksweisen, die zum Hass aufstacheln, unter die Gesetzgebung zur Volksverhetzung (Deutschland) oder Verhetzung (Österreich) oder die Rassismus-Strafnorm (Schweiz: Artikel 261bis StGB).

[...]
  • In strafrechtlicher Hinsicht ist zwischen Aussagen zu differenzieren, die den Schutz der persönlichen Ehre berühren (§ 185 ff. StGB), und Aussagen, die den Schutz der öffentlichen Ordnung entgegnen (§ 130 StGB). Der § 185 ff. beinhaltet Beleidigungen, die zur Ehrenverletzung beitragen. Diese kommen durch falsche Tatsachenbehauptungen wie durch Verleumdungen (§ 187 StGB) und üble Nachrede zustande (§ 186).[10] Der § 130 StGB Absatz 1 bestraft Ausdrücke und Handlungen, die „gegen eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass“[11] herbeirufen oder „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“[11] tendieren und auch „die Menschenwürde anderer“[11] durch diese verletzen. Im Bereich der strafrechtlichen Ebene besteht die Möglichkeit der Erstattung von Strafanzeigen bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, die nach dem allgemein geltenden Legalitätsprinzip aufgenommen werden müssen. Demzufolge findet ein Ermittlungsverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörde statt. Bei einer wahrscheinlichen Verurteilung kann auch Anklage erhoben werden.[12]
  • Hass kann nicht nur die strafrechtliche Ebene, sondern auch die zivilrechtliche Ebene adressieren (§ 823 BGB). Aus dem § 823 BGB geht das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht am eigenen Bild hervor. Auf der zivilrechtlichen Ebene besteht hingegen die Möglichkeit des Löschens/der Abänderung des strittigen Kommentars, sofern dieser einen strafrechtlichen Inhalt aufweist oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Betroffene den Täter oder die Täterin durch ein anwaltliches Schreiben auffordern, sich diesem Verhalten zu entziehen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzubringen (§ 1004 BGB). Bei äußerst schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts steht den Betroffenen ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu. Bestehen Äußerungen, die eine Straftat gegenüber der öffentlichen Ordnung darstellen, so steht es jeder einzelnen Person frei, eine Strafverfolgung anzugehen. Betrifft die zur Verletzung von Rechten beitragende Äußerung jedoch eine einzelne Person, ist es deren freie Entscheidung, gegen diese straf- oder zivilrechtlich anzugehen.[13]"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hassrede

Gruß
Mischku
Hier müssen aber Betroffene aktiv werden und die Hassrede nachweisen, in dem Fall sollen aber "Private??" das kontrollieren, identifizieren und durchsetzen und man hat dann die Möglichkeit seine Unschuld zu beweisen? Da ist doch Tür und Angel geöffnet für Missbrauch, auch weil die Hürden durch die Beweislastumkehr viel zu hoch sind.
Hassreden kann man eben nicht konkret im Einzelfall definieren, weswegen die stets juristisch geprüft werden muss nur, wer macht das dann? Normaler Weise Fachleute, jetzt aber sollen es Betreiber machen, allein auf Meldung hin, die gerechtfertig ist oder niocht?!?.

MfG
 
Aber genau darum ging es mir doch die ganze Zeit, was "konkret" wird rechtlich gesehen als Hassrede definiert, "wer" identifiziert das rechtlich bindend und wer setzt das dann rechtlich um.

Kann ich deiner Argumentation entnehmen, dass es ok für dich ist, Rechtsangelegenheiten in Privathände ohne fundierte Prüfung zu geben?
Eh was?

Der Gesetzgeber definiert das, in dem er ein Gesetz schreibt, das Auflagen für Social Media Betreiber beinhaltet!
Gegen dieses Gesetz kann jeder Betreiber z.B. klagen, wenn er es als nicht hinreichend definiert und konmkretisiert ansieht, dazu kann er sich natürlich auch gegen jede Strafe gerichtlich wehren, die auf grund des Gesetzes ausgesprochen wird.
 
Müssen demnächst eigentlich auch andere Betreiber öffentlich nutzbarer Plattformen, wie z.B. Parkplatz Betreiber, die Einhaltung der Gesetze prüfen UND durchsetzen? So wird letztlich dem Betreiber mehr Macht und Befügnis zugeteilt als nötig wäre. So kommt der Nutzer plötzlich in die Pflicht Unschuld nachzuweisen.
Möchte man so etwas wirklich? Oder möchte man sich nur wegen oberflächlicher, einfacher Maßnahmen auf die Schulter klopfen lassen, da man ja nicht nach Erfolg bezahlt wird.

Edit: Wurde geninjad.
 
