=MR-C=KinG[GER]
Volt-Modder(in)
Wirklich austragen konnte man auch damals keinen Airbag. Der Vorteil dieser Zeit liegt einfach darin, dass ein Fahrerairbag teilweise noch als aufpreispflichtiges Extra zu haben war und auch die Vernetzung mit anderen Systemen wie Gurtstraffern nicht oder kaum vorhanden war. In so einem Fall gibt die (damalige) Grund-ABE des Fahrzeugs natürlich Spielraum. Da aber seit ~ Mitte der 90er das EG-Recht bei der Genehmigung für Fahrzeuge gilt, hat sich da nahezu alles verändert.
Wobei man heutzutage noch Lenkräder ohne Airbags eingetragen bekommt, zumindest bei älteren Autos z.B. für straßenzugelassene Fahrzeuge für den Motorsporteinsatz.
Aber da gibt es ja auch genügend Auflagen die erfüllt sein müssen.
Da muss ich mit meinem E36 auch noch durch, wenn ich den komplett umbaue



