Wirklich austragen konnte man auch damals keinen Airbag. Der Vorteil dieser Zeit liegt einfach darin, dass ein Fahrerairbag teilweise noch als aufpreispflichtiges Extra zu haben war und auch die Vernetzung mit anderen Systemen wie Gurtstraffern nicht oder kaum vorhanden war. In so einem Fall gibt die (damalige) Grund-ABE des Fahrzeugs natürlich Spielraum. Da aber seit ~ Mitte der 90er das EG-Recht bei der Genehmigung für Fahrzeuge gilt, hat sich da nahezu alles verändert.
Airbag austragen funktioniert aktuell z.B. nur noch bei Rally-Fahrzeugen mit speziellen anderen Sicherheitssystemen. Das ist aber eine kleine Nische, da diese Fahrzeuge ja immer noch eine Straßenzulassung benötigen, obwohl sie zu 100% für den Rennbetrieb aufgebaut sind. Diesen Fall hatte ich gerade erst mit einem Mitsubishi Evo Irgendwas.