Der Auto-Thread

ich glaub bei beinem ist die gasanlage jetzt im arsch. das auto ruckelt bei jedem gasgeben so extrem, nicht auszuhalten. selbst bei schnellem fahren im 5ten merkt man ein ruckeln. beim stand ruckelts auch die ganze zeit aber nicht so schlimm.
schalte ich auf benzin um läuft der top.
am 5ten mai gehts nach honda, da wird die inspektion halt vorverlegt :D denke mal die einspritzdüsen oder was der mechaniker letzte inspektion meinte sind nun hinüber. naja hoffentlich läuft der nachm 5ten wieder wie er soll auf gas :D
 
Zum Thema x6, für das Teil sollte man mindestens den C brauchen, das Teil ist ein Lkw, wenn nicht sogar ein Panzer, da nimmt man lieber noch nen alten Ami-Pickup, der hat wenigstens style und man kann mit der richtigen aufhängung auch mal richtig ins gelände.
 
Zum Thema x6, für das Teil sollte man mindestens den C brauchen, das Teil ist ein Lkw, wenn nicht sogar ein Panzer, da nimmt man lieber noch nen colorado, der hat wenigstens style und man kann mit der richtigen aufhängung auch mal richtig ins gelände.

Jeder große Geländewagen IST ein LKW sozusagen. Auch ein X6 kann man im Gelände bewegen
 
Richtig mitm Ami Pickup ins Gelände ^^ Die werden da meist sogar nur mit Heck antrieb gebaut. Richtig ins Gelände kann mit so etwas wie nem Defender o.ä.
 
Mit dem X6 hat BMW alles richtig gemacht. Der ist wie Bayern München: Nicht jeder mag ihn aber jeder hat eine Meinung dazu. Eine bessere Werbung kann man nicht haben.
Wäre er nur wie jeder andere SUV würden die Leute einen X5 nehmen oder gleich zu Range Rover oder G-Klasse gehen.
(Ich finde übrigens auch dass er schrecklich aussieht)
 
Ja ganz sicher
Eine G-Klasse ist trotzdem besser


Es gibt wirklich viele Pickups in den USA mit Heckantrieb, bei dennen geht es nur darum eine fette Karre zu haben, es gibt da selbst irgendwelche Dodge RAM mit only Heckantrieb, Allrad wird als zusatzfeature verkauft ^^

Bin auch dafür das sowas wie G Klasse, Defender oder so besser ins Gelände passt. Ist ja egal was für einer. Aber Ami Pickups würde ich def. nicht nehmen ^^
 
Hallo zusammen,

ich hatte letzte Woche Bekanntschaft mit einem Lichtbildaufnahmegerät zwecks Geschwindigkeitsmessung gemacht ... Ich bin mir sicher, da kennt sich der ein oder andere aus :D
Dazu habe ich einige Fragen ...

Gibt es eigentlich einen Mindestabstand, den ein Blitzer von einem Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung haben muss? Besagte Situation sah wie folgt aus: Autobahn unbeschränkt, wird irgendwann auf 100 beschränkt (ohne vorherigen Abstufungen über höhere Einschränkungen), und ca. 200m dahinter steht direkt ein Blitzer.
Ich war vorher etwas schneller unterwegs, und war der Meinung, dass es auf einer fast leeren Autobahn nicht besonders ökonomisch wäre, sofort eine Vollbremsung hinzulegen. Ich bin eher der Mensch, der dann einfach ausrollen lässt oder leicht bremst.
Doof, wenn da dann sofort der digitale Kameramann steht.

Nun bin ich aber der Meinung, dass man mir doch einen gewissen Raum einräumen muss, um von einer theoretisch (fast) unendlich hohen Geschwindigkeit auf 100 herunterzukommen.
Kennt sich da jemand aus?

Frage zwei:
Wann wird so ein hübsches Foto eigentlich angerechnet? Beim Ausstellen des Bescheids, oder wird das zurückdatiert auf den Tag der Aufnahme? Konkretes Problem: In wenigen Wochen läuft meine Probezeit ab, und da besagtes Portrait vermutlich nicht mehr als Klasse-B-Verstoß durchgehen wird, ist das eine durchaus brisante Frage ...
 
Im Prinzip kann der Fotograf direkt hinterm Schild stehen, schließlich gilt die Geschwindigkeit auch ab da. Wenn du die Karre austrudeln lassen willst, dann ist das ja legitim, nur solltest du eben nicht erst - wie es viele machen am Schild damit anfangen sondern eben schon vorher und wenn du viel zu schnell bist, dann ggf. eben auch Bremsen.

Das mit der theoretisch unendlich hohen Geschwindigkeit ist auch so ne Sache, du darfst nur so schnell fahren, dass du situationsbedingt auch noch reagieren und abbremsen kannst (deswegen ist z.B. nachts auch de facto bei 120-130 Schluss mit legal auf ner leeren Autobahn...). Wenn du an ner unübersichtlichen Stelle zu schnell unterwegs bist um das zu garantieren, dann wars eben auch wirklich zu schnell - da könnte ja auch einer mit ner Panne stehen.

Der Verstoss gilt an dem Tag an dem er begangen wurde, nicht wenn der Bescheid rausgeht - wäre ja auch nochmal schöner...
 
Messvorschrift ist nicht gleich Gesetz. Deswegen ja auch die Bemerkung im verlinkten RP Artikel "Die Unterschreitung führt zwar nicht zur Straffreiheit, unter Umständen aber zu einer Strafmilderung.". Ohne Klageweg ist da gar nichts zu machen und auch dort muss der Richter der Argumentation erst einmal folgen.
 
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