Korrigiert mich mal inhaltlich:
Wenn jemand im Netz zur Gewalt aufruft oder (persönliche) Todesdrohungen ausspricht = schon von bisherigen Gesetzen abgedeckt
Wenn jemand "Du Depp" oder Ähnliches/ Schlimmeres schreibt = schon jetzt von bisherigen Gesetzen abgedeckt

Frage:
Für welchen Fall genau soll nun ein Gesetz verabschiedet werden?
 
Korrigiert mich mal inhaltlich:
Wenn jemand im Netz zur Gewalt aufruft oder (persönliche) Todesdrohungen ausspricht = schon von bisherigen Gesetzen abgedeckt
Wenn jemand "Du Depp" oder Ähnliches/ Schlimmeres schreibt = schon jetzt von bisherigen Gesetzen abgedeckt

Frage:
Für welchen Fall genau soll nun ein Gesetz verabschiedet werden?
Ganz einfach, die Betreiber werden mit in Haftung genommen durch Auflagen, so wie das bei anderen Betreibern von Verstanstaltungen über Konzerte, Messen Sportevente etc. etc. etc. schon längst gang und gäbe ist.
Müssen demnächst eigentlich auch andere Betreiber öffentlich nutzbarer Plattformen, wie z.B. Parkplatz Betreiber, die Einhaltung der Gesetze prüfen UND durchsetzen? So wird letztlich dem Betreiber mehr Macht und Befügnis zugeteilt als nötig wäre. So kommt der Nutzer plötzlich in die Pflicht Unschuld nachzuweisen.
Muss er doch jetzt schon, glaubst du, du kannst auf einem Parkplatz der betrieben wird oder einem Parkhaus machen was du willst?
Wenn du z.B. ein "tropfendes Auto" hast, kann es dir ruckzuck passieren, das da Jemand die Polizei und oder das Ordnungsamt ruft. Auch kann er sich weigern, das du dein Auto dort weiterhin abstellst, so mal als Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach, die Betreiber werden mit in Haftung genommen durch Auflagen, so wie das bei anderen Betreibern von Verstanstaltungen über Konzerte, Messen Sportevente etc. etc. etc. schon längst gang und gäbe ist.

Muss er doch jetzt schon, glaubst du, du kannst auf einem Parkplatz der betrieben wird oder einem Parkhaus machen was du willst?
Wenn du z.B. ein "tropfendes Auto" hast, kann es dir ruckzuck passieren, das da Jemand die Polizei und oder das Ordnungsamt ruft. Auch kann er sich weigern, das du dein Auto dort weiterhin abstellst, so mal als Beispiel.
Du begrüßt es also das private Betreiber rechtsstaatliche Aufgaben übernehmen und durchsetzen sollen? Das finde ich sehr bedenklich.

MfG
 
Ganz einfach, die Betreiber werden mit in Haftung genommen durch Auflagen, so wie das bei anderen Betreibern von Verstanstaltungen über Konzerte, Messen Sportevente etc. etc. etc. schon längst gang und gäbe ist.
OK, das heißt im Klartext, die eigene Strafverfolgung kommt nicht nach und schiebt die Analyse-/Aufklärungsarbeit auf den Betreiber - so weit so gut.
Normaler Weise müsste es doch aber auch zunächst ein tatsächliches Opfer geben.
Wer definiert denn, ob ein tatsächliches Opfer vorhanden ist?
Beispiel 1:
Wir zwei mögen uns und werfen spasshalber uns gegenseitig und im Wissen, dass es nicht ernst gemeint ist, die Worte "Tieftaucher" und "Vollpfosten" in irgend einem Thread entgegen.
Die Begriffe sind für Außenstehende (sprich dem unbedarften Moderator) beleidigend - für uns nicht.
Muss dann der werte @chill_eule uns automatisch anzeigen?
Oder noch schlimmer, werden da etwa gar "Spitzel" aus der Usercommunity "herangezogen"?

Beispiel2:
Gerne benutze ich für unseren geschätzten Bundeskanzler den aus meiner Sicht spasshaft aber nicht zwingend beleidigen gemeinten Begriff "Schlumpf".
Hatte er doch selbst witzig darauf reagiert (was ich ihm hoch anrechne) und selbst Nicht-Freund Söder benutzte diesen Begriff .
Andere mögen diesen Begriff als beleidigend auffassen.
Sprich, ein IM "Don-71" könnte auf die Idee kommen, Strafanzeige zu stellen.
Wird der Begriff Schlumpf dann komplett als strafrechtlich relevanter Begriff aufgefasst?
Was machen meine Enkelkinder, wenn die sich über Whatsapp über Schlümpfe unterhalten?
Muss z. B. diese Plattform dann jeden Begriff herausfiltern, der potentiell strafrechtlich relevant ist?
Wollen wir tatsächlich den Orwellschen Überwachungsstaat?
Ich lösche mal meine Accounts...
Du begrüßt es also das private Betreiber rechtsstaatliche Aufgaben übernehmen und durchsetzen sollen? Das finde ich sehr bedenklich.

