Dying Light 2: Spiel muss für Deuschland geschnitten werden

Also mir ist es absolut völlig egal was sich irgendeiner für Medien reinzieht. Wo irgendetwas stück für Stück in realistischen Details zerflückt und begutachtet wird. Wenn dem jenigen Spaß macht bitte bitte ich gestehe es der Person absolut zu. Für mich ist es oft nichts. Selbst schon Filme wie "Don´t Breath" etc sind nicht mein Genre.

Und dennoch Finde ich es unmöglich das man sich ähnliches bei persönlichem Interesse in einem "Freien" Land verbieten Lassen muss o. nur geschnitten erwerben kann, über die inländischen bezugsquellen.

Ich weiß auch gar nicht wo der Unterschied sein soll ob ich im Film sehe wie einem der Schädel mit nem Zimmermanshammer neu Design´t wird, Jemand seinen eigenen Darm in die Kloschüssel drückt weil vorher einen Zombie vergewaltigt hat----Ja genau ein Film der Offiziell im TV Lief---
Oder ob in zusehen könnte, in einem Spiel wie jemand, verursacht durch ein Schwert, im Detail-Querschnitt aussieht.

Jetzt mal im Ernst ist das nicht alles das gleiche???

Milow der Sänger, Covert einen unmissverständlichen Porno Song-"Ayo Technology"
Das läuft rauf und runter in den Charts jedes Kind singt mit weil er das so toll performt mit seiner Gitarre.
Frauen Kinder und Homo etc verachtene Künstler besingen die Jugend mit ihren Idiologien, und bekommen dann auch noch Deutsche Preise dafür.

Von oft Deutschen Künstlern- vor allem Rock und Alternativ wird die kleinste Anspielung von Handlungen mit Geschlechtverkehr und Gewalt ein Grund für den Verboten-Index der USK, oder der erschwerten Freigabe

Woran liegt so ein Schwachsinn? Für mich ist es keine Schutzmaßnahme sondern ein Günslings bzw Zensur Vorgehen.
 
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Also mir ist es absolut völlig egal was sich irgendeiner für Medien reinzieht. Wo irgendetwas stück für Stück in realistischen Details zerflückt und begutachtet wird. Wenn dem jenigen Spaß macht bitte bitte ich gestehe es der Person absolut zu. Für mich ist es oft nicht.
Selbst schon Filme wie "Don´t Breath" etc sind nicht mein Genre.
Und dennoch Finde ich es unmöglich das man sich sowas bei Persönlichem Interesse in einem "Freien" Land verbieten lassen muss, über die inländischen bezugsquellen.

Ich weiß auch gar nicht wo der Unterschied sein soll ob ich im Film sehe wie einem der Schädel mit nem Zimmermanshammer neu Design´t wird, Jemand seinen eigenen Darm in die Kloschüssel drückt weil vorher einen Zombie vergewaltigt hat----Ja genau ein Film der Offiziell im TV Lief---
Oder ob in zusehen könnte, in einem Spiel wie jemand, verursacht durch ein Schwert, im Detail-Querschnitt aussieht.

Jetzt mal im Ernst ist das nicht alles das gleiche???

Milow der Sänger, Covert einen unmissverständlichen Porno Song-"Ayo Technology"
Das läuft rauf und runter in den Charts jedes Kind singt mit weil er das so toll performt mit seiner Gitarre.
Frauen Kinder und Homo etc verachtene Künstler besingen die Jugend mit ihren Idiologien, und bekommen dann auch noch Deutsche Preise dafür.

Von oft Deutschen Künstlern- vor allem Rock und Alternativ wird die kleinste Anspielung von Handlungen mit Geschlechtverkehr und Gewalt ein Grund für den Verboten-Index der USK, oder der erschwerten Freigabe

Woran liegt so ein Schwachsinn? Für mich ist es keine Schutzmaßnahme sondern ein Günslings bzw Zensur Vorgehen.
Und noch einmal, da wird nichts zensiert. Relevant ist nur was auf Liste B landet und das ist dann strafrechtlich relevant. Dying Light wird aber höchstens auf Liste A landen. Die Titel sind in Deutschland selbst verständlich erlaubt und dürfen auch ganz normal erworben und verkauft werden...
 
