Die Daten, für die sich Deutschland interessiert, sind im Besitz einer unbekannten Person, die ggf. nicht mal Schweizer ist
Und schon bevor diese unbekannte Person Zugang zu den Daten hatte, waren sie in Privatbesitz einer schweizer Bank und nicht des Schweizer Staates.
Die Person hat also Kenntnis von Straftaten einiger deutscher Privatpersonen gg. deutsches Recht im Ausland erlangt und, da die Steuerhinterziehung deutscher Gelder durch deutsche Staatsbürger strafrechtlich für die Schweiz ohne Belang ist (warum gibt es da eigentlich kein zwischenstaatliches Abkommen, wie für jeden anderen Furz?), der deutschen Staatsanwaltschaft sein Wissen vermittelt - wohl wissend, dass schweizer Behörden diese Daten auf Anfrage deutscher Behörden nicht herausgeben würden, da ein nationales Gesetz der Schweiz (welches mit den Gesetzen der übrigen umliegenden Staaten sowie der meisten anderen Staaten der internationalen Staatengemeinschaft kollidiert) dies verhindert.
Auch hat diese Person ihr Wissen weder erschlichen, noch gestohlen oder gar geraubt, denn dieses Wissen gelangte ihr (weil Angestellter bei dieser schweizer Bank) in in ihrem Arbeitsumfeld zur Kenntnis. Lt. Arbeitsvertrag darf sie dieses Wissen (vermutlich) nicht verwerten aber das ist dann wieder eine privatrechtliche Kiste der schweizer Bank ggü. einem Angestellten.
Wie die Person ihr Wissen als Daten dann speichert oder sonstwie Belege für dieses Wissen darbringt, ist dabei schon wieder so nebensächlich wie sonst irgendwas. Ebenso die Möglichkeit der deutschen Staatsanwaltschaft, dieses Wissen in Form einer Daten-CD von dieser Person zu erwerben.
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Witzig und jetzt nicht explizit als Antwort auf einen Beitrag hier im Thread, finde ich in dem ganzen Zusammenhang die Verschiebung der Relation eben jener Befürworter der Verwertung von Foltergeständnissen zur Gefahrenabwehr bei Terrorverdacht.
Dabei beachtenswert ist ebenso die Relation der bereits entstandenen Schäden zu den zu vermutenden Straftaten zur Erkenntnisgewinnung.
Wer also hier mit der Moralkeule schwingt, sollte seine Einstellung zu diesem Sachverhalt genauestens überprüfen.
