Die Steuer CD

steffen0278

Software-Overclocker(in)
was denkt ihr jetzt über unseren Staat?
Der arme Computeruser wird abgemahnt, weil er 5-6 Ebay Auktionen laufen hat, und wird strafrechtlich verfolgt, weil er MP3´s aus dem Netz saugt.
Aber der Staat kauft in aller Öffentlichkeit Hehlerware.

Ich bin der Meinung, das wird eine der größten Vertuschungsaktionen. Der Regierung geht es nicht um die Steuereinnahmen, sondern vielmehr um die Namen, die vermutlich auf der CD sind.

Wir alle kaufen sie ja von unseren Steuergeldern. Also will ich auch wissen, was drauf ist.

Und nochwas, mir braucht keiner mehr kommen, und sagen, ich darf dies und das nicht aus dem Netz laden. Wenn der Staat eine Straftat begeht, darf ich das auch.
 
Ich denke das die Millionäre nochmal draufblättern damit die Regierung sie nicht verhaftet, weil heutzutage ist alles käuflich ^^
 
jaja die dürfen alles. soviel zum thema datenschutz usw.. gez und unsere korrupten politiker dürfen das. wieso meutern wir nie? wieviel läßt sich der deutsche noch gefallen? klar, bin ich auch gegen diese steuerbetrüger. aber ein kinderschänder kann wegen eines formfehlers freikommen, da machen die nix. aber um an eine cd mit geklauten infos zu kommen, da drücken sie ein auge zu.
 
§ 31 BtmG dürfte ja eigentlich vielen hier etwas sagen .... (da regt sich komischerweise niemand, mal abgesehen von den Strafverfolgungsbehörden, drüber auf)
:devil:

Fernab davon darf man natürlich Ursache und Wirkung nicht vergessen:

1.)
Steuerzahler hinterziehen Steuern im Ausland oder schaffen diese hinterzogenen Steuern ins Ausland. = Straftat (erster erkennbarer Verstoß)

2.)
privater Mitarbeiter bei einem Privatunternehmen im Ausland (schweizer Bank) erkennt das und möchte seine Informationen verkaufen. = (Verstoß gg. Arbeitsvertrag) = Straftat?

3.)
der deutsche Staat (Summe aller Steuerzahler/-hinterzieher) möchte die hinterzogene Steuer wieder dem Staatssäckel zuführen. = legitim

4.)
deutscher Staat kauft die Informationen von der Privatperson eines Privatunternehmens. Es liegt keine Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses vor, sondern ein arbeitsrechtlicher Verstoß gg. einen Arbeitsvertrag des Bankangestellten! = moralisch vielleicht nicht ganz einwandfrei aber:

Sorry, ich erkenne hier keine Straftat des deutschen Staates.

Dass hier deutsches Recht mit schweizerischem Recht kollidiert, ist zwar schlecht, wenn man den Sachverhalt jedoch gewichtet, bekommt dieser ein anderes Bild:
Bankgeheimnis (privat) vs. öffentliches Interesse (gemeinschaftlich)

Dass der Schweizer Staat ausgerechnet eine fragwürdige Regelung wie das Bankgeheimnis als Grundlage seiner (finanziellen) Stabilität verteidigt, wirft natürlich auch ein ganz besonderes Licht auf die Maßstäbe der Wertigkeit innerhalb dieses Staates. Aber das soll hier nicht Thema sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir nicht sicher, ob der Ankauf von nicht rechtmäßig erworbener Ware keine Straftat ist.

Weiterhin frage ich mich, warum sackt man den Kerl bei der Übergabe der Daten nicht einfach ein?

Es ist zwar nicht direkt Hehlerei, da Hehlerei wohl bei dem Diebstahl von Daten nicht greift, aber es wird ja in den weiten der deutschen Rechtssprechung irgendeinen Präzedenzfall dazu geben.