Ist schon lange her, dass ich ein Game importieren musste bzw. eben ein VPN nutzen musste.

Aber verlernt habe ich das nicht, dachte aber auch die Zeiten sind endgültig vorbei, sie haben ja in letzter Zeit alles durchgelassen.

Komisch diese Kehrtwendung…
 
Geschnitten ist Zensiert. Wenn es Tatsächlich nur geschnitten zugelassen werden "sollte" ist es was ich sage
Es gibt ausreichend Beispiele für dinge die Strafrerchtlich relevant sind und dennoch auch unter 18 Jahren gespielt und geschaut werden dürfen. Deshalb könnte ich fals es überhaupt so kommt, nicht nachvollziehen
 
Und noch einmal, da wird nichts zensiert. Relevant ist nur was auf Liste B landet und das ist dann strafrechtlich relevant. Dying Light wird aber höchstens auf Liste A landen. Die Titel sind in Deutschland selbst verständlich erlaubt und dürfen auch ganz normal erworben und verkauft werden...
Warum wird es dann geschnitten??? Peil ich nicht
 
Geschnitten ist Zensiert. Wenn es Tatsächlich nur geschnitten zugelassen werden "sollte" ist es was ich sage
Es gibt ausreichend Beispiele für dinge die Strafrerchtlich relevant sind und dennoch auch unter 18 Jahren gespielt und geschaut werden dürfen. Deshalb könnte ich fals es überhaupt so kommt, nicht nachvollziehen

Warum wird es dann geschnitten??? Peil ich nicht

Ich kann euch empfehlen, diesen Artikel auf Gamestar aufmerksam und unvoreingenommen zu lesen. Eigentlich dürften danach keine Fragezeichen mehr im Raum stehen.

EDIT:
Ergänzend dazu direkt diesen Artikel über verfassungsfeindliche Symbole in Videospielen hinterher, soweit waren wir 2015 (erster Artikel) noch nicht.
 
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Ich kann euch empfehlen, diesen Artikel auf Gamestar aufmerksam und unvoreingenommen zu lesen. Eigentlich dürften danach keine Fragezeichen mehr im Raum stehen.

EDIT:
Ergänzend dazu direkt diesen Artikel über verfassungsfeindliche Symbole in Videospielen hinterher, soweit waren wir 2015 (erster Artikel) noch nicht.
Da ich keine Fragezeichen hatte wurden keine Aufgelöst nach dem ich den Verlinkten Artikel 2 mal gelesen habe um halt doch noch meine eigene Aussage selbst wiederlegen zu können.

Ich bin nicht vermindert aufnahmefähig und dennoch werde ich nur für dich den Artikel ein Drittes mal Lesen;)
Um Doch noch zu begreifen inwiefern meine Aussagen dadurch nichtig werden könnten

Edit:
Auch jetzt erkenne ich nicht genau warum u.a. die USK nicht nach logischen Schlussfolgerungen Handeln sollte. Und bei Ein und der Selben Straftat Unterschiedlich entscheiden sollte.
Auch in Einzelfall Entscheidungen bleibt in DE ein Vergehen, ein Vergehen. oder sehe ich das Falsch?
Korrigiere mich bitte bzw kläre mich mitte auf
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Jugend vor irgendwas zu schützen ist die eine Sache, erwachsene Menschen zu bevormunden allerdings eine völlig andere, und das anno 2022. Die Ampel ist doch unter anderem mit dem Anspruch progressiver Gesellschaftspolitik angetreten. Wer dafür sorgt, dass junge Erwachsene in Zukunft schon mit 16 wählen dürfen, der sollte es Erwachsenen mit 60 auch ermöglichen, Besseres zu spielen als irgendeinen geschnittenen Müll!

