Für Fez-Macher Phil Fish sind Let's-Play-Vorführungen Diebstahl

AW: Für Fez-Macher Phil Fish sind Let's-Play-Vorführungen Diebstahl

Der Verwendungszweck der angesprochenen Lets Plays ist die Gewinnerzielungsabsicht. Dies geschieht ohne das Einverständnis der Urheber. Mehr gibt es jetzt dazu nicht zu sagen, wir drehen uns hier im Kreis.^^

MfG
 
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Und spielzeitschriften,-website, und serienwikis in denen viel werbung geschalten ist sind allein dafür da die welt zu verbessern?
 
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du bist also der festen überzuegung wenn iwo im inet einer eine zusammenfassung einer Serie schreibt, dieser sich die einverständnis des URhebers sichert?
 
du bist also der festen überzuegung wenn iwo im inet einer eine zusammenfassung einer Serie schreibt, dieser sich die einverständnis des URhebers sichert?

Das müsste man eigentlich machen, ja. Es sei denn man benutzt extra bereitgestelltes Bild und Ton Material, welches die Urheber für Pressearbeit zur Verfügung stellen.

MfG
 
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Das ist noch dümmer als Raubmordkopierer. Es wird nicht mal was vervielfältigt und gestohlen schon dreimal nicht (wie bei Kopieen auch nicht).

Und deshalb ist das Diebstahl weil ihm fehlt ja nachher das Orginal auf seinem Rechner NICHT!:ugly:

Muss man sich für ein Photoshop oder Office Tuturial auch die Erlaubnis des Herstellers holen? Man zeigt ja genau wie bei Lets Plays Videos von Software:lol:

An den Herren der das mit dem Verkauf von illegal vervielfältigten Material und Musik Remixes vergleicht: :lol: Aber schön bei anderen behaupten, dass die Äpfel mit Birnen vergleichen. Du vergleichst hier Sand mit Birnen:ugly:

Du bist also der Meinung, dass der Urheber bestimmen darf wer was sieht und worüber berichten darf? Das ist ja dan ganz toll: Zu Spielen und Filmen gibts nur noch Trailer und ob das Produkt dann wirklich so ist wie beworben sieht man dann erst nach dem Kauf, darf es aber nicht weitersagen, weil Lizenzvertrag und Urheberrecht:ugly:
 
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Nein, ich sage schlicht nichts anderes als das die kommerzielle Nutzung von geistigem Eigentum grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers bedarf. Wenn man das ungefragt nutzt, kann das der Urheber tollerieren, muss er aber wie in dem Fall der LPs nicht.

MfG
 
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