Letztendlich wären damit doch alle Probleme gelöst, der Staat begeht keine moralisch fragwürdigen Taten, mit den 2,5 Millionen "Ablösesumme" kann man vielleicht noch Spielplätze, Jugendzentren, Schulen etc. bauen und die Daten sind trotzdem im Besitz des deutschen Staates.

Derjenige der seinem Arbeitgeber Daten stiehlt sollte doch nicht von einem Rechtsstaat dafür belohnt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist zwar nicht direkt Hehlerei, da Hehlerei wohl bei dem Diebstahl von Daten nicht greift, aber es wird ja in den weiten der deutschen Rechtssprechung irgendeinen Präzedenzfall dazu geben.
Es gibt einen Präzedenzfall, nämlich die Lichtenstein-Geschichte. Damals hatte der BND die Steuerdaten wohl für 4,2 Millionen Euro gekauft und die werden kaum aus einer legaleren Quelle stammen.

Ich denke das die Millionäre nochmal draufblättern damit die Regierung sie nicht verhaftet, weil heutzutage ist alles käuflich ^^
Das kommt drauf an. Zumwinkel hatte damals das Glück, dass ein Teil seiner Steuerhinterziehung bereits verjährt war, sonst wäre er vermutlich im Gefängnis gelandet.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Zumwinkel hatte damals das Glück, dass ein Teil seiner Steuerhinterziehung bereits verjährt war, sonst wäre er vermutlich im Gefängnis gelandet.
Richtig muss es hier heißen: Zumwinkel hatte Beziehungen, die ihm eine Gefängnisstrafe ersparten.
Eine unrühmliche Rolle spielen in dem Zusammenhang:
- bestimmte politische Gruppierungen, die Druck ausübten,
- eine Staatsanwaltschaft, welche durch "Schlamperei" eine künstliche Verzögerung ermöglichte,
- ein "ungewöhnlich mildes" Richterkollegium

Mit Glück jedenfalls, hatte das alles nix zu tun. ;)
 
Komisch. Da schimpfen alle Leute auf die Regierung, das sie die CD kaufen wollen, aber übersehen, das sie mit ihren Steuern auch noch diese Steuersünder "unterstützen".

Unterstützen in dem Sinne, das wir ehrlichen Steuerzahler das ausgleichen müssen, was andere beiseite schaffen. 100 Millionen sind bei unseren Schulden zwar auch nicht die Welt, aber es mildert ein wenig.

Wer Steuern hinterzieht, schadet der gesamten Gesellschaft und nicht nur einem Teil.

Von daher bin ich klar für einen Kauf der CD.
 
§ 31 BtmG dürfte ja eigentlich vielen hier etwas sagen .... (da regt sich komischerweise niemand, mal abgesehen von den Strafverfolgungsbehörden, drüber auf)
:devil:

Fernab davon darf man natürlich Ursache und Wirkung nicht vergessen:

1.)
Steuerzahler hinterziehen Steuern im Ausland oder schaffen diese hinterzogenen Steuern ins Ausland. = Straftat (erster erkennbarer Verstoß)

2.)
privater Mitarbeiter bei einem Privatunternehmen im Ausland (schweizer Bank) erkennt das und möchte seine Informationen verkaufen. = (Verstoß gg. Arbeitsvertrag) = Straftat?

3.)
der deutsche Staat (Summe aller Steuerzahler/-hinterzieher) möchte die hinterzogene Steuer wieder dem Staatssäckel zuführen. = legitim

4.)
deutscher Staat kauft die Informationen von der Privatperson eines Privatunternehmens. Es liegt keine Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses vor, sondern ein arbeitsrechtlicher Verstoß gg. einen Arbeitsvertrag des Bankangestellten! = moralisch vielleicht nicht ganz einwandfrei aber:

Sorry, ich erkenne hier keine Straftat des deutschen Staates.