Leider reicht es da - im Gegensatz zu früher - meist nicht aus, das Spiel einfach im Ausland zu erwerben, da Accountbindung, Geolocks etc. einem schnell einen Strich durch die Rechnung oder das Ganze zumindest unnötig kompliziert gestalten können.
Es gibt ausreichend Beispiele für dinge die Strafrerchtlich relevant sind und dennoch auch unter 18 Jahren gespielt und geschaut werden dürfen. Deshalb könnte ich fals es überhaupt so kommt, nicht nachvollziehen
Das wäre mir neu. Beispiele?
 
Du machst Witze oder? Meinst du das ernst? 2 Beispiele stehen da außerdem schon.
Mal abgesehen davon ist zwar nicht das Strafrecht, aber die Strafe dafür auch in Deutschland auslegungssache
Was weiß denn ich, wo "da" ist. Nenn sie doch einfach. Und wenn's nicht Strafrecht ist, dann ist es logischerweise auch nicht strafrechtlich relevant.
 
Ich bin nicht vermindert aufnahmefähig und dennoch werde ich nur für dich den Artikel ein Drittes mal Lesen;)
Um Doch noch zu begreifen inwiefern meine Aussagen dadurch nichtig werden könnten
Och du, für mich musst du das nicht machen.
Da ich keine Fragezeichen hatte wurden keine Aufgelöst nach dem ich den Verlinkten Artikel 2 mal gelesen habe um halt doch noch meine eigene Aussage selbst wiederlegen zu können.
Naja, du hast geschrieben
Und dennoch Finde ich es unmöglich das man sich ähnliches bei persönlichem Interesse in einem "Freien" Land verbieten Lassen muss o. nur geschnitten erwerben kann, über die inländischen bezugsquellen.
Genau diese falsche Annahme klärt der Artikel auf.
Ich weiß auch gar nicht wo der Unterschied sein soll ob ich im Film sehe wie einem der Schädel mit nem Zimmermanshammer neu Design´t wird, Jemand seinen eigenen Darm in die Kloschüssel drückt weil vorher einen Zombie vergewaltigt hat----Ja genau ein Film der Offiziell im TV Lief---
Oder ob in zusehen könnte, in einem Spiel wie jemand, verursacht durch ein Schwert, im Detail-Querschnitt aussieht.
Auch das wird im Artikel aufgeklärt. Und für Filme gelten teilweise Sonderregelungen.
Jetzt mal im Ernst ist das nicht alles das gleiche???
Nein, Absatz "Gewalt ist nicht gleich Gewalt".

Und wenn du mich jetzt fragen würdest, ob ich zu 100% hinter allen Entscheidungen, die die zuständigen Stellen treffen, stünde, müsste ich die Frage verneinen. Auch ich finde einiges nicht nötig und/oder fair. Aber darum geht es nicht. Man kann ja trotzdem verstehen, warum/weshalb/wieso, auch wenn man persönlich anderer Meinung ist.
 
Ich dachte die Zeiten sind lange vorbei, aber dadurch dass der erste Teil schon indiziert war haben sie sich hier nochmal einen gegönnt. Naja geht das Geld an den österreichischen Händler unseres Vertrauens.
Leider reicht es da - im Gegensatz zu früher - meist nicht aus, das Spiel einfach im Ausland zu erwerben, da Accountbindung, Geolocks etc. einem schnell einen Strich durch die Rechnung oder das Ganze zumindest unnötig kompliziert gestalten können.
Für reine PC Spieler ist das auf jeden Fall bitter. Ich weich deshalb auf die region-free Series X aus. Bei Konsolen ist nur Nintendo bitchig was das angeht.
Und noch einmal, da wird nichts zensiert. Relevant ist nur was auf Liste B landet und das ist dann strafrechtlich relevant. Dying Light wird aber höchstens auf Liste A landen. Die Titel sind in Deutschland selbst verständlich erlaubt und dürfen auch ganz normal erworben und verkauft werden...
Das ist allerdings eher Detailbürokratie. Wenn das Spiel nur unter der Theke verkauft werden kann, ist es einfach nur ein immenser Verlust, als es einfach geschnitten zu bringen, dafür aber in den Regalen stehen zu haben. Vor allem bieten die üblichen Verdächtigen unter den Händlern gar keine Index Ware an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was weiß denn ich, wo "da" ist. Nenn sie doch einfach. Und wenn's nicht Strafrecht ist, dann ist es logischerweise auch nicht strafrechtlich relevant.
Ist doch nicht meine Aufgabe Dir Beispiele rauszusuchen die ich schon schrieb.:ka:

Wozu benötigst du eigentlich Beispiele? Um mich daran festzumachen?. Wenn du Beispiele willst. Schau in deine Film und Spiele Sammlung an und frag nicht Mich danach. Mein Lieber:wayne:
Ständig wird auf zähen Details rumgekauf die nicht änderbar sind, wärend das eigentliche Problem beachtungslos mitten im Raum steht. Ich kanns nicht ab...



Ich Kritisiere das es Behörden etc gibt die ungleich entscheiden bei gleicher Sache. Obwohl es gegen jede Vernunft spricht.
Und dann soll ich mir einen Artikel durchlesen der mir sagt es ist volkommen richtig das sie so entscheiden weil es der geltenden Gesetzeslage zu Grunde liegt. Völlig banane.

Genau das Kritisiere ich doch, Ich hab doch nicht gesagt die spielen da Glückrat mit den Entscheidungen.
Es ist trotzdem nicht richtig.



Schönen Gruß an die Theorie der belanglosigkeit
 
Wie fast immer bei solchen Meldungen kommen erst mal die Leute die Zeter und Mordio schreien, ohne überhaupt zu wissen wie der Jugendmedienschutz in Deutschland funktioniert(oder auch nicht).
Es gibt keine staatliche Stelle, die selbst irgendwas zensiert, oder vorschreibt, dass was zensiert wird. Jegliche Anpassung der Spiele geht immer vom Publisher oder Entwickler des Spiels aus. Oft sogar unnötigerweise, aus Angst davor aus den Märkten der MediamarktSaturn Gruppe rauszufliegen. Die nehmen ja keine Spiele auf, die von der USK keine Alterseinstufung bekommen haben. Da gehts erstmal nur ums Geld.
Auch die digitalen Stores von Playstation und Xbox verweigern die Aufnahme von Spielen ohne Kennzeichnung oder in den USA von „Adults only“ Spielen.
Wichtig für die Einstufung selbst ist auch nicht nur die grafische Darstellung von Gewalt, sondern mindestens ebenso sehr der Kontext, in dem diese Gewalt ausgeübt oder gezeigt wird.
Ein Last of Us 2 ist ebenfalls extrem brutal, verpackt diese Brutalität aber in eine relativ komplexe Handlung mit komplexen Figuren und zeigt auch in aller Deutlichkeit die Konsequenzen auf, die brutale Handlungen nach sich ziehen können.
Anderes Beispiel wäre überspitzt oder völlig überdreht dargestellte Gewalt, wie es in MK11 zum Beispiel der Fall ist. Auch hier ist der Kontext entscheident.
Die USK betrachtet also den Gewaltinhalt eines Spiels ganzheitlich und ordnet es entsprechend ein.
Es ist zwar ärgerlich, wenn es einem als erwachsenen Spieler unnötig schwer gemacht wird ein Spiel ungeschnitten zu erwerben, allerdings sollte man sich auch einmal fragen, warum es in Steam oder anderen digitalen Stores bis heute kein funktionierendes System zur Altersverifikation gibt. Technisch wäre das ja überhaupt kein Problem.
 
Wie schafft man es bei einer News, in der es über den Schnitt bei einem Spiel geht, über Impfungen und Rechte zu sprechen? Wtf. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Weil in einem Story DLC bestimmt alle Ungeimpften zu Zombies geworden sind und die Zwischen- und Endbosse waren bestimmt noch aus der Rechten Szene. :lol:
 
Für Deutschland.
Also dann kauft man in Österreich und hat auf Deutsch nichts geschnitten.......
Dennoch frage ich mich warum geschnitten? 1.5M Abstand nicht eingehalten?
 
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