MfG
Jaaa, das hört sich tatsächlich nach dem privaten Wachdienst bei einem Rockkonzert oder gar einer "Wagner-Gruppe" im Internet an.
So richtig gefällt mir so was auch nicht.
 
Du begrüßt es also das private Betreiber rechtsstaatliche Aufgaben übernehmen und durchsetzen sollen? Das finde ich sehr bedenklich.

MfG
Nein!

Ich begrüße es, das das Internet oder Teile davon "kein" rechtsfreier Raum ist oder dadurch zumindestens weniger ein rechtsfreier Raum ist.
Überall wo du in deinem Leben außerhalb deiner eigenen 4 Wände hingehst, gibt es Regeln die entweder durch staatliche Organe oder Betreiber durchgesetzt werden, ob das ein Kaufhaus, der öffentliche oder private Wald, die Gaststädte, die Disko oder der Bäcker ist.
Wenn du bei einem Bäcker rumpöbelst kann der dich ganz ohne Polizei hinausbefördern und Hausverbort erteilen.
 
Nein!

Ich begrüße es, das das Internet oder Teile davon "kein" rechtsfreier Raum ist oder dadurch zumindestens weniger ein rechtsfreier Raum ist.
Die Frage ist, existiert denn der rechtsfreie Raum denn?
Normaler Weise muss man sich ja bei irgendeiner Plattform registrieren.
Egal, wie du dich nennst, es gibt eine eindeutige IP oder eine eindeutige Smartphone-Nummer.
Sprich, keiner ist wirklich anonym.
Für eine gezielte Strafverfolgung nach Anzeige z. B. bei Beleidigung dürfte es ein leichtes für eine Behörde sein, echte Kontaktdaten zu erhalten.
Überall wo du in deinem Leben außerhalb deiner eigenen 4 Wände hingehst, gibt es Regeln die entweder durch staatliche Organe oder Betreiber durchgesetzt werden, ob das ein Kaufhaus, der öffentliche oder private Wald, die Gaststädte, die Disko oder der Bäcker ist.
Wenn du bei einem Bäcker rumpöbelst kann der dich ganz ohne Polizei hinausbefördern und Hausverbort erteilen.
Wenn jemand so hoch aggressiv auftritt, wird meist auch die echte Polizei geholt.
Was ich im Sinne von anwesenden Zivilpersonen auch für den richtigen Weg halte.
Unbedarft von gewünschter Zivilcourage usw..
Die Folgemaßnahmen Hausverbot usw. werden doch i. d. R. erst im Nachhinein im Rahmen einer Anzeige erteilt.

Ich denke, da wird bequem und durchaus zu Lasten der Opfer eine staatliche Verantwortung an private Betreiber abgeschoben.
Das kann einerseits zu massiven Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen oder aber zu einer totalen Überwachung.
Beides halte ich nicht zwingend für optimal.
 
Nein!

Ich begrüße es, das das Internet oder Teile davon "kein" rechtsfreier Raum ist oder dadurch zumindestens weniger ein rechtsfreier Raum ist.
Überall wo du in deinem Leben außerhalb deiner eigenen 4 Wände hingehst, gibt es Regeln die entweder durch staatliche Organe oder Betreiber durchgesetzt werden, ob das ein Kaufhaus, der öffentliche oder private Wald, die Gaststädte, die Disko oder der Bäcker ist.
Wenn du bei einem Bäcker rumpöbelst kann der dich ganz ohne Polizei hinausbefördern und Hausverbort erteilen.
Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum, dafür bedarf es keine neuen Gesetze. Du aber klatschst bei einem CSU Vorschlag in die Hände, der die Identifizierung, die Meldung und auch die Durchsetzung in Privathände legt, als Auflage, dass begrüßt du also?

MfG
 
Wenn ich sehe, das im negativen von Hintermaennern und Hinterfrauen die Rede ist, aber ankreide das die boesen Maenner zuerst genannt wurden, ist dass dann auch Hassrede?

Ich finde, zur Gleichbehandlung gehoert es auch, eine Wortwahl zu finden alle gleich behandelt. Oder? Macht doch Sinn, wenn es schon so extrem kleinlich wird, wie unsere Sprache gefaltet wird, wenn man nicht alle neuen regeln der Ansprache beherzigt, oder?
 
Was China Russland oder auch Deutschland als Hassreden definiert ist heute echt Abenteuerlich .. Stimmt es das heute nur Deutschland Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen anordnet? Klar das echte Gewaltandrohungen im Netz auch verfolgt werden sollte.. Aber Grundrechte gegeneinander auszuhebeln bzw von Staatlicher Seite zu Missbrauchen ist alles andere als Legitim.
 
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