Dass hier deutsches Recht mit schweizerischem Recht kollidiert, ist zwar schlecht, wenn man den Sachverhalt jedoch gewichtet, bekommt dieser ein anderes Bild:
Bankgeheimnis (privat) vs. öffentliches Interesse (gemeinschaftlich)

Dass der Schweizer Staat ausgerechnet eine fragwürdige Regelung wie das Bankgeheimnis als Grundlage seiner (finanziellen) Stabilität verteidigt, wirft natürlich auch ein ganz besonderes Licht auf die Maßstäbe der Wertigkeit innerhalb dieses Staates. Aber das soll hier nicht Thema sein.


so siehts aus, mehr muss nicht gesagt werden! Viele verkennen hier wohl, das durch diese Maßnahme auch hr gestohlenes Steuergeld wieder in die Kassen kommt!
 
Ich bin mir nicht sicher, ob der Ankauf von nicht rechtmäßig erworbener Ware keine Straftat ist.
...

Die Daten sind weiterhin vorhanden (ergo kein Diebstahl).

Inwiefern stellt sich der "unrechtmäßige Erwerb" dar?
Bis jetzt hat jedes Gericht nach rechtlicher Würdigung die Daten der Liechtenstein-CD (Präzedenzfall) als Beweismittel zugelassen. Wäre dem nicht so, hätte der Schäuble jetzt eher ein Problem.
;)
 
Richtig muss es hier heißen: Zumwinkel hatte Beziehungen, die ihm eine Gefängnisstrafe ersparten.
Eine unrühmliche Rolle spielen in dem Zusammenhang:
- bestimmte politische Gruppierungen, die Druck ausübten,
- eine Staatsanwaltschaft, welche durch "Schlamperei" eine künstliche Verzögerung ermöglichte,
- ein "ungewöhnlich mildes" Richterkollegium

Mit Glück jedenfalls, hatte das alles nix zu tun. ;)
Sicherlich kann man sich fragen, wie der verschlafene Durchsuchungsbefehl zustande kam, aber das Urteil war IMHO nicht so ungewöhlich. Ein Haftstrafe ohne Bewährung ist halt erst ab 1 Million mehr oder weniger zwingend und Zumwinkel war eben sehr kooperativ, hat alles gestanden und sogar mehr Geld zurückgezahlt als er musste. Das mag sicherlich Kalkühl gewesen sein, aber der Normalbürger wandert idR ja auch nicht in den Knast.
 
naja trotzdem find ichs komisch das heutzutage ein steuersünder mehr angst haben muß als ein kinderschänder. wenn ich das kind nicht verletzt habe, "nur" missbraucht und war dabei noch besoffen, bekomm ich bewährung. wenn ich steuer hinterzogen habe bin ich pleite, oder ohne gute verbindungen und wenn die summe etwas zu hoch war in den knast. und das ohne jemanden weh getan zu haben. nettes gesetz.. oder die schweren straftäter wie dieser 62j. der freikam, und dann noch in ein obdachlosenheim gegenüber einer schule einzog. das stört unseren politkern weniger...
 
@Sash:
Wie hoch schätzt du den Wert des Geldes für unsere Gesellschaft und wie hoch den des einzelnen Individuums?

Solange sich da nix grundlegendes ändert, ist dies nur eine Pseudo-Verständnisfrage.
 
aha also mal angenommen so ein freak wie schwesterwelle bekommt ein kind, und ich stell ihm vor die wahl, gib mir dein kind oder 100mille vom staat, dann bekomm ich sein blag?
 
