Die Steuer CD

Die Daten, für die sich Deutschland interessiert, sind im Besitz einer unbekannten Person, die ggf. nicht mal Schweizer ist ;)

Und schon bevor diese unbekannte Person Zugang zu den Daten hatte, waren sie in Privatbesitz einer schweizer Bank und nicht des Schweizer Staates.

Die Person hat also Kenntnis von Straftaten einiger deutscher Privatpersonen gg. deutsches Recht im Ausland erlangt und, da die Steuerhinterziehung deutscher Gelder durch deutsche Staatsbürger strafrechtlich für die Schweiz ohne Belang ist (warum gibt es da eigentlich kein zwischenstaatliches Abkommen, wie für jeden anderen Furz?), der deutschen Staatsanwaltschaft sein Wissen vermittelt - wohl wissend, dass schweizer Behörden diese Daten auf Anfrage deutscher Behörden nicht herausgeben würden, da ein nationales Gesetz der Schweiz (welches mit den Gesetzen der übrigen umliegenden Staaten sowie der meisten anderen Staaten der internationalen Staatengemeinschaft kollidiert) dies verhindert.

Auch hat diese Person ihr Wissen weder erschlichen, noch gestohlen oder gar geraubt, denn dieses Wissen gelangte ihr (weil Angestellter bei dieser schweizer Bank) in in ihrem Arbeitsumfeld zur Kenntnis. Lt. Arbeitsvertrag darf sie dieses Wissen (vermutlich) nicht verwerten aber das ist dann wieder eine privatrechtliche Kiste der schweizer Bank ggü. einem Angestellten.

Wie die Person ihr Wissen als Daten dann speichert oder sonstwie Belege für dieses Wissen darbringt, ist dabei schon wieder so nebensächlich wie sonst irgendwas. Ebenso die Möglichkeit der deutschen Staatsanwaltschaft, dieses Wissen in Form einer Daten-CD von dieser Person zu erwerben.
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Witzig und jetzt nicht explizit als Antwort auf einen Beitrag hier im Thread, finde ich in dem ganzen Zusammenhang die Verschiebung der Relation eben jener Befürworter der Verwertung von Foltergeständnissen zur Gefahrenabwehr bei Terrorverdacht.
Dabei beachtenswert ist ebenso die Relation der bereits entstandenen Schäden zu den zu vermutenden Straftaten zur Erkenntnisgewinnung.
Wer also hier mit der Moralkeule schwingt, sollte seine Einstellung zu diesem Sachverhalt genauestens überprüfen.
:devil:
 
Also bei dem Vergleich hat man nun wirklich viele Ansatzpunkte, um unterschiedliche Entscheidungen zu rechtfertigen...


1. Folter verstößt gegen die Menschenrechte, die ungleich wertvoller sind, als das schweizer Arbeitsrecht

2. Folter verstößt gegen die Menschenrechte und damit gegen ein Recht, das auch in Deutschland gilt - im Gegensatz zu den schweizer Arbeitsrechten

3. Die Steuerdaten bringen Millionen ein, die Folter"geständnisse" sind mit gutem Grund vor deutschen Gerichten nicht verwertbar

4. Die Nutzung von Folter"geständnissen" führt zur weiteren Verletzungen von Grundrechten, die Nutzung der Steuerdaten dient der Aufrechterhaltung von Gesetzen.
 
Also bei dem Vergleich hat man nun wirklich viele Ansatzpunkte, um unterschiedliche Entscheidungen zu rechtfertigen....

Ist mir vollkommen klar. :D

Komischerweise argumentiert eine Vielzahl von Leuten (aber doch eher Vertreter der neoliberalen und konservativen Weltanschauung) dort in selbiger Weise, nämlich dass die Auswertung von Foltergeständnissen gerechtfertigt wäre, wenn(!?) damit Terroranschläge vermieden werden könnten. Man beachte in dem Zusammenhang: hätte, wäre, könnte, etc. --- man also nicht einmal explizit in der Lage ist, zu erkennen ob dieser Erfolg tatsächlich gewährleistet werden kann.
In dem Zusammenhang kann dann der Staat auch gar nicht genug eingreifen um wenigstens fiktive Sicherheit für das Privateigentum zu suggerieren, übrigens ebenso wie bei den unsäglichen "HartzIV-Schmarotzern" und den "linken Staatsfeinden".
:ugly:

Schon komisch, wie sich die Relation vertauscht, wenn man den Blickwinkel ändert.
;)

Dazu muss ich mal auf eine Diskussion im PCG-Forum verweisen:
Folteraussagen sollen genutzt werden dürfen...... ? PC GAMES Online (ist zwar schon etwas älter, aber immer noch von Relevanz, da die Ansichts- und Handlungsweise bisher noch nicht revidiert wurde)
 
Ich finds ja ne Frechheit, das die bei Selbstanzeige nur die Steuern nachzahlen müssen.

Die hätten ne Strafgebühr schon verdient....
 
Steuern nachzahlen und 6% Zinsen soweit ich weiß.
Klar auf der einen Seite sinkt dadurch natürlich die Hemmschwelle Steuern zu hinterziehen.
Auf der anderen Seite sinkt auch die Hemmschwelle sich selbst anzuzeigen, was dem Staat Kosten für Ermittlungen spart und zum anderen mehr nachträgliche Steuern einbringt.
Da allerdings imho dieselben Leute die sich Selbst anzeigen auch die sind die sich bei Hohem Strafmaß das mit der Steuerhinterziehung 2x überlegen, wäre ich auch für eine Abschaffung der Regelung für Selbstanzeige.
 
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