Damals hatte der BND die Steuerdaten wohl für 4,2 Millionen Euro gekauft und die werden kaum aus einer legaleren Quelle stammen.
Stammen sie auch nicht, was auch die Strananzeige wegen des “Verdachts des Verbrechens der Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu Gunsten des Auslands (§ 124 StGB) und des Vergehens des Datendiebstahls (§ 131a StGB)” und der internationale(!) Haftbefehl gegen die Person die es weitergeleitet hat, deutlich macht. Von daher ist anzunehmen, das auch die Schweiz ähnlich verfahren wird, zu Recht.
Leider ist der Artikel nicht mehr aufrufbar in dem es darum ging, das der BND schon vor diesem Fall, systematisch in Liechtenstein im Auftrag der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung Spionage betrieben hat.

privater Mitarbeiter bei einem Privatunternehmen im Ausland (schweizer Bank) erkennt das und möchte seine Informationen verkaufen. = (Verstoß gg. Arbeitsvertrag) = Straftat?
Der Verrat von Betriebgsgeheimnissen, egal welcher Art sie auch sein mögen, stellt nicht nur ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar und hat eine fristlose Kündigung zur Folge, sondern kann u.U. auch eine Straftat darstellen. Hier in dem Falle gegen das Bankgeheimnis und in ganz harten Fällen sogar Landesverrat.
Und man komme mir nicht mit "das ist legetim, die haben sich ja davor gedrückt". Es heißt nicht umsonst "Bankgeheimnis". Hier wird sonst immer Dick auf Freiheitsrechte, Datenschutz etc. gepocht aber in diesem Fall sollen sie auf einmal mitsamt der Rechtstaatlichkeit über Bord geworfen werden? Das riecht geradezu penetrant nach Doppelmoral.

wirft natürlich auch ein ganz besonderes Licht auf die Maßstäbe der Wertigkeit innerhalb dieses Staates. Aber das soll hier nicht Thema sein.
Die (indirekte) Unterstellung, diese Nation würde nur davon leben, anderen Staaten Steuereinnahmen vorzuenthalten, ist allerunterstes Niveau. Die Schweiz(genauso wie manch andere Staaten) profitiert indirekt nur von einem: Unverschämt hohen Steuern und Abgaben in Ländern wie Deutschland. Und daran hat nicht die Schweiz Schuld als vielmehr Deutschland.

Nebenbei: Der Bund der Steuerzahler berichtet jährlich, das Steuergelder in Höhe von rund 30 Milliarden Euro verschwendet werden und der Fokus berichtete zum "Steuerskandal 2008", das Personen mit einem Monatsverdienst von bis zu 4000€ weitaus mehr Steuern hinterziehen, als diese omninösen Reichen: Steuerbetrug: Normalbürger hinterziehen mehr als Reiche - FOCUS Online
Und bevor ich es vergesse: Der Umfang der Schwarzarbeit in Deutschland wird vom Bundesfinanzministerium auf jährlich rund 350 Milliarden Euro beziffert.
 
was denkt ihr jetzt über unseren Staat?
Der arme Computeruser wird abgemahnt, weil er 5-6 Ebay Auktionen laufen hat, und wird strafrechtlich verfolgt, weil er MP3´s aus dem Netz saugt.
Aber der Staat kauft in aller Öffentlichkeit Hehlerware.

Differenziere bitte strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Ansprüche. Hier in Deutschland ist der vom Rechteinhaber nicht erlaubte Download von MP3 etc. NICHT unter Strafe gestellt. Er löst nur zivilrechtliche Ansprüche aus.

Ich denke das die Millionäre nochmal draufblättern damit die Regierung sie nicht verhaftet, weil heutzutage ist alles käuflich ^^

jaja die dürfen alles. soviel zum thema datenschutz usw.. gez und unsere korrupten politiker dürfen das. wieso meutern wir nie? wieviel läßt sich der deutsche noch gefallen? klar, bin ich auch gegen diese steuerbetrüger. aber ein kinderschänder kann wegen eines formfehlers freikommen, da machen die nix. aber um an eine cd mit geklauten infos zu kommen, da drücken sie ein auge zu.

Ich weigere mich schon seit 4 Jahren GEZ zu bezahlen. Die bekommen kein Cent von mir.

Wenn der Thread eine vernünftige und sachliche Diskussion werden soll, dann bitte die Polemik dort lassen, wo sie hin gehört. In die Stammtischecke in der örtlichen Kneipe.

2.)
privater Mitarbeiter bei einem Privatunternehmen im Ausland (schweizer Bank) erkennt das und möchte seine Informationen verkaufen. = (Verstoß gg. Arbeitsvertrag) = Straftat?
.

Vermutlich Untreue, aber ich kenne die schweizer Gesetze nicht. Zivilrechtlich auf jeden Fall angreifbar.

______

Meine Persönliche Meinung:

Ich bin ganz klar für den Kauf der CD, WENN es sich für den deutschen Fiskus lohnt. Übersteigen die Kosten (es sind nicht nur die puren Ankaufkosten, da kommen noch Verwaltung, Gerichte, Übermittlung, Vermittlung etc. dazu) die zu erreichenden Steuereinnahmen, dann wäre ich ganz klar dagegen.

So wie es aber im Moment ausschaut, lohnt es sich. Über den (weitestgehend moralischen) Rest mache ich mir da weniger Gedanken. Aus Rechtssogmatischen Gründen interessiert es mich aber sehr, wie der Ankauf von ausländischen (nicht autorisierten) Datenbeständen für die Verfolgung von Steuerhinterziehung ins Verhältnis zur Unterstützung des Handels von (auslands-)rechtlich fragwürdig erhaltenen Daten und der Rechtsauffassung des ausländischen Staates gesetzt wird.
 
aha also mal angenommen so ein freak wie schwesterwelle bekommt ein kind, und ich stell ihm vor die wahl, gib mir dein kind oder 100mille vom staat, dann bekomm ich sein blag?

Im speziellen Fall bin ich mir nicht sicher ... :D ... auch weil ich nicht weiß, was ein blag ist und wo er es her hat und was es ihm bedeutet.

Ich will auch gar nicht sagen, dass mir das behagt, jedoch bekommt man, wenn man sich die deutsche Rechtsprechung im Allgemeinen sowie die Strafandrohungen in den jeweiligen Gesetzen im Besonderen einmal genauer besieht, nun einmal den Eindruck, dass das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit des einzelnen Individuums im Vergleich zu materiellen Eigentum keinen besonders ausgeprägten Schutz erhält.

.... ist anzunehmen, .....Leider ist der Artikel nicht mehr aufrufbar ......
... kann u.U. auch eine Straftat darstellen. .....Hier wird sonst immer Dick auf Freiheitsrechte, Datenschutz etc. gepocht ..... Das riecht geradezu penetrant nach Doppelmoral.
.... ist allerunterstes Niveau.
......

Schaum vorm Mund? :D

Locker bleiben und argumentieren. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Locker bleiben und argumentieren. ;)
Führe erstmal selber welche ins Feld, bevor du angeblich fehlende bei anderen bemängelst.

€: Den Artikel doch noch gefunden:
[...] BERLIN. Der Bundesnachrichtendienst hat in einer großangelegten Operation über Jahre hinweg Liechtensteiner Banken ausgespäht. Wie die Berliner Zeitung aus Geheimdienstkreisen erfuhr, gelang es dem BND dabei durch den Einsatz hoher Geldsummen, auch leitende Bankmitarbeiter im Fürstentum als Quellen anzuzapfen. Mit Hilfe mindestens einer dieser Quellen sollen demnach auch die Unterlagen über deutsche Steuersünder beschafft worden sein. Der BND hatte am Wochenende an die Medien die Version durchsickern lassen, das brisante Material stamme von einem Informanten, der sich im Frühjahr 2006 an den deutschen Geheimdienst gewandt und für die Unterlagen 4,2 Millionen Euro erhalten hatte.

Das Beweismaterial soll mehr als 1 000 Verdächtige betreffen, die insgesamt mehrere Milliarden Euro am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust haben sollen. Noch in dieser Woche soll es Durchsuchungen bei mehr als 100 Verdächtigen in Deutschland geben, heißt es.

Mit der Geschichte vom Selbstanbieter wollen Regierung und BND offenbar diplomatische Verwicklungen vermeiden. Schon einmal, um das Jahr 2000 herum, hatte es erhebliche Verstimmungen zwischen Vaduz und Berlin gegeben, als der BND eine Studie über das System der Geldwäsche durch Liechtensteiner Banken an die Öffentlichkeit lancierte. Der Report des Geheimdienstes war umstritten, weil er sich im Wesentlichen auf ältere anonyme Schreiben und unbewiesene Behauptungen einer dubiosen Quelle stützte.

Das damalige Debakel um die BND-Studie war einer der Gründe, weshalb die rot-grüne Bundesregierung nach der Jahrtausendwende die Spionageoperation gegen die Vaduzer Banken genehmigte. Der Geheimdienst sollte mit stichhaltigen Beweisen den Verdacht belegen, dass Liechtensteiner Geldhäuser doch an Geldwäsche und Steuerhinterziehung beteiligt sind, was das Fürstenhaus abgestritten hatte. Ein zweiter Grund für den Spionageangriff war die CDU-Spendenaffäre, in deren Verlauf im Jahr 2000 die Existenz Liechtensteiner Stiftungen bekannt wurde, auf deren Konten die Kohl-Partei Schwarzgeld-Millionen gebunkert hatte. Der BND sollte herausfinden, ob möglicherweise weitere Geheimdepots mit Verbindungen nach Deutschland bestehen.

Am Mittwoch kommt der Regierungschef Liechtensteins, Otmar Hasler, zu Besuch nach Berlin. Beim Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel soll auch der Steuerskandal zur Sprache kommen.

Aus den derzeit laufenden Ermittlungen erwartet die Bundesregierung Steuernachforderungen von mehreren hundert Millionen Euro. Die 4,2 Millionen Euro, die der Staat für die brisanten Daten aus Liechtenstein gezahlt habe, seien deshalb "gut angelegtes Geld", sagte gestern der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Thorsten Albig. Der Staat müsse sich gegen kriminelle Machenschaften zur Wehr setzen. Albig sagte, nach seiner Kenntnis sei der BND lediglich Übermittler der Daten gewesen. Bezüglich der Bezahlung seien das Finanzministerium und das Kanzleramt von Anfang an beteiligt gewesen. Inhaltlich aber seien hier nur die zuständigen Behörden tätig. Den Datenbestand über potenzielle Steuersünder kenne nur die Steuerfahndung. Außer Post-Chef Zumwinkel sind bislang keine weiteren Namen von Verdächtigen bekannt.
Quelle: "BND späht Banken seit Jahren aus" Von Andreas Förster und Regine Zylka (Berliner Zeitung, 18.02.2008)

€2:
Wäre dem nicht so, hätte der Schäuble jetzt eher ein Problem.;)
Das liegt aber auch nur daran, weil es in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig erlangte Beweise gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Führe erstmal selber welche ins Feld, bevor du angeblich fehlende bei anderen bemängelst.
.....

Oh, das war aber auf die mir vorgeworfene angebliche "(indirekte) Unterstellung" und deine darauf folgende Niveaueinordnung meiner Aussage gemünzt.

Tatsächlich habe ich jedoch der Schweiz direkt ein Mißverhältnis in ihrer Wertigkeit Mensch vs. Material/Kapital vorgeworfen. Und, wie du beim Besuch auf meinem Profil sicherlich festgestellt und eventuell aus anderen meiner Posts (auch hier im Thread) entnommen hast, differenziert dieser Vorwurf zu andere Länder nur gering.

Der Rest der von mir zitierten Eventualitäten war eher nebensächlich, jedoch wirkte dein Statement etwas erregt, daher die Nachfrage.
 
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